Widerrufsrecht bei der Audi-Bank: Wie lange besteht es?
Letzte Aktualisierung am: 25. August 2024
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Ein Vertrag muss gewissen Bestimmungen entsprechen, um gültig zu sein
Wer einen Vertrag abschließt, geht nicht nur umfassende Pflichten ein. Beide Vertragsparteien haben auch zahlreiche Rechte. Auf Seiten des Kreditnehmers steht beispielsweise das Recht, nach § 355 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), ein Vertragsverhältnis innerhalb von 14 Tagen widerrufen zu können. Von diesem Recht können Verbraucher allerdings nur Gebrauch machen, wenn sie zuvor diese Möglichkeit kennen und entsprechend über aufgeklärt wurden. Eine fehlende oder unzureichende Aufklärung kann unter Umständen ein endloses Widerrufsrecht bei der Audi-Bank oder einem anderen Kreditgeber entstehen.
Im Folgenden lesen Sie, wann ein Widerruf bei der Audi-Bank für Verträge möglich ist, die den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. Daneben klären wir Sie darüber auf, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit das allgemeine Widerrufsrecht nicht erlischt und Sie ein Vertragsverhältnis folglich jederzeit auflösen können.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Widerrufsrecht bei der Audi-Bank
Das Widerrufsrecht ist dazu bestimmt, einen Vertrag innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss widerrufen zu können, etwa weil ein günstigeres Angebot zu besseren Konditionen erhältlich ist.
Die Audi-Bank hat in der Vergangenheit zahlreiche Verträge geschlossen, bei denen die Regeln zum Kündigungsrecht nicht eindeutig waren. Daher könnten Kunden bei solchen Verträgen evtl. einen sog. Widerrufsjoker für ihren Autokredit einsetzen.
Ob sich ein Widerruf für Sie lohnt, sollten Sie im Einzelnen mit einem Anwalt besprechen. Dieser kann beim Studieren Ihrer Vertragsunterlagen schnell erkennen, ob Sie von einem endlosen Widerrufsrecht bei der Audi-Bank Gebrauch machen können und ob das bspw. in Anbetracht der Diesel-Affäre sinnvoll wäre.
Audi-Bank: Ein Widerruf unter Einhaltung des Gesetzes würde so ablaufen
Es kann immer einmal vorkommen, dass Verbraucher eine Finanzierung etwa für ein Auto abschließen, sich kurze Zeit darauf mit Freunden darüber unterhalten und diese darauf hinweisen, dass der Vertragsabschluss auch unter besseren Konditionen möglich gewesen wäre. Doch auch nach Vertragsschließung ist es noch nicht zu spät: Wie oben bereits erwähnt, gibt es nach § 355 BGB ein Widerrufsrecht. Auch die Audi-Bank muss sich an diese Bestimmungen halten.
Ist das der Fall, können Sie zum Beispiel eine Autofinanzierung innerhalb von zwei Wochen nach Abschluss des Vertrages widerrufen. Dann würden Sie das Auto wieder abgeben und bereits geleistete Zahlungen erstattet bekommen.
Für die Einzelheiten zum Widerrufsrecht bei der Audi-Bank lohnt immer ein Blick in die Unterlagen. Doch in der Vergangenheit wurden zahlreiche Verträge geschlossen, die den BGB-Bestimmungen nicht entsprechen. Mehr dazu im nächsten Abschnitt.
Der Widerrufsjoker kann die Audi-Bank zur Rücknahme und Kostenerstattung zwingen
Verbraucher wissen in der Regel nicht so genau, auf welche Punkte sie beim gesetzlichen Widerrufsrecht bei der Audi-Bank oder einem anderen Autohaus achten müssen. Daher haben sich zahlreiche Rechtsanwälte auf genau diesen Bereich spezialisiert. Vor allem seit dem Diesel-Abgasskandal wollen viele Kunden von einem Autokredit zurücktreten. Schließlich wurden sie in dem vermeintlichen Wissen, ein umweltschonendes Fahrzeug zu kaufen, zu großen Teilen auf Grund der Abgasmanipulationen hintergangen.
Zwar wurden die entscheidenden Gerichtsurteile nicht auf Grund der Diesel-Affäre gefällt, sie kommen Kreditnehmern dennoch zu Gute. Denn zahlreiche Richter haben festgestellt, dass die Widerrufsbelehrung bei der Audi-Bank und vielen weiteren Kredithäusern unvollständig ist und die Frist für einen Widerruf somit nicht anlaufen konnte.
Aus diesem Grund kann ein entsprechender Vertrag dauerhaft widerrufen werden, wodurch das Autohaus (ggf. je nach Vertrag abzüglich einer Nutzungsentschädigung oder Vorfälligkeitsentschädigung) alle gezahlten Beiträge erstatten und das Auto zurücknehmen muss.
Im Folgenden finden Sie einige Urteile, die das zum Teil endlose Widerrufsrecht bei der Audi-Bank und anderen Autobanken bestätigen:
- Landgericht Arnsberg, Az.: 2O 45/17 (17.11.2017)
- Landgericht Ellwangen, Az.: 4 O 232/17 (25.01.2018)
- Landgericht München I, Az.: O 14138/17 (09.02.2018)
- Landgericht Ravensburg, Az.: 2 O 259/17 (07.08.2018)
Zum Teil urteilten die Gerichte sogar so, dass der Kreditnehmer nicht einmal einen Betrag für die Nutzung des jeweiligen Fahrzeuges entrichten musste.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) urteilte am 09.09.2021 (Az.: C-33/20, C-155/20 und C-187/20), dass ein Autokreditvertrag auch noch Jahre nach Vertragsabschluss widerrufen werden können, wenn Pflichtangaben im Kreditvertrag unzureichend sind. Mehr dazu erfahren Sie an dieser Stelle in unserem Ratgeber zum Widerruf von Autokrediten.