„Wenden verboten”-Schild missachtet: Welche Strafe droht?

Von Mathias Voigt

Letzte Aktualisierung am: 13. Februar 2025

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

Bußgeldtabelle: Schild „Wenden verboten” missachtet

VerstoßBußgeld in Euro
Trotz Wendeverbot (Verkehrszeichen 272) gewendet20
… mit Gefährdung30
… mit Unfall35

FAQ: „Wenden verboten”-Schild

Was passiert, wenn ich gegen das Verkehrsschild „Wenden verboten” verstoße?

Wenn Sie ein „Wenden verboten”-Schild missachten und trotzdem wenden, müssen Sie mit 20 bis 35 Euro Bußgeld rechnen. Genauere Informationen können Sie dieser Tabelle entnehmen.

Kann ein Wendeverbot auch ohne Schild bestehen?

Ja. Es gibt Stellen, an denen das Wenden gemäß StVO grundsätzlich verboten ist, auch ohne dass ein Schild darauf hinweist. Das ist auf Autobahnen, Kraftfahrstraßen und in Tunneln der Fall. Aber auch an unübersichtlichen oder uneinsichtigen Stellen (z. B. vor einer Kurve oder einer Straßenkuppe) darf nicht gewendet werden.

Gilt ein „Wenden verboten”-Schild an der Ampelkreuzung für alle Fahrspuren?

Ja. Taucht das Verkehrszeichen „Wenden verboten” im Verbindung mit einer Ampel auf, gilt das Verbot für den gesamten Verkehr in dieser Richtung, nicht nur für einzelne Fahrstreifen.

Das Verkehrsschild „Wendeverbot” ist unmissverständlich

Das Verkehrsschild "Wendeverbot" ist ziemlich selbsterklärend.
Das Verkehrsschild “Wendeverbot” ist ziemlich selbsterklärend.

Um ein Kraftfahrzeug zu wenden, braucht es in der Regel ein wenig Platz, weshalb sich nicht jede Stelle dafür eignet. Eine breite Kreuzung allerdings lädt geradezu zum Wenden ein und oft ist es auch tatsächlich kein Problem, hier zu wenden. An manchen Kreuzungen ist ein solches Manöver jedoch sehr gefährlich, da das Risiko besteht, mit dem Quer- oder Gegenverkehr zu kollidieren.

Um Fahrzeugführer an solchen Kreuzungen gar nicht erst in die Versuchung zu führen, hier ein Wendemanöver durchzuführen, findet sich hier oft ein Schild, das ausdrücklich ein Wendeverbot aufstellt.

Es handelt sich dabei um das Verkehrszeichen 272, „Wenden verboten”. Das Schild gehört zu den sogenannten Vorschriftszeichen und ist einfach zu erkennen: Ein rundes Verkehrszeichen mit rotem Rand. In der Mitte befindet sich ein schwarzer Pfeil auf weißem Grund, der eine Wendebewegung anzeigt. Er ist rot durchgestrichen.

Die Bedeutung des Zeichens ist klar: Das Wenden ist hier ausdrücklich verboten. Das gilt für alle Fahrzeuge, selbst für Fahrräder und E-Scooter. Befindet sich das Schild an einer Ampelkreuzung mit mehreren Fahrstreifen, trifft das Wendeverbot außerdem auf alle davon zu. Fahrzeuge auf der Linksabbiegerspur dürfen hier also ebenso wenig wenden wie die Fahrzeuge auf der Geradeausspur.

Hier gilt „Wenden verboten” auch ohne Schild

Auf der Autobahn herrscht grundsätzlich ein Wendeverbot - auch ohne Schild.
Auf der Autobahn herrscht grundsätzlich ein Wendeverbot – auch ohne Schild.

Grundsätzlich dürfen Sie überall dort mit Ihrem Fahrzeug wenden, wo es nicht verboten ist. Beachten Sie aber, dass nicht jedes Wendeverbot durch ein Schild angezeigt werden muss. Denn die StVO stellt hierzu einige Regeln auf, laut denen das Wenden an bestimmten Stellen grundsätzlich verboten ist.

Ein “Wenden verboten” auch ohne Schild gilt an folgenden Orten:

Über den Autor

Mathias Voigt (Rechtsanwalt)
Mathias Voigt

Rechtsanwalt Mathias Voigt besitzt seine Zulassung seit 2013. Zuvor studierte er an der juristischen Fakultät in Rostock und absolvierte sein Referendariat in Nordrhein-Westfalen. Als Autor für bussgeldkatalog.org informiert er Verbraucher unter anderem über deren Rechte in einem Bußgeldverfahren.

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