Wann ist der Führerschein weg? Verstöße mit Führerscheinentzug

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 18. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Ab wann muss man den Führerschein abgeben?

Wann wird der Führerschein entzogen, sodass Sie zu Fuß gehen müssen?
Wann wird der Führerschein entzogen, sodass Sie zu Fuß gehen müssen?

Um den Straßenverkehr sicher zu gestalten, gibt es zahlreiche Regeln, die ein Autofahrer beachten muss. All diese Vorschriften sind in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) festgehalten. Verstoßen Sie gegen eine dieser Vorschriften, gefährden Sie nicht nur die eigene Sicherheit, sondern auch die der anderen Verkehrsteilnehmer. Aus diesem Grund müssen Verkehrssünder in einigen Fällen den Führerschein für mehrere Monate, vielleicht sogar Jahre abgeben.

Wann der Führerschein weg ist und für wie lange, das hängt von der Schwere des Verstoßes ab. In unserem Beitrag klären wir Sie umfassend zu den gängigsten Verstößen, die zum Führerscheinentzug bzw. Fahrverbot führen, auf. Ab wann Sie den Führerschein abgeben müssen, wenn sich die Punkte auf Ihrem Flensburger Konto häufen, wenn Sie alkoholisiert hinter dem Steuer saßen oder wenn Sie zu schnell fuhren, das sind Themen dieses Beitrags.

FAQ: Wann ist der Führerschein weg?

Wann ist ein Führerschein weg?

Wird ein Fahrverbot verhängt, wird der Führerschein vorübergehend amtlich verwahrt. Wird der Führerschein entzogen, ist gleichzeitig die Fahrerlaubnis bis zur Beantragung der Neuerteilung weg.

Ab wie viel Promille ist der Führerschein weg?

Der Führerschein kann ab 0,3 Promille bei relativer Fahruntüchtigkeit und ab 1,1 Promille bei absoluter Fahrtüchtigkeit entzogen werden. Ab 0,5 Promille droht hingegen ein Fahrverbot.

Ab wie vielen Punkten ist der Führerschein weg?

Ist der Höchstpunktestand von 8 Punkten in Flensburg erreicht, wird der Führerschein entzogen.

Ab wie viel km/h ist der Führerschein weg?

Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung ist der Führerschein weg ab 31 km/h zu viel innerorts und ab 41 km/h zu viel außerorts.

Fahrverbot oder Führerscheinentzug – das ist hier die Frage!

Bevor wir die Thematik vertiefen, sollte noch kurz der Unterschied zwischen einem Fahrverbot und einem Führerscheinentzug geklärt werden, Begriffe, die häufig irrtümlicherweise synonym verwendet werden. Beide Sanktionen sollen als verkehrserzieherische Maßnahme den Betroffenen dazu bewegen, künftig die Regeln der StVO zu beachten. Der Verkehrssünder muss in beiden Fällen zumindest für eine Zeit auf seinen fahrbaren Untersatz verzichten. Aber nur in einem Fall bekommt er diesen nach kurzer Zeit auch wieder anstandslos ausgehändigt:

  1. Wenn beim Fahrverbot der Führerschein weg ist: Ab wann Sie diesen beim Fahrverbot verlieren, sagt Ihnen der Bußgeldkatalog. In der Regel begehen Sie vorher einen schwerwiegenden Verkehrsverstoß, bspw. wenn Sie bei Rot über die Ampel fahren. Das bedeutet ein einmonatiges Fahrverbot. Nach diesem einen Monat können Sie anschließend Ihren Führerschein einfach wieder bei der entsprechenden Behörde abholen und können direkt wieder ein Kfz führen.
  2. Wenn der Führerschein entzogen wird: Das bedeutet den Verlust der Fahrerlaubnis. Angeordnet wird der Führerscheinentzug bspw. von einem Gericht oder von der Fahrerlaubnisbehörde, wenn diese starke Zweifel an der Fahreignung des Betroffenen haben, bspw. nach ständigem Übertreten der Vorschriften. Um die Fahrerlaubnis zurückzuerlangen, muss nach einer Sperrfrist von mindestens sechs Monaten (vielleicht sogar erst Jahre später) der Führerschein neu beantragt werden. Hierfür muss die Fahreignung bewiesen werden, etwa durch das Bestehen der MPU.

Ab wie viel Punkten ist der Führerschein weg?

Ab wie viel Punkten statt einem Fahrverbot der dauerhafte Führerscheinetzug droht, zeigt der Punktetacho.
Ab wie viel Punkten statt einem Fahrverbot der dauerhafte Führerscheinetzug droht, zeigt der Punktetacho.

Für bestimmte Verstöße werden Punkte in Flensburg verteilt. Wann dabei der Führerschein weg ist, entscheidet sich mit der Punktzahl. Auskunft gibt der Punktetacho, der die bestimmten Punktzahlen mit Signalfarben versieht, wie Sie an der Seite sehen können. Sie können sich demnach merken: Sind auf Ihrem Flensburger Konto acht Punkte, ist der Führerschein weg.

Bekommen Sie auf der gelben Stufe eine Ermahnung oder auf der roten Stufe eine Verwarnung, ist diese in beiden Fällen für Sie kostenpflichtig. Beide sollen dafür sorgen, dass Sie sich Ihrer Verstöße bewusst und über den anstehenden Führerscheinentzug im Bilde sind, damit Sie sich nicht fragen müssen: “Mit wie viel Punkten ist eigentlich der Führerschein weg?”

Weil Sie entsprechend informiert werden, ist es anschließend relativ schwierig, erfolgreich Einspruch einzulegen. Die Aussage, dass Sie Ihren Führerschein benötigen, weil davon Ihre berufliche Existenz abhängt, kann in Einzelfällen ein Fahrverbot abwenden (ein Anwalt für Verkehrsrecht berät Sie näher). Da der Verlust der Fahrerlaubnis hier aber nicht überraschend kommt, wird dieser Umstand das Gericht nur selten gnädig stimmen.

Ab wie viel Promille ist der Führerschein weg?

Bei wie viel Punkten ist der Führerschein weg?
Bei wie viel Punkten ist der Führerschein weg?

Sie waren mit Alkohol am Steuer unterwegs und fragen sich nun, wann der Führerschein weg ist, wenn Sie dabei erwischt wurden? Hierbei kommt es, je nachdem, wie viel Promille Sie hatten, auch – aber nicht immer – darauf an, wie Sie sich verhalten:

  • ab 0,3 Promille: Hier gilt die relative Fahruntüchtigkeit. Sie machen sich strafbar, wenn Sie Schlangenlinien fahren, die Gegenfahrbahn nutzen oder sich auf andere Weise auffällig verhalten. Wann und ob hier der Führerschein weg ist, hängt von den Umständen ab und ist definitiv im Bereich des Möglichen.
  • ab 0,5 Promille: Hier begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit. Beim ersten Verstoß müssen Sie ein Bußgeld von 500 Euro zahlen, bekommen zwei Punkte in Flensburg und einen Monat Fahrverbot. Der zweite Verstoß zieht 1000 Euro Bußgeld, ebenfalls zwei Punkte und ein dreimonatiges Fahrverbot nach sich. Beim dritten Verstoß ist es dasselbe, nur dass Sie hier 1500 Euro abgeben müssen. Bei all diesen Verstößen müssen Sie damit rechnen, dass Sie bei Führerscheinentzug eine MPU absolvieren zu müssen.
  • ab 1,1 Promille: Wann der Führerschein bei Alkohol weg ist, auf diese Frage können wir an dieser Stelle bestimmt antworten: ab 1,1 Promille. Hier wird die absolute Fahruntüchtigkeit unwiderlegbar angenommen. Selbst wenn Sie sich an die Verkehrsregeln halten, bekommen Sie drei Punkte in Flensburg und der Führerschein wird entzogen. Die Sperrfrist dauert mindestens 6 Monate. Im Einzelfall kann das Gericht aber auch ein Fahrverbot von bis zu 6 Monaten bestimmen, in dem Fall bekommen Sie nur 2 Punkte
Übrigens: Befinden Sie sich in der Probezeit, dürfen Sie gar keinen Alkohol trinken. Wann hier der Führerschein weg ist? Der erste Verstoß gegen die Null-Promille-Grenze zieht die Verlängerung der Probezeit sowie die verpflichtende Teilnahme an einem Aufbauseminar nach sich. Beim dritten Verstoß droht der Verlust der Fahrerlaubnis.

Ab wie viel km/h ist der Führerschein weg?

Ab wie viel km/h zu schnell ist der Führerschein weg?
Ab wie viel km/h zu schnell ist der Führerschein weg?

Wurden Sie mit zu hoher Geschwindigkeit geblitzt und fragen sich nun: “Bei wie viel km/h ist der Führerschein weg?” Zunächst einmal ist bei einem Tempoverstoß gemäß Bußgeldkatalog “nur” ein Fahrverbot vorgesehen. Sie bekommen demnach Ihren Führerschein, wenn Sie ihn denn abgeben müssen, nach spätestens drei Monaten wieder ausgehändigt. Die Fahrerlaubnisbehörde kann aber bei auffälligen Autofahrern auch die Fahrerlaubnis entziehen und bspw. das Bestehen einer MPU verlangen, um die Fahreignung als bewiesen anzusehen.

Das erste reguläre Fahrverbot wird verhängt, wenn der Betroffene mindestens 31 km/h zu schnell innerorts unterwegs war. Außerorts passiert das erst bei 41 km/h zu viel. Beides entspricht einem Monat Fahrverbot. Je höher die Geschwindigkeit, desto länger dauert das Fahrverbot an.

Wann der Führerschein weg ist, hängt aber nicht allein von der Tachoanzeige ab. So kann den Verkehrssünder bereits ein einmonatiges Fahrverbot ereilen, wenn er innerhalb von 12 Monaten zweimal mehr als 25 km/h zu schnell fuhr und dabei geblitzt wurde. Hinzu kommen die üblichen Sanktionen für diese Geschwindigkeitsüberschreitung: ein Punkt in Flensburg und ein Bußgeld in Höhe von mindestens 150 Euro.

Achtung: Der Bußgeldkatalog verhängt noch bei zahlreichen anderen schweren Verstößen ein Fahrverbot gegen den Verkehrssünder. Die hier genannten Fälle sind nicht die einzigen Delikte, die auf diese Weise sanktioniert werden.

Über den Autor

Male Author Icon
Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

Bildnachweise

Konnten wir Ihnen weiterhelfen? Dann bewerten Sie uns bitte:
1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (62 Bewertungen, Durchschnitt: 4,31 von 5)
Loading ratings...Loading...
Diese Themen könnten Sie auch interessieren:

3 Kommentare

Neuen Kommentar verfassen

  1. Palm C
    Am 6. Februar 2024 um 20:36

    Ich bin gerade beim A walt und nehme Citalopran 10ng sie sind der Meinung obwohl ich ein Attest habe das ich fachuntauglich bin und meinen ich könnte Absolut nicht fahren und die Tabletten bin ich angewiesen und mehne sie schon seit Jahren wegen der Verpackung ist es so das es nicht sein muss und habe ein Attest ich nuss dazu sagen ich bin otsfrend gewesen und bin versendlich in den Gegenverkehr aber ich es recht zeitig gemerkt und bin recht zeitig aus dem Gegenverkehr jetzt habe ich große Angst

  2. Fatos
    Am 4. Juli 2022 um 15:36

    Hallo
    Ich hatte einen Unfall, ich habe ein anderes Auto von hinten angefahren und ich war so in Panik, dass ich kein Deutsch sprach, also wollte ich nach Hause kommen und meine Frau holen, ohne die Polizei zu rufen, aber ein Mann hat die Polizei gesehen und gerufen, ja Meinen Führerschein wegnehmen?“ Es ist ein Jahr her.

  3. Charlie
    Am 15. Mai 2020 um 14:10

    Habe heute wieder in den Nachrichten gehört, dass der Führerschein “schon” bei 21km/h zu schnell weg ist.

    Davon ab, dass 20 km/h und mehr also durchaus “normal” zu sein scheinen, stimme ich mit den Gegnern des neuen Bußgeldkatalogs überein, das hier eine Überarbeitung stattfinden muss, da zuwenig differenziert wird.

    Die Lösung wäre an sich recht einfach: Innerorts bei 50km/h bleiben die Strafen so wie sie sind. Bei unübersichtlichen Stellen oder mit Gefährdung wird die Strafe bei 50km/h Stellen verdoppelt. 21km/h oder mehr zuviel in einer 30er Zone bedeutet eine vierfache Geldstrafe und 2 Monate Fahrverbot. An “gefährlichen”, bzw. “besonders schützenswerten” Stellen wie z.B. Kindergärten oder Schule dann gerne versechsfachen oder verachtfachen und Fahrverbot von mindestens 3 Monaten.

    Damit wäre die Forderung einer Staffelung erfüllt und es wäre “fair”.

    Denn jeder normalen Person ist es zuzumuten, angemessen zu fahren und sich an die Verkehrsregeln zu halten.
    Wer Geschwindigkeitsbegrenzungen als Einschränkung sieht, sollte sich in meinen Augen Gedanken machen, ob die eigene geistige Eignung zum sicheren Führen eines Fahrzeugs und für die sichere und verantwortungsvolle Teilnahme am Straßenverkehr gegeben ist.

Verfassen Sie einen neuen Kommentar