Verkehrseinrichtungen: Diese Verkehrszeichen sollen aufmerksam machen

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 19. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Verkehrseinrichtungen: Beispiele für Schranken, Sperrpfosten, Absperrgeräte und Leiteinrichtungen

Sie sind meist nicht zu übersehen: Blinkend und mit den Signalfarben Rot und Gelb ausgestattet, ziehen die Verkehrszeichen alle Blicke auf sich. Im Folgenden finden Sie eine Übersicht über gängige Verkehrseinrichtungen – bei manch einem Beispiel ist auch eine Variante als fahrbare Anlage möglich:

Zeichen 600-35: Absperrschranke
Zeichen 600-35: Absperrschranke
Zeichen 600-60: Sperrpfosten
Zeichen 600-60: Sperrpfosten
Zeichen 605-10: Leitbake - Schraffenbake
Zeichen 605-10: Leitbake – Schraffenbake
Zeichen 605-11: Leitbake - Pfeilbake
Zeichen 605-11: Leitbake – Pfeilbake
Zeichen 605-12: Leitbake - Warnbake
Zeichen 605-12: Leitbake – Warnbake
Zeichen 605-13: Warnlichtbake
Zeichen 605-13: Warnlichtbake
Zeichen 605-14: Leitbake - Warnlichtbake mit integriertem Zeichen 222
Zeichen 605-14: Leitbake – Warnlichtbake mit integriertem Zeichen 222
Zeichen 610-41: Leitbake - Schraffenbake - doppelseitig
Zeichen 610-41: Leitbake – Schraffenbake – doppelseitig
Zeichen 615: Fahrbare Absperrtafel
Zeichen 615: Fahrbare Absperrtafel
Zeichen 616-30: Fahrbare Absperrtafel mit Blinkpfeil
Zeichen 616-30: Fahrbare Absperrtafel mit Blinkpfeil
Zeichen 620-40: Leitpfosten - rechts
Zeichen 620-40: Leitpfosten – rechts
Zeichen 620-41: Leitpfosten - links
Zeichen 620-41: Leitpfosten – links
Zeichen 625-11: Richtungstafel
Zeichen 625-11: Richtungstafel in Kurven
Zeichen 626-10: Leitplatte - Aufstellung rechts
Zeichen 626-10: Leitplatte – Aufstellung rechts
Zeichen 626-30: Leitplatte
Zeichen 626-30: Leitplatte
Zeichen 627-50: Leitmal - gebogen
Zeichen 627-50: Leitmal – gebogen
Zeichen 628-10: Leitschwelle mit Leitbake (Z 605) - Aufstellung rechts (mit 605-10)
Zeichen 628-10: Leitschwelle mit Leitbake (Z 605) – Aufstellung rechts (mit 605-10)
Zeichen 628-11: Leitschwelle mit Leitbake (Z 605) - Aufstellung rechts (mit 605-11)
Zeichen 628-11: Leitschwelle mit Leitbake (Z 605) – Aufstellung rechts (mit 605-11)
Zeichen 629-10: Leitbord mit Leitbake - Aufstellung rechts (mit 605-10)
Zeichen 629-10: Leitbord mit Leitbake – Aufstellung rechts (mit 605-10)
Zeichen 629-11: Leitbord mit Leitbake - Aufstellung rechts (mit 605-11)
Zeichen 629-11: Leitbord mit Leitbake – Aufstellung rechts (mit 605-11)
Zeichen 630: Park-Warntafel
Zeichen 630: Parkwarntafel

Die Verkehrseinrichtungen der StVO

Verkehrseinrichtungen können z. B. in Baustellen stehen.
Verkehrseinrichtungen können z. B. in Baustellen stehen.

Um den Verkehr zu regulieren, stehen der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) gemäß Verkehrsrecht nicht nur Verkehrsschilder zur Verfügung. Verkehrseinrichtungen sollen zuallererst die Sicherheit auf den Straßen gewährleisten.

Passiert etwas Unvorhergesehenes auf einer Straße oder Fahrbahn, kommen die wichtigen Einrichtungen ins Spiel: Blinkend und in schreienden Farben warnen sie die Verkehrsteilnehmer vor Hindernissen oder vorausliegenden Einschränkungen. Sie sind daher ein Schlüsselelement für einen reibungslosen Verkehr.

In diesem Ratgeber dreht sich alles um die Verkehrseinrichtungen der StVO – die Funktion, das Aussehen und die Konsequenzen einer Missachtung werden dabei ausführlich beleuchtet.

FAQ: Verkehrseinrichtungen

Was sind Verkehrseinrichtungen?

Neben den Verkehrszeichen gibt es noch Verkehrseinrichtungen, die z. B. den Verkehrsfluss leiten können.

Welche Verkehrseinrichtungen gibt es?

Zu den Verkehrseinrichtungen gehören z. B. Schranken, Leitpfosten und Parkuhren. Bitte klicken Sie hier, um eine Reihe weiterer Beispiele zu erhalten.

Was gilt es bei den Verkehrseinrichtungen zu beachten?

Laut § 43 Abs. 2 StVO haben sie Vorrang vor anderen Verkehrsregeln.

Die rechtliche Grundlage der Verkehrseinrichtungen

Verkehrseinrichtungen kommen je nach Bedarf in unterschiedlichen Formen und Farben vor. Die besonderen Verkehrszeichen sind meist weiß-rot-weiß gestreift, um die Aufmerksamkeit der Fahrer auf sich zu ziehen. Oft werden Verkehrseinrichtungen zusätzlich mit einem Blinklicht ausgestattet, dies erhöht die Sichtbarkeit noch weiter.

Die gesetzlichen Bestimmungen zu Verkehrseinrichtungen sind in § 43 StVO vermerkt:

(1) Verkehrseinrichtungen sind Schranken, Sperrpfosten, Absperrgeräte sowie Leiteinrichtungen, die bis auf Leitpfosten, Leitschwellen und Leitborde rotweiß gestreift sind. Leitschwellen und Leitborde haben die Funktion einer vorübergehend gültigen Markierung und sind gelb. Verkehrseinrichtungen sind außerdem Absperrgeländer, Parkuhren, Parkscheinautomaten, Blinklicht- und Lichtzeichenanlagen sowie Verkehrsbeeinflussungsanlagen. […]
(2) Regelungen durch Verkehrseinrichtungen gehen den allgemeinen Verkehrsregeln vor.“

Ohne Zweifel nehmen die besonderen Einrichtungen also einen wichtigen Platz im Schilderwald ein.

Für Auto- und Lkw-Fahrer besonders wichtig ist Absatz 2 des obigen Paragraphen. Er besagt, dass Verkehrseinrichtungen die anderen Verkehrszeichen außer Kraft setzen bzw. über ihnen stehen.

Auch als Verkehrseinrichtungen gelten Park-Warntafeln, welche innerhalb geschlossener Ortschaften geparkte Lkw oder Anhänger für andere Verkehrsteilnehmer kenntlich machen.

Weiterführende Ratgeber zu einzelnen Verkehrseinrichtungen

Die Warnbake mit Leuchte ist oft auf Baustellen zu finden.

Baken - schon mal gehört? Hier geht es nicht um Kuchen, sondern um die länglichen Verkehrseinrichtungen, die oft vor Bahnübergängen oder an Baustellen aufgestellt sind. Was Sie ausmacht und ob beispielsweise eine Leitbake das Gleiche ist wie eine Warnbake erfahren Sie hier. » Weiterlesen...

Verkehrseinrichtungen missachtet? Unfall- und Lebensgefahr droht!

Missachten oder überfahren Sie Verkehrseinrichtungen, kann dies teuer werden. Zum einen kann ein Bußgeld wegen einem Verstoß gegen eine Vorschrift zur Straßenbenutzung drohen. Gefährdeten Sie mit diesem Verhalten andere oder verursachten Sie gar einen Unfall, können sogar ein Punkt in Flensburg und ein Fahrverbot folgen.

Hinzu kommt, dass Warnplatten und Co. zur Kennzeichnung konkreter Gefahren dienen – etwa vor einem bereits erfolgten Unfall oder einer Baustelle. Setzen Sie sich über die Anweisungen hinweg, setzen Sie unter Umständen das Leben mehrerer Beteiligter aufs Spiel: Es können also auch strafrechtliche Folgen einsetzen.

Die besonderen Zeichen dienen nämlich nicht nur dem Schutz der Verkehrsteilnehmer, sondern auch der Rettungskräfte, der Polizeibeamten oder der Bauarbeiter. Die entsprechenden Hinweise sollten daher befolgt werden.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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2 Kommentare

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  1. Maurice
    Am 25. September 2023 um 19:42

    Hallo, Ich würde gerne den Bußgeldkatalog als PDF Haben.

    LG

  2. Ladislav t.
    Am 6. Juli 2020 um 10:29

    Hallo bitte, ich habe eine Anfrage, ich bin nach Deutschland gezogen und ich habe ein Mietfahrzeug von einer Krankenschwester aus England, so dass das Fahrzeug englische Kennzeichen hat und ich möchte fragen, wie lange ich in Deutschland fahren kann. Fahrzeug kehrt in 4 Monaten nach England zurück

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