Vorsatz – Definition und Beispiele aus dem Verkehrsrecht

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 21. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Vorsatz hat folgende Bedeutung

Begeht ein Autofahrer einen Verstoß mit Vorsatz, so handelt er bewusst und mit voller Absicht
Begeht ein Autofahrer einen Verstoß mit Vorsatz, so handelt er bewusst und mit voller Absicht

In diesem Ratgeber wagen wir uns an eine Definition von „Vorsatz“; einem juristischen Begriff aus Zivil- und Strafrecht. Daher ist Vorsatz im BGB (Bürgerlichen Gesetzbuch) und StGB (Strafgesetzbuch) reglementiert. Unter Vorsatz ist rechtlich gesehen das Wissen (intellektuelles Element) und Wollen (voluntatives Element) der Verwirklichung eines Tatbestandes zu verstehen, der wissentlich mit rechtswidrigem Erfolg getätigt wird oder aber unter Strafe steht.

Es existieren mehrere Grade des Vorsatzes:

  • Der vom Täter mit Absicht bezweckte Erfolg der Handlung
  • Der mit Sicherheit eintretende vorhergesehene Erfolg der Handlung (direkter Vorsatz)
  • Der nicht vorauszusehende und nicht erstrebte, verursachte, schädliche Erfolg der Handlung (bedingter Vorsatz), der billigend in Kauf genommen wurde

Hier zeigt sich bereits, dass zwischen den Termen „direkter Vorsatz“ (dolus directus) und „bedingter Vorsatz“ (dolus eventualis) zu unterscheiden ist. Beim direkten Vorsatz hält der Täter den Eintritt des Erfolgs für sicher (Wissen), jedoch ist der Erfolgswille hier nicht nötig, sondern kann sogar unerwünscht sein (Wollen). Beim bedingten Vorsatz hält der Täter den Erfolg für möglich (Wissen), handelt trotzdem und nimmt den Erfolg billigend in Kauf (Wollen). Allerdings wird bedingter Vorsatz bzw. der Eventualvorsatz immer unterschiedlich begründet, da es hier entscheidend ist, ob die Wissens- oder die Wollenskompenente stärker hervortritt.

Als allgemeiner Vorsatz wird zudem folgende Situation bezeichnet: Tritt der angestrebte Erfolg des Täters nicht sofort ein, sondern erst später in einer anderen Art und Weise, so kann dem Täter trotzdem Vorsatz zur Last gelegt werden. Grund dafür ist, dass der abweichende Kausalverlauf – also Ursache und Wirkung – hier dennoch zusammenpasst.

FAQ: Vorsatz

Was heißt Vorsatz?

Juristen verstehen darunter das Wissen und Wollen, einen bestimmten Straftatbestand zu verwirklichen.

Welche Arten von Vorsatz gibt es?

Wer eine Straftat mit voller Absicht begeht, handelt mit “dolus directus 1. Grades”, der stärksten Vorsatzform. Weiß jemand, dass er eine Straftat begeht, will dies aber nur bedingt, handelt mit “dolus directus 2. Grades” (Wissentlichkeit). Die dritte Form heißt “dolus eventualis” – hier nimmt der Täter die Folgen seines strafbaren Handelns billigend in Kauf.

Welche Bedeutung hat Vorsatz im Strafrecht?

Jemand kann nur dann für eine Straftat verurteilt werden, wenn er diese vorsätzlich begangen hat – es sei denn, es handelt sich um ein fahrlässiges Delikt, welches gesetzlich unter Strafe steht, so wie die fahrlässige Tötung.

Vorsatz und Fahrlässigkeit: Eine Einheit?

Man kann durchaus sagen, dass Vorsatz und Fahrlässigkeit irgendwie zusammenhängen. Das Gesetz erwähnt sie oft im selben Atemzug, wie zum Beispiel in § 15 StGB. Vorsatz ist im Strafrecht nur strafbar, wenn das Gesetz diesen Tatbestand auch als vorsätzlich ahndet; es sei denn, eine andere gesetzliche Bestimmung sagt aus, dass diese Tat auch fahrlässig sanktioniert werden kann. So gibt es beispielsweise die Möglichkeit der fahrlässigen Tötung, aber auch den Straftatbestand der vorsätzlichen Tötung. In diesem Fall müssen erst einmal die Beweggründe und Umstände, die zur Tat führten, genau geprüft werden.

Übrigens wird das Wissen um die Rechtswidrigkeit der Tat dem Vorsatz nicht angerechnet. Hier kommt es zu einem Tatbestandsirrtum, wenn die Unwissenheit unvermeidbar war. In diesem Fall wird eine Schuld ausgeschlossen. Ein Tatbestandsirrtum liegt etwa vor, wenn der Täter während der Tatbegehung einen bestimmten Umstand nicht erkennt, dieser Umstand allerdings Teil des Tatbestandes ist.

Dieser Umstand kann zustande kommen, wenn beispielsweise eine Person einer anderen eine Sache wegnimmt, weil er sie für seine eigene hält. Möglicherweise war hier aber Fahrlässigkeit anstatt Vorsatz ein Beweggrund.

Laut der Definition von Vorsatz und Fahrlässigkeit sind diese beiden Begriffe nämlich zu unterscheiden, obwohl sie beide die innere Einstellung eines Täters im Blick haben und das Wissen und Wollen der Tatbestandverwirklichung betrachten.

Der Unterschied liegt aber in der Intention eines Täters. Beim Vorsatz begeht er in der Regel eine Tat absichtlich, bewusst und mit einem bestimmten Ziel und Zweck. Unter Fahrlässigkeit wird das unüberlegte Außerachtlassen der Sorgfaltspflicht verstanden, welche oft unbewusst zu einer Pflichtverletzung führt, die jedoch billigend in Kauf genommen wird.

Vorsatz im Verkehrsrecht

Wird ein Vergehen im Straßenverkehr mit Vorsatz gegangen, so können sich die Bußgelder laut § 3 Abs. 4a BKatV (Bußgeldkatalogverordnung) verdoppeln, da diese lediglich Regelbußgelder sind. Das bedeutet, dass Vorsatz im Verkehrsrecht besonders schwer sanktioniert wird.

Vorsätzliches Handeln kommt vor allem in besonders schweren Straftatbeständen vor; allerdings sind diese stets individuell zu ahnden, weil es immer auf den speziellen Einzelfall ankommt. Folgende grob erläuterte Beispiele für Vorsätzlichkeit können aufgeführt werden:

Bedingter Vorsatz und direkter Vorsatz sind voneinander zu unterscheiden
Bedingter Vorsatz und direkter Vorsatz sind voneinander zu unterscheiden

Beispiel 1: Ein Fahrer begeht eine vorsätzliche Geschwindigkeitsüberschreitung, wenn er an einem illegalen Straßenrennen teilnimmt. Der Pkw-Führer weiß um den Umstand, dass er gerade die Geschwindigkeit in höchstem Maße überschreitet und dass dabei durchaus auch andere Verkehrsteilnehmer in Gefahr sein können. Ab 40 km/h zu schnell wird in vielen Fällen vom Vorsatz ausgegangen, da hier die Schnelligkeit durch die sensorischen Gegebenheiten in einem Kfz spürbar sind und der Geschwindigkeitsverstoß in diesem Moment nicht mehr rein fahrlässig, also unbewusst geschieht.

Beispiel 2: Vorsätzliche Sachbeschädigung oder vorsätzliche Körperverletzung kann einem Fahrer vorgeworfen werden, der einen anderen Pkw absichtlich von der Straße abdrängte, sodass dieser gegen einen Baum fuhr oder im Straßengraben landete. Im schlimmsten Fall kann dies als vorsätzliche Tötung enden. Eine häufig praktizierte Form vorsätzlich zu handeln, ist es, wenn Autofahrer einem Drängler, der sie genötigt hat, schneller zu fahren, einen Denkzettel verabreichen wollen und daher absichtlich auf die Bremse gehen. Hier nimmt es der Bremsende billigend in Kauf, dass es zu einem Auffahrunfall kommen kann, der als vorsätzliche Körperverletzung und Sachbeschädigung ausgelegt werden könnte.

Beispiel 3: Vorsätzliche Trunkenheit im Verkehr ist leider auch keine Seltenheit mehr. Es gibt Menschen, die sich mit voller Absicht alkoholisiert vor das Steuer setzen, weil sie der Meinung sind, dass zwei oder drei Bier ihnen keine Probleme bereitet. Doch auch wenige Promille sorgen bereits für eine verminderte Reaktions- und Konzentrationsfähigkeit. Angenommen, es wird in dieser Situation ein Radfahrer übersehen und es kommt zum Unfall, kann es hier ebenso heißen: vorsätzliche Körperverletzung und Sachbeschädigung.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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1 Kommentar

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  1. Carolin
    Am 24. September 2024 um 7:39

    Hallo,
    Ich habe vor einer Einfahrt geparkt (15min) und nun laut §24stvg ein Bußgeld von 35€ bekommen. Da es um keine Körperverletzung oder Trunkenheit ging, habe ich Einspruch eingelegt. Mir kommt das Bußgeld sehr hoch vor. Nun habe ich einen neuen Bescheid mit 63€.
    Ich bin sehr verwirrt und sauer. Einspruch = Noch mehr Strafe ?

    Gruß Ebbert

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