Auszüge aus dem Bußgeldkatalog, der für Wassersport gilt
Nachfolgend finden sich Auszüge aus dem Bußgeldkatalog für die Binnen- und Seeschifffahrt, welcher bei Verstößen im Wassersport zur Anwendung kommt.
Auszug aus dem Bußgeldkatalog der Binnenschifffahrt
Verstoß
Sanktion in Euro
Binnenschifffahrtsstraße ohne Fahrterlaubnis befahren
250 bis 5.000
Führen eines Fahrzeugs, eines Schwimmkörpers oder eines Verbandes, ohne geeignet zu sein
mindestens 300, je angefangener Stunde Einsatzzeit
Verstoß gegen die 0,5-Promillegrenze
350 bis 2.500
Geschwindigkeit nicht den Gegebenheiten angepasst
250 bis 1.500
Nicht sichergestellt, dass Länge, Breite, Höhe, Tiefgang den Gegebenheiten entsprechen
250 bis 2.500
Vorgeschriebene Sicht des geführten Fahrzeugs ist eingeschränkt
100 bis 200
Betreten des Wasserfahrzeugs bei Kontrolle nicht ermöglicht
250
Auszug aus dem Bußgeldkatalog der Seeschifffahrt
Verstoß
Sanktion in Euro
Verstoß gegen Grundregeln bzgl. Verhalten im Verkehr
200
Fahrzeug trotz körperlicher, geistiger Einschränkung oder mit mehr als 0,5 Promille geführt
750 bis 2.500
Schifffahrtszeichen beschädigt oder in Sichtbarkeit beeinträchtigt
100
Verstoß gegen Vorgaben zum Gebrauch von Laternen, Leuchten und Scheinwerfern
100
Überschreiten bekannt gemachter oder vorgeschriebener Höchstgeschwindigkeiten
... bis 3 km/h zu viel
34
... bis 5 km/h
55
... über 6 km/h auf dem Nord-Ostsee-Kanal
175 bis 500
Ankern im Fahrwasser
250
FAQ: Wassersport
Ist die Nutzung von Gewässern gesetzlich geregelt?
Ja. Sowohl für Binnengewässer als auch für Bundeswasserstraßen und für die Nutzung der Seewasserwege gibt es gesetzliche Vorschriften. Jeder der Wassersport betreiben möchte, sollte sich an diese Vorschriften halten. Welche rechtlichen Grundlagen wann gelten, erfahren Sie hier.
Mit welchen Bußgeldern ist im Wassersport zu rechnen?
Halten Sie sich nicht an die gesetzlichen Regelungen auf dem Wasser, drohen Sanktionen von bis zu 5.000 Euro. Die Tabellen bieten hier einen Überblick, wann mit welchen Bußgeldern zu rechnen ist.
Inhaltsverzeichnis:
Der Bußgeldkatalog legt für Wasserstraßen Sanktionen fest
Die Segel zu hissen, das Ruder in der Hand zu haben oder einfach nur mit dem Tretboot einen kleinen Ausflug wagen, stellt für viele die ideale Freizeitgestaltung dar. Dass auch beim Wassersport Regeln und Vorschriften zum Verhalten auf dem Wasser zu beachten sind, sollte für jeden selbstverständlich sein. Diese Vorschriften sollen nicht nur das Unfallrisiko auf den Wasserstraßen und Gewässern minimieren und die Sicherheit erhöhen, sondern auch einen ungestörten Verkehrsfluss ermöglichen.
Ähnlich wie im Straßenverkehr werden auch auf Gewässern Verstöße geahndet. Hier greift dann ein Bußgeldkatalog auch im Wassersport. Sowohl Bußgelder als auch Verwarnungen sind möglich, wenn Wassersportler die geltenden Regelungen missachten. Welche Sanktionen gemäß dem Bußgeldkatalog auf dem Wasser drohen können und welche Vorschriften für Wassersportler wann gelten, betrachtet der nachfolgende Ratgeber näher.
Als Wassersport werden in der Regel alle Sportarten bezeichnet, die in oder auf dem Wasser stattfinden oder ausgetragen werden. Neben dem Segeln, Rudern, Kanufahren oder Motorbootfahren zählen unter anderem auch Wasserskifahren und jegliche Schwimmstile sowie Wasserball und Turmspringen zum Wassersport.
Im allgemeinen alltäglichen Sprachgebrauch werden damit üblicherweise meist auch alle freizeit- und hobbymäßigen Tätigkeiten auf dem Wasser bezeichnet. Ein Bußgeldkatalog für Wassersport wird in der Regel dann zum Thema, wenn sich Wassersportler auf Wasserstraßen bzw. Gewässern bewegen. Wo Verkehr stattfindet, gibt es Regeln zu beachten. Eine Missachtung dieser wird in der Regel dann mit einem Bußgeld sanktioniert. Dies geschieht gemäß einem Bußgeldkatalog. Doch gibt es einen solchen auch explizit für Wassersportler? Die Antwort auf diese Frage lautet nein, denn in Deutschland gibt es keinen separaten Bußgeldkatalog für den Wassersport.
Der allgemeineBußgeldkatalog für die Schifffahrt gilt für alle Verkehrsteilnehmer auf deutschen Wasserstraßen und Gewässern. Es macht also keinen Unterschied, wie sich jemand auf oder im Wasser fortbewegt. Die Sanktionen, die bei einer Missachtung drohen, sind auf alle anwendbar. Von Bedeutung ist es jedoch, wo Wassersportler ihrem Hobby nachgehen bzw. auf welchem Gewässer sie unterwegs sind. Es gelten verschiedene Vorschriften für die Binnen- und die Seeschifffahrt, was durchaus auch andere Verstöße und somit unterschiedliche Bußgelder bedeuten kann. Daher ist der allgemein gültige Buß- und Verwarnungsgeldkatalog Binnen- und Seeschifffahrtsstraßen (BVKatBin-See) auch in diese beiden Kategorien unterteilt.
Der BVKatBin-See kann auf der Seite der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes eingesehen und über den Elektronischen Wasserstraßen-Informationsservice (ELWIS) heruntergeladen werden.
Rechtliche Grundlagen für den Bußgeldkatalog für Wassersportler
Wann welche Bereiche des Bußgeldkatalogs zur Anwendung kommen, ist durch verschiedene Gesetze und Rechtsverordnungen festgelegt. Da Wassersport sowohl auf den Bundeswasserstraßen als auch auf anderen Binnengewässern sowie auf Seeschifffahrtsstraßen stattfinden kann, gelten also auch für Wassersportler die jeweiligen Vorschriften auf diesen Gewässern.
Diese verschiedenen rechtlichen Grundlagen definieren die Voraussetzungen für die Teilnahme am Verkehr auf bzw. die Nutzung der Wasserwege oder Gewässer. Zu den wichtigsten Verordnungen und Gesetzen gehören unter anderem das Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG), die Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO), das Seeaufgabengesetz (SeeAufgG) sowie das Binnenschifffahrtsgesetz, welches die Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrO) und das Binnenschifffahrtsaufgabengesetz (BinSchAufgG) enthält.
All diese rechtlichen Grundlagen bilden die Basis für den Bußgeldkatalog der Schifffahrt und somit auch für den Wassersport. Wichtig ist hier, die Geltungsbereiche der einzelnen Rechtsverordnungen zu beachten und zu kennen. So ist die Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung auf allen in ihr benannten Wasserstraßen bzw. Gewässern in Deutschland anzuwenden, gleiches gilt für die Regelungen imBundeswasserstraßengesetz. Die Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung gilt auf den Seeschifffahrtsstraßen, die sich im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland befinden.
Die Aufgaben von einem Bußgeldkatalog im Wassersport oder für die Schifffahrt
Der Bußgeldkatalog, der im Wassersport Bedeutung hat, soll eine einheitliche Verfolgung und Ahndung von Verstößen ermöglichen. Die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) definiert die Aufgaben und den Inhalt des Bußgeldkatalogs wie folgt:
Allgemeine Verwaltungsvorschrift für die Erteilung von Buß- und Verwarnungsgeldern für Zuwiderhandlungen gegen strom- und schifffahrtspolizeiliche Vorschriften des Bundes auf Binnen- und Seeschifffahrtsstraßen sowie in der ausschließlichen Wirtschaftszone und auf der Hohen See […]
Der Bußgeldkatalog, sowohl im Wassersport als auch für die Schifffahrt im Allgemeinen, wird regelmäßig angepasst und aktualisiert. Die Veränderungen werden durch amtliche Bekanntmachungen veröffentlicht, sodass auch Wassersportler in der Regel über die gültigen Vorschriften und Bußgelder informiert sein können und sollten.
Wie zuvor erwähnt, werden Verstöße gemäß dem Bußgeldkatalog im Wassersport auf Grundlage des Ortes, wo die Missachtung stattfand, geahndet. Doch wann droht eigentlich ein Bußgeld im Wassersport?
Wann droht ein Bußgeld auf dem Wasser?
Die Verordnungen, die als Grundlage für den Bußgeldkatalog im Wassersport dienen, definieren die allgemeinen Verkehrsregeln, die Zuständigkeiten der Behörden und alle erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen und Voraussetzungen für die Schifffahrt.
Verstöße gegen diese Vorschriften, können wie im Straßenverkehr mit der Eignung zum Führen eines Wasserfahrzeugs zusammenhängen oder das Fahrzeug und dessen Sicherheit an sich betreffen. So werden auch auf dem Wasser Geschwindigkeitsüberschreitungen, Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis oder falsche Ladungs- bzw. Personensicherung geahndet. Sind Wassersportler also zu schnell unterwegs, besitzen nicht die notwendige Fahrerlaubnis oder nutzen mit ihrem Wasserfahrzeug Wasserwege, die für sie nicht zugelassen sind, drohen Bußgelder.
Ist ein Fahrzeugführer körperlich oder geistig nicht in der Lage, ein Wasserfahrzeug sicher zu führen bzw. Tätigkeiten an Bord auszuführen, darf dieser das auch nicht tun. Alkohol am Steuer hat auch im Wassersport Konsequenzen und kann neben dem Bußgeld auch zum Verlust der Fahrerlaubnis führen. Sowohl auf See als auch auf den Binnengewässern gilt für die Schifffahrt eine Promillegrenzevon 0,5.
Eine Missachtung von Schifffahrtsverkehrszeichen, die Verwendung von falschen Schallsignalen, ein ordnungswidriges Überholen oder Verstöße gegen Vorfahrtsregeln werden ebenfalls gemäß dem Bußgeldkatalog auch im Wassersport sanktioniert.
Die Vorgaben gelten, wie bereits beschrieben, für alle Verkehrsteilnehmer auf den jeweiligen Gewässern bzw. Wasserstraßen, also auch für Wassersportler. Wichtig ist zu beachten, dass Verhaltensweisen im Wassersport, die auf Binnengewässern keine Verstöße darstellen, auf Seeschifffahrtstraßen als solche geahndet werden können, wenn sie dort gegen gültige Verkehrsregeln verstoßen.
Wer kontrolliert die Einhaltung der Vorschriften?
Für die Durchsetzung und Anwendung vom beschriebenen Bußgeldkatalog sind Wasserschutzpolizei und Küstenwache verantwortlich. Die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) ist für die Koordination der Zuständigkeiten sowie für die Anpassung bei Änderungen der gesetzlichen Vorgaben verantwortlich. Kontrollen auf dem Wasser sind denen im Straßenverkehr ähnlich. So gibt es Geschwindigkeitsmessungen, Alkoholkontrollen oder Überprüfungen der Ladungs- und Personensicherung.
Festgestellte Verstöße oder Mängel werden in der Regel als Ordnungswidrigkeiten behandelt und entsprechend angezeigt. Üblicherweise wird eine solche Anzeige dann von der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS), welche zum Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) gehört, bearbeitet.
Diese entscheidet dann, basierend auf den Vorgaben im Bußgeldkatalog für Wassersport, über ein angemessenes Bußgeld und versendet den Bußgeldbescheid an die Verkehrssünder. Die Bußgelder können sich je nach Schwere, Ort und Einzelfall unterscheiden. Der Bußgeldkatalog bietet im Wassersport einen Überblick zu den gesetzlich festgelegten Werten bzw. darüber wie Bußgelder zu ermitteln sind. Bei einem geringfügigen Verstoß oder wenn eine Schuld des Betroffenen nicht einwandfrei nachweisbar ist, kann die Behörde auch entscheiden, das Verfahren einzustellen.
Im Bescheid werden Betroffene in der Regel neben dem zu zahlenden Bußgeld und etwaiger Nebenstrafen wie einem Fahrverbot auch über die Zahlungsfrist informiert. Versäumen Betroffene die Zahlung, wird ihnen in der Regel einige Wochen nach dem Bescheid eine Zahlungserinnerung zugesandt. In dieser Erinnerung ist dann üblicherweise eine Vollstreckungsandrohung enthalten, die dann zum Tragen kommt, dass auch nach der Aufforderung das Bußgeld nicht beglichen wird. Ignorieren Betroffene also eine Sanktion nach dem Bußgeldkatalog, kann im Wassersport eine Zwangsvollstreckung erfolgen. Daher ist es nicht empfehlenswert, einen Bußgeldbescheid nicht zu beachten.
Ist ein Einspruch bei einem Bußgeld im Wassersport möglich?
Bei Sanktionen nach dem Bußgeldkatalog können Wassersportler Einspruch gegen den Bescheid einlegen. Das ist in der Regel dann sinnvoll, wenn Betroffene den Verstoß nicht begangen haben oder der Bescheid Fehler aufweist. Der Einspruch ist innerhalb von 14 Tagen nach der Zustellung an die ausstellende Behörde zu richten. Im Zweifel kann es ratsam sein, einen fachkundigen Anwalt hinzuzuziehen. Dieser kann die Erfolgsaussichten einschätzen und bei der Formulierung des Einspruchs behilflich sein.
Der Einspruch gegen Sanktionen gemäß dem Bußgeldkatalog für Wassersport, wird von der zuständigen Behörde geprüft. Besteht ein Grund, das Verfahren weiterhin aufrecht zu erhalten, wird der Vorgang mit einer Begründung an das Amts- und Schifffahrtsgericht geschickt. Dem Richter obliegt dann die Entscheidung, ob ein Bußgeld gezahlt werden muss und wie hoch dieses ausfällt. Ergibt die Prüfung bzw. das folgende Verfahren, dass Umstände den Verstoß mildern oder rechtfertigen, kann ein vorheriges Bußgeld verringert werden. Auch die Einstellung des Verfahrens ist möglich.
Dörte studierte Anglistik und Germanistik ihre und ist seit 2016 Teil des bussgeldkatalog.org-Teams. Ihre redaktionellen Schwerpunkte liegen in Themenbereichen wie Regeln zur Schifffahrt, ausländische Verkehrsregeln oder Vorschriften für Lkw-Fahrer.