Verkehrszeichen für Tunnel: Welche Regeln müssen Sie beachten?
Letzte Aktualisierung am: 9. September 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Im Straßentunnel gilt besondere Vorsicht!
In Deutschland gibt es hunderte Tunnel, durch die die Autobahnen und andere Verkehrswege die Kfz-Fahrer hindurchleiten. Viele messen nur einige Meter Länge, andere wiederum mehrere Kilometer. Der längste Tunnel Deutschlands, der Rennsteigtunnel in Thüringen (A 71), ist stolze 7,9 Kilometer lang. Da kann die Durchfahrt schon mal eine Weile dauern.
Gerade in den teils engen Röhren gibt es dabei besondere Vorsichtsmaßnahmen zu berücksichtigen, denn ein Unfall im Tunnel kann schlimme Konsequenzen haben, wie unter anderem die schweren Unglücke im Gotthard- und dem Tauerntunnel vor einigen Jahren auf tragische Weise zeigten.
Doch wie genau sollten Sie sich verhalten, wenn Sie das Verkehrszeichen für Tunnel vor sich sehen? Gibt es noch andere Verkehrsschilder in den Röhren?
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Verkehrszeichen im/am Tunnel
Das Verkehrszeichen Nr. 327 (Tunnel voraus!) weist auf einen Tunnel hin. Autofahrer können sich so rechtzeitig darauf einstellen und z. B. das Licht einschalten und die Sonnenbrille abnehmen.
Im Tunnel ist auch das Verkehrszeichen Nr. 328 zu finden. Es weist auf eine Haltebucht hin, die nur bei einer Panne genutzt und nicht missbraucht werden darf.
Das Abblendlicht muss eingeschaltet und der Abstand gewahrt werden. Wir haben eine Liste weiterer Regeln im Tunnel zusammengestellt. Diese erhalten Sie mit einem Klick hier.
Video: Verhalten im Tunnel gemäß VZ 327
Verkehrszeichen Nr. 327: Tunnel voraus!
Jeder Tunnel wird mittels Verkehrszeichen angekündigt. Genauer handelt es sich um ein Richtzeichen, das wie folgt aussieht: Auf blauem Grund findet sich weiß hinterlegt die vereinfachte Darstellung einer Tunneleinfahrt. Zusätzlich können sich auf dem Verkehrsschild – bei längerem Tunnel – auch Längenangaben finden, damit die Fahrer sich entsprechend auf eine längere oder kürzere Durchfahrtszeit einstellen können. Doch was gilt es dabei zu beachten?
Das Verkehrszeichen für den Tunnel hat insofern Bedeutung, als mit der Einfahrt in die Tunnelröhre die besonderen Vorschriften für die Durchfahrt beachtet werden sollten. Hierzu zählen vor allem:
- Wenn Sie das Verkehrszeichen “Tunnel” vor sich sehen, sollten Sie umgehend das Abblendlicht einschalten – nicht erst nach erfolgter Einfahrt.
- Gerade bei Tageslicht sollten Sie besonders aufmerksam in den Tunnel einfahren, da sich die Augen zunächst an die veränderten Lichtverhältnisse gewöhnen müssen.
- Wenn Sie eine Sonnenbrille tragen, sollten Sie diese unbedingt vor der Tunneleinfahrt absetzen.
- Halten Sie sich an die vorgegebenen Geschwindigkeitsbegrenzungen und den vorgesehenen Mindestabstand, um unnötige Unfallrisiken zu eliminieren.
- Fahren Sie besonders aufmerksam, sobald Sie auf den folgenden Tunnel durch das Schild hingewiesen werden.
- Sollte sich im Tunnel ein Stau bilden, sorgen Sie dafür, dass eine Rettungsgasse frei bleibt.
- Seien Sie auch bei der Tunnelausfahrt vorsichtig, da Sie kurzzeitig vom Tageslicht geblendet werden können. Gerade ein erhöhter Sicherheitsabstand kann hier einen Unfall verhindern. Sie wissen schließlich nie, ob Sie nicht ein Stauende nach der Ausfahrt erwartet.
Zusätzliches Verkehrszeichen im Tunnel: Haltebucht (Nr. 328)
Moderne Tunnel sind heutzutage vergleichsweise breit gebaut, doch verfügen viele nicht über einen Standstreifen.
Der Grund: Das Durchtreiben von Tunnelröhren durch große Bergmassive ist kostenintensiv und aufwendig. Da ein Standstreifen in aller Regel nicht notwendig ist, verzichten Tunnelbauer eher darauf, die Röhre nur deshalb noch breiter anzulegen.
Sollten Sie dennoch einmal eine Panne haben, verfügen viele Tunnel über Haltebuchten. Auf diese wird im Tunnel mit dem Zeichen 328 hingewiesen. Auch hier sind die Schilder ggf. mit einer zusätzlichen Entfernungsangaben versehen.
Wichtig dabei ist: Das missbräuchliche Parken oder Halten in den Haltebuchten im Tunnel ist untersagt. Wollen Sie nur eine kurze Pause machen, handeln Sie nicht nur ordnungswidrig.
Sie nehmen anderen Fahrzeugen, die möglicherweise wegen einer Panne auf die Nothalte angewiesen sind, auch den Platz weg.
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