Nicht jedes Verkehrsschild ist eindeutig – obwohl die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) darauf bedacht ist, möglichst klare und schnell verständliche Anweisungen durch die Verkehrszeichen zu vermitteln.
An dieser Stelle kommt das Zusatzzeichen ins Spiel: Darauf können Auto- oder Lkw-Fahrer ergänzende Informationen zu einem bestimmten Verkehrszeichen finden. Zusatzzeichen spielen daher eine entscheide Rolle für den Auftrag der StVO, einen reibungslosen Verkehr zu ermöglichen.
Dieser Ratgeber befasst sich eingehend mit den StVO-Zusatzzeichen – ihrem Aussehen und Ihrer Funktion. Auf die Frage, ob Zusatzzeichen zu Bußgeldern führen können, finden Sie ebenfalls Antworten.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Zusatzzeichen
Welche Funktion haben Zusatzzeichen?
Sie ergänzen ein anderes Verkehrszeichen und definieren es näher, z. B. können Sie ein Parkverbot zeitlich begrenzen.
Wie sehen Zusatzzeichen aus?
Sie enthalten schwarze Hinweise auf weißem Grund. Die Schilder sind in der Regel rechteckig oder quadratisch und werden unterhalb anderer Verkehrszeichen angebracht.
Welche Zusatzzeichen sind im Straßenverkehr zu finden?
Sie können sowohl auf Gehwegen für Fußgänger oder auf Fahrbahnen für Auto- und Fahrradfahrer aufgestellt werden. Mit einem Klick hier erhalten Sie die wichtigsten Beispiele für Zusatzzeichen.
Das Zusatzzeichen "bei Nässe" gilt nur unter bestimmten Voraussetzungen. Wie das Zeichen aussieht, wann eine Fahrbahn als nass gilt und mit welchen Sanktionen bei Verstöße zu rechnen ist, erfahren Sie hier. » Weiterlesen...
Unter Schildern, die ein Durchfahrtsverbot anzeigen, findet sich oft das Zusatzzeichen "Anlieger frei". Dieses zeigt an, dass Anlieger von dem Verbot ausgenommen sind. Wann Sie als Anlieger gelten, erfahren Sie hier im Ratgeber! » Weiterlesen...
Die Krötenwanderung findet jährlich im Frühling statt. Welches Verkehrszeichen diese angibt und worauf Autofahrer dann besonders achten müssen, damit es zu keiner Kollision mit den Tieren kommt, lesen Sie in diesem Ratgeber. » Weiterlesen...
In vielen Fußgängerzonen findet sich das Zusatzzeichen "Lieferverkehr frei". Doch für wen gilt dieses Schild? Gibt es eine gesetzliche Definition für "Lieferverkehr"? Dürfen auch Taxifahrer bei diesem Schild die Fußgängerzone befahren? Erfahren Sie es hier! » Weiterlesen...
Manche Halte- bzw. Parkverbotsschilder gelten nur an Werktagen. Schließt das auch den Samstag mit ein oder dürfen Sie das Parkverbot am Wochenende getrost ignorieren? Das verraten wir Ihnen hier! » Weiterlesen...
Die rechtliche Grundlage der Zusatzzeichen
Die StVO widmet den besonderen Verkehrszeichen keinen eigenen Paragraphen, da sie vor allem als Ergänzung agieren. Dennoch hält § 39 StVO fest:
(3) Auch Zusatzzeichen sind Verkehrszeichen. Zusatzzeichen zeigen auf weißem Grund mit schwarzem Rand schwarze Sinnbilder, Zeichnungen oder Aufschriften, soweit nichts anderes bestimmt ist. Sie sind unmittelbar, in der Regel unter dem Verkehrszeichen, auf das sie sich beziehen, angebracht.“
Jeder Straßenbenutzer wird bestätigen: Die schwarz-weißen Straßenschilder gehören in die Verkehrslandschaft Deutschlands. Viele Fahrer nehmen die zusätzlichen Informationen eher beiläufig und unbewusst wahr.
Dies liegt auch daran, dass Zusatzzeichen allermeist selbsterklärend sind. Oft bieten sie beispielsweise eine Angabe, wie lange ein bestimmtes Gebot oder Verbot gilt.
Auch können sie eine Beschränkung bestimmter Verkehrsschilder darstellen, indem sie beispielsweise die Vorfahrtbestimmter Verkehrsteilnehmer – etwa Fußgänger oder Fahrradfahrer – ausschließen.
Ob für Anhänger, Anlieger oder besondere Fahrzeuge: Zusatzzeichen können für jeden Sonderfall eine Beschränkung oder eine Befreiung eines Gebots oder Verbots bestimmen. So erläutern sie die richtigen Uhrzeiten zum Parken, die gewünschte Nutzung der Seitenstreifenoder den Verlauf einer Vorfahrtstraße.
Nahezu jedes Verkehrszeichen kann durch ein Zusatzzeichen ergänzt werden. Daher kann auch keine erschöpfende Liste der nützlichen Verkehrszusatzzeichen erstellt werden: Neue Zeichen werden nach Bedarf angefertigt.
Führen Zusatzzeichen zu Bußgeldern?
Zusatzzeichen sind nicht allein vorzufinden. Sie sind stets an ein anderes Verkehrszeichen gekoppelt, welches sie ergänzen. Aus diesem Grund führen die besonderen Zeichen nicht direkt zu einem Bußgeld. Missachten Verkehrsteilnehmer jedoch das übergeordnete Zeichen und dessen Zusatzinformationen, können Ahndungen gemäß Bußgeldkatalog folgen.
Die StVO hält dazu fest:
Andere Zusatzzeichen enthalten nur allgemeine Beschränkungen der Gebote oder Verbote oder allgemeine Ausnahmen von ihnen.“ (§ 41 StVO)
So kann ein Zusatzzeichen beispielsweise eine Geschwindigkeitsbegrenzungverschärfen. Beispiel: Eine Straße darf mit 80 km/h befahren werden. Doch bei Nässe sind lediglich 60 km/h erlaubt. Diese Information wird durch ein Zusatzzeichen vermittelt.
Beachtet ein Auto- oder Lkw-Fahrer dieses Verkehrszeichen mit Zusatzzeichen nicht, begeht er eine Geschwindigkeitsüberschreitung.
Bestimmte Zusatzzeichen können zur Verwirrung der Verkehrsteilnehmer führen. So entbrannte beispielsweise eine Debatte über das Zusatzzeichen 1012-32 („Radfahrer absteigen“), aufgrund der schwierigen Logik dieser Anweisung: Sobald ein Radfahrer absteigt, wird er zum Fußgänger.
Dieses bestimmte Zusatzzeichen ist allerdings nicht mit einem Bußgeld belegt, so dass keine genau definierte Ordnungswidrigkeitdazu beschrieben wurde.
Zusatzzeichen: Beispiele
Wie bereits erwähnt, verändert sich die Liste der Zusatzzeichen permanent und passt sich den Bedürfnissen der StVO an. Im Folgenden finden Sie jedoch eine Übersicht über gängige Zusatzzeichen:
Zeichen 1000-10: Richtung, linksweisend
Zeichen 1000-11: Vorankündigung, linksweisend
Zeichen 1000-12: Fußgänger Gehweg gegenüber benutzen, linksweisend
Zeichen 1000-30: Beide Richtungen, zwei gegengerichtete waagerechte Pfeile
Zeichen 1000-31: Beide Richtungen, zwei gegengerichtete senkrechte Pfeile
Zeichen 1000-32: Radverkehr kreuzt von links und rechts oder Radverkehr ist in der Gegenrichtung zugelassen
Zeichen 1001-30: Auf …m (zweiter Teil der Unternummer steht jeweils für den Zahlenwert)
Zeichen 1001-32: noch …m (zweiter Teil der Unternummer steht jeweils für den Zahlenwert)
Zeichen 1001-35: auf …km (verbal, zweiter Teil der Unternummer steht jeweils für den Zahlenwert)
Zeichen 1002-10: Verlauf der Vorfahrtstraße an Kreuzungen – von unten nach links
Zeichen 1002-12: Verlauf der Vorfahrtstraße an Einmündungen – von unten nach links, Einmündung von oben
Zeichen 1004-30: Entfernungsangabe in m (zweiter Teil der Unternummer steht jeweils für den Zahlenwert)
Zeichen 1004-32: Stop in 100 m
Zeichen 1005-30: Reißverschluss erst in … m (zweiter Teil der Unternummer steht jeweils für den Zahlenwert)
Zeichen 1006-30: Schleudergefahr für Wohnwagengespanne an Gefällestrecken mit starkem Seitenwind auf Autobahnen
Zeichen 1006-31: Unfallgefahr
Zeichen 1007-30: Ölspur
Zeichen 1007-31: Rauch
Zeichen 1007-32: Rollsplit
Zeichen 1007-33: Baustellenausfahrt
Zeichen 1007-34: Straßenschäden
Zeichen 1007-35: Verschmutzte Fahrbahn
Zeichen 1007-36: Sprengarbeiten
Zeichen 1007-37: Ausfahrt
Zeichen 1007-38: Baustellenverkehr
Zeichen 1007-50: Unfall
Zeichen 1007-51: Hochwasser
Zeichen 1007-52: Neuer Fahrbahnbelag
Zeichen 1007-53: Spurrinnen
Zeichen 1007-54: Linksabbieger
Zeichen 1007-55: Skiabfahrt kreuzt
Zeichen 1007-56: Skiwanderweg kreuzt
Zeichen 1007-57: Kuppe
Zeichen 1007-58: Polizeikontrolle
Zeichen 1007-59: Ende Seitenstreifen in … m (zweiter Teil der Unternummer steht jeweils für den Zahlenwert)
Zeichen 1007-60: Seitenstreifen nicht befahrbar
Zeichen 1007-61: Nebel
Zeichen 1007-62: Zufahrt
Zeichen 1008-30: Vorfahrt geändert
Zeichen 1008-31: Verkehrsführung geändert
Zeichen 1008-32: Industriegebiet Schienenfahrzeuge haben Vorrang (zu Zeichen 201 StVO)
Zeichen 1008-33: Hafengebiet Schienenfahrzeuge haben Vorrang (zu Zeichen 201 StVO)
Zeichen 1008-34: Keine Wendemöglichkeit
Zeichen 1010-10: Erlaubt Kindern auch auf der Fahrbahn und dem Seitenstreifen zu spielen
Zeichen 1010-11: Wintersport erlaubt
Zeichen 1010-12: Kennzeichnung von Parkflächen, auf denen Anhänger auch länger als 14 Tage parken dürfen
Zeichen 1010-13: Kennzeichnung von Parkflächen, auf denen Wohnwagen auch länger als 14 Tage parken dürfen
Zeichen 1010-14: Information Rollende Landstraße
Zeichen 1010-15: Information Leistungsumfang (zu Z 448.1)
Zeichen 1010-50: Kraftwagen und sonstige mehrspurige Fahrzeuge
Zeichen 1010-51: Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse
Zeichen 1010-52: Radverkehr
Zeichen 1010-53: Fußgänger
Zeichen 1010-54: Reiter
Zeichen 1010-55: Viehbetrieb
Zeichen 1010-56: Straßenbahn
Zeichen 1010-57: Kraftomnibus
Zeichen 1010-58: Personenkraftwagen
Zeichen 1010-59: Personenkraftwagen mit Anhänger
Zeichen 1010-60: Lastkraftwagen mit Anhänger
Zeichen 1010-61: Kraftfahrzeuge und Züge, die nicht schneller als 25 km/h fahren können oder dürfen
Zeichen 1010-62: Krafträder, auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mopeds
Zeichen 1010-63: Mofas
Zeichen 1010-64: Gespannfuhrwerk
Zeichen 1010-65: E-Bikes
Zeichen 1010-66: Elektrisch betriebene Fahrzeuge
Zeichen 1010-67: Wohnmobile
Zeichen 1010-68: Elektrokleinstfahrzeug im Sinne der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV)
Zeichen 1010-69: Fahrrad zum Transport von Gütern oder Personen – Lastenfahrrad
Zeichen 1010-70: Carsharing
Zeichen 1010-71: Personenkraftwagen oder Krafträder mit Beiwagen, die mit mindestens drei Personen besetzt sind – mehrfachbesetzte Personenkraftwagen
Zeichen 1010-72: Krafträder, auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mopeds und Kraftwagen und sonstige mehrspurige Fahrzeuge
Zeichen 1012-30: Ladezone
Zeichen 1012-31: Ende
Zeichen 1012-32: Radfahrer absteigen
Zeichen 1012-33: Keine Mofas
Zeichen 1012-34: Grüne Welle bei xx km/h
Zeichen 1012-35: Bei Rot hier halten
Zeichen 1012-36: Lärmschutz
Zeichen 1012-37: Zuflussregelung
Zeichen 1012-38: Nebenstrecke
Zeichen 1012-50: Schule
Zeichen 1012-51: Kindergarten
Zeichen 1012-52: Altenheim
Zeichen 1012-53: Krankenhaus
Zeichen 1012-54: Seniorenheim
Zeichen 1013-50: Seitenstreifen befahren
Zeichen 1013-51: Seitenstreifen räumen
Zeichen 1013-52: Ende in … m (zweiter Teil der Unternummer steht jeweils für den Zahlenwert)
Zeichen 1014-50: Tunnelkategorie gemäß ADR-Übereinkommen – B
Zeichen 1020-11: Schwerbehinderte mit Parkausweis Nr. … frei
Zeichen 1020-12: Radverkehr und Anlieger frei
Zeichen 1020-13: Inline-Skaten und Rollschuhfahren zugelassen
Zeichen 1020-14: Wintersport frei
Zeichen 1020-30: Anlieger frei
Zeichen 1020-31: Anlieger oder Parken frei
Zeichen 1020-32: Bewohner mit Parkausweis Nr. … frei
Zeichen 1022-10: Radverkehr frei
Zeichen 1022-11: Mofas frei
Zeichen 1022-12: Krafträder, auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mofas frei
Zeichen 1022-13: E-Bikes frei
Zeichen 1022-14: Radverkehr und Mofas frei
Zeichen 1022-15: E-Bikes und Mofas frei
Zeichen 1022-16: Elektrokleinstfahrzeuge frei
Zeichen 1022-17: Fahrräder zum Transport von Gütern oder Personen – Lastenfahrräder – frei
Zeichen 1024-10: Personenkraftwagen frei
Zeichen 1024-11: Personenkraftwagen mit Anhänger frei
Zeichen 1024-12: Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse frei
Zeichen 1024-13: Lastkraftwagen mit Anhänger frei
Zeichen 1024-14: Kraftomnibus frei
Zeichen 1024-15: Schienenbahn frei
Zeichen 1024-16: Straßenbahn frei
Zeichen 1024-17: Kraftfahrzeuge und Züge, die nicht schneller als 25 km/h fahren können oder dürfen frei
Zeichen 1024-18: Gespannfuhrwerke frei
Zeichen 1024-19: Wohnmobile mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 7,5 t ausgenommen
Zeichen 1042-50: Straßenreinigung (mit Zeit- und Datumsangabe)
Zeichen 1042-51: Sa und So
Zeichen 1042-52: Sa, So und an Feiertagen
Zeichen 1042-53: Schulweg i. V. m. zeitlicher Begrenzung an Werktagen (zu Z 101 oder 274)
Zeichen 1044-10: Nur Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Blinde
Zeichen 1044-11: Nur Schwerbehinderte mit Parkausweis Nr. …
Zeichen 1044-12: Nur Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Blinde, mit Anzahl der Parkstände
Zeichen 1044-30: Nur Bewohner mit Parkausweis Nr. …
Zeichen 1048-14: Nur Sattelkraftfahrzeuge
Zeichen 1048-15: Nur Sattelkraftfahrzeuge und Lastkraftwagen mit Anhänger
Zeichen 1048-18: Nur Schienenbahnen
Zeichen 1048-20: Nur Personenkraftwagen mit Anhänger und Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse
Zeichen 1049-11: Kraftfahrzeuge und Züge, die nicht schneller als 25 km/h fahren können oder dürfen, dürfen überholt werden
Zeichen 1049-12: Nur militärische Kettenfahrzeuge
Zeichen 1049-13: Nur Lkw (Zeichen 1010-51), Kraftomnibus (Zeichen 1010-57) und Pkw mit Anhänger (Zeichen 1010-59)
Zeichen 1050-30: Taxi
Zeichen 1050-31: … Taxen
Zeichen 1050-32: Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs
Zeichen 1050-33: Elektrofahrzeuge
Zeichen 1052-30: Nur kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern
Zeichen 1052-31: Nur Fahrzeuge mit wassergefährdender Ladung
Zeichen 1053-30: Parken in gekennzeichneten Flächen erlaubt
Zeichen 1053-31: Mit Parkschein
Zeichen 1053-32: Gebührenpflichtig
Zeichen 1053-33: Massenangabe – 7,5 t
Zeichen 1053-34: Auf dem Seitenstreifen
Zeichen 1053-35: Bei Nässe
Zeichen 1053-36: Durchgangsverkehr
Zeichen 1053-37: Massenangabe – 12 t
Zeichen 1053-38: Querparken als Sinnbild
Zeichen 1053-39: Schrägparken als Sinnbild
Zeichen 1053-52: Nur innerhalb gekennzeichneter Parkflächen
Zeichen 1053-53: Parken mit Parkschein in gekennzeichneten Flächen
Zeichen 1060-31: Haltverbot auch auf dem Seitenstreifen
Zeichen 1060-32: Auch Kraftomnibusse und PKW mit Anhängern (im Bereich von LKW-Kontrollen)
Zeichen 1060-33: Massenangabe – 2,8 t
Nicht das richtige Verkehrszeichen gefunden? Hier gibt es mehr:
Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.
Ein Zusatzschild bezieht sich immer auf das darüber angebrachte Verkehrszeichen. Warum gilt dies nicht für das Verkehrsschild Geschwindigkeitsbegrenzug 80 mit Zusatzschild Schneeflocke ? Es gilt doch auch mit Zusatzschild LKW dann auch nur für LKW ?
das OLG Hamm war bspw. der Meinung, dass das Schuld nur einen Hinweis darauf enthalte, dass das Tempolimit die Gefahren möglicher winterlicher Straßenverhältnisse abwehren soll (Az. 1 RBs 125/14).
Da unsere Strasse sehr eng ist, wurde über 20 Jahre im Winter eine Strassenseite mit einem Parkverbotsschild mit den Zusatz
” nur bei Winterdienst ” aufgestellt. Dieses Jahr wurde das Zusatzschild entfern, mit der Begründung, es ist nicht zulässig.
Die Strasse ist keine Bundes- oder Staatsstrasse. Warum ging das über 20 Jahre und nun nicht mehr. Wenn beide Seiten bei Schnee zugeparkt sind kommt der Schneepflug nicht mehr durch.
MfG
K. Lindemann
Liebe Redaktion,
folgende Beschilderung ist mir unklar:
am rechten Straßenrand zwischen Fahrradweg und Gehweg das Schild 315. Darunter das Zusatzschild 1020-11 (Behindertenausweis), darunter das Zusatzschild 1040-32 (Einschränkung auf 2 Stunden), darunter das Schild 1042-33 (Aufschrift: Mo-Fr 8-18h).
Welche Einschränkungen bringt diese Beschilderung für mich als Nichtbehinderter mit sich?
mfg K
Ich habe unter einem weißen Schild mit schwarzem Rand mit der Aufschrift 8 – 18 geparkt und muss 10 € bezahlen. Warum ??Es war kein anderes Schild dabei
Auf einem mit P gekennzeichneten großen Parkplatz befindet sich losgelöst vom P-Schild das Zusatzzeichen Behindertenparkplatz als vollkommen eigenständiges Schild ohne, das irgendwo in der Nähe noch ein P-Schild ist. Ist dieses Zusatzzeichen gültig? Ich habe dort geparkt, obwohl neben mir alle Plätze frei sind, weil ich es einfach nicht gesehen habe. Jetzt soll ich 35€ zahlen. Ich habe aber wirklich keinem einen Parkplatz weggenommen, weil alles frei war.
ja, im Regelfall sollte dieses Zusatzzeichen gültig sein. Das unrechtmäßige Parken auf einem Behindertenparkplatz ist grundsätzlich mit einer Geldbuße von 35 Euro belegt. Ob andere Parkplätze frei waren oder nicht, ist für diese Sanktion nicht relevant.
Hallo,
wenn vor einer Brücke VZ 264(tatsächliche Breite), darunter VZ 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art) darunter ein Zusatzzeichen (1052-35) Gewichtsangabe in Tonnen, hier 3,5 t hängt,
gilt das Ganze auch mit Anhänger,
konkret Kfz mit 3,4 t zGm und Anhänger mit 2,6 t zGm?
Wo kann man die Aufstellung so eines Zusatzzeichens beantragen?
Darf das du die Verkehrsbehörde entscheiden oder können die Gemeinden das auch selbstständig in Auftrag geben für ihren Bereich?
Unter einem Achtung Fußgängerüberweg ist direkt ein rundes Geschwindigkeitsbegrenzung 30 mit rotem Rand angebracht. Gilt auch das als Zusatzschild und endet damit am Fußgängerüberweg oder gilt dies bis zum Ortsausgang weiter?
Hallo,
ich habe bei folgender Schilderkombination ein Problem.
Oben befindet sich ein absolutes Halteverbot, darunter ein Parkverbot mit Pfeilrichtung zum Gehweg, darunter dann ein Zusatzzeichen 07 – 17 Uhr. Nach meinem Verständnis gilt das Zusatzzeichen für beide Verbotsschilder. Wenn es aber nur für das untere Schild gelten würde, dann hieße das doch, dass nach 17 Uhr kein Parverbotsende mehr besteht. Dann würden sich die beiden Zeichen widersprechen.
Was ist hier richtig?
darf ein Parkplatz mit Zeichen 314 durch ein Zusatzschild ausschließlich für z.B. Behördenmitarbeiter oder Polizei freigegeben werden? Andere dürfen dort nicht parken?
Anfrage:
Ist es (nicht?) erlaubt, an einer Kreuzung, an der Kraftfahrer nur geradeaus fahren dürfen (VZ 21X),
an der dort installierten LZA mit einer Streuscheibe mit einem grünen Pfeil geradeaus, den
Zusatz 1022-10 “Fahrradfahrer frei” anzubringen?
Gerne sende ich Ihnen ein Foto von besagter Situation zum besseren Verständnis
Ein Zusatzschild bezieht sich immer auf das darüber angebrachte Verkehrszeichen. Warum gilt dies nicht für das Verkehrsschild Geschwindigkeitsbegrenzug 80 mit Zusatzschild Schneeflocke ? Es gilt doch auch mit Zusatzschild LKW dann auch nur für LKW ?
Hallo Gabriele B.,
das OLG Hamm war bspw. der Meinung, dass das Schuld nur einen Hinweis darauf enthalte, dass das Tempolimit die Gefahren möglicher winterlicher Straßenverhältnisse abwehren soll (Az. 1 RBs 125/14).
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Da unsere Strasse sehr eng ist, wurde über 20 Jahre im Winter eine Strassenseite mit einem Parkverbotsschild mit den Zusatz
” nur bei Winterdienst ” aufgestellt. Dieses Jahr wurde das Zusatzschild entfern, mit der Begründung, es ist nicht zulässig.
Die Strasse ist keine Bundes- oder Staatsstrasse. Warum ging das über 20 Jahre und nun nicht mehr. Wenn beide Seiten bei Schnee zugeparkt sind kommt der Schneepflug nicht mehr durch.
MfG
K. Lindemann
Liebe Redaktion,
folgende Beschilderung ist mir unklar:
am rechten Straßenrand zwischen Fahrradweg und Gehweg das Schild 315. Darunter das Zusatzschild 1020-11 (Behindertenausweis), darunter das Zusatzschild 1040-32 (Einschränkung auf 2 Stunden), darunter das Schild 1042-33 (Aufschrift: Mo-Fr 8-18h).
Welche Einschränkungen bringt diese Beschilderung für mich als Nichtbehinderter mit sich?
mfg K
Ich habe unter einem weißen Schild mit schwarzem Rand mit der Aufschrift 8 – 18 geparkt und muss 10 € bezahlen. Warum ??Es war kein anderes Schild dabei
Hallo Annelore Z.,
bitte wenden Sie sich direkt an die Behörde. Nicht immer stehen Parkverbotsschilder in direkter Nähe.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Auf einem mit P gekennzeichneten großen Parkplatz befindet sich losgelöst vom P-Schild das Zusatzzeichen Behindertenparkplatz als vollkommen eigenständiges Schild ohne, das irgendwo in der Nähe noch ein P-Schild ist. Ist dieses Zusatzzeichen gültig? Ich habe dort geparkt, obwohl neben mir alle Plätze frei sind, weil ich es einfach nicht gesehen habe. Jetzt soll ich 35€ zahlen. Ich habe aber wirklich keinem einen Parkplatz weggenommen, weil alles frei war.
Hallo Michael K.,
ja, im Regelfall sollte dieses Zusatzzeichen gültig sein. Das unrechtmäßige Parken auf einem Behindertenparkplatz ist grundsätzlich mit einer Geldbuße von 35 Euro belegt. Ob andere Parkplätze frei waren oder nicht, ist für diese Sanktion nicht relevant.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
wenn vor einer Brücke VZ 264(tatsächliche Breite), darunter VZ 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art) darunter ein Zusatzzeichen (1052-35) Gewichtsangabe in Tonnen, hier 3,5 t hängt,
gilt das Ganze auch mit Anhänger,
konkret Kfz mit 3,4 t zGm und Anhänger mit 2,6 t zGm?
mit freundlichem Gruß
Dirk S.
Hallo Dirk S.,
ja, im Regelfall gilt dies auch mit Anhänger.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
Gibt es ein “Reiter frei” Zusatzzeichen?
Wo kann man die Aufstellung so eines Zusatzzeichens beantragen?
Darf das du die Verkehrsbehörde entscheiden oder können die Gemeinden das auch selbstständig in Auftrag geben für ihren Bereich?
Unter einem Achtung Fußgängerüberweg ist direkt ein rundes Geschwindigkeitsbegrenzung 30 mit rotem Rand angebracht. Gilt auch das als Zusatzschild und endet damit am Fußgängerüberweg oder gilt dies bis zum Ortsausgang weiter?
Hallo Rainer,
laut Ihrer Beschreibung sollte die Geschwindigkeitsbeschränkung bis zum Ortsausgang gültig sein.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
ich habe bei folgender Schilderkombination ein Problem.
Oben befindet sich ein absolutes Halteverbot, darunter ein Parkverbot mit Pfeilrichtung zum Gehweg, darunter dann ein Zusatzzeichen 07 – 17 Uhr. Nach meinem Verständnis gilt das Zusatzzeichen für beide Verbotsschilder. Wenn es aber nur für das untere Schild gelten würde, dann hieße das doch, dass nach 17 Uhr kein Parverbotsende mehr besteht. Dann würden sich die beiden Zeichen widersprechen.
Was ist hier richtig?
Hallo Torsten,
wenden Sie sich am besten an die örtliche Straßenverkehrsbehörde und bitten Sie diese um Aufklärung bezüglich dieser Schilderkombination.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
darf ein Parkplatz mit Zeichen 314 durch ein Zusatzschild ausschließlich für z.B. Behördenmitarbeiter oder Polizei freigegeben werden? Andere dürfen dort nicht parken?
Hallo Thomas W.,
ja, es ist durchaus möglich, Parkplätze durch ein Zusatzzeichen für bestimmte Personen oder Gruppen zu beschränken.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Anfrage:
Ist es (nicht?) erlaubt, an einer Kreuzung, an der Kraftfahrer nur geradeaus fahren dürfen (VZ 21X),
an der dort installierten LZA mit einer Streuscheibe mit einem grünen Pfeil geradeaus, den
Zusatz 1022-10 “Fahrradfahrer frei” anzubringen?
Gerne sende ich Ihnen ein Foto von besagter Situation zum besseren Verständnis
Hallo Wolfgang,
grundsätzlich sollte dies möglich sein. Bedenken Sie, dass nur die öffentlichen Behörden Verkehrszeichen aufstellen dürfen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org