Wie lässt sich der Wiederbeschaffungswert eines Kfz berechnen?
Letzte Aktualisierung am: 12. September 2024
Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten
Verunfalltes Kfz: Der Wiederbeschaffungswert ist von großer Bedeutung
Allein im November 2016 nahm die Polizei in Deutschland laut Angaben des Deutschen Verkehrssicherheitsrates rund 235.880 Unfälle im Straßenverkehr auf. Die Summe der Verkehrsunfälle, bei denen lediglich Sachschäden zu beklagen waren, lag bei 211.638.
Durchschnittlich krachte es an jedem Tag im November also etwa 7.862 Mal auf deutschen Straßen. Auch Autofahrer, die vorausschauend unterwegs sind und über viel Erfahrung verfügen, sind leider nicht davor gefeit, in einen Unfall verwickelt zu werden. Auch wenn nur Sachschäden an einem Auto entstehen und niemand verletzt wurde, müssen nach einem Crash viele Formalitäten erledigt werden.
Die Instandsetzung des beschädigten Fahrzeugs steht natürlich in der Regel an erster Stelle. Haben Sie den Unfall nicht selbst verschuldet, kommt die Kfz-Haftpflichtversicherung des Gegners für die Kosten der Reparatur auf.
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In diesem Zusammenhang ist der sogenannte Wiederbeschaffungswert von großer Bedeutung. Viele sind jedoch unsicher, was dieser Begriff genau bedeutet. Wir erklären im Folgenden alles Wissenswerte rund um dieses Thema.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Wiederbeschaffungswert
Der Wiederbeschaffungswert gibt nach einem Unfall an, welche Summe notwendig ist, um eine gleichwertiges Fahrzeug zu kaufen. Der Zustand und die Ausstattung sollen dabei dem Unfallwagen vor der Kollision entsprechen.
Von einem Totalschaden ist die Rede, wenn die notwendigen Reparaturkosten höher sind als der Wiederbeschaffungswert.
Möglich ist dies zum Beispiel mithilfe der Schwacke-Liste. Die Versicherungen bestehen in der Regel aber darauf, dass ein Sachverständiger ein Kfz-Gutachten anfertigt.
Wie lässt sich der Wiederbeschaffungswert definieren?
Restwert, Zeitwert, Wiederbeschaffungswert: Bei so vielen Begriffen den Überblick zu behalten, ist für Laien meist nur schwer möglich. Kommt es nach einem Unfall zur Schadensregulierung durch die Versicherung, verstehen viele Geschädigte erst einmal nur Bahnhof. Wir wollen im Folgenden etwas Licht ins Dunkel bringen.
Grundsätzlich handelt es sich beim Wiederbeschaffungswert um den Betrag, der aufgewendet werden muss, um auf dem regionalen, seriösen Gebrauchtwagenmarkt ein gleichwertiges Fahrzeug zu erwerben. Dieses soll also im gleichen Zustand wie das alte Auto sein und über vergleichbare Ausstattungsmerkmale verfügen. Entscheidend ist natürlich der Zustand des Fahrzeugs vor der Beschädigung.
Wichtig wird der Wiederbeschaffungswert, wenn festgestellt werden soll, ob ein Totalschaden vorliegt. Es kann zwischen zwei Formen unterschieden werden: dem technischen und dem wirtschaftlichen Totalschaden. Von Ersterem wird gesprochen, wenn ein Auto so stark beschädigt wurde, dass eine Reparatur nicht mehr möglich ist.
Ein wirtschaftlicher Totalschaden am Auto liegt hingegen dann vor, wenn die Reparatur wirtschaftlich unvernünftig wäre. Dann liegt der Betrag, der für die Instandsetzung aufgewendet werden muss, über dem Wert für die Wiederbeschaffung. In einem solchen Fall wird dem Geschädigten in der Regel die Differenz aus dem Wiederbeschaffungswert und dem Restwert des Fahrzeugs ersetzt.
Der Restwert entspricht hierbei dem Betrag, der beim Verkauf des verunfallten Fahrzeugs erzielt werden kann. Nicht zu verwechseln ist der Rest- mit dem sogenannten Zeitwert. Dieser beschreibt den Wert des Fahrzeugs kurz vor dem Zeitpunkt des Unfalls. Der Wiederbeschaffungswert liegt in der Regel etwa 20 bis 25 Prozent über dem Zeitwert, da bei Ersterem die Gewinnmarge des Autohändlers einberechnet wird.
Von einem Sachverständigen lässt sich der Wiederbeschaffungswert genau ermitteln
Nun stellt sich die Frage, wie hoch der Wiederbeschaffungswert ausfällt. Die Berechnung stellt sich als äußerst kompliziert dar, da viele verschiedene Faktoren berücksichtigt werden müssen. Aus diesem Grund sollte ein unabhängiger Sachverständiger mit dieser Aufgabe betraut werden.
Grundlage für die Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes ist in der Regel die DAT- oder Schwacke-Liste. Hierbei handelt es sich um die Auflistung der ungefähren Restwerte von Gebrauchtwagen auf dem deutschen Markt. Wichtig ist in diesem Zusammenhang jedoch, dass diese Preisen immer nur Durchschnittwerte darstellen. Sie gelten für Kfz, die unter anderem
- zum 1. Juni eines Jahres zugelassen wurden,
- eine durchschnittliche Laufleistung aufweisen,
- ein mittleres Reifenprofil besitzen,
- in zwölf Monaten zur nächsten Hauptuntersuchung müssen,
- einen durchschnittlichen Zustand aufweisen und
- über eine Serienausstattung verfügen.