„Wenden verboten”-Schild missachtet: Welche Strafe droht?
Letzte Aktualisierung am: 16. Oktober 2024
Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten
Bußgeldtabelle: Schild „Wenden verboten” missachtet
Verstoß | Bußgeld in Euro |
---|---|
Trotz Wendeverbot (Verkehrszeichen 272) gewendet | 20 |
… mit Gefährdung | 30 |
… mit Unfall | 35 |
FAQ: „Wenden verboten”-Schild
Wenn Sie ein „Wenden verboten”-Schild missachten und trotzdem wenden, müssen Sie mit 20 bis 35 Euro Bußgeld rechnen. Genauere Informationen können Sie dieser Tabelle entnehmen.
Ja. Es gibt Stellen, an denen das Wenden gemäß StVO grundsätzlich verboten ist, auch ohne dass ein Schild darauf hinweist. Das ist auf Autobahnen, Kraftfahrstraßen und in Tunneln der Fall. Aber auch an unübersichtlichen oder uneinsichtigen Stellen (z. B. vor einer Kurve oder einer Straßenkuppe) darf nicht gewendet werden.
Ja. Taucht das Verkehrszeichen „Wenden verboten” im Verbindung mit einer Ampel auf, gilt das Verbot für den gesamten Verkehr in dieser Richtung, nicht nur für einzelne Fahrstreifen.
Inhaltsverzeichnis:
Das Verkehrsschild „Wendeverbot” ist unmissverständlich
Um ein Kraftfahrzeug zu wenden, braucht es in der Regel ein wenig Platz, weshalb sich nicht jede Stelle dafür eignet. Eine breite Kreuzung allerdings lädt geradezu zum Wenden ein und oft ist es auch tatsächlich kein Problem, hier zu wenden. An manchen Kreuzungen ist ein solches Manöver jedoch sehr gefährlich, da das Risiko besteht, mit dem Quer- oder Gegenverkehr zu kollidieren.
Um Fahrzeugführer an solchen Kreuzungen gar nicht erst in die Versuchung zu führen, hier ein Wendemanöver durchzuführen, findet sich hier oft ein Schild, das ausdrücklich ein Wendeverbot aufstellt.
Es handelt sich dabei um das Verkehrszeichen 272, „Wenden verboten”. Das Schild gehört zu den sogenannten Vorschriftszeichen und ist einfach zu erkennen: Ein rundes Verkehrszeichen mit rotem Rand. In der Mitte befindet sich ein schwarzer Pfeil auf weißem Grund, der eine Wendebewegung anzeigt. Er ist rot durchgestrichen.
Die Bedeutung des Zeichens ist klar: Das Wenden ist hier ausdrücklich verboten. Das gilt für alle Fahrzeuge, selbst für Fahrräder und E-Scooter. Befindet sich das Schild an einer Ampelkreuzung mit mehreren Fahrstreifen, trifft das Wendeverbot außerdem auf alle davon zu. Fahrzeuge auf der Linksabbiegerspur dürfen hier also ebenso wenig wenden wie die Fahrzeuge auf der Geradeausspur.
Hier gilt „Wenden verboten” auch ohne Schild
Grundsätzlich dürfen Sie überall dort mit Ihrem Fahrzeug wenden, wo es nicht verboten ist. Beachten Sie aber, dass nicht jedes Wendeverbot durch ein Schild angezeigt werden muss. Denn die StVO stellt hierzu einige Regeln auf, laut denen das Wenden an bestimmten Stellen grundsätzlich verboten ist.
Ein “Wenden verboten” auch ohne Schild gilt an folgenden Orten:
- im Tunnel
- auf der Autobahn
- auf einer Kraftfahrstraße
- an einer unübersichtlichen oder uneinsichtigen Stelle (z. B. vor einer Straßenkuppe)