Verkehrseinrichtungen: Beispiele für Schranken, Sperrpfosten, Absperrgeräte und Leiteinrichtungen
Sie sind meist nicht zu übersehen: Blinkend und mit den Signalfarben Rot und Gelb ausgestattet, ziehen die Verkehrszeichen alle Blicke auf sich. Im Folgenden finden Sie eine Übersicht über gängige Verkehrseinrichtungen – bei manch einem Beispiel ist auch eine Variante als fahrbare Anlage möglich:
Nicht das richtige Verkehrszeichen gefunden? Hier gibt es mehr:
Um den Verkehr zu regulieren, stehen der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) gemäß Verkehrsrecht nicht nur Verkehrsschilder zur Verfügung. Verkehrseinrichtungen sollen zuallererst die Sicherheit auf den Straßen gewährleisten.
Passiert etwas Unvorhergesehenes auf einer Straße oder Fahrbahn, kommen die wichtigen Einrichtungen ins Spiel: Blinkend und in schreienden Farben warnen sie die Verkehrsteilnehmer vor Hindernissen oder vorausliegenden Einschränkungen. Sie sind daher ein Schlüsselelement für einen reibungslosen Verkehr.
In diesem Ratgeber dreht sich alles um die Verkehrseinrichtungen der StVO – die Funktion, das Aussehen und die Konsequenzen einer Missachtung werden dabei ausführlich beleuchtet.
FAQ: Verkehrseinrichtungen
Was sind Verkehrseinrichtungen?
Neben den Verkehrszeichen gibt es noch Verkehrseinrichtungen, die z. B. den Verkehrsfluss leiten können.
Welche Verkehrseinrichtungen gibt es?
Zu den Verkehrseinrichtungen gehören z. B. Schranken, Leitpfosten und Parkuhren. Bitte klicken Sie hier, um eine Reihe weiterer Beispiele zu erhalten.
Was gilt es bei den Verkehrseinrichtungen zu beachten?
Laut § 43 Abs. 2 StVO haben sie Vorrang vor anderen Verkehrsregeln.
Die rechtliche Grundlage der Verkehrseinrichtungen
Verkehrseinrichtungen kommen je nach Bedarf in unterschiedlichen Formen und Farben vor. Die besonderen Verkehrszeichen sind meist weiß-rot-weiß gestreift, um die Aufmerksamkeit der Fahrer auf sich zu ziehen. Oft werden Verkehrseinrichtungen zusätzlich mit einem Blinklicht ausgestattet, dies erhöht die Sichtbarkeit noch weiter.
Die gesetzlichen Bestimmungen zu Verkehrseinrichtungen sind in § 43 StVO vermerkt:
(1) Verkehrseinrichtungen sind Schranken, Sperrpfosten, Absperrgeräte sowie Leiteinrichtungen, die bis auf Leitpfosten, Leitschwellen und Leitborde rotweiß gestreift sind. Leitschwellen und Leitborde haben die Funktion einer vorübergehend gültigen Markierung und sind gelb. Verkehrseinrichtungen sind außerdem Absperrgeländer, Parkuhren, Parkscheinautomaten, Blinklicht- und Lichtzeichenanlagen sowie Verkehrsbeeinflussungsanlagen. […] (2) Regelungen durch Verkehrseinrichtungen gehen den allgemeinen Verkehrsregeln vor.“
Ohne Zweifel nehmen die besonderen Einrichtungen also einen wichtigen Platz im Schilderwald ein.
Für Auto- und Lkw-Fahrer besonders wichtig ist Absatz 2 des obigen Paragraphen. Er besagt, dass Verkehrseinrichtungen die anderen Verkehrszeichen außer Kraft setzen bzw. über ihnen stehen.
Auch als Verkehrseinrichtungen gelten Park-Warntafeln, welche innerhalb geschlossener Ortschaften geparkte Lkw oder Anhänger für andere Verkehrsteilnehmer kenntlich machen.
Weiterführende Ratgeber zu einzelnen Verkehrseinrichtungen
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Verkehrseinrichtungen missachtet? Unfall- und Lebensgefahr droht!
Missachten oder überfahren Sie Verkehrseinrichtungen, kann dies teuer werden. Zum einen kann ein Bußgeld wegen einem Verstoß gegen eine Vorschrift zur Straßenbenutzung drohen. Gefährdeten Sie mit diesem Verhalten andere oder verursachten Sie gar einen Unfall, können sogar ein Punkt in Flensburg und ein Fahrverbotfolgen.
Hinzu kommt, dass Warnplatten und Co. zur Kennzeichnung konkreter Gefahren dienen – etwa vor einem bereits erfolgten Unfall oder einer Baustelle. Setzen Sie sich über die Anweisungen hinweg, setzen Sie unter Umständen das Leben mehrerer Beteiligter aufs Spiel: Es können also auch strafrechtliche Folgen einsetzen.
Die besonderen Zeichen dienen nämlich nicht nur dem Schutz der Verkehrsteilnehmer, sondern auch der Rettungskräfte, der Polizeibeamten oder der Bauarbeiter. Die entsprechenden Hinweise sollten daher befolgt werden.
Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.
Hallo bitte, ich habe eine Anfrage, ich bin nach Deutschland gezogen und ich habe ein Mietfahrzeug von einer Krankenschwester aus England, so dass das Fahrzeug englische Kennzeichen hat und ich möchte fragen, wie lange ich in Deutschland fahren kann. Fahrzeug kehrt in 4 Monaten nach England zurück
Hallo, Ich würde gerne den Bußgeldkatalog als PDF Haben.
LG
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