Wertminderung des Kfz nach einem Unfall

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 18. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Um wie viel sinkt der Wert eines Fahrzeugs nach einem Verkehrsunfall?

Um die Wertminderung zu berechnen, gibt es keine allgemein anerkannte Methode
Um die Wertminderung zu berechnen, gibt es keine allgemein anerkannte Methode

Wurde ein Fahrzeug bei einem Unfall beschädigt, hat der Halter Anspruch darauf, dass sein Fahrzeug wieder vollständig instandgesetzt wird. Da es sich auch nach der Reparatur um ein Unfallfahrzeug handelt, wird ein potentieller Kaufinteressent nicht bereit sein wird, den gleichen Kaufpreis zu bezahlen, den er für ein nicht verunfalltes Fahrzeug bezahlen würde. Deshalb erkennt die Rechtsprechung diese unfallbedingte (merkantile) Wertminderung als Schaden an.

Das Problem besteht darin, wie die Wertminderung nach einem Unfall berechnet wird.

FAQ: Wertminderung

Was bedeutet Wertminderung?

Selbst wenn ein Kfz nach einem Unfall wieder vollständig repariert wurde, ist es unwahrscheinlich, im Falle des Verkaufs es für den tatsächlichen Wert verkauft zu bekommen. Es ist im Wert gemindert.

Wie wird die Wertminderung berechnet?

Eine Beispielrechnung sowie eine Erklärung erhalten Sie, wenn Sie hier klicken.

Was ist mit merkantiler Minderwert gemeint?

Wenn ein Kfz einen geringeren Kaufpreis einfahren würde als ein identisches Fahrzeug, das keine Unfallschäden hat, wir von merkantilem Minderwert gesprochen.

So ist die unfallbedingte Wertminderung zu berechnen

Es gibt keine allgemein anerkannte Methode, um die Wertminderung zu berechnen. Überwiegend greifen die Gerichte auf die Tabelle von Ruhkopf/Sahm (vgl. Palandt BGB) zurück. Danach wird die Wertminderung durch Unfall je nach Alter und Schadenhöhe mit einem bestimmten Prozentsatz aus der Summe von Wiederbeschaffungswert (Zeitwert) und Reparaturkosten ermittelt.

ZulassungsjahrProzentualer Anteil der Reparaturkosten im Verhältnis zum Wiederbeschaffungswert
10 - 30%30 - 60%60 - 90%
1. Jahr 5%6%7%
2. Jahr4%5%6%
3./4. Jahr3%4%5%

Beispiel zur Berechnung der Wertminderung:

  • Wiederbeschaffungswert = 20.000 €
  • Reparaturkosten = 2.000 €

→ Reparaturkosten = 10 % des Wiederbeschaffungswerts

  • Fahrzeug befindet sich im 2. Zulassungsjahr

→ Minderwert im 2. Zulassungsjahr = 4 % (vgl. Tabelle)

  • Summe aus Wiederbeschaffungswert (20.000 €) und Reparaturkosten (2.000 €) = 22.000 €
  • 4% (Minderwert im 2. Zulassungsjahr) von 22.000 € = 880 €

→ Wertminderung = 880 €.

Was bedeutet merkantile Wertminderung?

Ein merkantiler Wertverlust bzw. Minderwert liegt vor, wenn ein Fahrzeug beim Verkauf einen geringeren Kaufpreis erzielen würde, als ein identisches Fahrzeug, das keinen unfallbedingten Schaden hat.

Was ist die technische Wertminderung?

Die Wertminderung des Kfz kann auch technischer Art sein. Sie liegt vor, wenn das Fahrzeug instandgesetzt wurde, aber dennoch objektiv wahrnehmbare, nicht behebbare oder unvermeidbare Mängel zurückbleiben (Beispiel: Farblackierung der Unfallstelle ist heller als der vorhandene Lack).

Sonderfälle, die keinen Wertverlust begründen

Es gibt Sonderfälle, die keine Wertminderung begründen
Es gibt Sonderfälle, die keine Wertminderung begründen

Ist ein Fahrzeug älter als 5 Jahre und weist mehr als 100.000 Km Fahrleistung auf, wird der Wertverlust nach einem Unfall dadurch ausgeglichen, dass der Einbau neuer Ersatzteile und die Vornahme von Lackiererarbeiten eine Wertverbesserung herbeiführen. Eine Wertminderung des Autos wird dann meist abgelehnt. Dazu ist kritisch anzumerken, dass moderne Kfz trotz hoher Laufleistungen oder ihres Alters keinesfalls immer als „Altfahrzeuge“ qualifiziert werden können und ihren Wert über die Jahre oft bewahrt haben.

Auch reine Blechschäden, bei denen das Gefüge des Fahrzeuges nicht beeinträchtigt wird sowie erhebliche Vorschäden, die das Fahrzeug bereits als Unfallfahrzeug qualifizieren, führen nicht zur Wertminderung für ein Kfz.

Problematik der Berechnung der Wertminderung

Neben der Tabelle von Ruhkopf/Sahm gibt es noch die Methode Halbgewachs/Berger oder das Hamburger Modell. Allen Methoden ist gemeinsam, dass sie letztlich nur spekulieren, was ein fiktiver, vernünftiger und zukünftiger Kaufinteressent als Kaufpreis für das Auto des Geschädigten zahlen würde. Es wird nur die aktuelle Marktsituation berücksichtigt, nicht aber die Entwicklung des Gebrauchtwarenmarktes sowie die Entwicklung der technischen Möglichkeiten der Instandsetzungstechnik.

In der Konsequenz führt die Kritik dazu, dass es letztlich Aufgabe eines Sachverständigen bleibt und teilweise in dessen Ermessen liegt, nach einem Unfallschaden die Wertminderung zu beziffern. Allgemein ist davon auszugehen, dass bei einem Unfall die Wertminderung um 10 Prozent der Reparaturkosten im Regelfall als angemessen beurteilt wird.

Auf der Grundlage des Gutachtens entscheidet der Richter in letzter Konsequenz gemäß § 287 ZPO „unter Würdigung aller Umstände nach freier Überzeugung“, wie er die Wertminderung des Unfallwagens bemisst. Teils lehnen Gerichte die Wertminderung bei einem Unfall auch ab und beziehen sich auf eine Bagatellgrenze bis zu 10 Prozent des Wiederbeschaffungswertes. Die Rechtsprechung lässt in Anbetracht all dieser Unabwägbarkeiten keine klare Linie erkennen.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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126 Kommentare

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  1. Christian K.
    Am 13. Juni 2016 um 18:33

    Hallo,
    ich habe das gleiche Problem wie Manuela F..
    Trotz mehrmaligen nachfragen beim Autoverkäufer wurde mir die Unfallfreiheit des Fahrzeuges zugesichert( Fahrzeug ist dort repariert worden).
    Schadenshöhe ca.4500-5000€ . Kann ich einen Ausgleich verlangen (möchte Auto behalten ) ,und wie hoch sollte der mindestens
    sein?
    Danke
    MfG Christian

    • bussgeldkatalog.org
      Am 16. Juni 2016 um 8:55

      Hallo Christian,

      auch hier gilt, Sie haben das Recht vom Kaufvertrag zurückzutreten oder eine Wertminderung zu verlangen. Wie hoch diese sein kann, sollten Sie ggf. mit einem Anwalt besprechen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  2. Manuela F.
    Am 8. Juni 2016 um 20:38

    Hallo,
    ich habe am 02.05.16 bei einem Händler einen Gebrauchtwagen gekauft,mit dem Vermerk,ihm seien keine Vorschäden
    bekannt, heute habe ich durch eine Lackdichte Messung erfahren das der hintere Radkasten sowie die hintere Tür gespachelt
    und lackiert wurden. Kann ich den Wagen zurück geben. Allerdings ist er 5 Jahre alt
    Danke

    • bussgeldkatalog.org
      Am 9. Juni 2016 um 9:31

      Hallo Manuela,

      wurde ein Unfallschaden verschwiegen haben Sie das Recht, von dem Vertrag zurück zu treten oder eine Wertminderung zu verlangen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  3. Hoffmann
    Am 29. Mai 2016 um 16:16

    Hatte einen Wildunfall mit meinen Auto. Das Auto ist 1,5 Jahre alt und hAT 13000 km runter .Das Auto wurde repariert und bezahlt von der Versicherung aber wie ist das mit der Wertminderung des Fahrzeuges? Kann ich diese beim Finanzamt angeben , denn es war ein Wegeunfall?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 30. Mai 2016 um 11:29

      Hallo Hoffmann,

      ob die Ausgaben Ihren Wegeunfall betreffend von der Steuer absetzbar sind und ob die Sie auch die Wertminderung angeben können, klären Sie am besten mit einem Steuerexperten. Dieser kann Ihnen darlegen, welche Kosten Sie angeben und wie sie dies tun können.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  4. Eberhard
    Am 14. Mai 2016 um 6:05

    Ich habe am 04. Mai in Rastatt ein neues Auto im Werk abgeholt, 30 km auf der Autobahn war ein Stau und mir ist ein Fahrzeug aufgefahren, Der Schaden beträgt ca. 3500 € auf Grund der Sensoren die in der Hinteren Schürze verbaut sind.
    Totwinkelassistent,usw. steht mir Wertminderung bei einer Rep. zu
    Danke

    • bussgeldkatalog.org
      Am 17. Mai 2016 um 10:29

      Hallo Eberhard,

      Ihnen steht theoretisch eine Wertminderung zu. Wie hoch diese Summe ist, hängt von der Versicherung ab. Konsultieren Sie am besten Ihren dortigen Ansprechpartner.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  5. sven
    Am 11. Mai 2016 um 17:40

    Hallo,
    Wir haben unser Altes Auto inzahlunggegeben bei einem Händler für einen Neuwagen,jetzt soll ich den Altwagen wieder zurücknehmen weil keine Rechnung von den angegebenen Vorschäden existiert.
    Ich habe damals selbst keine Rechnung bekommen vom Händler beim Fahrzeugkauf.
    Ist das rechtens?
    Danke.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 12. Mai 2016 um 9:10

      Hallo Sven,

      generell sollten Sie auf diese Rechnung bestehen und versuchen möglichst nachträglich dafür noch den nachweis zu bekommen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  6. Wolfgang H.
    Am 26. April 2016 um 19:07

    Guten Tag!
    Bei unserem neuen Auto Marke BMW, Baujahr Jänner 2016, ist ein Parkschaden mit Fahrerflucht passiert. Ich habe Vollkasko und die eigene Versicherung übernimmt gott sei dank den Schaden, aber mit Selbstbehalt. Kann ich auch in diesem Fall eine Wertminderung beantragen?
    LG

    • bussgeldkatalog.org
      Am 28. April 2016 um 9:58

      Hallo Wolfgang,

      in der Regel zahlt auch eine Vollkasko keine Wertminderung. Ob Ihre Versicherung dies übernimmt, können Sie im Versicherungsvertrag nachlesen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  7. Rene
    Am 20. April 2016 um 21:32

    Hallo mir ist wer in mein Parkendes Auto gefahren und hat einen Parkschaden an der rechten hinteren Stoßstange und rechten Kotflügel verusacht. Lass mir den Schaden bei meiner Werkstatt reparieren. Wie sieht es aus mit einer Wertminderung? Und wie muss ich vorgehen das ich das beantragen kann.
    Auto ist Bj 2015
    Marke: Dacia Sandero
    Neupreis 12070€
    Km 4056

    • bussgeldkatalog.org
      Am 21. April 2016 um 9:50

      Hallo Rene,

      die Wertminderung berechnet ein Schadensgutachter. Entsprechend des Gutachtens wird dann die gegnerische Haftpflicht, die Wertminderung zur Gesamtschadenssumme rechnen. Bagatellschäden berechtigen nicht zu einer Wertminderung.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. Gerald Wuggenig
    Am 23. März 2016 um 14:06

    Guten Tag
    Ich hatte einen nicht verschuldeten Unfall mit meinem Taxi (Fiat Fremont Park Avenue). Das Fahrzeug ist 2,5 Jahre alt und hatte zum Zeitpunkt des Unfalls 103.000 km und keine Vorschäden. Ist der Anspruch auf Wertminderung auf 50.000 km begrenzt?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 24. März 2016 um 11:52

      Hallo Gerald,

      der Anspruch ist in der Regel auf ein Alter von 5 Jahren bzw. eine Laufleistung von 100.000 km begrenzt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • M.V
        Am 12. Januar 2017 um 13:41

        So genau muss man das mittlerweile nicht mehr sehen. Der Anspruch auf einen merkantilen Minderwert kann ja nicht von 100.000Km auf 100.001 Km plötzlich nicht mehr bestehen.

        • bussgeldkatalog.org
          Am 16. Januar 2017 um 9:53

          Hallo M.V,
          es handelt sich dabei nicht um exakte Angaben, die Werte sollen normalerweise lediglich eine Orientierung darstellen.

          Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  9. Holger B.
    Am 11. März 2016 um 10:35

    Hallo,
    ich habe vor 3 Monaten einen Neuwagen für über 100.000 Euro gekauft, der nun 3000km gelaufen ist.
    Gestern ist mir jemand aufgefahren und die Reparaturkosten werden wohl bei max. 10.000 Euro liegen. Habe ich die Möglichkeit, nicht nur den Wertverlust wegen Unfallwagen zu bekommen, sondern auf Rückgabe des Fahrzeugs an die gegnerische Versicherung zu bestehen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 14. März 2016 um 11:02

      Hallo Holger,

      diese Möglichkeit klären Sie am besten mit einem Fachmann Ihrer eigenen Versicherung oder einem Anwalt ab. Wir haben keine Einsicht in die vertraglichen Details der gegnerischen Versicherung und dürfen auch keine kostenfreie Rechtsberatung anbieten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. Susann
    Am 10. März 2016 um 13:56

    Hallo,

    mir ist gestern Abend ein Mitbewohner des Hauses ans Auto gefahren. Die Stoßstange und ein Seitenteil sind stark verkratzt. Das Auto ist 3 Jahre alt – in diesem Fall steht mir doch eine Wertminderung (wegen Unfallwagen) zu oder? Bis jetzt habe ich noch keine Versicherungsnummer/Versicherung des Gegners, aber vollst. Adresse. Die Versicherung will der Verursacher mir heute noch mitteilen. Kann ich einen Gutachter beauftragen oder muss ich warten, bis ich all diese Daten von ihm habe und mich vorher bei seiner Versicherung rückversichern? Oder ist sogar ein Kostenvoranschlag von der Werkstatt ausreichend – aber wie sieht es bei einem Kostenvoranschlag mit der Wertminderung aus? Gibt es noch Dinge die zu beachten sind.
    Danke für Eure Hilfe im Voraus.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 14. März 2016 um 12:27

      Hallo Susann,
      Sie benötigen die Versicherungsdaten des Mitbewohners, die gegnerische Versicherung kann dann ggf. auch noch ein eigenes Gutachten erstellen lassen, bevor Sie sich darum kümmern. Ein Reparaturkostenvoranschlag ist sicher hilfreich. Lassen Sie das Auto aber reparieren, bevor die gegnerische Versicherung es begutachtet hat, könnte es Probleme geben. Die Daten sowie das Kennzeichen des Mitbewohners sind wichtig, um der eigenen Versicherung Bescheid zu geben, damit diese Kontakt zu seiner Haftpflicht aufnehmen kann. Eine Wertminderung durch den Unfall liegt in jedem Fall vor, da es sich nun um ein “Unfallauto” handelt. In der Regel zahlt die Versicherung dafür einen Ausgleich. Das Gutachten bezahlt diese jedoch nur, wenn der Schaden über einem Wert von 750 Euro liegt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  11. mirijam s.
    Am 27. Januar 2016 um 14:14

    Hallo,
    wir haben uns vor 2 Wochen ein neues Auto gekauft.
    4 jahre alt und 90.000 gelaufen (diesel)
    4 Tage später ist uns einer vorne rein gefahren bei schnee.
    nun liegt der schaden bei 3.000€
    was hat es jetzt mit der wertminderung auf sich?
    Wir müssen ihn ja wenn wir ihn verkaufen als unfallwagen verkaufen!
    Gibt es bei uns eine wertminderung?
    Wenn wieviel?

    Bekommen wir sie?
    Bekommt sie die bank?
    bitte um schnelle antworten.
    LG mirijam
    (Auto ist über die autobank finanziert)

    • bussgeldkatalog.org
      Am 1. Februar 2016 um 12:05

      Hallo Mirijam,

      die Wertminderung muss vom Besitzer des Autos (also in Ihrem Fall von der Bank) beantragt werden. Dem Besitzer steht der entsprechende Betrag zu.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  12. Alkaya
    Am 13. Januar 2016 um 21:05

    Hallo,

    Ich habe vor 2 Monat einen Audi bei privaten Leute gekauft.
    Bei Kaufvertrag Unfallfreie Auto angegeben.
    Habe nach hinein bei TÜV festgestellt , dass das Auto doch unfallschäden hatte, die aber behoben wurde. Kann ich da vom privat Verkäufer eine Wertminderung verlangen. Wie groß habe ich Chancen bei Gerichtlich Streiten.
    Mit freundlichen Grüßen

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. Januar 2016 um 12:59

      Hallo Alkaya,
      in diesem Fall würden wir Ihnen empfehlen, einen Anwalt zu konsultieren, da wir keine Rechtsberatung erteilen dürfen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  13. Nicastro
    Am 12. Januar 2016 um 0:55

    Hallo,
    Ich hab eine Bmw gekauft für27.500 Euro als unfallfrei

    War mit der Auto bei Gutachten und hat festgestellt das eine Seite lackiert ist
    Hab sofort bei Händler angerufen und Bescheid gesackt er sagte hat nicht davon gewusst muss fragen bei der Vorbesitzer kurz danach hat mir angerufen und gesackt da war tatsächlich eine kleine Schade an der Seite und ist repariert geworden mit eine Rechnung von 1200 Euro ich hab es gefrackt wegen Wertminderung und er sagte das werde 10% der Schade also ca 120 Euro

    Ist das korrekt

    Mit freundlichen Grüßen

    Nicastro

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. Januar 2016 um 10:50

      Hallo Nicastro,

      das hängst von mehreren Faktoren ab – eine genaue Berechnung können wir nicht anstellen. Allerdings könne Sie mit der Tabelle auf dieser Seite einen Überblick verschaffen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  14. Noll E.
    Am 18. Oktober 2015 um 15:27

    Ich habe einen VW polo styling bei einem Händler gekauft.
    Bei Nachfrage ob das Fahrzeug einen Unfallschaden hatte, wurde dies verneint.
    Habe aber im Nachhinein festegestellt, daß das Fahrzeug. Doch Unfallschäden hatte, die aber behoben wurden.
    Kann ich da vom Verkäufer eine Wertminderung verlangen und in welcher Höhe?

    • Erika N.
      Am 19. Oktober 2015 um 17:55

      Vielen Danke für ihre Nachricht.
      grüße

      Erika Noll

    • bussgeldkatalog.org
      Am 19. Oktober 2015 um 10:55

      Hallo,

      Sie können ein Gutachten erstellen lassen, welches die Mängel Ihres Wagens evaluiert und eine mögliche Preisminderung errechnet.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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