Vertragsstrafe – Was passiert bei einem Vertragsbruch?
Letzte Aktualisierung am: 24. August 2024
Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten
Versicherungen können eine Vertragsstrafe laut BGB festlegen
Jeder Versicherungsnehmer, welcher bei einem Versicherungsanbieter eine Versicherung abschließt, unterzeichnet einen Vertrag. In diesem Versicherungsvertrag sind alle wichtigen Punkte und Richtlinien festgehalten, welche von beiden Parteien über die Vertragslaufzeit eingehalten werden müssen.
Diese speziellen Regelungen dienen dazu, dass unabhängig um welche Versicherungsart es sich handelt, der Versicherer und der Kunde, sich an die vorherigen Absprachen halten müssen. Für den Fall, dass dies allerdings nicht passiert, gibt es vorgeschriebene Vertragsstrafen. Diese sind ebenfalls Bestandteil des Vertrages.
Wie die Höhe der Vertragsstrafe finanziell sein kann und welche Vertragsverletzungen existieren, dass gemäß des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) eine Vertragsstrafe anfällt, erfahren Sie in dem folgenden Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Vertragsstrafe bei Versicherungen
In den meisten Versicherungspolicen sind Summen festgelegt, die an die Versicherung zu zahlen sind, wenn die Bestimmungen des Vertrages gebrochen werden. Dies wird als Vertragsstrafe bezeichnet.
Das BGB regelt in § 339 wann eine Vertragsstrafe verhängt werden kann. Wird beispielsweise die Kündigungsfrist nicht eingehalten, kann es eine Vertragsstrafe begründen. Weitere Beispiele finden Sie hier.
Die Höhe hängt vom Wert der Versicherung und in welchem Maße der Vertragsbruch begangen wurde, ab. Weitere Informationen zur Höhe, erhalten Sie hier.
Was ist eine Konventionalstrafe?
Eine Vertragsstrafe kann auch als Konventionalstrafe oder Konventionsstrafe bezeichnet werden. Eine Konventionalstrafe ist, der Definition nach, eine schon im Voraus festgelegte Geldsumme, die eine Seite zahlen muss, wenn sie einen Vertragsbruch begeht. Beispielsweise wenn dringende Verpflichtungen nicht erfüllt wurden, kommt der Konventionalstrafe eine enorme Bedeutung zu.
In der Regel legt im Vertrag eine Klausel fest, bei welchen nicht eingehaltenen Pflichten, ein Vertragsstrafversprechen durchgesetzt wird. Dies bedeutet, dass mit Sicherheit an die geschädigte Person eine Zahlung geleistet wird. Diese Summe funktioniert somit wie eine Entschädigungszahlung.
Die Formulierung der Vertragsstrafe muss im Vertrag deutlich sein, damit dem Versicherungsnehmer sowie dem anderen Vertragspartner klar ist, was bei einer Vertragsverletzung droht.
Die Konventionalstrafe erklärt am Beispiel
Eine Vertragsstrafe kann immer dann festgelegt werden, wenn es Vertragsbedingungen zwischen zwei oder mehreren Parteien gibt. Dabei muss es sich nicht immer nur um einen Versicherungsvertrag handeln, denn eine Konventionalstrafe kommt in mehreren Bereichen vor.
So ist es beispielsweise im Baurecht notwendig, dass für die Konventionalstrafe eine Höhe bzw. eine direkte Summe von beiden Seiten vereinbart wird. Denn gerade beim Bau eines Hauses muss sich ein Auftraggeber darauf verlassen können, dass bestimmte Materialien rechtzeitig geliefert werden.
Ansonsten kann die Arbeit stoppen und nicht rechtzeitig fertig werden, womit der Käufer oder Bauherr selbst in eine Bredouille kommt, wenn Folgeverträge mit anderen Vertragspartnern laufen, welche sich auf einen bestimmten Zeitpunkt der Fertigstellung beziehen.
In einem Vertrag muss die Vertragsstrafe laut der Formulierung in den meisten Fällen nicht darauf belaufen, dass ein Gläubiger auf einen entstandenen Schaden hinweist und diesen nachweisen muss. Generell ist es so, dass die Schäden explizit anhand von Zahlen einsehbar sind. Ein exaktes Datum oder eine konkrete Frist sowie Liefermenge ist im Voraus schon abgeklärt, sodass die Forderungen bei einer Nichteinhaltung schnell und offensichtlich sind.
Gesetzliche Regelungen zur Vertragsstrafe
In Deutschland regelt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) die Konventionalstrafe. So wird diese wie folgt im § 339 des BGB erklärt:
Verspricht der Schuldner dem Gläubiger für den Fall, dass er seine Verbindlichkeit nicht oder nicht in gehöriger Weise erfüllt, die Zahlung einer Geldsumme als Strafe, so ist die Strafe verwirkt, wenn er in Verzug kommt. Besteht die geschuldete Leistung in einem Unterlassen, so tritt die Verwirkung mit der Zuwiderhandlung ein.
Sinn und Zweck einer solchen Konventionalstrafe ist es, dass beide Vertragspartner von vornherein dazu angehalten werden, die abgesprochenen Bedingungen zu erfüllen. Sozusagen gilt der Strafbetrag als Druckmittel, damit die Pflichten jederzeit eingehalten werden. Würde es keine Konsequenzen geben, die innerhalb eines Vertrags festgelegt sind, können Ausfälle tagtäglich bestehen und dazu führen, dass sich beliebig viele Personen nicht an Absprachen halten.
Zudem ist die Summe für den Gläubiger essentiell, da so der entstandene Schaden ausgeglichen oder zumindest abgemildert werden kann.
Die Gründe für eine Konventionalstrafe
Je nach Inhalt und Bereich des Vertrages können die Gründe sehr unterschiedlich ausfallen. Die wichtigen Punkte werden meist vorher besprochen und dann vereinzelt aufgeführt. Jede Pflicht, die für die jeweilige Seite einzuhalten ist, wird dabei genannt. Pro Bedingung kann es daher einen eigenen Punkt und auch eine zugehörige Konventionsstrafe geben. Diese Bedingungen müssen der Regel nach an einem Datum, einen Zeitraum oder einer Zahl festgesetzt werden.
Ein häufiger Grund ist die nicht eingehaltene Kündigungsfrist. Zum Beispiel ist dies bei einem Versicherungsvertrag der Fall, wenn dieser zu einem bestimmten Datum nicht ordnungsgemäß gekündigt und das Schreiben verzögert eingereicht wurde.
Auch irreführende oder falsche Angaben sind oftmals Ursache für eine Vertragsverletzung. Basierend auf den falschen Aussagen, welche ein Vertragspartner getätigt hat, können im Nachhinein einige Schwierigkeiten entstehen. Dadurch kann eine Kettenreaktion an finanziellen und zeitlichen Engpässen folgen.
Abhängig vom Rechtsbereich gibt es typische Pflichten, welche eingehalten werden müssen und Vertragsverletzungen, die nur bei bestimmten Verträgen eine Rolle spielen. Daher ist es wichtig, dass jeder Vertragspartner oder im versicherungstechnischen Bereich ein Versicherungsnehmer, ein eigenes Exemplar von einem Vertrag erhält.
Vertragsstrafe: Ist eine maximale Höhe vorgeschrieben?
Die Höhe der Konventionalstrafe richtet sich nach der jeweiligen Vertragsverletzung. Zudem ist der Rechtsbereich wichtig zu beachten, da sich anhand der Vertragsgegenstände und Bedingungen die Summe definieren kann und somit teils auch sehr unterschiedlich ausfällt.
Außerdem sollte ein Unterschied zwischen einer Privatperson und einem Unternehmen im Vertrag existieren. Da eine Firma meist als Existenzgrundlage die einzuhaltenden Vertragsbedingungen hat, kann sich dementsprechend die Höhe der Vertragsstrafe anpassen.
Allgemein gilt allerdings, dass beide Seiten über die Summe der einzelnen Konventionalstrafe ausreichend in Kenntnis gesetzt werden. Die Höhe der Strafe ist daher immer im Voraus festzulegen.
Bei einer Privatperson sollte es zudem ebenfalls eine Maximalhöhe geben, da ansonsten enorme finanzielle Schwierigkeiten drohen können. Eine hohe Strafe ist so beispielsweise die Zahlung eines Monatsgehaltes, welches die Person in ihrem Beruf verdient.
Im Versicherungsbereich können die Strafzahlungen auch in Form von monatlichen Beiträgen gefordert werden. Sollte eine Obliegenheitsverletzung vorliegen, kann die Versicherungsgesellschaft entscheiden, dass die Vertragsstrafe in Form von zwei Versicherungsprämien gezahlt wird. Dies wären eher kleinere Summen, je nach dem abgesprochenen und monatlich geleisteten Versicherungsbeitrag.
Die Vertragsstrafe bei einer Kfz-Versicherung
Im Versicherungsbereich ist es ebenfalls möglich, dass bei einer Kfz-Versicherung eine Vertragsstrafe folgt. Ein anderer Fahrer, welcher stetig mit dem versicherten Auto des eigentlichen Versicherungsnehmers fährt, sollte daher in der Police vermerkt sein. Ansonsten kann, sofern dies als Vertragsverletzung im Vertrag niedergeschrieben steht, eine Geldsumme gefordert werden.
Eine andere Möglichkeit ist, dass die Versicherungsgesellschaft nicht den entstandenen Schaden übernimmt, wenn sich bei der Überprüfung herausstellt, dass eine andere Person stetig mit dem Fahrzeug gefahren ist, zu welcher keine Angaben im Vertrag gemacht wurden. Sollte diese Person von vornherein nicht berücksichtig worden sein, kann schlimmstenfalls die Vermutung des Versicherungsbetrugs laut werden.
Sofern ein Versicherungsnehmer nicht den vertraglichen Verpflichtungen nachkommt, kann der Anbieter einer Autoversicherung eine Konventionalstrafe verhängen, die sich auf einer Höhe von einer gesamten Jahresprämie beläuft. Die Strafsumme ist allerdings abhängig von dem Versicherungsunternehmen und dem genauen Vertragsverletzung und kann daher unterschiedlich ausfallen. In manchen Fällen ist die Vertragsstrafe daher eher gering.
Die Gründe für eine Vertragsstrafe bei einer Kfz-Versicherung
Insbesondere falsche Angaben sind der ausschlaggebende Punkt, dass bei einer Versicherung für das Kfz eine Konventionsstrafe folgt. Wenn fälschliche Aussagen getroffen werden, obwohl ein Hinweis auf wahrheitsgemäße Angaben erfolgte, kann dies bei einer Überprüfung im Nachhinein schwerwiegende Folgen haben.
Schon im Versicherungsantrag müssen daher alle auszufüllenden Punkte richtig beantwortet werden. Wer davon ausgeht, dass ein Vorteil gezogen werden kann, zum Beispiel der Erhalt von einem Rabatt bei der Versicherungsprämie, wird später feststellen, dass die Versicherungsfirma schnell feststellen kann, ob eine Falschaussage vorliegt.
Neben einer hohen Vertragsstrafe droht zudem, dass der Fall als Versicherungsbetrug gewertet wird. Insbesondere dann, wenn schon ein Verkehrsunfall passiert ist und der Schaden von der eigenen Versicherung übernommen werden soll. Dies kann weitreichende Konsequenzen haben und als Fall vor Gericht kommen.
Auch sollte nicht geschummelt werden, wenn die Kfz-Versicherung den Stand der bisherigen Kilometerzahl des versicherten Fahrzeuges abfragt. Üblicherweise wird hier ebenfalls ein Rabatt gewährt, wenn ein geringer Kilometerstand vorhanden ist. Dieser wird allerdings jedes Jahr neu abgefragt und kann bei der Kontrolle der Versicherung schnell überprüft werden.
Aus diesem Grund sollte der Vertrag noch bei der Unterzeichnung sorgfältig durchgelesen werden. Für den Fall, dass Sie unsicher sind, welche Punkte als Verpflichtungen gelten, erkundigen Sie sich vorsichtshalber bei Ihrem Versicherungsberater. Dieser kann Ihnen zu Ihrem Vertrag passende Informationen geben und die Vertragsstrafe erklären.
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Ich habe vor ein Pferd in der preislichen Höhe von 500,- € zu verkaufen. Hinzu kommt das Zubehör für 200,- €. Also gesamt für 700,- €. Es wird eine Ratenzahlung vereinbart. Zum Vertrag gehört ein Regelwerk welches strikt eingehalten werden muss, damit das Pferd keinen Schaden erleidet.
Wie hoch darf demnach die Vertrags- oder Konventionalstrafe im Vertrag sein?
Bislang habe ich noch keinen Rechner dafür oder Beispiele gesehen.
Es ist aber durchaus wichtig zu wissen.