Zusatzzeichen: Verkehrszeichen mit der Extraportion Information

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 20. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 17 Minuten

Das Zusatzzeichen in der StVO

Zusatzzeichen sind schwarz-weiß.
Zusatzzeichen sind schwarz-weiß.

Nicht jedes Verkehrsschild ist eindeutig – obwohl die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) darauf bedacht ist, möglichst klare und schnell verständliche Anweisungen durch die Verkehrszeichen zu vermitteln.

An dieser Stelle kommt das Zusatzzeichen ins Spiel: Darauf können Auto- oder Lkw-Fahrer ergänzende Informationen zu einem bestimmten Verkehrszeichen finden. Zusatzzeichen spielen daher eine entscheide Rolle für den Auftrag der StVO, einen reibungslosen Verkehr zu ermöglichen.

Dieser Ratgeber befasst sich eingehend mit den StVO-Zusatzzeichen – ihrem Aussehen und Ihrer Funktion. Auf die Frage, ob Zusatzzeichen zu Bußgeldern führen können, finden Sie ebenfalls Antworten.

FAQ: Zusatzzeichen

Welche Funktion haben Zusatzzeichen?

Sie ergänzen ein anderes Verkehrszeichen und definieren es näher, z. B. können Sie ein Parkverbot zeitlich begrenzen.

Wie sehen Zusatzzeichen aus?

Sie enthalten schwarze Hinweise auf weißem Grund. Die Schilder sind in der Regel rechteckig oder quadratisch und werden unterhalb anderer Verkehrszeichen angebracht.

Welche Zusatzzeichen sind im Straßenverkehr zu finden?

Sie können sowohl auf Gehwegen für Fußgänger oder auf Fahrbahnen für Auto- und Fahrradfahrer aufgestellt werden. Mit einem Klick hier erhalten Sie die wichtigsten Beispiele für Zusatzzeichen.

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Die rechtliche Grundlage der Zusatzzeichen

Die StVO widmet den besonderen Verkehrszeichen keinen eigenen Paragraphen, da sie vor allem als Ergänzung agieren. Dennoch hält § 39 StVO fest:

(3) Auch Zusatzzeichen sind Verkehrszeichen. Zusatzzeichen zeigen auf weißem Grund mit schwarzem Rand schwarze Sinnbilder, Zeichnungen oder Aufschriften, soweit nichts anderes bestimmt ist. Sie sind unmittelbar, in der Regel unter dem Verkehrszeichen, auf das sie sich beziehen, angebracht.“

Jeder Straßenbenutzer wird bestätigen: Die schwarz-weißen Straßenschilder gehören in die Verkehrslandschaft Deutschlands. Viele Fahrer nehmen die zusätzlichen Informationen eher beiläufig und unbewusst wahr.

Dies liegt auch daran, dass Zusatzzeichen allermeist selbsterklärend sind. Oft bieten sie beispielsweise eine Angabe, wie lange ein bestimmtes Gebot oder Verbot gilt.

Auch können sie eine Beschränkung bestimmter Verkehrsschilder darstellen, indem sie beispielsweise die Vorfahrt bestimmter Verkehrsteilnehmer – etwa Fußgänger oder Fahrradfahrer – ausschließen.

Ob für Anhänger, Anlieger oder besondere Fahrzeuge: Zusatzzeichen können für jeden Sonderfall eine Beschränkung oder eine Befreiung eines Gebots oder Verbots bestimmen. So erläutern sie die richtigen Uhrzeiten zum Parken, die gewünschte Nutzung der Seitenstreifen oder den Verlauf einer Vorfahrtstraße.

Nahezu jedes Verkehrszeichen kann durch ein Zusatzzeichen ergänzt werden. Daher kann auch keine erschöpfende Liste der nützlichen Verkehrszusatzzeichen erstellt werden: Neue Zeichen werden nach Bedarf angefertigt.

Führen Zusatzzeichen zu Bußgeldern?

Zusatzzeichen sind nicht allein vorzufinden. Sie sind stets an ein anderes Verkehrszeichen gekoppelt, welches sie ergänzen. Aus diesem Grund führen die besonderen Zeichen nicht direkt zu einem Bußgeld. Missachten Verkehrsteilnehmer jedoch das übergeordnete Zeichen und dessen Zusatzinformationen, können Ahndungen gemäß Bußgeldkatalog folgen.

Die StVO hält dazu fest:

Andere Zusatzzeichen enthalten nur allgemeine Beschränkungen der Gebote oder Verbote oder allgemeine Ausnahmen von ihnen.“ (§ 41 StVO)

So kann ein Zusatzzeichen beispielsweise eine Geschwindigkeitsbegrenzung verschärfen. Beispiel: Eine Straße darf mit 80 km/h befahren werden. Doch bei Nässe sind lediglich 60 km/h erlaubt. Diese Information wird durch ein Zusatzzeichen vermittelt.

Beachtet ein Auto- oder Lkw-Fahrer dieses Verkehrszeichen mit Zusatzzeichen nicht, begeht er eine Geschwindigkeitsüberschreitung.

Bestimmte Zusatzzeichen können zur Verwirrung der Verkehrsteilnehmer führen. So entbrannte beispielsweise eine Debatte über das Zusatzzeichen 1012-32 („Radfahrer absteigen“), aufgrund der schwierigen Logik dieser Anweisung: Sobald ein Radfahrer absteigt, wird er zum Fußgänger.

Dieses bestimmte Zusatzzeichen ist allerdings nicht mit einem Bußgeld belegt, so dass keine genau definierte Ordnungswidrigkeit dazu beschrieben wurde.

Zusatzzeichen: Beispiele

Wie bereits erwähnt, verändert sich die Liste der Zusatzzeichen permanent und passt sich den Bedürfnissen der StVO an. Im Folgenden finden Sie jedoch eine Übersicht über gängige Zusatzzeichen:

Zeichen 1000-10: Richtung, linksweisend
Zeichen 1000-10: Richtung, linksweisend
Zeichen 1000-11: Vorankündigung, linksweisend
Zeichen 1000-11: Vorankündigung, linksweisend
Zeichen 1000-12: Fußgänger Gehweg gegenüber benutzen, linksweisend
Zeichen 1000-12: Fußgänger Gehweg gegenüber benutzen, linksweisend
Zeichen 1000-13: Umleitungsbeschilderung Dreiviertelkreis
Zeichen 1000-13: Umleitungsbeschilderung Dreiviertelkreis
Zeichen 1000-23: Umleitungsbeschilderung Viertelkreis
Zeichen 1000-23: Umleitungsbeschilderung Viertelkreis
Zeichen 1000-30: Beide Richtungen, zwei gegengerichtete waagerechte Pfeile
Zeichen 1000-30: Beide Richtungen, zwei gegengerichtete waagerechte Pfeile
Zeichen 1000-31: Beide Richtungen, zwei gegengerichtete senkrechte Pfeile
Zeichen 1000-31: Beide Richtungen, zwei gegengerichtete senkrechte Pfeile
Zeichen 1000-32: Radverkehr kreuzt von links und rechts oder Radverkehr ist in der Gegenrichtung zugelassen
Zeichen 1000-32: Radverkehr kreuzt von links und rechts oder Radverkehr ist in der Gegenrichtung zugelassen
Zeichen 1001-30: Auf ...m (zweiter Teil der Unternummer steht jeweils für den Zahlenwert)
Zeichen 1001-30: Auf …m (zweiter Teil der Unternummer steht jeweils für den Zahlenwert)
Zeichen 1001-32: noch ...m (zweiter Teil der Unternummer steht jeweils für den Zahlenwert)
Zeichen 1001-32: noch …m (zweiter Teil der Unternummer steht jeweils für den Zahlenwert)
Zeichen 1001-35: auf ...km (verbal, zweiter Teil der Unternummer steht jeweils für den Zahlenwert)
Zeichen 1001-35: auf …km (verbal, zweiter Teil der Unternummer steht jeweils für den Zahlenwert)
Zeichen 1002-10: Verlauf der Vorfahrtstraße an Kreuzungen - von unten nach links
Zeichen 1002-10: Verlauf der Vorfahrtstraße an Kreuzungen – von unten nach links
Zeichen 1002-12: Verlauf der Vorfahrtstraße an Einmündungen - von unten nach links, Einmündung von oben
Zeichen 1002-12: Verlauf der Vorfahrtstraße an Einmündungen – von unten nach links, Einmündung von oben
Zeichen 1004-30: Entfernungsangabe in m (zweiter Teil der Unternummer steht jeweils für den Zahlenwert)
Zeichen 1004-30: Entfernungsangabe in m (zweiter Teil der Unternummer steht jeweils für den Zahlenwert)
Zeichen 1004-32: Stop in 100 m
Zeichen 1004-32: Stop in 100 m
Zeichen 1005-30: Reißverschluss erst in ... m (zweiter Teil der Unternummer steht jeweils für den Zahlenwert)
Zeichen 1005-30: Reißverschluss erst in … m (zweiter Teil der Unternummer steht jeweils für den Zahlenwert)
Zeichen 1006-30: Schleudergefahr für Wohnwagengespanne an Gefällestrecken mit starkem Seitenwind auf Autobahnen
Zeichen 1006-30: Schleudergefahr für Wohnwagengespanne an Gefällestrecken mit starkem Seitenwind auf Autobahnen
Zeichen 1006-31: Unfallgefahr
Zeichen 1006-31: Unfallgefahr
Zeichen 1007-30: Ölspur
Zeichen 1007-30: Ölspur
Zeichen 1007-31: Rauch
Zeichen 1007-31: Rauch
Zeichen 1007-32: Rollsplit
Zeichen 1007-32: Rollsplit
Zeichen 1007-33: Baustellenausfahrt
Zeichen 1007-33: Baustellenausfahrt
Zeichen 1007-34: Straßenschäden
Zeichen 1007-34: Straßenschäden
Zeichen 1007-35: Verschmutzte Fahrbahn
Zeichen 1007-35: Verschmutzte Fahrbahn
Zeichen 1007-36: Sprengarbeiten
Zeichen 1007-36: Sprengarbeiten
Zeichen 1007-37: Ausfahrt
Zeichen 1007-37: Ausfahrt
Zeichen 1007-38: Baustellenverkehr
Zeichen 1007-38: Baustellenverkehr
Zeichen 1007-50: Unfall
Zeichen 1007-50: Unfall
Zeichen 1007-51: Hochwasser
Zeichen 1007-51: Hochwasser
Zeichen 1007-52: Neuer Fahrbahnbelag
Zeichen 1007-52: Neuer Fahrbahnbelag
Zeichen 1007-53: Spurrinnen
Zeichen 1007-53: Spurrinnen
Zeichen 1007-54: Linksabbieger
Zeichen 1007-54: Linksabbieger
Zeichen 1007-55: Skiabfahrt kreuzt
Zeichen 1007-55: Skiabfahrt kreuzt
Zeichen 1007-56: Skiwanderweg kreuzt
Zeichen 1007-56: Skiwanderweg kreuzt
Zeichen 1007-57: Kuppe
Zeichen 1007-57: Kuppe
Zeichen 1007-58: Polizeikontrolle
Zeichen 1007-58: Polizeikontrolle
Zeichen 1007-59: Ende Seitenstreifen in … m (zweiter Teil der Unternummer steht jeweils für den Zahlenwert)
Zeichen 1007-59: Ende Seitenstreifen in … m (zweiter Teil der Unternummer steht jeweils für den Zahlenwert)
Zeichen 1007-60: Seitenstreifen nicht befahrbar
Zeichen 1007-60: Seitenstreifen nicht befahrbar
Zeichen 1007-61: Nebel
Zeichen 1007-61: Nebel
Zeichen 1007-62: Zufahrt
Zeichen 1007-62: Zufahrt
Zeichen 1008-30: Vorfahrt geändert
Zeichen 1008-30: Vorfahrt geändert
Zeichen 1008-31: Verkehrsführung geändert
Zeichen 1008-31: Verkehrsführung geändert
Zeichen 1008-32: Industriegebiet Schienenfahrzeuge haben Vorrang (zu Zeichen 201 StVO)
Zeichen 1008-32: Industriegebiet Schienenfahrzeuge haben Vorrang (zu Zeichen 201 StVO)
Zeichen 1008-33: Hafengebiet Schienenfahrzeuge haben Vorrang (zu Zeichen 201 StVO)
Zeichen 1008-33: Hafengebiet Schienenfahrzeuge haben Vorrang (zu Zeichen 201 StVO)
Zeichen 1008-34: Keine Wendemöglichkeit
Zeichen 1008-34: Keine Wendemöglichkeit
Zeichen 1010-10: Erlaubt Kindern auch auf der Fahrbahn und dem Seitenstreifen zu spielen
Zeichen 1010-10: Erlaubt Kindern auch auf der Fahrbahn und dem Seitenstreifen zu spielen
Zeichen 1010-11: Wintersport erlaubt
Zeichen 1010-11: Wintersport erlaubt
Zeichen 1010-12: Kennzeichnung von Parkflächen, auf denen Anhänger auch länger als 14 Tage parken dürfen
Zeichen 1010-12: Kennzeichnung von Parkflächen, auf denen Anhänger auch länger als 14 Tage parken dürfen
Zeichen 1010-13: Kennzeichnung von Parkflächen, auf denen Wohnwagen auch länger als 14 Tage parken dürfen
Zeichen 1010-13: Kennzeichnung von Parkflächen, auf denen Wohnwagen auch länger als 14 Tage parken dürfen
Zeichen 1010-14: Information Rollende Landstraße
Zeichen 1010-14: Information Rollende Landstraße
Zeichen 1010-15: Information Leistungsumfang (zu Z 448.1)
Zeichen 1010-15: Information Leistungsumfang (zu Z 448.1)
Zeichen 1010-50: Kraftwagen und sonstige mehrspurige Fahrzeuge
Zeichen 1010-50: Kraftwagen und sonstige mehrspurige Fahrzeuge
Zeichen 1010-51: Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse
Zeichen 1010-51: Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse
Zeichen 1010-52: Radverkehr
Zeichen 1010-52: Radverkehr
Zeichen 1010-53: Fußgänger
Zeichen 1010-53: Fußgänger
Zeichen 1010-54: Reiter
Zeichen 1010-54: Reiter
Zeichen 1010-55: Viehbetrieb
Zeichen 1010-55: Viehbetrieb
Zeichen 1010-56: Straßenbahn
Zeichen 1010-56: Straßenbahn
Zeichen 1010-57: Kraftomnibus
Zeichen 1010-57: Kraftomnibus
Zeichen 1010-58: Personenkraftwagen
Zeichen 1010-58: Personenkraftwagen
Zeichen 1010-59: Personenkraftwagen mit Anhänger
Zeichen 1010-59: Personenkraftwagen mit Anhänger
Zeichen 1010-60: Lastkraftwagen mit Anhänger
Zeichen 1010-60: Lastkraftwagen mit Anhänger
Zeichen 1010-61: Kraftfahrzeuge und Züge, die nicht schneller als 25 km/h fahren können oder dürfen
Zeichen 1010-61: Kraftfahrzeuge und Züge, die nicht schneller als 25 km/h fahren können oder dürfen
Zeichen 1010-62: Krafträder, auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mopeds
Zeichen 1010-62: Krafträder, auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mopeds
Zeichen 1010-63: Mofas
Zeichen 1010-63: Mofas
Zeichen 1010-64: Gespannfuhrwerk
Zeichen 1010-64: Gespannfuhrwerk
Zeichen 1010-65: E-Bikes
Zeichen 1010-65: E-Bikes
Zeichen 1010-66: Elektrisch betriebene Fahrzeuge
Zeichen 1010-66: Elektrisch betriebene Fahrzeuge
Zeichen 1010-67: Wohnmobile
Zeichen 1010-67: Wohnmobile
Zeichen 1010-68: Elektrokleinstfahrzeug im Sinne der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV)
Zeichen 1010-68: Elektrokleinstfahrzeug im Sinne der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV)
Zeichen 1010-69: Fahrrad zum Transport von Gütern oder Personen - Lastenfahrrad
Zeichen 1010-69: Fahrrad zum Transport von Gütern oder Personen – Lastenfahrrad
Zeichen 1010-70: Carsharing
Zeichen 1010-70: Carsharing
Zeichen 1010-71: Personenkraftwagen oder Krafträder mit Beiwagen, die mit mindestens drei Personen besetzt sind - mehrfachbesetzte Personenkraftwagen
Zeichen 1010-71: Personenkraftwagen oder Krafträder mit Beiwagen, die mit mindestens drei Personen besetzt sind – mehrfachbesetzte Personenkraftwagen
Zeichen 1010-72: Krafträder, auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mopeds und Kraftwagen und sonstige mehrspurige Fahrzeuge
Zeichen 1010-72: Krafträder, auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mopeds und Kraftwagen und sonstige mehrspurige Fahrzeuge
Zeichen 1012-30: Ladezone
Zeichen 1012-30: Ladezone
Zeichen 1012-31: Ende
Zeichen 1012-31: Ende
Zeichen 1012-32: Radfahrer absteigen
Zeichen 1012-32: Radfahrer absteigen
Zeichen 1012-33: Keine Mofas
Zeichen 1012-33: Keine Mofas
Zeichen 1012-34: Grüne Welle bei xx km/h
Zeichen 1012-34: Grüne Welle bei xx km/h
Zeichen 1012-35: Bei Rot hier halten
Zeichen 1012-35: Bei Rot hier halten
Zeichen 1012-36: Lärmschutz
Zeichen 1012-36: Lärmschutz
Zeichen 1012-37: Zuflussregelung
Zeichen 1012-37: Zuflussregelung
Zeichen 1012-38: Nebenstrecke
Zeichen 1012-38: Nebenstrecke
Zeichen 1012-50: Schule
Zeichen 1012-50: Schule
Zeichen 1012-51: Kindergarten
Zeichen 1012-51: Kindergarten
Zeichen 1012-52: Altenheim
Zeichen 1012-52: Altenheim
Zeichen 1012-53: Krankenhaus
Zeichen 1012-53: Krankenhaus
Zeichen 1012-54: Seniorenheim
Zeichen 1012-54: Seniorenheim
Zeichen 1013-50: Seitenstreifen befahren
Zeichen 1013-50: Seitenstreifen befahren
Zeichen 1013-51: Seitenstreifen räumen
Zeichen 1013-51: Seitenstreifen räumen
Zeichen 1013-52: Ende in ... m (zweiter Teil der Unternummer steht jeweils für den Zahlenwert)
Zeichen 1013-52: Ende in … m (zweiter Teil der Unternummer steht jeweils für den Zahlenwert)
Zeichen 1014-50: Tunnelkategorie gemäß ADR-Übereinkommen - B
Zeichen 1014-50: Tunnelkategorie gemäß ADR-Übereinkommen – B
Zeichen 1020-11: Schwerbehinderte mit Parkausweis Nr. ... frei
Zeichen 1020-11: Schwerbehinderte mit Parkausweis Nr. … frei
Zeichen 1020-12: Radverkehr und Anlieger frei
Zeichen 1020-12: Radverkehr und Anlieger frei
Zeichen 1020-13: Inline-Skaten und Rollschuhfahren zugelassen
Zeichen 1020-13: Inline-Skaten und Rollschuhfahren zugelassen
Zeichen 1020-14: Wintersport frei
Zeichen 1020-14: Wintersport frei
Zeichen 1020-30: Anlieger frei
Zeichen 1020-30: Anlieger frei
Zeichen 1020-31: Anlieger oder Parken frei
Zeichen 1020-31: Anlieger oder Parken frei
Zeichen 1020-32: Bewohner mit Parkausweis Nr. ... frei
Zeichen 1020-32: Bewohner mit Parkausweis Nr. … frei
Zeichen 1022-10: Radverkehr frei
Zeichen 1022-10: Radverkehr frei
Zeichen 1022-11: Mofas frei
Zeichen 1022-11: Mofas frei
Zeichen 1022-12: Krafträder, auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mofas frei
Zeichen 1022-12: Krafträder, auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mofas frei
Zeichen 1022-13: E-Bikes frei
Zeichen 1022-13: E-Bikes frei
Zeichen 1022-14: Radverkehr und Mofas frei
Zeichen 1022-14: Radverkehr und Mofas frei
Zeichen 1022-15: E-Bikes und Mofas frei
Zeichen 1022-15: E-Bikes und Mofas frei
Zeichen 1022-16: Elektrokleinstfahrzeuge frei
Zeichen 1022-16: Elektrokleinstfahrzeuge frei
Zeichen 1022-17: Fahrräder zum Transport von Gütern oder Personen - Lastenfahrräder - frei
Zeichen 1022-17: Fahrräder zum Transport von Gütern oder Personen – Lastenfahrräder – frei
Zeichen 1024-10: Personenkraftwagen frei
Zeichen 1024-10: Personenkraftwagen frei
Zeichen 1024-11: Personenkraftwagen mit Anhänger frei
Zeichen 1024-11: Personenkraftwagen mit Anhänger frei
Zeichen 1024-12: Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse frei
Zeichen 1024-12: Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse frei
Zeichen 1024-13: Lastkraftwagen mit Anhänger frei
Zeichen 1024-13: Lastkraftwagen mit Anhänger frei
Zeichen 1024-14: Kraftomnibus frei
Zeichen 1024-14: Kraftomnibus frei
Zeichen 1024-15: Schienenbahn frei
Zeichen 1024-15: Schienenbahn frei
Zeichen 1024-16: Straßenbahn frei
Zeichen 1024-16: Straßenbahn frei
Zeichen 1024-17: Kraftfahrzeuge und Züge, die nicht schneller als 25 km/h fahren können oder dürfen frei
Zeichen 1024-17: Kraftfahrzeuge und Züge, die nicht schneller als 25 km/h fahren können oder dürfen frei
Zeichen 1024-18: Gespannfuhrwerke frei
Zeichen 1024-18: Gespannfuhrwerke frei
Zeichen 1024-19: Wohnmobile mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 7,5 t ausgenommen
Zeichen 1024-19: Wohnmobile mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 7,5 t ausgenommen
Zeichen 1024-20: Elektrisch betriebene Fahrzeuge frei
Zeichen 1024-20: Elektrisch betriebene Fahrzeuge frei
Zeichen 1024-21: Carsharingfahrzeuge frei
Zeichen 1024-21: Carsharingfahrzeuge frei
Zeichen 1026-30: Taxi frei
Zeichen 1026-30: Taxi frei
Zeichen 1026-31: Kraftomnibusse im Gelegenheitsverkehr frei
Zeichen 1026-31: Kraftomnibusse im Gelegenheitsverkehr frei
Zeichen 1026-32: Linienverkehr frei
Zeichen 1026-32: Linienverkehr frei
Zeichen 1026-33: Einsatzfahrzeuge frei
Zeichen 1026-33: Einsatzfahrzeuge frei
Zeichen 1026-34: Krankenfahrzeuge frei
Zeichen 1026-34: Krankenfahrzeuge frei
Zeichen 1026-35: Lieferverkehr frei
Zeichen 1026-35: Lieferverkehr frei
Zeichen 1026-36: Landwirtschaftlicher Verkehr frei
Zeichen 1026-36: Landwirtschaftlicher Verkehr frei
Zeichen 1026-37: Forstwirtschaftlicher Verkehr frei
Zeichen 1026-37: Forstwirtschaftlicher Verkehr frei
Zeichen 1026-38: Land- und forstwirtschaftlicher Verkehr frei
Zeichen 1026-38: Land- und forstwirtschaftlicher Verkehr frei
Zeichen 1026-39: Betriebs- und Versorgungsdienst frei
Zeichen 1026-39: Betriebs- und Versorgungsdienst frei
Zeichen 1026-60: Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs frei
Zeichen 1026-60: Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs frei
Zeichen 1026-61: Elektrofahrzeuge frei
Zeichen 1026-61: Elektrofahrzeuge frei
Zeichen 1026-62: Gülletransport frei
Zeichen 1026-62: Gülletransport frei
Zeichen 1026-63: E-Bikes frei
Zeichen 1026-63: E-Bikes frei
Zeichen 1028-30: Baustellenfahrzeuge frei
Zeichen 1028-30: Baustellenfahrzeuge frei
Zeichen 1028-31: Bis Baustelle frei
Zeichen 1028-31: Bis Baustelle frei
Zeichen 1028-32: Anlieger bis Baustelle frei
Zeichen 1028-32: Anlieger bis Baustelle frei
Zeichen 1028-33: Zufahrt bis … frei
Zeichen 1028-33: Zufahrt bis … frei
Zeichen 1028-34: Fährbenutzer frei
Zeichen 1028-34: Fährbenutzer frei
Zeichen 1031-50: Freistellung vom Verkehrsverbot nach § 40 Absatz 1 BImSchG - rote, gelbe und grüne Plakette
Zeichen 1031-50: Freistellung vom Verkehrsverbot nach § 40 Absatz 1 BImSchG – rote, gelbe und grüne Plakette
Zeichen 1031-51: Freistellung vom Verkehrsverbot nach § 40 Absatz 1 BImSchG - gelbe und grüne Plakette
Zeichen 1031-51: Freistellung vom Verkehrsverbot nach § 40 Absatz 1 BImSchG – gelbe und grüne Plakette
Zeichen 1031-52: Freistellung vom Verkehrsverbot nach § 40 Absatz 1 BImSchG - grüne Plakette
Zeichen 1031-52: Freistellung vom Verkehrsverbot nach § 40 Absatz 1 BImSchG – grüne Plakette
Zeichen 1040-10: Wintersport erlaubt, zeitlich beschränkt (10 - 16 h)
Zeichen 1040-10: Wintersport erlaubt, zeitlich beschränkt (10 – 16 h)
Zeichen 1040-30: Zeitliche Beschränkung (16 - 18 h)
Zeichen 1040-30: Zeitliche Beschränkung (16 – 18 h)
Zeichen 1040-31: Zeitliche Beschränkung (8 - 11 h, 16 - 18 h)
Zeichen 1040-31: Zeitliche Beschränkung (8 – 11 h, 16 – 18 h)
Zeichen 1040-32: Parkscheibe 2 Stunden
Zeichen 1040-32: Parkscheibe 2 Stunden
Zeichen 1040-33: Parken mit Parkscheibe in gekennzeichneten Flächen 2 Stunden
Zeichen 1040-33: Parken mit Parkscheibe in gekennzeichneten Flächen 2 Stunden
Zeichen 1040-34: Ab Zeitpunkt
Zeichen 1040-34: Ab Zeitpunkt
Zeichen 1040-35: Lärmschutz (mit Zeitangabe)
Zeichen 1040-35: Lärmschutz (mit Zeitangabe)
Zeichen 1040-36: Schulbus (tageszeitliche Benutzung)
Zeichen 1040-36: Schulbus (tageszeitliche Benutzung)
Zeichen 1042-30: Zeitliche Beschränkung (werktags)
Zeichen 1042-30: Zeitliche Beschränkung (werktags)
Zeichen 1042-31: Zeitliche Beschränkung (werktags 18 - 19 h)
Zeichen 1042-31: Zeitliche Beschränkung (werktags 18 – 19 h)
Zeichen 1042-32: Zeitliche Beschränkung (werktags 8:30 - 11:30 h, 16 - 18 h)
Zeichen 1042-32: Zeitliche Beschränkung (werktags 8:30 – 11:30 h, 16 – 18 h)
Zeichen 1042-33: Zeitliche Beschränkung (Mo - Fr, 16 - 18 h)
Zeichen 1042-33: Zeitliche Beschränkung (Mo – Fr, 16 – 18 h)
Zeichen 1042-34: Zeitliche Beschränkung (Di, Do, Fr, 16 - 18 h)
Zeichen 1042-34: Zeitliche Beschränkung (Di, Do, Fr, 16 – 18 h)
Zeichen 1042-35: Zeitliche Beschränkung (6 - 22 h an Sonn- und Feiertagen)
Zeichen 1042-35: Zeitliche Beschränkung (6 – 22 h an Sonn- und Feiertagen)
Zeichen 1042-36: Schulbus (tageszeitliche Benutzung)
Zeichen 1042-36: Schulbus (tageszeitliche Benutzung)
Zeichen 1042-37: Parken Sa und So erlaubt
Zeichen 1042-37: Parken Sa und So erlaubt
Zeichen 1042-38: Werktags außer samstags
Zeichen 1042-38: Werktags außer samstags
Zeichen 1042-50: Straßenreinigung (mit Zeit- und Datumsangabe)
Zeichen 1042-50: Straßenreinigung (mit Zeit- und Datumsangabe)
Zeichen 1042-51: Sa und So
Zeichen 1042-51: Sa und So
Zeichen 1042-52: Sa, So und an Feiertagen
Zeichen 1042-52: Sa, So und an Feiertagen
Zeichen 1042-53: Schulweg i. V. m. zeitlicher Begrenzung an Werktagen (zu Z 101 oder 274)
Zeichen 1042-53: Schulweg i. V. m. zeitlicher Begrenzung an Werktagen (zu Z 101 oder 274)
Zeichen 1044-10: Nur Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Blinde
Zeichen 1044-10: Nur Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Blinde
Zeichen 1044-11: Nur Schwerbehinderte mit Parkausweis Nr. ...
Zeichen 1044-11: Nur Schwerbehinderte mit Parkausweis Nr. …
Zeichen 1044-12: Nur Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Blinde, mit Anzahl der Parkstände
Zeichen 1044-12: Nur Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Blinde, mit Anzahl der Parkstände
Zeichen 1044-30: Nur Bewohner mit Parkausweis Nr. ...
Zeichen 1044-30: Nur Bewohner mit Parkausweis Nr. …
Zeichen 1048-14: Nur Sattelkraftfahrzeuge
Zeichen 1048-14: Nur Sattelkraftfahrzeuge
Zeichen 1048-15: Nur Sattelkraftfahrzeuge und Lastkraftwagen mit Anhänger
Zeichen 1048-15: Nur Sattelkraftfahrzeuge und Lastkraftwagen mit Anhänger
Zeichen 1048-18: Nur Schienenbahnen
Zeichen 1048-18: Nur Schienenbahnen
Zeichen 1048-20: Nur Personenkraftwagen mit Anhänger und Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse
Zeichen 1048-20: Nur Personenkraftwagen mit Anhänger und Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse
Zeichen 1049-11: Kraftfahrzeuge und Züge, die nicht schneller als 25 km/h fahren können oder dürfen, dürfen überholt werden
Zeichen 1049-11: Kraftfahrzeuge und Züge, die nicht schneller als 25 km/h fahren können oder dürfen, dürfen überholt werden
Zeichen 1049-12: Nur militärische Kettenfahrzeuge
Zeichen 1049-12: Nur militärische Kettenfahrzeuge
Zeichen 1049-13: Nur Lkw (Zeichen 1010-51), Kraftomnibus (Zeichen 1010-57) und Pkw mit Anhänger (Zeichen 1010-59)
Zeichen 1049-13: Nur Lkw (Zeichen 1010-51), Kraftomnibus (Zeichen 1010-57) und Pkw mit Anhänger (Zeichen 1010-59)
Zeichen 1050-30: Taxi
Zeichen 1050-30: Taxi
Zeichen 1050-31: ... Taxen
Zeichen 1050-31: … Taxen
Zeichen 1050-32: Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs
Zeichen 1050-32: Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs
Zeichen 1050-33: Elektrofahrzeuge
Zeichen 1050-33: Elektrofahrzeuge
Zeichen 1052-30: Nur kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern
Zeichen 1052-30: Nur kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern
Zeichen 1052-31: Nur Fahrzeuge mit wassergefährdender Ladung
Zeichen 1052-31: Nur Fahrzeuge mit wassergefährdender Ladung
Zeichen 1053-30: Parken in gekennzeichneten Flächen erlaubt
Zeichen 1053-30: Parken in gekennzeichneten Flächen erlaubt
Zeichen 1053-31: Mit Parkschein
Zeichen 1053-31: Mit Parkschein
Zeichen 1053-32: Gebührenpflichtig
Zeichen 1053-32: Gebührenpflichtig
Zeichen 1053-33: Massenangabe - 7,5 t
Zeichen 1053-33: Massenangabe – 7,5 t
Zeichen 1053-34: Auf dem Seitenstreifen
Zeichen 1053-34: Auf dem Seitenstreifen
Zeichen 1053-35: Bei Nässe
Zeichen 1053-35: Bei Nässe
Zeichen 1053-36: Durchgangsverkehr
Zeichen 1053-36: Durchgangsverkehr
Zeichen 1053-37: Massenangabe - 12 t
Zeichen 1053-37: Massenangabe – 12 t
Zeichen 1053-38: Querparken als Sinnbild
Zeichen 1053-38: Querparken als Sinnbild
Zeichen 1053-39: Schrägparken als Sinnbild
Zeichen 1053-39: Schrägparken als Sinnbild
Zeichen 1053-52: Nur innerhalb gekennzeichneter Parkflächen
Zeichen 1053-52: Nur innerhalb gekennzeichneter Parkflächen
Zeichen 1053-53: Parken mit Parkschein in gekennzeichneten Flächen
Zeichen 1053-53: Parken mit Parkschein in gekennzeichneten Flächen
Zeichen 1060-31: Haltverbot auch auf dem Seitenstreifen
Zeichen 1060-31: Haltverbot auch auf dem Seitenstreifen
Zeichen 1060-32: Auch Kraftomnibusse und PKW mit Anhängern (im Bereich von LKW-Kontrollen)
Zeichen 1060-32: Auch Kraftomnibusse und PKW mit Anhängern (im Bereich von LKW-Kontrollen)
Zeichen 1060-33: Massenangabe - 2,8 t
Zeichen 1060-33: Massenangabe – 2,8 t

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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56 Kommentare

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  1. Werner
    Am 7. Januar 2024 um 13:51

    Ich wurde im Bereich einer Lkw-kontrolle geblitzt. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit wurde anfangs auf 100 km/h ohne Zusatzschilder begrenzt, also auch für mich in meinem Pkw gültig. Später wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 80, dann auf 60 km/h weiter reduziert mit den Zusatzschildern 1060-32 (Auch Kraftomnibusse und Pkw mit Anhängern) und 1060-33 (Masseangabe 2,8t).
    Ich ging davon aus, dass die für mich geltende Höchstgeschwindigkeit 100 km/h beträgt, da ich weder Lkw, noch Bus, noch Pkw mit Anhänger gefahren bin. Nun soll ich 128,50€ bezahlen, da ich im 60 km/h Bereich 83 km/h gefahren bin.
    Was sagen Sie dazu?

    • Jamie
      Am 11. März 2024 um 18:01

      Falscher Ort für diese Frage.
      Ich persönlich würde in den Widerspruch gehen.

      Eine Rechtsberatung würde ich Ihnen empfehlen.

  2. Andreas
    Am 25. November 2023 um 13:28

    Ist das Zusatzschild Mo-Sa gültig oder müsste es „An Werktagen“ heißen (Ladezone)

    • Stephan
      Am 15. November 2024 um 4:54

      Da gibt es einen inhaltlichen Unterschied:
      Mo – Sa kann Freitage einschließen.

  3. Klaus F
    Am 28. März 2023 um 15:36

    Wann ist ein Pkw ein “Krankenfahrzeug” ( Zeichen 1026-34 ) . Was ist ein Krankenfahrzeug ( Definition ). Dieses Zeichen Ist vor einer Klinik unter dem
    absoluten Halteverbot angebracht. Ich hatte einen Termin für eine ambulante Operation wahrgenommen. Mein Schwerbehindertenausweis
    ( GdB )100 mit Merkzeichen G wurde nicht befreiend anerkannt. Muß ich das Verwarngeld 25;00 EUR zahlen?

    • Regenbogen
      Am 15. August 2023 um 16:12

      Der Schwerbehindertenausweis bezieht sich immer auf die Person und nicht auf das Fahrzeug.
      Die Bestimmung als Krankenfahrzeug ergibt sich aus dem Eintrag in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (früher Kfz-Schein),

  4. Thomas
    Am 15. März 2023 um 14:15

    Unter einem Geschwindigkeitsbegrenzungsschild “30” (Zeichen 274) befindet sich ein Zusatzschild mit folgendem Text:
    „Parken mit [Parkscheibe]
    Mo – Sa 2 Std.
    von 8-18 h“.
    Das macht ja überhaupt keinen Sinn. Ist dieses Zusatzschild überhaupt gültig?

  5. Christian P
    Am 23. September 2022 um 20:17

    Die Pfeile, also Zusatzzeichen, erklärt ihr schon. Nur will ich wissen wie weit es gilt. Beispiel zwei Schilder stehen da mit den Zusatzzeichen also Pfeilen zueinander hin. I bin der Meinung gelesen zu haben der Pfeil gilt immerbis zum nächsten gleichen Verkehrszeichen. Nur weiß ich nicht mehr wo ich es gelesen habe und ob es wirklich so ist.

  6. Thomas H
    Am 23. September 2022 um 19:30

    30 kmh Verkehrsschild Innerorts mit dem mir unbekannten Zusatz Schild ,, Lärmschutz,, als Begründung, erschließt sich mir nicht. Da mir Lärmschutz Gültigkeit nur in der Zeit von 22.00 bis 06.00 bekannt wäre ! Wenn also sinngemäß am Tage sich beide Schilder widersprechen gilt zwar die Geschwindigkeits Begrenzung fort. Gilt aber die auf geführte Begründung als offener Hohn /oder Aufhebend? Und Verkehrs Sicherungs Pflicht so auf der B 158 mehrfach geübt als Ausgeübt? Dank im voraus für Ihre Antwort !

  7. Ingrid H
    Am 22. August 2021 um 19:34

    Betreff: Verkehrszusatzzeichen
    Welcher Unterschied besteht zwischen einem weißem und blauem Schild für einen Behindertenparkplatz?

  8. Florian S.
    Am 9. August 2021 um 13:01

    Welche Konsequenzen folgen aus einer Schilderkombination aus: Baustelle mit dem Zusatzzeichen “Ende” darunter?
    Bedeutet dass, das unter anderem das in der Baustelle gültige Tempolimit von 30km/h aufgehoben wird?

    Gruß

  9. marc w
    Am 28. Juli 2021 um 23:01

    hallo. eine tempobeschränkung (30 km/h) mit zusatz „verschmutzte fahrbahn“ ausserhalb von ortschaften….gelten die 30 km/h dann lediglich bei einer verschmutzten fahrbahn?! danke. gruss

  10. Radfahrer
    Am 5. Februar 2021 um 11:25

    Laut ihrem Text gelten Zustazzeichen nur für: (Zitat)
    Darauf können Auto- oder Lkw-Fahrer ergänzende Informationen zu einem bestimmten Verkehrszeichen finden.

    Als Radfahrer kann ich hier also keine Info finden, deshalb Null_Sterne-Bewertung.

  11. Stefan K.
    Am 8. Januar 2021 um 11:49

    @ Sabrina: Ein Tempolimit ohne definierendes Zusatzzeichen (z.B. 100m) gilt ab dem Schild, das es anzeigt.

  12. Bita P
    Am 5. November 2020 um 22:44

    Hallo,
    Ich habe eine Frage; wenn zweit Halteverbot aufeinander für zwei Richtung gibt, mit ein Zusatzeichen ( Uhrzeit), diese Uhrzeit gilt für beide Halteverbot?

    Mit freundlichen Grüßen
    Dr. Bita P

  13. Klaus
    Am 19. September 2020 um 15:33

    In einer Straße ist mit den 30 Tempo angebracht und danach kommt ein Kindergarten ,dort wurde ein Zusatzschild ( Zeitraum 7: 00 bis 14:00 Uhr) und nach 50 Meter erst das Schild das 30 km Tempo aufgehoben wird. Meine Frage ist , darf nach 14:00 Uhr 50 km/ h fahren oder muss ich zum das Schild 30 Zone Ende , die 30km ein halten?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 30. November 2020 um 15:05

      Hallo Klaus,
      wir kennen die örtlichen Gegebenheiten nicht und können daher keine genaue Einschätzung geben. Erkundigen Sie sich am besten direkt bei den zuständigen Behörden vor Ort.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  14. Matthes
    Am 10. August 2020 um 20:00

    Gilt das Zusatzzeichen 1040-34 (ab Datum Uhrzeit) nur für diesen Tag oder bis es wieder entfernt wird?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. Oktober 2020 um 11:57

      Hallo Matthes,
      da auf dem Zusatzzeichen “ab” steht, ist davon auszugehen, dass die Gültigkeit einen Zeitraum umfasst und somit wohl bis zur Entfernung gilt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  15. W. Voosen
    Am 5. Juli 2020 um 10:58

    Auf einer Straße innerorts in W. befindet sich eine Geswchwindigkeitsbeschränkung (30 km) und darunter ein Zusatzzeichen “100 m”. Geblitzt wurde ich nach ca. 70 Metern, nachdem ich in falscher Einschätzung der Strecke von 100 Metern kurz vor dem Blitzer meine Fahrt wieder beschleunigte, sodass ich mit ca. 40 km/h geblitzt wurde. Ist diese falsche Einschätzung der Strecke vorwerfbar? Ist ein Widerspruch erfolglos?
    MfG W. Voosen

  16. Sabrina
    Am 17. Juni 2020 um 19:16

    Auf einer Landstraße stehen rechts an der Seite zwei Schilder. Oben ein Hinweis auf einen Parkplatz in 200 Metern und darunter ein Schild mit Tempo 70. gilt das Tempolimit ab dem Schild oder erst ab dem Parkplatz in 200 Meter Entfernung?

  17. Denni
    Am 17. Juni 2020 um 16:03

    Folgende Situation:

    Die Geschwindigkeit wird Innerorts auf 30Km/h begrenzt. Zusätzlich steht unter der Geschwindigkeitsbegrenzung das Zusatzzeichen 1001-31 welches den Abschnitt der Geschwindigkeitsbegrenzung auf 150 Metern angibt.
    Nachfolgend taucht kein Schild zur Aufhebung der Begrenzung auf. Woher weiß ich also, wann die 150 Meter vorüber sind?

  18. Rainer
    Am 31. März 2020 um 11:23

    Verkehrszeichen auf Autubahn BAB13: Tempolimit 130 mit Zusatzzeichen Auffahr-Unfallgefahr und darunter eine …Km-Angabe, z.B. 70km. Bezieht sich die km-Angabe auf die Unfallgefahr oder die 130 ? Ich habe Tempomat 130km/h eingestellt, konnte entspannt fahren, habe das 100km/h Schild nach 2km nicht gesehen und wurde geblitzt??? Diesem Zusatzzeichen habe ich das Bussgeld zu verdanken!! Irreführung ! Finde ich !

  19. Roland
    Am 22. März 2020 um 11:58

    Folgende Situation:

    Blaues Parkschild
    darunter drei Hinweisschilder
    – Elektrofahrzeug
    – Parkscheibe 2 Std.
    – werktags 9 – 20 Uhr

    ich habe an einem Sonntag da geparkt mit einem Benziner. Die Polizei wollte mich abschleppen lassen.
    Meiner Meinung ist am Sonntag das Parken für alle unbeschränkt erlaubt. Oder etwa doch nicht?

  20. F. Georg
    Am 22. Februar 2020 um 16:07

    Kann man das neue Überhohlverbotszeichen welches verbietet Fahrräder zu überholen kombinieren mit einem Zusatzzeichen 30km/h?
    Soll heißen mit 30km/h darf überholt werden. Gibt es so was.
    Bei uns gibt es eine schmale Straße welche von einem Ort zum anderen führt.
    Auf dieser Straße darf man 60km/h fahren. Die Straße ist aber nur 4,80 m breit.
    Die Geschwindigkeit von 60km/h ist ok aber nicht wenn man einen Fahrradfahrer überholt so meine Empfindung.
    Gibt es so eine Kombination von Verkehrszeichen?

  21. Stefan K.
    Am 13. Oktober 2019 um 14:24

    @ Werner M.: Der Pfeil auf dem Parkverbotsschild zeigt Anfang und Ende des Parkverbotes an. Pfeil zur Fahrbahn hin: Anfang; von der Fahrbahn weg zeigend: Ende.

  22. Schramm
    Am 10. Oktober 2019 um 12:42

    Habe ein Knöllchen erhalten für ein zeitlich befristetes Halteverbot (nur Zusatzschild ) ohne darüber liegendes bezugnehmendes Halteverbotsschild.
    Führt dies zu Bußgeld?
    Vielen Dank für Ihre INFO.

  23. Paul
    Am 26. September 2019 um 12:36

    1., Vorschriftzeichen (274-53) – zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h
    nach ca. 200m kommt dasselbe Vorschriftzeichen mit zusätzlicher Hinweistafel 22:00 – 6 UHR

    Wird durch das zweite Vorschriftzeichen das erste aufgehoben, wenn ja, welche Geschwindigkeit gilt dann von 6 Uhr – 22:00 Uhr?

  24. Fred
    Am 7. Juli 2019 um 20:48

    Schilderwald von oben nach unten:
    1. Achtungschild Kurven
    2. Geschwindigkeit auf 50 km reduziert
    3. Überholverbot
    4. Zusatzschild 1 km
    5. Traktor darf überholt werden.

    Nach Durchfahren der Kurven auf 1 ca. 1,2 km nach dem obigen Schilderwald befuhr ich die fast gerade Talfahrt mit ledigölich einer langgezogenen Linksbiegung auf einer Strecke von ca, 1,5 km mit 100 km. Das Navi zeigte die 100 km erlaubte Geschwindigkeit an.
    Ich beurteilte das Zusatzschild “1 km” als Strecke auf der die Begrenzung für die Geschwindigkeit und das Überholverbot gilt.
    Nach ca. 1,5 km wurde die Geschwindigkeit wieder auf auf 70 km reduziert.
    Vor diesem Schild fuhr ich 70 km.
    Nach ca. 2 km wurde ich von der Polizei angehalten und mit einer Ordnungsstrafe wg. zu schnellen Fahrens belegt: 160 EUR, 2 Punkte, 4 Wochen Führerschein Entzug.

    Noch wichtig zu erwähnen ist, dass die Bergfahrt auf den besagten 1,5 km nach einer vorhergehenden Beschränkung auf 70 km durch ein Schild aufgehoben wird.

  25. Heinz Dr.
    Am 7. Mai 2019 um 9:05

    was bedeuten neben der rot-gelb-grün Ampel neuerdings häufig zu sehendes Lichtsignal, das manchmal “A” leuchtet ? konnte mir bisher niemand erklären. Wissen Sie was das bedeutet

    • bussgeldkatalog.org
      Am 24. Mai 2019 um 15:54

      Hallo Heinz,

      das kommt auf die Stadt an. In vielen Städten gibt es diese Zeichen an Schienen für Straßenbahnen, für die sie dann auch gelten. In Hamburg gilt das “A” für Busse und Autofahrer und bedeutet, dass die Ampel gleich auf grün schaltet. Ausgelöst wird es durch ein GPS-Signal, das die Busse an die Ampeln senden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  26. M.
    Am 19. April 2019 um 11:36

    Geschwindigskeitsbegrenzung 30 von 7-17 Uhr Mo-Fr und darunter ein Schild Schule. Heißt das das die Begrenzung nur greift wenn keine Ferien sind oder generell 30

  27. Werner m.
    Am 18. Dezember 2018 um 0:11

    Welchen Sinn macht ein Parkverbotsschild mit dem Zusatzzeichen 1000? (Rechts- bzw. linksweisend)

  28. Paul P.
    Am 20. November 2018 um 19:57

    Habe mir grade ein Knöllchen eingefangen. Ist folgender Schilderkombination an einem linksseitig liegenden ca. 25m langem Seitenstreifen (offensichtlich zum Parken gedacht) vor einer Arztpraxis überhaupt gültig:

    Schild – absolutes Haltverbot (mit Pfeil nach links) – 1. Zusatzschild: “auch auf dem Seitenstreifen” – 2. Zusatzschild: aufgeklebter Zettel mit schwarzer Schrift: “wegen Winterdienst”.

    Anmerkung: Wetterverhältnisse: Aufgrund der herrschenden Wetterverhältnisse ( kalt, aber ganztägig sonnig und ausschließlich trockene Straßen) gab es keinen Grund, einen Winterdienst (was immer das sein soll) zu erwarten.

    Danke für eine kompetente Antwort.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 6. Dezember 2018 um 10:25

      Hallo Paul P.,

      aus der Ferne kann dies nicht beantwortet werden. Wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  29. Hansjürgen W.
    Am 15. November 2018 um 18:53

    Tempolimit (z.b.80) und Zusatzschild 1007-30(Gefahr unerwarteter Glatteisbildung)
    Frage: Muss ich bis zur Aufhebung der Geschwindigkeitsbegrenzung die 80km/h einhalten, unabhängig von der aktuellen Witterung und Tageszeit?
    H.Walther

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. November 2018 um 17:22

      Hallo Hansjürgen,

      bei der Angabe auf dem Verkehrsschild handelt es sich um die Höchstgeschwindigkeit, das heißt, sie können so schnell fahren, müssen es aber nicht. Die Geschwindigkeit ist außerdem immer den gegebenen Bedingungen anzupassen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  30. Gabriele B.
    Am 6. November 2018 um 14:31

    Ein Zusatzschild bezieht sich immer auf das darüber angebrachte Verkehrszeichen. Warum gilt dies nicht für das Verkehrsschild Geschwindigkeitsbegrenzug 80 mit Zusatzschild Schneeflocke ? Es gilt doch auch mit Zusatzschild LKW dann auch nur für LKW ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 16. November 2018 um 17:07

      Hallo Gabriele B.,

      das OLG Hamm war bspw. der Meinung, dass das Schuld nur einen Hinweis darauf enthalte, dass das Tempolimit die Gefahren möglicher winterlicher Straßenverhältnisse abwehren soll (Az. 1 RBs 125/14).

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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