Verkehrszeichen mit Schneeflocke: Welche Bedeutung haben die Schilder?

Von Mathias Voigt

Letzte Aktualisierung am: 13. Februar 2025

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

FAQ: Verkehrsschild mit Schneeflocke

Was bedeutet ein Verkehrszeichen mit Schneeflocke?

Es handelt sich hierbei um das Verkehrszeichen 101-51, welches zu den Gefahrzeichen gehört. Das Schild warnt Fahrzeugführer vor Eis- oder Schneeglätte und befindet sich üblicherweise an Stellen, wo mit vereisten Fahrbahnen zu rechnen ist, z. B. im Gebirge oder in ländlichen Gegenden.

Was ist beim Verkehrszeichen „Schnee- oder Eisglätte” zu tun?

Rechnen Sie mit einer glatten Fahrbahn, selbst wenn Sie weder Eis noch Schnee sehen können! Fahren Sie mit erhöhter Aufmerksamkeit, verringern Sie Ihre Geschwindigkeit und vermeiden Sie abrupte Bremsmanöver!

Was bedeutet das Zusatzschild „Schneeflocke” unter einem Verkehrszeichen zur Geschwindigkeitsbegrenzung?

Das Zusatzschild „Schneeflocke” erklärt, dass es an der Straßenstelle winterliche Verhältnisse geben kann und deshalb dort eine bestimmte Geschwindigkeitsbegrenzung gibt. Diese Höchstgeschwindigkeit gilt aber auch dann, wenn die Straße nicht glatt ist. Das entschied das OLG Hamm (04.09.2014 – 1 RBs 125/14).

Rechnen Sie beim Verkehrszeichen „Schneeflocke” mit Schneeglätte!

Was bedeutet das Schild mit der Schneeflocke?
Was bedeutet das Schild mit der Schneeflocke?

Wenn Sie im Gebirge oder in ländlichen Gegenden unterwegs sind, begegnen Sie vielleicht einem Verkehrszeichen mit einer Schneeflocke. Hierbei handelt es sich um das Zeichen 101-51. Es gehört zu den Gefahrzeichen der StVO und weist Sie dementsprechend auf eine ganz bestimmte Gefahr hin. Im Falle des „Schneeflocke-Schildes” ist das die Gefahr von Schnee- oder Eisglätte auf der Fahrbahn. Sie müssen hier also mit glatten Straßenverhältnissen rechnen, z. B. aufgrund eines Kälteeinbruchs oder wegen geschmolzenem Schnee. Auch Matsch kann zu Glätte führen, weshalb das Schild 101-51 nicht nur im Winter relevant ist.

Wenn Sie das Verkehrszeichen mit der Schneeflocke sehen, sollten Sie sich folgendermaßen verhalten:

  • Rechnen Sie mit glatten Straßenverhältnissen, selbst wenn es keine sichtbaren Hinweise darauf gibt.
  • Fahren Sie mit erhöhter Aufmerksamkeit.
  • Reduzieren Sie Ihre Geschwindigkeit.
  • Vermeiden Sie abrupte Bremsmanöver.

Die Gefahrzeichen der StVO stellen wohlgemerkt keine eigenen Verkehrsregeln auf. Daher verstoßen Sie auch gegen keine Vorschriften, wenn Sie die Warnung des Schneeflocken-Schildes ignorieren und Ihre Fahrweise nicht anpassen. Ein Bußgeld kann hierfür ebenfalls nicht verhängt werden. Sollte es deshalb aber zu einem Unfall kommen, kann Ihre Nichtbeachtung des Schildes für die Klärung der Schuldfrage relevant sein.

Verkehrszeichen mit Zusatzschild "Schneeflocke": Was hat es damit auf sich?
Verkehrszeichen mit Zusatzschild “Schneeflocke”: Was hat es damit auf sich?

Das Zusatzschild „Schneeflocke” sorgt für Verwirrung

Das Schneeflocken-Symbol findet sich nicht nur auf dem Gefahrzeichen 101-51 wieder. Es kann auch auf einem Zusatzschild auftauchen, das oft in Verbindung mit einem Schild zur Geschwindigkeitsbegrenzung auftritt. Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin? Bedeutet die Schneeflocke, dass Sie die angegebene Höchstgeschwindigkeit nur bei glatten Straßen einhalten müssen?

Antwort: Nein. Das Zusatzschild „Schneeflocke” hat hier nicht die gleiche Funktion wie etwa das Zusatzschild „bei Nässe”. Letzteres bedeutet tatsächlich, dass die Geschwindigkeitsbegrenzung nur bei nassen Straßenverhältnissen gilt.

Die Schneeflocke hingegen dient als Erklärung, dass die Höchstgeschwindigkeit hier aufgrund möglicher Eis- oder Schneeglätte besteht. Dies soll die Akzeptanz der angeordneten Geschwindigkeitsbegrenzung erhöhen. So erklärte es das OLG Hamm (04.09.2014 – 1 RBs 125/14).

Sehen Sie also ein Verkehrszeichen mit Zusatz „Schneeflocke”, müssen Sie die damit verbundene Vorschrift in jedem Fall befolgen, egal ob die Straße tatsächlich glatt ist oder nicht.

Über den Autor

Mathias Voigt (Rechtsanwalt)
Mathias Voigt

Rechtsanwalt Mathias Voigt besitzt seine Zulassung seit 2013. Zuvor studierte er an der juristischen Fakultät in Rostock und absolvierte sein Referendariat in Nordrhein-Westfalen. Als Autor für bussgeldkatalog.org informiert er Verbraucher unter anderem über deren Rechte in einem Bußgeldverfahren.

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1 Kommentar

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  1. Albert R.
    Am 17. Februar 2025 um 14:54

    Das ist hier sehr deutlich kommentiert. Wie ist es nun mit der Schneeflocke oben und das 30ger Schild darunter??? Ist es nun das gleiche???

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