Versicherungskennzeichen für Moped, Mofa, Roller & Co.
Letzte Aktualisierung am: 10. September 2024
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Welche Informationen enthält das Versicherungskennzeichen?
Das Versicherungskennzeichen zeigt zwei Zeilen, wobei in der ersten drei Ziffern und in der zweiten drei Buchstaben zu lesen sind. Mithilfe der Buchstabenkombination lässt sich die zuständige Versicherungsgesellschaft ermitteln, wohingegen die Zahlenkombination zur Unterscheidung der Versicherungsnehmer dient.
Zudem ist auf dem Versicherungskennzeichen das Jahr vermerkt, in welchem dieses gültig ist. Zudem findet sich die Prägung „GDV“, welche für den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft steht. Wie ein Versicherungskennzeichen aussieht, veranschaulicht die nachfolgende Grafik:
Kleines Schild mit großer Bedeutung
Wer auf der Suche nach einer günstigen Alternative zum Auto ist, wird vermutlich schnell auf Kleinkrafträder und E-Scooter stoßen. Zwar müssen Sie bei diesen Fahrzeugen auf Stauraum verzichten, allerdings ist weder eine Zulassung notwendig noch fällt die Kfz-Steuer an.
Allerdings schreibt der Gesetzgeber auch für diese den Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung vor. Damit die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr möglich ist, wird zudem ein sogenanntes Versicherungskennzeichen benötigt.
Doch welche Fahrzeuge müssen über ein solches Kennzeichen verfügen? Wo können Sie ein Versicherungskennzeichen beantragen? Welche Kosten fallen dafür an? Ist die Gültigkeit begrenzt? Und lässt sich ein Versicherungskennzeichen umschreiben? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Versicherungskennzeichen
Dabei handelt es sich um den Nachweis einer bestehenden Kfz-Haftpflichtversicherung. Diese ist laut Gesetzgeber auch bei zulassungsfreien Kraftfahrzeugen notwendig.
Diese Kennzeichen sind unter anderem für Mofas, Mopeds, Roller, Segways und E-Scooter vorgeschrieben.
Der Bußgeldkatalog sieht dafür ein Verwarngeld in Höhe von 40 Euro vor. Welches Fehlverhalten beim Versicherungskennzeichen außerdem geahndet wird und wie hoch die Sanktionen ausfallen, verrät diese Tabelle.
Auszug aus dem Bußgeldkatalog zum Versicherungskennzeichen
Tatbestand | Bußgeld |
---|---|
Sie führten die Bescheinigung über das Versicherungskennzeichen nicht mit. | 10 € |
Sie nutzen ein Fahrzeug, dessen Versicherungskennzeichen nicht den Vorschriften entsprach. | 10 € |
Sie händigten bei einer Verkehrskontrolle nicht die Bescheinigung über das Versicherungskennzeichen aus. | 10 € |
Sie fuhren ohne gültiges Versicherungskennzeichen. | 40 € |
Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs an, obwohl dieses über kein Versicherungskennzeichen verfügte, bzw. ließen sie zu. | 40 € |
Wann ist ein Versicherungskennzeichen notwendig?
Beim Versicherungskennzeichen handelt es sich um den Nachweis einer bestehenden Kfz-Haftpflichtversicherung, der gemäß Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) bei verschiedenen zulassungsfreien Kraftfahrzeugarten vorgeschrieben ist. In § 26 Abs. 1 FZV heißt es dazu:
Durch das Versicherungskennzeichen wird für die Kraftfahrzeuge im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 in Verbindung mit § 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe d bis f nachgewiesen, dass für das jeweilige Kraftfahrzeug eine dem Pflichtversicherungsgesetz entsprechende Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung besteht.
Vorgeschrieben ist ein solches Kennzeichen unter anderem für Kleinkrafträder mit einem Hubraum von maximal 50 ccm und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h. Somit benötigen unter anderem Mofas, Mopeds sowie Roller ein Versicherungskennzeichen. Darüber hinaus ist dieses für Quads und Trikes vorgeschrieben, wenn diese über die gleichen Vorgaben verfügen.
Der Gesetzgeber sieht Versicherungskennzeichen zudem für Segways, bei der der elektrische Antrieb eine Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h ermöglicht, sowie motorisierte Krankenfahrstühle vor. Seit neuestem wird ein Versicherungskennzeichen auch für E-Scooter benötigt. Beachten Sie dabei aber, dass nicht alle im Handel angebotenen Modelle der elektrischen Tretroller auch tatsächlich für den Straßenverkehr zugelassen sind.
Benötige ich ein Versicherungskennzeichen für mein E-Bike?
Im Alltag werden meist alle Elektrofahrräder pauschal als E-Bike bezeichnet. Tatsächlich lassen sich dabei aber verschiedene Typen differenzieren, für die unterschiedliche Vorgaben gelten. Am verbreitetsten ist das sogenannte Pedelec. Dessen Motor unterstützt die Tretbewegung des Fahrers, sodass dieser damit maximal 25 km/h erreicht. Bei einer höheren Geschwindigkeit schaltet der Motor aus, weshalb das Pedelec rechtlich mit dem normalen Fahrrad gleichgestellt ist.
Beim S-Pedelec arbeitet die Tretunterstützung bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h und somit gilt dieses als Kleinkraftrad. Fahrer benötigen daher einen Führerschein der Klasse AM und es greift die gesetzliche Helmpflicht. Zudem ist ein Versicherungskennzeichen beim S-Pedelec vorgeschrieben.
Wo bekomme ich ein Versicherungskennzeichen her?
Sie benötigen ein Versicherungskennzeichen für Ihren Roller oder Mofa? Mit diesem Anliegen wenden Sie sich direkt an eine Kfz-Versicherung. Beim Antrag für ein Versicherungskennzeichen sind dabei unter anderem folgende Informationen anzugeben:
- Hersteller
- Baujahr
- Fahrgestell-Nummer
- Antriebsart
Diese Angaben können Sie der Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) entnehmen. Ein gültiger Vertragsschutz entsteht aber grundsätzlich nur, wenn die Angaben der Wahrheit entsprechen. Dies kann dazu führen, dass bei getunten Fahrzeugen der Versicherungsschutz erlischt.
Wie hoch die Kosten für ein Versicherungskennzeichen ausfallen, kann je nach Versicherung und Fahrzeugart variieren. Allerdings können Sie bei einem Mofa oder Moped in der Regel von Ausgaben unter 100 Euro rechnen.
Haben Sie den Jahresbeitrag für die Kfz-Haftpflichtversicherung bezahlt, sendet Ihnen die Versicherung das Kennzeichen zu. Beim Versicherungskennzeichen beträgt die Gültigkeit grundsätzlich nur ein Jahr, danach müssen Sie die Versicherung erneuern. Dabei beginnt das Versicherungsjahr immer am 01. März.
Um die Kontrolle der unter Umständen ziemlich kleinen Kennzeichen zu erleichtern, wechseln diese jedes Jahr die Farben. Beim Versicherungskennzeichen kommen als Farbe Schwarz, Blau und Grün vor. In welchem Jahr (beginnend ab dem 01. März) welche Farbe gemäß § 27 FZV vorgeschrieben ist, zeigt die nachfolgende Tabelle:
Jahr | Farbe |
---|---|
2019 | Grün |
2020 | Schwarz |
2021 | Blau |
2022 | Grün |
2023 | Schwarz |
2024 | Blau |
Versicherungskennzeichen anbringen: Welche Vorschriften gelten?
Der Gesetzgeber schreibt vor, wie bei einem Mofa oder Moped das Versicherungskennzeichen zu befestigen ist. So sind diese gemäß § 27 FZV an der Rückseite des Fahrzeugs – möglichst unter der Schlussleuchte – anzubringen. Dabei muss sich der untere Rand mindestens 20 cm über der Fahrbahn befinden.
Darüber hinaus gibt es auch noch Vorgaben, die sich mit dem Winkel des Versicherungskennzeichens befassen. So darf sich dieses höchstens um 30 Grad in Fahrtrichtung neigen. Zudem muss eine Lesbarkeit auch dann noch aus einem 45-Grad-Winkel gewährleistet werden. Diese gilt grundsätzlich von beiden Seiten.
Stellen Sie fest, dass das Versicherungskennzeichen verloren gegangen ist, müssen Sie dies unverzüglich bei der Versicherung und der Polizei melden. So verhindern Sie, dass Sie für einen möglichen Missbrauch des Kennzeichens zur Rechenschaft gezogen werden. Vor einer Weiterfahrt müssen Sie zudem ein neues Versicherungskennzeichen besorgen.
Was droht fürs Fahren ohne Versicherungskennzeichen?
Wer ohne den Nachweis über eine bestehende Versicherungspflicht unterwegs ist, weil zum Beispiel beim Mofa das Versicherungskennzeichen abgelaufen ist, muss mit Sanktionen rechnen. Der Bußgeldkatalog wertet diese Verfehlung als eine Ordnungswidrigkeit, sodass für den Halter ein Verwarngeld droht.
Wie hoch die Geldsanktion ausfällt, hängt dabei davon ab, ob ein Versicherungsschutz besteht. So droht zum Beispiel ein Verwarngeld in Höhe von 10 Euro, wenn der Fahrzeugführer die Bescheinigung über das Versicherungskennzeichen nicht mitführt. Ohne diese Papiere besteht aber weiterhin ein Versicherungsschutz. Gleiches gilt, wenn Sie das Versicherungskennzeichen nicht richtig angebracht haben.
Wohingegen das Fehlen eines gültigen Versicherungskennzeichens gemäß Bußgeldkatalog 40 Euro kostet. Allerdings können in einem solchen Fall noch weitere Sanktionen drohen, denn gemäß § 6 Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) stellt die Nutzung eines Fahrzeugs ohne die vorgeschriebene Haftpflichtversicherung eine Straftat dar. Diese kann eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr nach sich ziehen.
Hi,
Leider hatte ich versäumt direkt zum 1.3. den Versicherungsschutz zu verlängern.
Ich erhielt nun vor ein paar Tagen (Versicherung wurde mittlerweile, bevor ich das Bußgeld per Post erhalten habe, verlängert und ordnungsgemäß angebracht.) ein Bußgeld per Post. Sage und schreibe 175€.
Ist das so korrekt oder kann ich dagegen angehen und „nur“ die 40€ „fordern“?
Lg
Nadia
Heute ist wieder mal der 1 März, und ein neues Versicherungskennzeichen nötig.
Habe dieses schon in der Tasche , muss aber woandershin fahren weil kein Werkzeug hier.
Gilt das als “Fehlendes Versicherungskennzeichen” auch wenn ich es bereits in der Tasche habe,
bzw im Rücksack inkl. Versicherungsbescheinigung alt/neu ?
Oder sollte ich es an die Sitzbank klemmen, damit es höchstens als “nicht richtig angebracht” zählt ?
Grüße
Hallo, das hat mich gestern 40 Euro gekostet – Fahren ohne Kennzeichen. Ich hatte es noch im Rucksack. Das Kennzeichen MUSS ordnungsgemäß (hinten) angebracht werden und MUSS lesbar sein. Vielleicht ist klemmen nch grenzwertig erlaubt, wenn Du da alte nicht mehr dran hast.
Für moped 50kmh
Guten Tag,
werden die Buchstabenkombinationen jedes Jahr neu an die Versicherungen vergeben oder bleiben diese unverändert ? Wenn ja, kann man
schon VOR Beginn des neuen Versicherungsjahres sehen, welche Versicherung welche Buchstaben bekommt ?
Danke & Gruss
Werden Mofas bei Verkehrsdelikten genauso bestraft wie Fahräder?