Wer zahlt den Gutachter bei einem Autounfall?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 21. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Wann die Sachverständigenkosten von Versicherungen übernommen werden

Wer zahlt den Gutachter bei einem Autounfall: Der Geschädigte oder der Verursacher?
Wer zahlt den Gutachter bei einem Autounfall: Der Geschädigte oder der Verursacher?

Wurden Sie in einen Autounfall verwickelt, so fallen teils hohe Kosten für die Reparatur des Unfallwagens beziehungsweise eine Neuanschaffung an. Für diese muss der Verursacher des Unfalls beziehungsweise dessen Haftpflichtversicherung aufkommen.

Wer nun die Schuld an einem Unfall trägt und wie hoch die Reparaturkosten ausfallen werden, lässt sich aber oft nicht eindeutig sagen. Deshalb müssen Experten herangezogen werden, wie Unfallanalytiker oder Kfz-Gutachter, welche die Höhe des Schadens genau bestimmen. Mit seinem Sachverstand und seiner meist langjährigen Erfahrung kann ein Sachverständiger den Unfallschaden angemessen beziffern.

Doch wer zahlt diese notwendigen Gutachter bei einem Autounfall? Müssen Versicherungen der unterlegenen Partei alle Gutachterkosten übernehmen? Antworten auf diese Fragen finden Sie in unserem Ratgeber.

FAQ: Wer zahlt den Gutachter?

Was kostet ein Sachverständiger, der ein Gutachten für einen Unfall erstellt?

Die Kosten für den Kfz-Gutachter bemessen sich zumeist am Wert des Schadens. Pauschalbeträge sind eher unüblich, können allerdings auch vereinbart werden.

Wer bezahlt den Gutachter?

In der Regel zahlt die Versicherung des Unfallverursachers die Kosten für den Gutachter. Das ist allerdings nur der Fall, wenn die Schadenssumme die Bagatellgrenze überschreitet. Nicht für jeden kleinen Kratzer muss also gleich ein Gutachten vom Unfall angefertigt werden.

Und bei einem Kaskofall?

Verursachen Sie selbst einen Schaden an Ihrem eigenen Auto, beauftragt die Versicherung meist den Gutachter. Eine Vollkaskoversicherung bezahlt diesen auch.

Welche Gutachterkosten können bei einem Unfall anfallen?

Bei einem Autounfall sind vor allem zwei Arten von Sachverständigen relevant, welche unterschiedliche Gebühren verlangen können:

  • Ein Unfallanalytiker kümmert sich um die Unfallrekonstruktion des genauen Herganges von einem Unfall anhand der Fahrzeugschäden und Spuren am Unfallort. Mit spezieller Software können sie herausfinden, wer die Schuld an dem Unfall trägt. Deren Gebühren richten sich nach der Komplexität des Unfalls und betragen im Regelfall zwischen ein- und zweitausend Euro.
  • Kfz-Gutachter wiederum bestimmen die genaue Höhe des Schadens an einem Unfallauto und können anhand dieser Reparaturkosten beurteilen, ob es sich um einen wirtschaftlichen Totalschaden handelt, bei dem eine Neuanschaffung günstiger ist als die Reparatur. Die Höhe ihrer Rechnung richtet sich nach der Komplexität des Schadens und beträgt in der Regel mehrere hundert Euro.

Wer zahlt die notwendigen Gutachten bei einem Unfall?

Wer zahlt das Gutachten bei einem Unfall mit bloßen Bagatellschäden?
Wer zahlt das Gutachten bei einem Unfall mit bloßen Bagatellschäden?

Die meisten anfallenden Unfallkosten – wie Schadensersatz und Prozesskosten – trägt die Haftpflichtversicherung des Verursachers von einem Unfall. Doch wer zahlt für die Gutachter?

Gemäß § 91 der Zivilprozessordnung (ZPO) müssen alle Kosten des Rechtsstreites von der Partei übernommen werden, welche den Schadensersatzprozess verloren hat. Dazu gehören auch die Gutachterkosten.

Dies ist auch dann der Fall, wenn die Versicherung des Unfallverursachers bereits einen eigenen Kfz-Sachverständigen engagiert hat und der Geschädigte zusätzlich einen unabhängigen Gutachter beauftragt. Als Geschädigter haben Sie immer das Recht, sich einen eigenen Sachverständigen zu suchen, dessen Kosten von der unterlegenen Seite gezahlt werden müssen (u.a. Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 22.7.2014, Az. VI ZR 357/13).

Eine Ausnahme besteht, wenn Sie einen Zweitgutachter bestellen, obwohl Sie sich bereits mit der gegnerischen Versicherung auf deren Gutachter geeinigt haben. Dann müssen Sie die Kosten für den Zweitgutachter auch dann bezahlen, wenn Sie den Prozess gewinnen (u.a. Urteil des Amtsgericht Wuppertal vom 1. Juni 2015, AZ: 32 C 8/14).

Allerdings ist es oft nicht der Fall, dass die ganze Schuld bei einem Beteiligten liegt. In diesen Fällen entscheidet das Gericht, wie die Teilschuld zwischen den Unfallgegnern verteilt wird und drückt dies mit einem Prozentsatz aus.

Der Prozentsatz besagt, für welchen Anteil an den ganzen Unfallkosten jede Partei aufzukommen hat. Auch die Geldsumme, welche die Versicherung für das Gutachten für den Unfall auszahlen muss, hängt von diesem Schuldanteil ab.

Wer zahlt den Gutachter bei einem Autounfall mit kleineren Schäden?

Bei Bagatellschäden wird im Allgemeinen kein Kfz-Gutachten verlangt, weshalb der Unfallverursacher beziehungsweise seine Versicherung auch nicht für dessen Kosten aufkommen muss. Dies bekräftigte der Bundesgerichtshof in einem Urteil vom 30. November 2004 (VI ZR 365/03). Als Obergrenze für Bagatellschäden sieht die laufende Rechtsprechung normalerweise 750 Euro an.

Auch kann eine Erstattung der Gutachterkosten dann abgelehnt werden, wenn diese unangemessen hoch ausfallen. Der BGH entschied unter anderem am 11.4.2014, dass bei zu hohen Abrechnungen die Haftpflichtversicherung der unterlegenen Partei nur einen Teil der Gutachterkosten übernehmen muss (VI ZR 225/13).

Sicherheitshalber sollten Sie, bevor Sie einen Gutachter für Ihr Auto selber beauftragen, mit Ihrer Versicherung absprechen, ob sie dessen Kosten übernehmen wird. Ist dies nicht der Fall, können Sie sich mit einem einfachen und günstigeren Kostenvoranschlag in der Werkstatt begnügen.

Wer zahlt den Gutachter bei einem Autounfall mit eigenem Schaden?

Meistens muss die Versicherung für das Gutachten Geld auszahlen.
Meistens muss die Versicherung für das Gutachten Geld auszahlen.

Eine Vollkaskoversicherung kommt normalerweise für den Schaden auf, den der Versicherungsnehmer an seinem eigenen Fahrzeug selbst verursacht hat, sofern dies nicht grob fahrlässig geschehen ist.

Bei einem Kaskofall besteht die Versicherung jedoch meist darauf, dass sie die Gutachter, die den Schaden bestimmen, selbst beauftragen darf. Häufig haben Sie auch nur die Möglichkeit, Ihren Wagen in einer Vertragswerkstatt der Versicherung begutachten zu lassen.

Wenn Sie einen eigenen, unabhängigen Gutachter für Ihr Fahrzeug bestellen, dann übernimmt eine Vollkaskoversicherung dessen Kosten im Regelfall nicht, außer Sie haben das mit ihr vorher abgesprochen.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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19 Kommentare

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  1. Tyler P
    Am 6. Mai 2021 um 13:08

    Danke für diese Informationen über die Bezahlung des Gutachters bei einem Verkehrsunfall. Mein Bruder hatte einen Autounfall und hat sich inzwischen einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht genommen, um genau die hier gestellte Frage zu beantworten. Interessant, dass alle Kosten des Rechtsstreites von der Partei übernommen werden müssen, welche den Schadensersatzprozess verloren hat. ra-drkoch.de/118-0-Verkehrsschadens–Verkehrsstraf–und-Ordnungswidrigkeitenrecht.html

  2. Moorle
    Am 21. Januar 2021 um 23:54

    Hallo, ich lasse mich anwaltlich vertreten. Ich sollte nicht Schuld sein gemäß Anscheinsbeweis.
    Dennoch macht der m.E. Schuldige Terror und will dass mir eine Teilschuld aufgedrängt wird. Er hat auch einen vermutlich viel größeren Schaden, auf dem er sicherlich ungern sitzen bleibt.
    Ich wurde deshalb von meiner Versicherung hochgestuft. Allerdings ist die Schuldfrage ungeklärt.
    Zudem weigert sich die Versicherung der Gegenseite den Schaden zu regulieren und die Gutachterkosten zu tragen. Man will eine Kostenvoranschlag. Mein Anwalt meint aber wir sollen die Kostenübernahme für den Gutachter abwarten.
    Somit warte ich schon rund 1 Monat mit dem kaputten Auto vor der Tür und habe nicht mal einen Gutachter.
    Ich brauche keine Rechtsberatung, allerdings frage ich mich, ob das immer so läuft mit der Verzögerung.
    Ich ärgere mich sehr und bin nicht mobil obendrein.

  3. Bozo
    Am 30. November 2019 um 16:57

    Hallo
    Hate einen Unfall vor 3 Monaten ein klein bus ist mir reingefahren ins rechte tür hatte einen kfz gutachter nächsten tag bei mir hatt alles dokumentiert jetz vor par Tagen kriege ich von der gegnerische Versicherung eine Rekonstruktion Unfall schaden Weill bei denn Auto keine Unfall spuren gibt
    Aber der hate Anhänger kupplung und ist mir rein gefahren hat nur in der Tür. Delle gemacht
    Aber der gutachter ist von carexpert und die gegnerische Versicherung (v+h) arbeitet mit denen zuzamm auf der Internetseite steht so
    Was kammo jetzt machen zustimmen auf Rekonstruktion oder über Anwalt klären alles

    • bussgeldkatalog.org
      Am 6. Dezember 2019 um 17:44

      Hallo Bozo,

      bitte wenden Sie sich für eine Rechtsberatung an einen Anwalt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  4. Hussain
    Am 20. November 2019 um 14:34

    Wir sind Eheleute,der halte von beider Auto meine Frau aber Versicherung haben wir getrennt,wir fahren mit beider Suto zu Tanken,plötzlich einen Auto fuhr von der Parkseite raus,Sie Bremsen plötzlich,da könnte ich nicht Bremsen,bin hinten gefahren.

  5. Michael
    Am 21. August 2019 um 15:21

    Als ich vom einkaufen zurück zu meinem Auto kam war in der Beifahrertür eine Beule. Der neben mir parkende stritt alles ab. Die Polizei hat den Parkschaden aufgenommen. Die gegnerische Versicherung hat einen Gutachter beauftragt, der festgestellt hat, dass der Schaden nicht von dem Auto ist, was neben mir geparkt hat, als ich zurückkam. Jetzt will die Versicherung, dass ich den Gutachter bezahle, obwohl die Versicherung den beauftragt hat. Muss ich zahlen?

  6. Jan
    Am 8. Juli 2019 um 20:11

    Hallo,

    Ich habe einen Schadensfall, die gesamt Kosten belaufen sich laut HDI Versicherung auf 827,49€ brutto ( 695,37€ netto). Die Versicherung stellt mir jetzt die Kosten für fachliche Prüfung ihrerseits von 356,80€ in Rechnung und zieht diese von dem ursprünglichen Kostenvoranschlag von Range Rover ab.
    Laut gesetzt ist die Obergrenze von 750€ überschritten und die Versicherung muss für die Kosten aufkommen oder sehe ich das falsch ?

    Wohlgemerkt, es war niemand von der versucherung da und hat etwas geprüft.

    Beste Grüße
    Jan

  7. Philli
    Am 19. Februar 2019 um 15:40

    Hallo

    Ich hatte im Nov.18 einen Autounfall ( Firmenwagen ) war aber nicht Schuld !!
    Habe mir dann in einer Werkstatt ein Gutachtenerstellen lassen und alles der Versicherung gemeldet.
    Gestern musste ich von der Versicherung aus zu einem weiteren Gutachter fahren der festgestellt hat
    das der Schaden bei dem Unfall verusacht wurde.
    Meine Frage
    Kann ich 2 Stunden Betriebsausfall und die 80 KM an und Abfahrt der Versicherung in Rechnung stellen oder bleibe
    ich auf diesen Kosten sitzen ??

    LG Philip

  8. Reiner R.
    Am 18. April 2018 um 19:16

    Ich hatte einen Unfall mit einem hinter mir fahrendem Auto.Ich wollte auf einen Parkplatz auf der gegenüberliegenden Straßenseite fahren, setzte den linken Blinker, schaute in den linken Seitenspiegel, sah das andere Fahrzeug noch einige Meter hinter mir, fuhr nach links und war schon fast auf dem Parkplatz als mich das andere Fahrzeug rammte.wir tauschten die Versicherungsdaten aus, holten auch die Polizei. die jedoch keine Schuldzuweisung machen darf. Ich trat die Erledigung aller daraus resultierenden Vorgänge an unser Autohaus ab, welches mit der Reparatur beauftragt wurde.Es wurde vom Autohaus auch ein Gutachter bestellt.Ich erhielt eine Rechnung der gegnerischen Versicherung über die Hälfte der Kosten der Gutachterrechnung,die ich meiner Versicherung schickte.und zur Antwort bekam,diese Kosten übernehmen sie nicht Das verstehe ich leider nicht.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 17. Mai 2018 um 14:11

      Hallo Reiner R.,

      bitte wenden Sie sich an einen Anwalt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  9. Bernd U.
    Am 9. Februar 2018 um 14:44

    Hallo,
    vor einigen Wochen hat eine Frau beim Ausparken mein Auto beschädigt. Ein, von mir beauftragter Gutachter der DEKRA hat den Schaden auf 860 EUR beziffert. Das Gutachten kostet 500 EUR. Die gegnerische Versicherung hat daraufhin einen eigenen Gutachter geschickt. Dieser bezifferte die Schadenshöhe auf 360 EUR. Die Versicherung schreibt jetzt, dass sie 360 EUR überweist.
    Wer muß nun das DEKRA-Gutachten i.H.v. 500 EUR bezahlen?

    • Jacqueline B.-W.
      Am 19. Juli 2018 um 11:26

      Hallo Bernd,

      ich habe einen ähnlichen Fall, wie ist es bei dir ausgegangen?

      LG

    • bussgeldkatalog.org
      Am 5. März 2018 um 17:10

      Hallo Bernd,

      bitte wenden Sie sich bei rechtlichen Fragen in einem konkreten Sachverhalt an einen Anwalt. Wir dürfen keine Rechtsberatung geben.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. Kevin B.
    Am 29. September 2017 um 21:31

    Schönen guten Abend

    Hatte vor 2 Wochen einen angebliche Schaden beim Öffnen meiner Tür, den Türgriff meiner Arbeitskollegin einen Kratzer verursacht.

    Sie zeigte mich dann an und die Polizei nahm meine Daten, Aussagen auf und Fotografierte den Schaden.

    Heute kam ein Sachverständiger den die Versicherung geschickt hatte , der sich dem Schaden anschaute. Wie rauskam das der Schaden unmöglich von mir sein kann, war sie nicht sehr erfreut. Ich wusste ja das ich keinen Schaden verursacht habe.

    Muss ich jetzt den Sachverständiger zahlen bzw meine Versicherung ? Nein oder weil ja die Gegenseite Anzeige erstatten hatte.

    Mfg

    • bussgeldkatalog.org
      Am 16. Oktober 2017 um 10:31

      Hallo Kevin,

      in der Regel sollten Sie nicht für die Kosten aufkommen müssen. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Sie bei weiteren Fragen beraten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  11. J. Rainer
    Am 10. September 2017 um 9:24

    am 07.07.2017 stand ich parkend auf einen Supermarktparkplatz. Eine ältere Dame fuhr mit ihrem Einkaufswagen an parkende Autos durch und dabei schrammte Sie mit ihrem Einkaufswagen gegen mein Fahrzeug. Schulteingeständnis liegt von der Dame schriftlich vor. Die Dame meldete den verursachten Schaden ihrer Haftpflichtversicherung gleich zum 10.07.2017. Ihre Versicherung meldete knapp eine Woche später bei mir. Die Versicherung sicherten mir einen Gutachter zu aber nicht sofort. Mein Problem ist, dass ich am 18.07.2017 zur Reha fahren für ein paar Wochen und wollte ohne Gutachter nicht fahren, das die Versicherung es nicht wussten ob sie es bei zu diesen Zeitpunkt es schaffen könnten. Ich gab an, dass ich mir einen eigenen Gutachter beschaffe. Die gegnerische Versicherung notierte sich den Termin meiner Rehafahrt 19.07.2017statt 18.07.2017. Wer muss meinen Gutachter bezahlen. Die gegnerische weigert sich meinen Gutachter zu zahlen

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. September 2017 um 10:26

      Hallo Rainer,

      leider dürfen wir keine Rechtsberatung anbieten und verweisen daher an einen Anwalt für Verkehrsrecht.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Egon N.
        Am 30. April 2018 um 18:18

        Ich habe am 05.04.2018 mit einem geliehenen Fahrzeug Ford Transit einen Baum (Feldahorn Baum) der 50-55 cm vom Straßenrand entfernt steht angefahren und die Baumrinde beschädigt. Die Gemeinde hat ohne meines Wissens
        ein Gutachten in Auftrag gegeben. Muss ich als Verursacher die Kosten des Gutachtens bezahlen.( Kosten = 298,37€)
        (Kosten für die Baum Beschädigung 1015,00€)

        30 Km Zone, meine Fahrgeschwindigkeit war um 25 Km. Straße war nass, kam auf den Grünstreifen und konnte nicht gegensteuern.

        • bussgeldkatalog.org
          Am 22. Mai 2018 um 12:14

          Hallo Egon,

          in der Regel kommt die Kfz-Haftpflicht für die Kosten auf. Nähere Informationen erhalten Sie bei einem Anwalt für Verkehrsrecht.

          Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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