Verwaltungsgericht: Zuständigkeit der Verwaltungsgerichtsbarkeit
Letzte Aktualisierung am: 21. August 2024
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Öffentlich-rechtliche Unstimmigkeiten klärt oft ein zuständiges Verwaltungsgericht
Gerichte werden in Deutschland nach bestimmten Teilbereichen, den sogenannten Gerichtsbarkeiten, eingeteilt. Dazu gehören die ordentliche Gerichtsbarkeit, die Finanzgerichtsbarkeit, die Arbeitsgerichtsbarkeit, die Sozialgerichtsbarkeit und die Verwaltungsgerichtsbarkeit. Gerichte, die in die letztgenannte Kategorie fallen, kommen oft dann zum Einsatz, wenn es Querelen zwischen Bürgern und der öffentlichen Hand gibt.
Präziser formuliert: Eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit, die nicht der Sozial- oder der Finanzgerichtsbarkeit zugewiesen ist, landet beim Verwaltungsgericht. Der vorliegende Ratgeber klärt Sie zu den Aufgaben dieser Gerichte auf, informiert zu den verschiedenen Instanzen und nennt einige Urteilsbeispiele, die dem Verkehrsrecht zuzuordnen sind.
Nicht zuletzt erhalten Sie hier eine Übersicht zu den Adressen und Telefonnummern aller Oberverwaltungsgerichte Deutschlands.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Verwaltungsgericht
Vor einem Verwaltungsgericht werden in der Regel öffentlich-rechtliche Streitigkeiten verhandelt. So zählen auch Verfahren aus dem Verkehrsrecht zu den Aufgaben eines solchen Gerichts.
Auch die Verwaltungsgerichtsbarkeit ist in drei Instanzen unterteilt. Erste Instanz ist das Verwaltungsgericht, zweite das Oberverwaltungsgericht und dritte das Bundesverwaltungsgericht. Mehr zur Unterteilung lesen Sie hier.
Im Verkehrsrecht kann es viele Gründe geben, warum ein Verfahren vor dem Verwaltungsgericht stattfindet. Wird zum Beispiel die Entziehung der Fahrerlaubnis als ungerechtfertigt angesehen, wird der Widerspruch üblicherweise vor dem Gericht verhandelt.
Aufgaben der zuständigen Personen beim Verwaltungsgericht
Wie bereits erwähnt, befassen sich Verwaltungsgerichte mit öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten. Hinter entsprechenden Klagen stehen oft Bürger, die sich durch Handlungen von Verwaltungsbehörden in ihrem Recht verletzt fühlen. Klagen, die durch die Behörden initiiert werden, sind eher die Ausnahme.
Es folgen einige Beispiele, die verdeutlichen sollen, mit welcher Vielzahl an unterschiedlichen Streitthemen sich ein einzelnes Verwaltungsgericht über die Zeit beschäftigt. So eröffnet sich der Rechtsweg zu Verwaltungsgerichten beispielsweise, wenn:
- die Entziehung der Fahrerlaubnis als unrechtmäßig angesehen wird.
- die Nichtversetzung eines Kindes in die nächste Klasse bevorsteht und Eltern dagegen vorgehen wollen.
- es zu einem öffentlichen Bauvorhaben kommt, welches das eigene Haus oder Grundstück beeinträchtigt.
- ein Streit über die Gewährung von Wohngeld oder Ausbildungsförderung entsteht.
Es zeigt sich, dass die Rechtsgebiete, mit denen sich ein Verwaltungsgericht befasst, sehr vielfältig ausfallen. Schulrecht, Soldatenrecht, Straßenrecht, Verkehrsrecht, Polizeirecht, Umweltrecht und Asylrecht sind nur einige nennenswerte Beispiele. Letzteres hat durch die Flüchtlingssituation erst im Frühjahr 2017 dazu geführt, dass das Berliner Verwaltungsgericht an die Belastungsgrenze geraten ist.
Die Instanzen der Verwaltungsgerichtsbarkeit
Wie andere Gerichtsbarkeiten in Deutschland ist auch die Verwaltungsgerichtsbarkeit dreistufig gegliedert. Klagen werden in der ersten Instanz den namensgebenden Verwaltungsgerichten vorgelegt. Diese bilden Kammern, die durch drei Richter und zwei ehrenamtliche Richter besetzt sind. Wird ein Fall nicht durch einen Einzelrichter entschieden, sind diese Kammern zuständig.
Ist der Angeklagte oder der Kläger mit einem Urteil vom zuständigen Verwaltungsgericht unzufrieden, kann derjenige Revision oder ähnliche Rechtsmittel einlegen. In diesem Fall kommt es zur Überprüfung durch das in zweiter Instanz tätige Oberverwaltungsgericht. Manche süddeutsche Bundesländer nutzen hierfür auch den Begriff Verwaltungsgerichtshof.
Ein Oberverwaltungsgericht existiert mit einer Ausnahme in jedem Bundesland. Berlin und Brandenburg teilen sich ein gemeinsames Gericht.
Bestimmte Aspekte des Verwaltungsrechts werden von Oberverwaltungsgerichten sogar erstinstanzlich geregelt. Dazu zählen mitunter Normenkontrollverfahren. Kommt es beispielsweise zu Streitigkeiten über die Gültigkeit von Bebauungsplänen und grundsätzliche technische Großvorhaben, sind die Entscheidungen des zuständigen Oberverwaltungsgerichts maßgebend. Im Gegensatz zu dem Verwaltungsgericht in erster Instanz, das mit Kammern arbeitet, bildet ein Oberverwaltungsgericht Senate.
Die dritte und letzte Instanz ist durch das Bundesverwaltungsgericht besetzt. Dieses hat in Leipzig seinen Sitz und gilt als Revisionsgericht. Bestimmte Fälle können sogar vor dem Bundesverwaltungsgericht erstinstanzlich verhandelt werden.
Beispielfälle aus dem Verkehrsrecht
Verkehrsrechtliche Anliegen landen immer wieder bei einem zuständigen Verwaltungsgericht. Dabei geht es nicht selten darum, dass sich Verkehrsteilnehmer ungerecht behandelt bzw. zu streng sanktioniert fühlen. Es folgen zwei Beispielfälle, die verdeutlichen, wie Verwaltungsgerichte in solchen Fällen urteilen können.
Amphetaminkonsum wegen Krankheit
Vor dem Verwaltungsgericht Neustadt kam es 2016 zu seiner sonderbaren Schutzbehauptung (Az. 1 L 405/16.NW). Zuvor wurde dem Antragsteller aufgrund von Amphetaminkonsum im Verkehr der Führerschein entzogen. Ein toxikologisches Gutachten bestätigte den Vorwurf der Beamten, dass es zu Drogenkonsum am Steuer gekommen war. Schnell kam es zum Eilantrag an das zuständige Verwaltungsgericht.
Angabe von zurückliegenden Lenk- und Ruhezeiten
Im März 2017 fällte das Verwaltungsgericht Mainz ein Urteil, das sich auf einen LKW-Fahrer bezog, der sich der Anordnung einer Verkehrsbehörde widersetzte (Az. 3 K 621/16.MZ). Bei ihm wurden mehrere Verstöße in Bezug auf die vorgeschriebenen Lenk- und Ruhezeiten festgestellt. Neben dem eigentlichen Bußgeldbescheid erhielt er eine Aufforderung, wonach er auch Fahrtenschreiberdaten für zurückliegende Monate herausgeben sollte. Dagegen klagte der Brummifahrer nach einem erfolglosen Widerspruchsverfahren.
Er merkte dazu an, dass sein Fehlverhalten aus einer betrieblichen Situation heraus entstanden sei und daraus kein Verdacht in Bezug auf andere zurückliegende Fahrten entstehen dürfe. Das Gericht entschied jedoch im Sinne der Verkehrsbehörde. Die Grundlage der Forderung sei dem Fahrpersonalgesetz zu entnehmen. Dementsprechend sei es legitim, auf die Herausgabe von Unterlagen zu bestehen, welche es ermöglichen, die Gewährleistung der Verkehrssicherheit zu überprüfen. Darüber hinaus wurde die Forderung als verhältnismäßig betrachtet, da die Daten ohnehin aufgezeichnet und für ein Jahr aufbewahrt werden müssen.
Übersicht zu den Oberverwaltungsgerichten
Die folgende Tabelle liefert eine Überblick zu den in Deutschland tätigen Oberverwaltungsgerichten. Aufgelistet sind die Namen, die Anschriften und die Telefonnummern der einzelnen Gerichte.
Name | Anschrift | Telefon |
---|---|---|
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof | Ludwigstraße 23, 80539 München | 089 21300 |
Hamburgisches Oberverwaltungsgericht | Lübeckertordamm 4, 20099 Hamburg | 040 428280 |
Hessischer Verwaltungsgerichtshof | Brüder-Grimm-Platz 1, 34117 Kassel | 0561 10070 |
Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht | Uelzener Straße 40, 21335 Lüneburg | 04131/ 718-0 |
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg | Hardenbergstraße 31, 10623 Berlin | 030 9014980 |
Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen | Am Wall 198, 28195 Bremen | 0421 3612190 |
Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt | Breiter Weg 203, 39104 Magdeburg | 0391 6067029 |
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen | Aegidiikirchpl. 5, 48143 Münster | 0251 5050 |
Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern | Domstraße 7, 17489 Greifswald | 03834 89050 |
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz | Deinhardpassage 1, 56068 Koblenz | 0261 13070 |
Oberverwaltungsgericht des Saarlandes | Kaiser-Wilhelm-Straße 15, 66740 Saarlouis | 06831 44701 |
Sächsisches Oberverwaltungsgericht | Ortenburg 9, 02625 Bautzen | 03591 217550 |
Schleswig-Holsteinisches Oberverwaltungsgericht | Brockdorff-Rantzau-Straße 13, 24837 Schleswig | 04621 860 |
Thüringer Oberverwaltungsgericht | Jenaer Str. 2A, 99425 Weimar | 03643 2060 |
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg | Schubertstraße 11, 68165 Mannheim | 0621 2920 |