Verteilerfahrbahn: Welchen Zweck erfüllt sie?
Letzte Aktualisierung am: 19. August 2024
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Wie Sie sich auf Verteilerfahrbahnen verhalten sollten
Ist auf einer Autobahn die Weiterfahrt in zwei oder mehrere verschiedene Richtungen möglich, sorgt sie dafür, dass sich die Fahrzeuge je nach Ziel einordnen können: die Verteilerfahrbahn. Sie verfügt in der Regel über mindestens zwei Fahrstreifen, sogenannte Verbindungsrampen, damit auf der Autobahn jeweils die Möglichkeit zur Abfahrt und zur Einfahrt gegeben ist.
Durch entsprechende Verkehrsschilder werden die verfügbaren Fahrtrichtungen ausgeschildert. Auf diese Weise können Fahrer jeweils auf den von Ihnen benötigten Fahrstreifen wechseln und ihre Fahrt fortsetzen. Bei Verbindungen in nur eine Richtung kann beispielsweise auf eine Verteilerfahrbahn verzichtet werden.
Welche Regeln im Bereich der Verteilerfahrbahn einzuhalten sind, welche Urteile es zu dem Thema gibt und welche Sanktionen bei einem Fehlverhalten fällig werden können, erklärt Ihnen der folgende Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Verteilerfahrbahn
Damit ist ein Straßenabschnitt gemeint, auf dem Autofahrer eine Autobahn oder Schnellstraße fahren oder diese verlassen und dabei in verschiedene Richtungen weitergeleitet werden können.
Die Straßenverkehrsordnung geht nicht spezifisch auf die Verteilerfahrbahn ein. Es gilt jedoch mindestens der in § 1 StVO genannte Grundsatz der ständigen Vorsicht und gegenseitigen Rücksicht.
Sie dürfen hier nicht rückwärts fahren, wenden oder parken.
Was muss ich auf einer Verteilerfahrbahn beachten?
In der Straßenverkehrsordnung (StVO) existiert keine explizite Verkehrsregel, die sich auf Verteilerfahrbahnen beschränkt. Aus diesem Grund muss auf § 1 StVO zurückgegriffen werden. Dort heißt es:
Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.“
(§ 1 StVO)
Dies wurde außerdem in einem Urteil des Oberlandesgerichtes (OLG) Düsseldorf vom 29.06.1989 entschieden. Eine weitere Problematik auf der Verteilerfahrbahn besteht darin, dass die StVO ebenso wenig definiert, wer Vorfahrt hat und wer warten muss.
Das OLG Köln entschied daher Folgendes:
Auf „Verteilerfahrbahnen” besteht nach der, gegenwärtigen Rechtslage keine Vorfahrtsregelung, sondern es gilt nur die Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme und Verständigung nach § 1 II StVO.“ (OLG Köln 30.11.2006)
Welche Strafen können auf der Verteilerfahrbahn drohen?
Dass es verboten ist, auf der Autobahn zu halten oder gar zu parken, sollte jedem Kraftfahrer bewusst sein. Dieses Verbot betrifft jedoch nicht nur die Autobahn an sich, sondern ebenfalls ihre Anschlussstellen, wie beispielsweise die Verteilerfahrbahn. Kommt es durch ein solches Fehlverhalten zu einem Auffahrunfall, so muss der parkende Fahrer sich zu 40 Prozent an den Kosten beteiligen. Dies entschied das OLG Frankfurt am Main am 14.02.2001.
Wie auch der Seiten- oder Beschleunigungsstreifen ist die Verteilerfahrbahn ebenfalls ein Teil der Autobahn. Haben Sie beispielsweise auf dem Seitenstreifen oder einer Nebenfahrbahn gewendet und sind dann in die andere Richtung gefahren, kommen ein Bußgeld von 130 Euro und ein Punkt in Flensburg auf Sie zu.
Bei einer zusätzlichen Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer steigt das Bußgeld auf 160 Euro. Der Punkt bleibt auch hier erhalten. Entsteht aufgrund dieses Verhaltens ein Unfall auf der Verteilerfahrbahn, werden 195 Euro und ein Punkt in Flensburg fällig.