Warnblinklicht: Wann ist Einschalten Pflicht?!
Letzte Aktualisierung am: 20. August 2024
Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten
Warnblinklicht am Auto: Wann ist es einzuschalten, wo muss ich nachrüsten?
Um einen sicheren öffentlichen Verkehr zu gewährleisten, sind sämtliche Regeln in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) festgehalten. Wer sich daran hält, ist so sicher unterwegs, wie es nur geht. Und dennoch kann es immer wieder zu Gefahrensituationen kommen, von denen die anderen Verkehrsteilnehmer vielleicht gar nichts so schnell mitbekommen. In diesen Fällen soll das Warnblinklicht Abhilfe schaffen.
Warnblinklichter sind folglich dazu da, eine Gefahr zu signalisieren. Sie sollten bei jedem Kfz-Fahrer dazu führen, dass dieser seine Aufmerksamkeit erhöht. Aus diesem Grund kann es auch zu Bußgeldern kommen, wenn das Warnblinklicht missbräuchlich eingesetzt wird. Wann Sie den Warnblinker einschalten müssen, wann Sie es lassen sollten und inwiefern die Warnblinkanlage Pflicht für Oldtimer ist, das lesen Sie in unserem Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Warnblinklicht
Das Warnblinklicht dient dazu, vor einer Gefahr zu warnen bzw. auf diese aufmerksam zu machen. Beide Blinker leuchten in regelmäßigen Abständen kurz auf.
Die Warnblinkanlage ist einzuschalten, wenn ein Fahrzeug liegengeblieben ist, abgeschleppt wird, ein Stauende erreicht wird oder um auf eine Gefahr aufmerksam zu machen (z.B. einen Unfall).
Ein fahrender Bus mit Warnblinklicht darf nicht überholt werden. Ein an der Haltestelle stehender Bus mit Warnblinklicht darf überholt werden, wenn niemand dadurch behindert oder gefährdet wird.
Bußgeldkatalog zum Warnblinker
Verstoß | Bußgeld | Punkte |
---|---|---|
Missbräuchliche Nutzung der Warnblinkanlage | 5 € | |
Beim Abschleppen das Warnblinklicht nicht eingeschalten | 5 € | |
Als Busführer das Warnblinklicht nicht in der Nähe der Haltestelle eingeschaltet | 10 € | |
Bus trotz eingeschaltetem Warnblicklicht in der Nähe der Haltestelle überholen | 60 € | 1 |
Am Bus trotz eingeschaltetem Warnblicklicht nicht mit Schrittgeschwindigkeit vorbeigefahren | 15 € | |
… mit Behinderung der Fahrgäste | 60 € | 1 |
… mit Gefährdung der Fahrgäste | 70 € | 1 |
Fahrzeug verfügt über keine bzw. keine vorschriftsgemäße Warnblinkanlage | 15 € |
Bußgeldrechner zur Beleuchtung am Auto
Video: Warnblinklicht am Auto
Der Warnblinker in der StVO
Wie und wann Sie das Warnblinklicht einschalten, lehrt die Fahrschule bereits. Trotzdem wird es immer wieder viel zu leichtfertig eingesetzt, womit die Signalwirkung mit der Zeit verloren gehen kann. Möchte jemand etwa nur eine Zeitung holen, findet keinen Parkplatz und beschließt, schnell in der zweiten Reihe zu parken und die Warnblinklichter einzuschalten. Damit riskiert der Betroffene schon zwei Bußgelder: Eins für das Parken in zweiter Reihe und eins für das missbräuchliche Einsetzen der Warnblinkanlage – Ersteres kann mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 15 bis 20 Euro geahndet werden. Letzteres zieht in der Regel eine Summe von fünf Euro nach sich.
Wenn das Fahrzeug liegen geblieben ist
Im Paragraf 15 der StVO wird darauf eingegangen, wie sich Betroffene verhalten sollen, wenn Fahrzeuge liegen bleiben. Darin heißt es genau:
Bleibt ein mehrspuriges Fahrzeug an einer Stelle liegen, an der es nicht rechtzeitig als stehendes Hindernis erkannt werden kann, ist sofort Warnblinklicht einzuschalten.
Wichtig ist hier: Das Warnblinklicht sollte in solch einer Situation nur eingeschaltet werden, wenn das betreffende Kfz aller Voraussicht nach nicht sofort als gefährliches Hindernis erkannt werden kann.
Beachten Sie, dass es noch weitere wichtige Verhaltensweisen beim Liegenbleiben eines Autos gibt:
- Der erste Schritt ist wie erwähnt das Einschalten vom Warnblinker am Auto.
- Als nächstes sollten Sie die Warnweste anziehen.
- Anschließend ist mindestens ein auffälliges, warnendes Zeichen an einem Ort aufzustellen, der gut sichtbar ist. Bei schnellem Verkehr ist das Warnzeichen in etwa 100 Metern Entfernung aufzustellen. Zu verwenden sind dabei vorgeschriebene Sicherungsmittel wie das Warndreieck.
Wer muss den Warnblinker beim Abschleppen einschalten?
Haben Sie eine Panne, ist wie eben erläutert das Warnblinklicht einzuschalten, wenn Sie evtl. nur schwer als Hindernis wahrzunehmen sind. In solchen Fällen müssen Sie auch in der Regel Ihr Auto abschleppen lassen. Im Notfall muss es nicht der Abschleppdienst sein, sondern Sie können sich auch von einem anderen Pkw-Fahrer abschleppen lassen. Hierbei ist auf jeden Fall zu beachten, dass beide Fahrzeuge ihre Warnblinklichter einschalten – sowohl der Abschleppende als auch der Abgeschleppte (Paragraf 15a Abs. 3).
Das Warnblinklicht bei Stau einschalten
Zum Warnblinklicht in der StVO äußert sich zudem der Paragraf 16 StVO (Warnzeichen). Darin wird auch das Stauende als mögliche Gefahrensituation erwähnt, die ein Einschalten der Warnblinklichter erfordert.
Das dies eine so wichtige Situation ist, dass sie in der StVO hervorgehoben wird, liegt daran, dass das menschliche Auge von Natur aus nicht darauf ausgelegt ist, die Geschwindigkeit eines Fahrzeugs aus der Ferne einzuschätzen. Sehen wir einen Menschen oder ein Tier näherkommen bzw. wegrennen, dann können wir das vor allem an den sich bewegenden Gliedmaßen erkennen. Ein Fahrzeug verändert jedoch nicht seine Form, egal wie schnell es sich fortbewegt.
Allgemein: um vor Gefahren zu warnen
Im Paragraf 16 wird nicht nur der Warnblinker bei Stau erwähnt. Hier wird allgemein davon gesprochen, dass ein Warnblinklicht immer derjenige einschalten sollte, der
[…] andere durch sein Fahrzeug gefährdet oder andere vor Gefahren warnen will […].
Nun ist das eine recht weit gefasste Formulierung. Wir wollen diese etwas näher erläutern und mit Beispielen versehen.
Dass das Warnblinklicht immer eine mögliche Gefahr für den Straßenverkehr signalisieren soll, haben wir bereits mehrfach erwähnt. Die bisherigen Beispiele sind zudem explizit in der StVO genannt. Dass das Warnblinklicht beim Abschleppen eingeschaltet werden muss, ist bspw. Pflicht, auch wenn Sie dies nicht notwendigerweise als Gefahr wahrnehmen.
Wenn Sie mit dem Fahrzeug andere Verkehrsteilnehmer gefährden könnten, wie in der StVO beschrieben, dann sollten Sie die Warnblinklichter anstellen. Das könnte der Fall sein, wenn Sie urplötzlich auf der Straße einen schweren Defekt an Ihrem Kfz feststellen und der Motor ausfällt – bspw. wenn er kein Gas mehr annimmt oder Sie vergessen haben zu tanken.
Wenn Ihr Fahrzeug daraufhin langsamer wird, dann verhält es sich wie beim Annähern an ein Stauende – Ihre Hintermänner können nur sehr schwer feststellen, dass Sie langsamer als die anderen Verkehrsteilnehmer fahren. Da Sie in solch einer Situation vermutlich das Auto nur rollen lassen und nicht bremsen würden, wird die geringere Geschwindigkeit nicht einmal durch die Bremslichter für andere sichtbar. Das Warnblinklicht schafft in solch einer Situation Abhilfe.
Wenn Sie Warnblinklichter sehen
Andersherum gilt natürlich für Sie selbst, wenn Sie ein Warnblinklicht an einem anderen Fahrzeug sehen, dass Sie Ihre Aufmerksamkeit erhöhen und sich mit vorsichtiger Fahrweise dem Kfz nähern. Sollten Sie das nicht tun und daraufhin einen Unfall verursachen, könnte dies als Verkehrsverstoß gewertet werden, der mit einem Bußgeld ab 100 Euro geahndet wird.
Als Beispiel wollen wir an dieser Stelle ein Urteil des Oberlandesgerichtes Celle anführen (AZ 2 Ss (OWi) 263/15). Ein Lkw-Fahrer hatte nicht gebremst, obwohl die voranfahrenden Autos auf einen Stau aufmerksam machten. Er fuhr auf das Stauende auf und verursachte einen immensen Schaden. Das Gericht verhängte daraufhin ein Bußgeld von 165 Euro.
Eine weitere übliche Situation im Straßenverkehr ist das Heranfahren an einen Bus mit angestelltem Warnblinklicht. An einigen Haltestellen ist dieses Verhalten für den Busfahrer vorgeschrieben, solange er sich der Haltestelle nähert und Fahrgäste ein- oder aussteigen. Für Sie als Pkw-Fahrer gilt hier:
- Solange der Bus mit eingeschaltetem Warnblinklicht an die Haltestelle heranfährt, dürfen Sie diesen nicht überholen.
- Erst, wenn der Bus an der Haltestelle zum Stehen kommt, dürfen Pkw-Fahrer aus beiden Fahrtrichtungen diesen nur in Schrittgeschwindigkeit überholen.
Bei einem Unfall wird das Warnblinklicht von Rettungskräften auch häufig dazu verwendet, um anderen Einsatzkräften anzuzeigen, dass bei dem verunfallten Fahrzeug die Batterie noch nicht abgeklemmt wurde. Es soll in diesem Fall folglich eine Warnung vor Brandgefahr, vor Strom und eventuell vor einem noch nicht ausgelösten Airbag darstellen.
Warnblinker für Oldtimer: Wann ist nachrüsten verpflichtend?
Da Warnblinklichter essentiell sind, um im Straßenverkehr vor abrupt auftretenden Gefahren zu warnen, ist es nur logisch, dass auch Oldtimer mit einer solchen Anlage ausgestattet sein müssen.
Wichtig ist hier zu wissen, dass ein Warnblinklicht für alle Fahrzeuge Pflicht ist, die 1970 das erste Mal in den Verkehr gekommen sind. Generell gilt für Oldtimer heute: Auch wenn die technische Ausstattung solcher Fahrzeuge teilweise erheblich von den gegenwärtigen gültigen Standards abweicht, müssen die Kfz die StVZO-Bestimmungen zum Zeitpunkt ihrer Erstzulassung erfüllen. Eine Nachrüstpflicht gibt es nicht – mit einer für uns wichtigen Ausnahme: An einem Oldtimer müssen Sie das Warnblinklicht nachrüsten.
Je nachdem, was Ihnen als passend erscheint – auch wenn Ihre Nachrüst-Aktion bspw. Ihr Motorrad betrifft – sollten Sie sich auch Gedanken um einen möglichst stromsparenden Blinker machen. Ein Warnblinklicht mit einer LED sorgt in der Regel für eine gute Helligkeit und einen niedrigen Stromverbrauch.
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Hallo. Ist es rechtlich erlaubt bzw. richtig, wenn ich mit meinem Fz anhalte, die Warnblinkanlage einschalte , um einen Rollstuhlfahrer zu helfen ? Dieser kommt mit seinem Rollstuhl den Bordstein nicht allein hoch, nachdem er die Straße überquert hat.
Wenn man aufgrund eines technischen Defekts nur langsam vorankommt, muß der Warnblinker eingeschaltet werden.
Also ja, man darf.
Daß man allerdings nachts ohne Licht und nur mit Warnblinker fahren darf, halte ich für ausgeschlossen.
Sehr ausführlicher und verständlicher Bericht.
Jedoch finde ich nirgends eine Aussage über meine Frage: Darf ich mit Warnblinkanlage fahren, wenn ich einen technischen Schaden habe. Z.B. Ausfall
der Beleuchtungsanlage.
LG