Versicherung & Versicherungsvergleich 2024

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 21. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 15 Minuten

Finden Sie die passende Versicherung

In der Versicherungskategorie von bussgeldaktalog.org erhalten Sie alle wichtigen Informationen über Versicherungen. Welche Versicherungen sind sinnvoll, welche sogar gesetzlich vorgeschrieben? Die Vergleichsrechner ermöglichen Ihnen zudem mehrere Versicherungsangebote zu vergleichen und die für Sie beste Versicherung zu finden.

FAQ: Versicherungen

Welche Versicherungsanbieter gibt es in Deutschland?

Wenn Sie hier klicken, erhalten Sie eine Übersicht der deutschen Versicherungen.

Muss ich mich versichern?

Manche Versicherungen sind gesetzlich vorgeschrieben, z. B. die Krankenversicherung oder die Kfz-Haftpflichtversicherung für Autobesitzer.

Wie finde ich die richtige Versicherung?

Kontaktieren Sie die verschiedenen Anbieter und lassen sich Angebote zusenden. Diese können Sie dann in Ruhe zu Hause vergleichen.

Ratgeber rund um Versicherungen

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Eine Kfz-Versicherung kann einen großen Kostenfaktor darstellen. Daher sollten Sie vor Vertragsunterzeichnung einen Vergleich der verschiedenen Anbieter durchführen. Worauf Sie dabei besonders achten sollten, erfahren Sie in unserem Ratgeber. » Weiterlesen...

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Die Obliegenheiten der Versicherung sind im Vertrag als Pflichten festgehalten.

Was passiert mit der Versicherung, wenn eine Obliegenheit verletzt wird und was genau ist unter einer Obliegenheitsverletzung zu verstehen? Der folgende Ratgeber gibt Ihnen diesbezüglich Auskunft, wie der versicherungstechnischen Begriff verwendet wird und welche Folgen bei einer Vertragsverletzung drohen. » Weiterlesen...

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In dem folgenden Ratgeber erhalten Sie alle wichtigen Informationen zu dem Thema Deckungsklage. Welche Voraussetzungen dafür gegeben sein müssen und was generell bei der Einreichung einer Deckungsklage zu beachten ist. » Weiterlesen...

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Bei jeder Versicherung muss eine Prämie entrichtet werden. Was genau dabei zu beachten ist und woraus ein Versicherungsbeitrag berechnet wird, bzw. welche Faktoren es diesbezüglich gibt, erklärt der folgende Ratgeber. » Weiterlesen...

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Bei der Versicherung ist ein Prämienverzug eine Vertragsverletzung.

In dem folgenden Ratgeber erfahren Sie, was ein Prämienverzug bei einer Versicherung ist und worauf geachtet werden sollte, wenn ein Versicherungsbeitrag zu spät oder nur nachlässig überwiesen wird. Welche Folgen dabei drohen, erfahren Sie zudem in diesem Artikel. » Weiterlesen...

Regress bei der Versicherung bedeutet, dass eine Rückzahlung passieren kann.

Im Bereich von Kfz-Versicherungen gibt es häufig die Verwendung des Wortes Regressforderung. Was es damit im versicherungstechnischem Sinne auf sich hat und was ein Versicherungsnehmer bei einer Regressfordeurng tun kann, erfahren Sie in diesem Ratgeber. » Weiterlesen...

Die Relevanzrechtsprechung bei einer Versicherung kann zu Kosten führen, die nachgezahlt werden müssen.

In diesem Ratgeber erhalten Sie alle wichtigen Informationen zur Relevanzrechtsprechung bei Versicherungen. Was ist die Relevanzrechtsprechung und wann kommt diese nach dem neuen Vertragsgesetz zur Geltung? Auch in welchen Fälle diese Art von Rechtsprechung zur Anwendung kommt, erfahren Sie in dem folgenden Artikel. » Weiterlesen...

Das Fahren ohne Versicherungsschutz ist strafbar.

Ist Fahren ohne Versicherungsschutz strafbar? Was sagt das deutsche Gesetz zu den Richtlinien bei einer Autoversicherung? Der folgende Ratgeber klärt Sie über die wichtigsten Fragen zu dem Thema "Fahren ohne Versicherungsschutz" auf. » Weiterlesen...

Für das Fahrrad ist einer Versicherung sehr vorteilhaft, gerade wenn es unsicher abgestellt wird.

Dieser Ratgeber klärt Sie über das Thema "Fahrradversicherung" auf. Hier erhalten Sie die wichtigsten Informationen, wie Sie Ihr Fahrrad für den Fall eines Diebstahls versichern. Zudem erfahren Sie hier, worauf bei E-Bikes und Pedelecs geachtet werden sollte. » Weiterlesen...

Eine Kfz-Diebstahlversicherung sollte gut überlegt sein.

Dieser Ratgeber informiert Sie über das Thema Diebstahlversicherung. Ist diese Art von Zusatzversicherung notwendig und welche Vorsichtsmaßnahmen gibt es bei Autodiebstählen? Welche Leistungen umfasst eine Diebstahlversicherung? Dies und mehr erfahren Sie in dem folgenden Text. » Weiterlesen...

Eine Kfz-Garantieversicherung kann durchaus Vorteile für den Verbraucher haben.

In diesem Ratgeber erfahren Sie alle wichtigen Informationen über den Bereich der Garantieversicherung. Inwiefern sich diese Art von Versicherung für Sie empfiehlt und worauf bei dem Vergleich von verschiedenen Anbietern zu achten ist. Zudem erklärt der Artikel, wie wichtig eine Garantieversicherung für Sie sein kann. » Weiterlesen...

Die Reparatur muss bei einer Versicherung immer bestätigt werden.

Dieser Ratgeber gibt Ihnen alle wichtigen Informationen bezüglich des Themas "Reparaturversicherung". Hier erfahren Sie, ob eine Reparaturversicherung und eine Gebrauchtwagenversicherung sinnvoll ist und erklärt, worauf bei diesen Versicherungsarten zu achten ist. » Weiterlesen...

Die Versicherung vom Transporter hängt von der Gesamtmasse des Fahrzeuges ab.

Hier erhalten Sie alle wichtigen Informationen darüber, was bei einer Transporter-Versicherung beachtet werden muss. Es gibt einige wichtige Punkte die bei der Versicherung für ein Transporter gelten müssen. Zudem werden Tipps zum Versicherungsvergleich gegeben. Dies erfahren Sie in dem Ratgeber für Transporter-Versicherung. » Weiterlesen...

Mopedversicherung

In diesem Ratgeber erhalten sie alle wichtigen Informationen bezüglich einer Mopedversicherung. Worauf Sie bei der Suche einer Versicherung für Ihr Moped achten müssen und weshalb eine Absicherung auch bei kleineren und motorbetriebenen Fahrzeugen wichtig ist. All das erfahren Sie in dem folgenden Artikel. » Weiterlesen...

Ratgeber zur Mofa-Versicherung

Was sollten Sie bei einer Mofa-Versicherung beachten? Im Ratgeber zum Thema Versicherung für ein Mofa geben wir Ihnen alle wichtigen Informationen, wie Sie die geeignetste und günstigste Versicherung für ein Mofa finden. Dazu erhalten Sie hier Tipps für den Vergleich von Mofas. » Weiterlesen...

Eine Motorrollerversicherung ist gerade für Fahranfänger besonders wichtig.

Was sollten Sie für die Roller-Versicherung beachten? Im Ratgeber zum Thema Motorrollerversicherung erhalten Sie alle Informationen darüber, wie Sie die beste und passende Versicherung für einen Roller finden. Dazu erhalten Sie hier wichtige Informationen über den Vergleich von Rollern. » Weiterlesen...

Quad Versicherung

Wie entscheiden Sie sich am besten für eine geeignete Versicherung für Ihr Quad? Im Ratgeber zum Thema Quad-Versicherung erhalten Sie wichtige Informationen darüber, wie Sie die geeignetste und günstigste Versicherung für ein Quad finden. Dazu erhalten Sie hier viele Informationen über den Vergleich von Versicherungen. » Weiterlesen...

Die Höhe der Selbstbeteiligung variiert von Versicherung zu Versicherung

Die meisten Versicherer fordern im Schadensfall die Zahlung einer Selbstbeteiligung. Es gibt jedoch auch Versicherungen ganz ohne Selbstbehalt. In diesem Ratgeber erfahren Sie, wann Sie eine Selbstbeteiligungssumme zahlen müssen und wie hoch diese ausfallen kann. » Weiterlesen...

Es gibt drei Arten der Wohnmobilversicherung

Auch für Wohnmobile und Wohnwagen gilt: Die Haftpflichtversicherung ist ein Muss! Darüber hinaus gibt es für Campingmobile jedoch auch Vollkasko- und Teilkaskoversicherungen. Was diese beinhalten und wie die Einstufung bzw. Rückstufung in die Schadenfreiheitsklassen erfolgt, können Sie in diesem Ratgeber nachlesen. » Weiterlesen...

Die Lkw-Versicherung deckt die Kosten im Schadenfall ab

Was macht eine gute Lkw-Versicherung aus, welche Versicherungsarten gibt es für Lastkraftwagen und lohnt sich ein Versicherungsvergleich? Informationen zu Versicherungen für Lkw und wie die Unterscheidung nach Fahrzeugtyp und Gewichtsklassen vorgenommen wird, erfahren Sie hier! » Weiterlesen...

Wer seine Versicherung kündigen will, muss Fristen von 1 bis 3 Monaten beachten

Wann ist es möglich die Versicherung zu kündigen? Welche Fristen müssen eingehalten werden und darf auch der Versicherer dem Versicherungsnehmer kündigen? Antworten auf diese Fragen finden Sie in diesem Ratgeber. Zusätzlich erhalten Sie hier auch zahlreiche Muster für Kündigungsschreiben an die Versicherung. » Weiterlesen...

Versicherungsbetrug kann eine Freiheitsstrafe von bis zu 10 Jahren Dauer nach sich ziehen

Wann liegt ein Versicherungsbetrug vor, welche Strafen drohen und wann verjährt der Betrug? In diesem Ratgeber finden Sie zahlreiche Informationen zum Thema Versicherungsbetrug und erfahren außerdem welche Motive Täter haben, ihre Versicherung zu betrügen. » Weiterlesen...

Vergleich der Kfz-Versicherung

Zum 30. November endet die zentrale Kündigungsfrist für Kfz-Versicherungen. Bei einem Wechsel profitieren Autofahrer aber nicht immer. Sie müssen die unterschiedlichen Kfz-Versicherungen genau vergleichen. In unserem Ratgeber erfahren Sie, wie. » Weiterlesen...

Versicherungsklassen fürs Kfz

Wie erfolgt die Einstufung in die unterschiedlichen Kfz-Versicherungsklassen? Welche Faktoren bestimmen die Prämiengestaltung? Alle Informationen zur Einstufung in die Versicherungsklassen und nach welchen Faktoren sich die Einstufung richtet, erfahren Sie in diesem Ratgeber. » Weiterlesen...

Vergleich der Rechtsschutzversicherung

Im Falle eines Rechtsstreits übernimmt eine Rechtsschutzversicherung die Kosten für den Anwalt und den Rechtsstreit selbst. Doch was kostet eine Rechtsschutzversicherung und welche Rechtsgebiete werden damit abgedeckt? Mehr dazu lesen Sie in diesem Ratgeber. » Weiterlesen...

Wie läuft nach einem Autounfall die Schadensregulierung ab?

Nach einem Unfall müssen Versicherungen meist einspringen, damit Reparatur und/oder Arztkosten bezahlt werden können. Doch wie läuft die Schadensregulierung ab und welche Beweise müssen die Geschädigten eines Unfall erbringen, um tatsächlich Geld zu bekommen? Mehr über die Schadensabwicklung und welche Schadenspositionen geltend gemacht werden können, lesen Sie hier! » Weiterlesen...

Übersicht: Versicherer in Deutschland

Versicherungen in Deutschland

Statistisch hat jeder Deutsche bei einem Versicherungsbestand von 460 Millionen Versicherungsverträgen 6,5 Versicherungen. Dafür geben die Deutschen jedes Jahr 178 Milliarden Euro, pro Kopf 2.200 Euro für private Versicherungen aus (Quelle BdV). Die Frage ist natürlich, welche Versicherungen braucht man wirklich? Wie sieht der optimale Versicherungsschutz aus?

Rangliste wichtiger Versicherungen – Übersicht

Die Krankenversicherung zählt zu den wichtigsten Versicherungen
Die Krankenversicherung zählt zu den wichtigsten Versicherungen

Das Leben ist voller Risiken. Jede Versicherung kostet Geld. Das Versicherungsrisiko ist gegenüber dem Kostenaufwand abzuwägen. Nicht jedes Lebensrisiko erfordert eine bedingungslose Absicherung. Wollte man eine Rangliste der in Betracht kommenden Versicherungen erstellen, empfiehlt sich der Wichtigkeit nach folgende Reihenfolge:

  1. Krankenversicherung
  2. Kfz-Haftpflichtversicherung
  3. Private Haftpflichtversicherung
  4. Berufsunfähigkeitsversicherung
  5. Wohngebäudeversicherung
  6. Unfallversicherung
  7. Risikolebensversicherung
  8. Hausratversicherung
  9. Rechtsschutzversicherung
  10. Tierhalterhaftpflichtversicherung
  11. Sterbegeldversicherung

Die Lebenssituation bestimmt den Versicherungsbedarf

Die individuelle Lebenssituation, das familiäre Umfeld, das Alter des Versicherungsnehmers und das persönliche Risikobewusstsein stellen unterschiedliche Anforderungen an die Frage, welche Versicherungen braucht man wirklich?

Versicherungsschutz in der Ausbildung

Junge Menschen in der Berufsausbildung oder am Berufsanfang haben in der Regel noch keinen Schutz durch die gesetzliche Rentenversicherung. Damit sie im Falle eines Unfalls nicht vor dem Nichts stehen, kann eine private Unfallversicherung sinnvoll sein. Sie deckt das Erwerbsrisiko ab.

Soweit kein eigenes Einkommen vorhanden ist, sind Kinder bis zum 23. Lebensjahr und in der Schul- oder Berufsausbildung bis zum 25. Lebensjahr in der gesetzlichen Krankenversicherung des verdienenden Elternteils familienversichert. Sind beide Eltern privat versichert oder ist ein Partner privat versichert und verdient in 2024 mehr als 4.575 Euro brutto/Monat, muss jedes Kind ohnehin eigenständig privat versichert werden. Studenten dürfen in den Semesterferien in einer „kurzfristigen Beschäftigung“ beliebig verdienen und bleiben familienversichert.

Soweit eigene Kinder sowie Pflege-, Stief- und Adoptivkinder kein eigenes Einkommen haben und sich in der Ausbildung befinden, sind sie auch bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres in die private Haftpflichtversicherung der Eltern einbezogen (Ausnahme: Singletarif). Wer Auto fährt, kann das Kfz der Eltern nutzen. Wird es auf den eigenen Namen angemeldet, ist der Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung Pflicht.

Singles

Wer alleine lebt, muss sich wenigstens kranken- und privat haftpflichtversichern. Alle anderen Versicherungen sind situationsbezogen.

Ehepaare ohne Kinder

Ehepaare sind in der Haftpflicht-, Hausrat- und Rechtsschutzversicherung gemeinsam versichert. Soweit ein Partner kein Einkommen hat oder maximal bis monatlich 405 Euro oder bei einem Minijob nicht mehr als 450 Euro verdient und nicht hauptberuflich selbstständig und nicht privat versichert ist, ist er in der gesetzlichen Krankenversicherung des verdienen Ehepartners familienversichert. Der nicht verdienende Ehepartner kann durch eine Risikolebensversicherung des Partners abgesichert werden, insbesondere, wenn das Paar Immobilienbesitz hat und den Kaufpreis finanziert hat.

Familien und allein erziehende Elternteile mit Kindern

Kranken- und Haftpflichtversicherung sind unabdingbar. Um die Lebensgrundlage und Ausbildung der Kinder abzusichern, empfiehlt sich eine private Unfallversicherung aller Familienmitglieder. Sie sichert Freizeitunfälle ab. Eine Risikolebensversicherung schützt gegen Einkommensverluste im Todesfall eines Elternteils. Auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung des verdienenden Elternteils kann die Zukunft der Familie sichern.

Letzlich muss jeder seinen Versicherungsbedarf individuell einschätzen. Dabei sind existenzsichernde, nützliche/sinnvolle und weniger nützliche/überflüssige Versicherungen zu unterscheiden.

Überblick: Welche Versicherungen gibt es?

Versicherer leben von dem „Geschäft mit der Angst“. Es lässt sich so gut wie jedes Risiko versichern. Nicht jede Versicherung ist sinnvoll und nicht jede ist rechtlich erlaubt. Im Fahrwasser des Massentourismus der Fünfzigerjahre erwies sich die „Schlechtwetter-Versicherung“ für die „schönsten Wochen des Jahres“ als Verlustgeschäft und wurde schnell wieder eingestellt.

Versicherungen lassen sich für nahezu jeden Risiko abschließen
Versicherungen lassen sich für nahezu jeden Risiko abschließen

Die „Führerscheinverlust-Versicherung“ sollte bei Verlust der Fahrerlaubnis die Aufwendungen für Taxi oder Privatchauffeur ersetzen. Die Zulassung wurde verweigert, da Verkehrssünder damit ihre Verurteilung allzu sozialverträglich hätten gestalten können und die Strafandrohung ihre Abschreckungswirkung verloren hätte.

Gleichermaßen wurde auch die „Krankenhaus-Tagegeldversicherung für Krebserkrankungen“ nicht zugelassen. Es wurde argumentiert, dass die Diagnose regelmäßig so spät gestellt würde, dass der Patient die Versicherungsleistung nicht mehr in Anspruch nehmen könnte (BVerwG VersR 1985, 953).

Versicherungen unterscheiden sich vorweg danach, ob sie dem Privat- oder Sozialversicherungsrecht unterliegen.

Das Sozialversicherungsrecht regelt die gesetzliche Sozialversicherung. Dazu gehören:

  • Gesetzliche Krankenversicherung
  • Gesetzliche Pflegeversicherung
  • Gesetzliche Unfallversicherung
  • Gesetzliche Rentenversicherung
  • Arbeitslosenversicherung

Die Sozialversicherung schützt vorwiegend Arbeitnehmer gegen elementare Lebensrisiken, die sich teils auch durch private Versicherungen abdecken lassen. Die Privatversicherung schützt vorwiegend gegenüber Sach- und Vermögensschäden, insbesondere in Bereichen, die die Sozialversicherung nicht abdeckt. Lücken im Sozialversicherungsschutz müssen durch private Zusatzversicherungen abgedeckt werden (z.B private Unfallversicherung gegen Freizeitunfälle ergänzt gesetzliche Unfallversicherung, die nur Arbeitsunfälle entschädigt).

Versicherungsträger der Sozialversicherung sind Körperschaften des öffentlichen Rechts (z.B. Bundesversicherungsanstalt für Angestellte, AOK). Versicherungsträger der Privatversicherung sind private Unternehmen (meist Aktiengesellschaften). Nur in der Sozialversicherung besteht Versicherungszwang.

Rechtsgrundlage der Sozialversicherung ist das Sozialgesetzbuch. Das Recht der Privatversicherungen ist vorwiegend im Versicherungsvertragsgesetz, Versicherungsaufsichtsgesetz und Pflichtversicherungsgesetz sowie in den jeweiligen Versicherungsbedingungen der einzelnen Versicherungssparten geregelt. Streitigkeiten im Sozialversicherungsbereich entscheiden die Sozialgerichte, im Privatversicherungsbereich die Zivilgerichte.

Welche Versicherungen gibt es im Privatversicherungsbereich?

Gesetzlich vorgeschriebene Versicherungen

Es gibt auch im Privatversicherungsbereich gesetzlich vorgeschriebene Versicherungen. Am bekanntesten ist die Krankenversicherung. Soweit nicht bereits Versicherungspflicht in der gesetzlichen Sozialversicherung besteht (Arbeitnehmer), muss sich jeder Bürger in eigener Initiative freiwillig gesetzlich oder privat krankenversichern.

Eine typisch gesetzliche Versicherung, die der Gesetzgeber als Pflichtversicherung für den Betrieb eines Kfz vorschreibt, ist die Kfz-Versicherung (Haftpflichtversicherung). Diese Autoversicherung knüpft daran an, dass sich mit dem Betrieb eines Kfz eine besondere Betriebsgefahr verwirklicht, die Dritte gefährdet und daher der Absicherung bedarf.

Wer ohne Versicherungsschutz Auto fährt, macht sich angesichts des Risikos für Dritte strafbar.

Freiwillige Versicherungen

Alle anderen Versicherungen sind freiwilliger Natur. Wer sich versichern will, kann dies tun, ohne dass ihm staatlicherseits Vorgaben gemacht werden. Wichtige freiwillige und sinnvolle Versicherungen sind insoweit die Haftpflichtversicherung, Rechtsschutzversicherung, Unfallversicherung, Hausratversicherung, Lebensversicherung oder die Kfz-Versicherung. Weniger wichtig, aber informatorisch erwähnt, sind die Auslandsreiserkrankenversicherung, Öltankhaftpflichtversicherung, Insassenunfallversicherung, Krankenhaustagegeldversicherung, Fahrradversicherung, Handyversicherung, Glasversicherung oder die Reisegepäckversicherung.

Was sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen – AVB?

Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen ergänzen lückenhafte Gesetzesbestimmungen
Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen ergänzen lückenhafte Gesetzesbestimmungen

Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) ergänzen die lückenhaften Gesetzesbestimmungen. In der Sprache der Versicherer haben sich für einzelne AVB bestimmte Abkürzungen eingebürgert, u.a.:

  • AHB: Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung
  • AKB: Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung
  • AUB: Allgemeine Unfallversicherungsbedingungen
  • ARB: Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung

Da diese Bedingungen fortlaufend aktualisiert und oft der Rechtsprechung angepasst werden, wird den einzelnen Bedingungen das Jahr hinzugefügt, in dem diese früher vom Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen genehmigt wurden bzw. in dem sie heute veröffentlicht und meist von den Versicherungsverbänden ihren Mitgliedern als Muster zur Verwendung empfohlen wurden, z.B. Debeka-AHB 2024 oder AKB Stand 1.1.2024.

Insoweit ist es wichtig, wann der Versicherungsvertrag abgeschlossen wurde, so dass dem jeweiligen Vertrag (sofern er nicht angepasst wurde) die AHB 1998 oder die AHB 2024 mit unterschiedlichen Konditionen zugrunde liegen können. Da Versicherungsbedingungen vorformulierte Allgemeine Geschäftsbedingungen darstellen, unterliegen sie der Inhaltskontrolle nach §§ 307 ff BGB. Sofern eine Klausel den Verbraucher „unangemessen benachteiligt“, kann sie von einem Gericht für nichtig erklärt werden.

Welche Versicherungen braucht man unbedingt?

Aus Sicht der Versicherungswirtschaft und insbesondere des an seiner Provision interessierten Versicherungsvertreters ist naturgemäß so gut wie jede Versicherung empfehlenswert. Letztlich muss jeder für sich selbst entscheiden, welches Risiko seiner persönlichen Lebenssituation er absichern möchte und was er bereit ist, jeden Monat an Prämien an Versicherungsgesellschaften zu bezahlen.

Eine absolut existenzsichernde, notwendige Versicherung ist die Krankenversicherung. Sie ist zugleich eine gesetzliche Versicherung. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass sich jeder Bürger für den Krankheitsfall zu versichern hat. Arbeitnehmer sind gesetzlich krankenversichert. Überschreiten sie in 2024 die Einkommensgrenze von 4.575 Euro, können sie sich von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht befreien lassen und sich privat krankenversichern. Alle anderen Versicherungen sind freiwillig. Lediglich der Betrieb eines Kfz erfordert wie bereits erwähnt noch den Abschluss einer gesetzlich vorgeschriebenen Kfz-Haftpflichtversicherung.

Welches sind notwendige Versicherungen?

Kfz-Versicherungen

Im Kfz-Bereich gibt es:

  • Kfz-Haftpflichtversicherung
  • Teilkaskoversicherung
  • Vollkaskoversicherung
  • Insassen- und Fahrerunfallversicherung

Kfz-Haftpflichtversicherung

Keine Zulassung ohne Versicherungsbestätigung

§ 1 Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) verpflichtet jeden Halter eines Kraftfahrzeuges oder eines Anhängers mit Standort in Deutschland, eine Kfz-Haftpflichtversicherung zu unterhalten. Sie bewahrt Halter und Fahrer vor der persönlichen Inanspruchnahme durch den Geschädigten im Schadensfall. Ohne Versicherungsbestätigung, die den Abschluss einer Kfz Versicherung nachweist, wird das Fahrzeug von der Kfz-Zulassungsstelle nicht zum Verkehr zugelassen.

Die Versicherungsbestätigung gibt es nur noch in elektronischer Form (e-VB). Der Versicherungsnehmer kann zum Nachweis einen Code online oder telefonisch beim Versicherer anfordern. Diesen Code gibt er an die Zulassungsstelle weiter.

§ 5 PflVG bestimmt, dass die Kfz-Haftpflichtversicherung nur bei einer Versicherung in Deutschland abgeschlossen werden kann. Nur deutsche Versicherungen sind zugelassene Kfz-Haftpflichtversicherer.

Fahren ohne Haftpflicht ist strafbar
Ohne eine Kfz-Haftpflicht-Versicherung zu fahren ist strafbar
Ohne eine Kfz-Haftpflicht-Versicherung zu fahren ist strafbar

Wer ohne Kfz-Haftpflichtversicherung ein Fahrzeug im Straßenverkehr führt, macht sich strafbar. Es droht eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe. Bei vorsätzlicher Begehung der Tat, kann der Strafrichter das dem Täter gehörende Fahrzeug entschädigungslos einziehen (§ 6 PflVG).

Versicherungspflicht besteht nur, wenn das Fahrzeug auf öffentlichen Straßen oder Plätzen geführt wird. Beschädigt der Fahrer auf dem eigenen Grundstück ein anderes Fahrzeug, besteht keine Versicherungspflicht in der Kfz-Versicherung. Der Schaden ist über die Privathaftpflichtversicherung des Fahrers abzuwickeln.

Geschädigter hat einen Direktanspruch gegen Haftpflichtversicherer

Ein besonderes Merkmal der Kfz-Haftpflichtversicherung besteht darin, dass der Geschädigte einen Direktanspruch gegen die gegnerische Versicherung hat (§ 115 VVG). Er braucht sich also vom Versicherer nicht darauf verweisen zu lassen, vorab den Halter oder Fahrer des Unfallfahrzeuges in Anspruch zu nehmen, sondern kann seinen Entschädigungsanspruch direkt gegen die Kfz-Haftpflichtversicherung des Schädigers geltend machen.

Wird die Zahlung verweigert, kann der Geschädigte die Zahlungsklage gegen den Versicherer, den Halter und den Fahrer zusammen richten. Alle Beteiligten haften als Gesamtschuldner, so dass jeder für sich allein für den Schaden ersatzpflichtig ist.

Mindestversicherungssumme

Die Mindestversicherungssumme für Personenschäden beträgt in Deutschland 7.500.000 EUR, für Sachschäden 1.120.000 EUR und für Vermögensschäden 50.000 EUR. Gegen Zahlung einer meist geringen Mehrprämie lassen sich diese Mindestbeträge auf Versicherungssummen bis zu 100 Millionen Euro erhöhen. Ist der Unfallgegner (dies kann auch Fußgänger sein) gelähmt oder ein junger Mensch oder sind mehrere Personen geschädigt, muss der Schädiger damit rechnen, neben den reinen Sachschäden eine lebenslange Unfallrente zahlen zu müssen. Ist die Versicherungssumme unzureichend, haftet der Schädiger persönlich und privat mit seinem Vermögen lebenslang. Auch eine Privatinsolvenz bereinigt die Schuldensituation nicht. Schadensersatzpflichten, die auf einer unerlaubten Handlung (verschuldeter Verkehrsunfall) beruhen, unterliegen nämlich nicht der Schuldenbereinigung.

Haftung bei unabwendbaren Ereignissen und höherer Gewalt

Unabwendbares Ereignis: Wer in einen Verkehrsunfall verwickelt ist, haftet nicht in Fällen des sogenannten „unabwendbaren Ereignisses“ (§ 7 StVG). Ein „unabwendbares Ereignis” ist ein schadenverursachendes Ereignis, das der Schädiger auch bei der äußersten möglichen Sorgfalt nicht hätte abwenden können (Blitzeis, Steinschlag).

Die Rechtsprechung erfordert dazu eine „erheblich über den Maßstab der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hinausgehende Aufmerksamkeit, Geschicklichkeit und Umsicht sowie ein sachgemäßes, geistesgegenwärtiges Handeln im Augenblick der Gefahr im Rahmen des Menschenmöglichen“ (OLG Köln 2 U 48/93).

Dazu muss man wissen, dass die Haftung nach § 7 StVG auf der Betriebsgefahr des Fahrzeugs beruht und keine Haftung für Verhaltensunrecht ist. Vielmehr geht es um den Schadensausgleich aus dem erlaubten Betrieb eines Fahrzeuges. Wer sich entlasten will, muss sich wie ein „Idealfahrer“ verhalten haben. Dazu wird überprüft, ob ein solcher Idealfahrer überhaupt in die Gefahrensituation geraten wäre und ob der Schädiger in der konkreten Gefahrensituation wie ein Idealfahrer reagiert hat (BGHZ 117, 337).

Höhere Gewalt: Das unabwendbare Ereignis ist gesetzestechnisch gegenüber Fällen höherer Gewalt abzugrenzen. Der Unterschied ist begrifflicher Natur. Gegenüber schwächeren Verkehrsteilnehmern (Fußgänger, Radfahrer) ist die Haftung nur in Fällen höherer Gewalt (Orkanböe) ausgeschlossen. Bei unabwendbaren Ereignissen (Versagen der Bremsanlage) bleibt die Haftung bestehen, auch wenn der Fahrer am Unfall völlig schuldlos ist. Nur bei Unfällen, an den zwei Autos beteiligt sind, bleibt es beim Begriff des unabwendbaren Ereignisses. Schleudert das vorausfahrende Fahrzeug einen Stein hoch, haftet der Fahrer nicht für den Steinschlagschaden an der Windschutzscheibe des nachfolgenden Fahrzeuges.

Kaskoversicherung

Die Kaskoversicherung ersetzt Schäden am Fahrzeug, wenn das Fahrzeug gestohlen, durch Brand, Explosion, Sturm, Hagel, Überschwemmung oder Zusammenstöße mit Haarwild beschädigt wird. Auch Glasbruch und Kabelschäden durch Kurzschluss sind versichert. Im Gegensatz zur Kfz-Haftpflichtversicherung ist der Abschluss freiwillig. Da lediglich der Zeitwert ersetzt wird, wird die Teilkaskoversicherung immer weniger rentabel, je älter das Fahrzeug wird. Die Teilkasko kennt keinen Schadenfreiheitsrabatt.

Eine Insassen- oder Fahrerunfallversicherung ist nicht in jedem Fall sinnvoll
Eine Insassen- oder Fahrerunfallversicherung ist nicht in jedem Fall sinnvoll
Vollkaskoversicherung

Über die Risiken der Kaskoversicherung hinaus ersetzt die Vollkaskoversicherung Schäden am eigenen Auto, wenn Halter oder Fahrer den Unfall selbst verschuldet haben oder der Unfallgegner Fahrerflucht begangen hat oder fremde Personen das Fahrzeug mut- oder böswillig beschädigt haben. Vollkaskoversicherungen lohnen sich regelmäßig nur für Neufahrzeuge in den ersten vier Jahren nach Zulassung oder wenn das Fahrzeug über einen Kredit finanziert wurde. Nur in der Vollkaskoversicherung gibt es den Schadenfreiheitsrabatt. In einer hohen Schadenfreiheitsklasse kann die Versicherungsprämie in der Vollkasko ähnlich oder sogar günstiger sein als in der Teilkasko.

Insassen- und Fahrerunfallversicherung

Die Insassenunfallversicherung schützt, wenn Mitfahrer beim Unfall verletzt werden. In diesem Fall schützt aber auch bereits die Kfz-Haftpflichtversicherung die Insassen. Nur der Fahrer selbst ist nicht versichert. Eine Insassenunfallversicherung ist insoweit überflüssig. Eine eigenständige Fahrerunfallversicherung schützt zwar den Fahrer, ist aber auch nur sinnvoll, soweit der Fahrer selbst keine private Unfallversicherung unterhält. Die private Unfallversicherung schützt umfassend, während die Fahrerunfallversicherung nur den Unfall hinter dem Lenkrad abdeckt.

In welchen Fällen zahlt die Kfz-Versicherung?

Wenn ein Auto abgebrannt ist, welche Versicherung ist dann zuständig?

Ein unbemerkter Kurzschluss kann im schlimmsten Falle dazu führen, dass ein komplettes Auto abbrennt. Nicht selten werfen Randalierer Böller auf Autos und zünden diese aus Zerstörungswut an. Was können Betroffene tun, wenn ihr Auto abgebrannt ist? Welche Versicherung springt in diesem Fall ein? » Weiterlesen...

Wozu dient eine Parkschadenversicherung?

Parkplätze sind vielen Autofahrern ein Graus, Meist sind sie überfüllt und bieten wenn, dann nur enge Lücken. Flugs ist es geschehen, dass dabei ein anderes Fahrzeug touchiert wird. Daher erscheint eine Parkschadenversicherung eine gute Option. Doch ist diese Versicherung wirklich sinnvoll? Mehr dazu hier! » Weiterlesen...

Ein Sturmschaden kann ein Auto sehr arg ramponieren. Unwetterwarnungen sind daher ernst zu nehmen.

Wie Sie nach einem Sturmschaden reagieren müssen und welche Versicherung bei dieser Art von Sachschaden aktiv wird, erfahren Sie in dem folgendem Ratgeber. Zudem erhalten Sie alle Informationen, worauf generell zu achten ist, wenn an Ihrem Fahrzeug ein Sturmschaden entstanden ist. » Weiterlesen...

Ein Hagelschaden am Auto muss der Versicherung gemeldet werden.

In dem folgenden Ratgeber erhalten Sie alle wichtigen Informationen über Hagelschaden. Dabei erfahren Sie, wie im versicherungstechnischen Sinne zu verfahren ist. Welche Versicherung wird aktiv und deckt gesonderte Schäden ab und wie sollte ein Versicherungsnehmer in diesem Fall reagieren? Dies und mehr erfahren Sie in dem folgenden Text. » Weiterlesen...

Bei Vandalismus muss die Versicherung informiert werden. Der Täter wird von der Polizei ermittelt.

Vandalismus oder mutwillige Zerstörung des eigenen Besitzes ist sehr schwerwiegend und kann hohe Kosten mit sich bringen. Aus diesem Grund ist es gut zu wissen, wie die Versicherung in so einem Fall reagiert. Alle nötigen Informationen erhalten Sie in diesem Ratgeber. » Weiterlesen...

Höhere Gewalten können neben drastischen Umwelteinflüssen auch politische Unruhen sein.

Wann genau ein Versicherungsfall unter höhere Gewalt läuft und welche Punkte dabei beachtet werden müssen, erfahren Sie in dem folgenden Ratgeber. Was höhere Gewalt im Versicherungsbereichen bedeutet und was ein Versicherungsnehmer bei einem Vorfall zu tun hat, erfahren Sie hier ebenfalls. » Weiterlesen...

Zu Haarwild zählt das Wildschwein, welches auch unter der Bezeichnung Schwarzwild geläufig ist.

Bei Wildtieren gibt es eine Abgrenzung von Federwild und Haarwild. Ein Verkehrsunfall mit dem Haarwild kann zu einigen Fragen bei Versicherungsnehmern führen. Wie genau in solch einer Situation zu verfahren ist und welche Versicherung sich um die Regulierung kümmert, erfahren Sie in diesem Ratgeber. » Weiterlesen...

Private Haftpflichtversicherung

Kfz-Versicherungen sind nur relevant, wenn ein Fahrzeug unterhalten wird. Im Gegensatz dazu steht jeder Mensch in dem Risiko, allein durch seine bloße Existenz ein Schadenspotential vorzuhalten. Bei der Frage, welche Versicherungen sind wichtig und notwendig, steht deshalb die private Haftpflichtversicherung an erster Stelle. Sie ist freiwillig und keine Pflichtversicherung. Sie schützt, wenn der Versicherungsnehmer einer dritten Person einen Schaden zufügt. Als Schädiger ist er zum Schadensersatz verpflichtet. Dieses Lebensrisiko wird allgemein unterschätzt. Das Lebensmotto, „es wird schon nichts passieren“ ist trügerisch. Es sind genügend Fälle bekannt, in denen Schäden Millionenbeträge verursacht haben.

Beispiel: Wer als Fußgänger unachtsam auf die Straße springt, einen Autofahrer in einer Schrecksituation veranlasst, auszuweichen und dadurch einen Auffahrunfall verursacht, muss in ungünstigen Fällen damit rechnen, dem Geschädigten neben dem Sachschaden auch Heilungskosten, lebenslange Unfallrente und Schmerzensgeld zahlen zu müssen. Der Schädiger haftet mit seinem Privatvermögen. Besitzt er keine Haftpflichtversicherung, ist er zeitlebens ruiniert. Seiner Verpflichtungen kann er sich auch nicht im Wege einer Privatinsolvenz entledigen. Schadensersatzverpflichtungen werden von der Schuldenbereinigung nämlich nicht erfasst. Die Privathaftpflichtversicherung sichert die eigene Existenz. Wer eine Familie zu ernähren hat, sichert damit auch deren wirtschaftliche Existenzgrundlage. Keine Haftpflichtversicherung zu haben, ist schlicht fahrlässig.

Wer Hunde oder Pferde hält, benötigt eine eigenständige Tierhalterhaftpflichtversicherung. Der Tierhalter haftet für Drittschäden auch ohne eigenes Verschulden. Kleintiere, wie Katzen oder Vögel, sind über die private Haftpflichtversicherung erfasst.

Vermieter und Eigentümer von Mehrfamilienhäusern benötigen eine Haus-und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung. Das selbstbewohnte Einfamilienhaus wird über die Privathaftpflichtversicherung erfasst. Insbesondere spielt dabei die Verkehrssicherungspflicht eine Rolle, die sich im Winter in der Streu- und Räumpflicht niederschlägt oder Fälle erfasst, bei denen ein Passant oder Fußgänger infolge baulicher Mängel an Treppen, Geländern oder am Fußwegbelag stürzt und sich verletzt. Besitzer einer Ölheizung können das Risiko auslaufenden Öls über eine Öltank- oder Gewässerschadenhaftpflichtversicherung abschließen, sofern sie nicht über einen gut isolierten Kellerraum verfügen.

Wohngebäudeversicherung

Die Wohngebäudeversicherung ersetzt die Kosten für Reparaturen, Abbruch und Aufräumarbeiten, wenn das Gebäude durch Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Hagelschäden, Blitzschlag oder Explosion zu Schaden kommt. Wird das Haus über ein Bankdarlehen finanziert, besteht die Bank zur Absicherung des Kredits darauf, dass der Hauseigentümer eine Wohngebäudeversicherung unterhält. Als für Bauherren und Eigentümer nötige Versicherungen kommen ferner in Betracht:

  • Bauherrenhaftpflichtversicherung
  • Feuerrohbauversicherung
  • Bauwesen-/ Bauleistungsversicherung
  • Bauhelferunfallversicherung
  • Hausratversicherung
  • Öltank-/ Gewässerschadenversicherung

Sonstige Versicherungen

Wer kranken- und haftpflichtversichert ist, deckt die wichtigsten Risiken ab. Alle anderen Versicherungen sind dem persönlichen Interesse geschuldet. Wer für sich persönlich entscheidet, dass er sich gegen Freizeitunfälle absichern will, benötigt eine private Unfallversicherung. Wer seine Familie absichern möchte, kann eine Risikolebensversicherung oder Kapitallebensversicherung unterhalten. In jungen Jahren empfiehlt sich für den Fall der dauerhaften Arbeits- und Erwerbsunfähigkeit die Berufsunfallversicherung.

Da jede Versicherung Geld kostet, muss jeder für sich persönlich entscheiden, inwieweit er welches Risiko versichern möchte oder angesichts des Prämienaufwandes bereit ist, das eine oder andere Lebensrisiko selbst zu tragen und einen eventuellen Schaden aus der eigenen Tasche zu bezahlen.

Wo und wie Versicherungen abschließen?

Wer eine Versicherung abschließen möchte, hat dafür mehrere Möglichkeiten
Wer eine Versicherung abschließen möchte, hat dafür mehrere Möglichkeiten

Die „beste Versicherung“ gibt es nicht. Die vielfach gewünschte „billigste Versicherung“ muss noch lange nicht die beste Versicherung sein. Wer die für seine Situation beste Versicherung wünscht, muss überlegen, auf welchem Weg er die Versicherung abschließen möchte. Ohne Information gibt es keinen optimalen Abschluss.

Vorsicht vor Strukturvertrieben

Traditionellerweise werden Versicherungen über einen Versicherungsvertreter beschlossen, den ein Bekannter empfohlen hat. Gehört der Vertreter einem Strukturvertrieb an (u.a. Deutsche Vermögensberatung, AWD, OVB, Bonnfinanz) wird gerne eine Analyse der persönlichen Finanz- und Versicherungssituation angeboten, um scheinbare Lücken und Schwachstellen im Versicherungsschutz des Kunden ausfindig zu machen. Ziel ist oft, bestehende Verträge möglichst aufzukündigen und neu abzuschließen. Eine sachgerechte und zielgerichtete Information des Kunden als Verbraucher erfolgt eher nicht. Wer bereits langjähriger Kunde bei einem Versicherer ist, sollte ein über die Jahre aufgebautes Vertrauensverhältnis nicht ohne Grund aufkündigen.

Versicherungsvertreter beraten provisionsorientiert

Jeder Interessierte muss wissen, dass die Beratung durch einen Versicherungsvertreter nicht kostenlos ist. Der Vertreter erhält bei Vertragsabschluss eine einmalige Abschlussprovision sowie Folgeprovisionen. Die Provisionen sind in die Versicherungsprämien eingerechnet und werden somit vom Versicherungsnehmer bezahlt. Die Abschlussprovision für Haftpflichtversicherungen liegen bei Vertragslaufzeiten von einem Jahr zwischen 10 bis 15 Prozent der ersten Jahresnettoprämie. Längere Verträge ermöglichen Bestandspflegeprovisionen, die ebenfalls mit ca. 10 Prozent vergütet werden. Nachteilig für den Interessierten ist, wenn ein Vermittler an ein bestimmtes Versicherungsunternehmen gebunden ist und demzufolge nur das Angebot dieses Versicherers empfehlen kann. Eine objektive Beratung ist nicht zu erwarten.

Versicherungsberater erhalten Beraterhonorare

Wer eine halbwegs objektive Beratung erwartet, kann sich an einen zugelassenen Versicherungsberater wenden. Im Gegensatz zu Versicherungsvertretern vermitteln sie keine Versicherungen und erhalten keine Provisionen. Der Kunde zahlt vielmehr für die Beratung ein Honorar, das der Berater nach Stundensätzen mit ca. 80 bis 150 EUR abrechnet.

Auch Makler vermitteln im Unterschied zu Versicherungsvertretern Angebote verschiedener Versicherungsgesellschaften. Theoretisch sollten sie in der Lage sein, für den Kunden nicht nur günstige Versicherungen zu vermitteln, sondern aus der Angebotspalette dasjenige Angebot herauszusuchen, das den Versicherungsbedarf des Kunden effektiv erfasst.

EU-Versicherungsvermittler-Richtlinie verbessert den Verbraucherschutz

Auf der Grundlage der EU-Versicherungsvermittler-Richtlinie müssen Vermittler eine fachliche Mindestqualifikation nachweisen, eine Berufshaftpflichtversicherung unterhalten bzw. eine Haftungsübernahmeerklärung ihres Versicherungsunternehmens vorlegen, im öffentlichen Vermittlerregister der Industrie- und Handelskammer eingetragen sein, den Kunden informieren, ob sie als ungebundene Makler oder als Einfirmenvertreter oder Mehrfachagenten auftreten. Außerdem ist das Beratungsgespräch zu dokumentieren.

Versicherung online abschließen

Wer sich das persönliche Beratungsgespräch ersparen möchte, kann seine Versicherung online abschließen. Der interessierte Kunde muss allerdings bereit sein, sich in die Thematik einzulesen und jede Versicherung im Preisvergleich zu prüfen. Auch muss er darauf achten, wer sich im Impressum für die Webseite verantwortlich zeichnet. Unter Umständen versteckt sich dahinter ein Anbieter, der eigene Interessen verfolgt und die Angebotsvielfalt interessengesteuert beeinflusst. Um eine Versicherung vergleichen zu können, genügt es nicht unbedingt, nur die auf einer Website vorgestellten Versicherungen in Betracht zu ziehen. Auch ein Vergleichsrechner kann in den Preisvergleich nur die Versicherung einbeziehen, die auf der Webseite überhaupt berücksichtigt wird.

Versicherungsportale im Internet bieten eine erste Orientierungshilfe. Dabei ist aber zu berücksichtigen, dass sich diese Versicherungsportale im Regelfall über Provisionen finanzieren und somit keine objektive Beratung gewährleisten können.

Vorteilhaft erweisen sich Direktversicherer (z.B. Cosmos, Hannoversche Versicherung u.a.). Sie arbeiten ohne Vermittler, so dass die Angebote provisionsfrei sind. Der Vertragsabschluss erfolgt online, per Brief oder telefonisch. Die Versicherungspolice kommt per Post.

Welche Kriterien bestimmen die Auswahl einer Versicherung?

Überlegungen zur Vorbereitung eines Versicherungsvertragsabschlusses

Da es keine standardisierten Versicherungsbedingungen mehr gibt und die Leistungen der Versicherer nicht mehr einheitlich sind, ist der Verbraucher darauf angewiesen, die Leistungen der Versicherer im Detail miteinander zu vergleichen. Die Versicherungswirtschaft empfiehlt zwar Musterbedingungen für die verschiedenen Versicherungsarten. Diese sind aber für die Versicherungsunternehmen nicht verbindlich. Die Auswahl eines Versicherungsangebots sollte sich an folgenden Aspekten orientieren:

  • Welche Versicherungen sind sinnvoll?
  • Welche Versicherung brauche ich wirklich?
  • Welche Leistungen deckt eine Versicherung in welchem Umfang ab?
  • Gibt es Versicherungsausschlüsse?
  • Wie ist die Versicherungsprämie im Vergleich zu anderen Angeboten einzuordnen?
  • Steht der Prämienaufwand im Verhältnis zu den Versicherungskosten?
  • Ist der Versicherer als zuverlässig bekannt?

Empfehlungen anlässlich eines Versicherungsvertragsabschlusses

Der Verbraucher sollte sich nicht unmittelbar im Beratungsgespräch zum Vertragsabschluss und zur Unterschrift drängen lassen. Ein seriöser Berater händigt vorher ein Produktinformationsblatt sowie die Versicherungsbedingungen aus, die den Verbraucher über alle Details informieren. Wer besonders gründlich überlegt, vergleicht die überreichten Versicherungsbedingungen mit den Musterbedingungen der Versicherungswirtschaft. Diese sind unter www.gdv.de beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft nachzulesen.

Argwöhnisch ist jede Aufforderung des Versicherungsvertreters oder Beraters zu betrachten, einen bestehenden Versicherungsvertrag zu kündigen und einen neuen Versicherungsvertrag bei einer von ihm empfohlenen Versicherung abzuschließen. Oftmals dient ein erweiterter Versicherungsschutz nur einer verdeckten Prämienerhöhung oder bezweckt den Abschluss eines längerfristigen Vertrages. Die Frage, welche Versicherungen sollte man haben, darf sich nicht ausschließlich an der Empfehlung des Versicherungsvertreters orientieren.

Wie können laufende Versicherungsverträge gekündigt werden?

Um eine Versicherung zu kündigen, muss in der Regel eine Kündigungsfrist von 3 Monaten eingehalten werden
Um eine Versicherung zu kündigen, muss in der Regel eine Kündigungsfrist von 3 Monaten eingehalten werden

Langfristige Verträge mit Vertragsabschluss nach dem 1.1.2008 können nach Ablauf von 3 Jahren und danach jährlich im Regelfall mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten gekündigt werden. Ein Kündigungsrecht besteht auch bei Beitragserhöhungen, die nicht mit einer Leistungsverbesserung verbunden sind sowie im Schadensfall. Die Kündigungsfrist beträgt ein Monat.

Wer ein Auto kauft, übernimmt zunächst die Kfz-Haftpflichtversicherung des Verkäufers. Der Käufer kann die Versicherung fortführen, innerhalb eines Monats kündigen und zu einem anderen Versicherer wechseln. Um Probleme jedweder Art zu vermeiden, empfiehlt es sich, das Fahrzeug vor dem Verkauf bei der Zulassungsstelle abzumelden und das Fahrzeug ohne Kennzeichen zu übergeben und den eigenen Versicherungsvertrag zu kündigen.

Beim Abschluss neuer Verträge ist darauf achten, dass diese Im Idealfall jährlich kündbar sind.

Was tun, um Streitfälle zu schlichten?

Zur außergerichtlichen Streitschlichtung hat die deutsche Versicherungswirtschaft den Versicherungsombudsmann etabliert. Er schlichtet Streitigkeiten zwischen Versicherungsnehmern und Versicherungsunternehmen. Kosten entstehen nicht. Streitigkeiten bis zu 10.000 EUR werden für die Versicherungsgesellschaft verbindlich entschieden, bei höheren Streitwerten kann der Ombudsmann nur eine Empfehlung aussprechen. Verbraucher brauchen dessen Entscheidung nicht zu akzeptieren und können immer noch gerichtlich vorgehen.

Soweit eine Schlichtung wenig Aussicht auf Erfolg verspricht, empfiehlt sich der Gang zum Rechtsanwalt. Der Fachanwalt für Versicherungsrecht besitzt besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen im Versicherungsrecht. Einfache Anliegen lassen sich auch im Wege einer Onlineberatung telefonisch über eine Anwaltshotline abklären. Erstberatungsgespräche in der Anwaltskanzlei werden mit maximal 190 EUR abgerechnet.

Welche Versicherungen in Deutschland gibt es?

Es gibt in Deutschland eine Vielzahl von Versicherungsgesellschaften. Auf der Bestandsliste der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sind alle Versicherungen in Deutschland erfasst. Die wichtigsten Versicherungen sind:

Mit Abstand die Größte ist die Allianz-Group mit einem Börsenwert von 39.575 Millionen EUR. Es folgen die Munch Rück, die Allianz Deutschland und die Talanx. ABM Generali hatte vergleichsweise in 2012 einen Börsenwert von 3.980 Millionen EUR.

Im Überblick:

  • Position 1: Allianz Group, 48 Millionen Kunden in 70 Ländern, 144.000 Mitarbeiter, 110.773 Millionen Euro Beitragseinnahmen in 2013
  • Position 2: Münchener-Rück-Gruppe, 45.000 Mitarbeiter, 51.060 Millionen Euro Beitragseinnahmen in 2013,
  • Position 3: Talanx AG, 28.151 Millionen Euro Beitragseinnahmen in 2013
  • Position 4: Generali Deutschland Holding AG, Gründung in 1824, 18.052 Millionen Euro Beitragseinnahmen
  • Position 5: R+V Konzern, 12.753 Millionen Euro Beitragseinnahmen in 2013
  • Position 6: Axa Konzern AG, 8 Millionen Kunden, 10.331 Millionen Euro Einnahmen
  • Position 7: Debeka Versicherungen, 9.608 Millionen Euro Beitragseinnahmen in 2013
  • Position 8: Versicherungskammer Bayern, sie vereint 15 Einzelunternehmen, Gründung 1811, 7.153 Millionen Euro Beitragseinnahmen in 2013
Quelle: Statista

In dieser Rankingtabelle sind die Versicherungsgesellschaften nach ihren Beitragseinnahmen, nicht nach Versicherungssparten erfasst. Da jede Versicherungssparte eigenständig von einem Unternehmen abgedeckt werden muss, ist die Konzernstruktur innerhalb einer Gesellschaft stark ausgeprägt. Insbesondere auch im Bereich der Autoversicherung gibt es eine unüberschaubare Zahl von Versicherungsgesellschaften. Da die Versicherer ihre Tarife individuell gestalten können, besteht ein echter Tarifdschungel. Information tut Not!

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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