Wilderei: Welche Strafe droht illegalen Jägern?
Letzte Aktualisierung am: 12. September 2024
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Wenn Wilderer illegal jagen
Wer in Deutschland auf die Jagd gehen will, um Wild zu erlegen, benötigt dafür einen Jagdschein. Dieser wird allerdings nur ausgestellt, wenn der Bewerber einen entsprechenden Lehrgang besucht und eine staatliche Prüfung besteht. Außerdem muss das Führungszeugnis „sauber“ sein. Wer diese Voraussetzungen nicht erfüllt und dennoch wilde Tiere tötet, macht sich unter Umständen der Wilderei strafbar.
Doch wann liegt Wilderei laut Gesetz überhaupt vor? Wodurch zeichnet sich eine solche Tat aus? Droht dem Täter eine Strafe oder ein Bußgeld für illegale Wilderei? Und warum ist es überhaupt ein Problem, dass Wilderer im Wald jagen? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis:
Strafenkatalog zur Wilderei
Tatbestand | Strafe |
---|---|
Wilderei | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren |
Wilderei in besonders schweren Fällen | Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis zu 5 Jahren |
FAQ: Wilderei
Der Begriff „Wilderei“ bezeichnet laut Definition das unberechtigte Jagen und Fangen von wilden Tieren. Das Jagen ohne Jagdschein ist in Deutschland nicht erlaubt.
In Deutschland ist das Jagen nur mit Jagdschein gestattet. So soll sichergestellt werden, dass die Schonzeiten und Abschusspläne eingehalten werden. Die Vorschriften sollen außerdem gewährleisten, dass nur fachkundige Personen Wild erlegen, um unnötiges Tierleid zu vermeiden.
Wilderei steht in Deutschland unter Strafe. Die Täter müssen bei einer Verurteilung mit einer Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren rechnen. Bei einer gewerblichen Wilderei sieht das Strafmaß eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren vor.
Wann liegt laut Definition Wilderei vor?
Der Gesetzgeber definiert (Jagd-)Wilderei im Strafgesetzbuch (StGB) unter § 292 als Verletzung eines fremden Jagd- oder Jagdausübungsrechts. Ein entsprechender Verstoß kann dabei vorliegen, wenn der Täter
1. dem Wild nachstellt, es fängt, erlegt oder sich oder einem Dritten zueignet oder
2. eine Sache, die dem Jagdrecht unterliegt, sich oder einem Dritten zueignet, beschädigt oder zerstört […].
Es ist laut Definition also nicht zwangsläufig notwendig, dass der Täter ein wildes Tier gezielt und mit Vorsatz erlegt. So liegt Wilderei laut Strafrecht auch vor, wenn Autofahrer nach einem Wildunfall das verendete Reh mitnehmen.
Darüber hinaus sieht der Gesetzgeber auch besonders schwere Fälle der Wilderei vor. Die Straftat zeichnet sich dann gemäß § 292 Abs. 2 StGB durch eines der folgenden Merkmale aus:
- Täter agierte gewerbstätig
- Täter handelte gewohnheitsmäßig
- Tat fand nachts statt
- Tat erfolgte während der Schonzeit
- Täter benutzt Schlingen
- Tat erfolgt in nicht waidmännischer Weise
- mehrere Beteiligte, die über Schusswaffen verfügen, begehen die Tat gemeinschaftlich
Warum steht Wildern unter Strafe, aber das Jagen ist erlaubt?
In Deutschland dürfen nur entsprechend ausgebildete und somit fachkundige Personen auf die Jagd gehen. So soll unter anderem sichergestellt werden, dass der Tierbestand nicht übermäßig verringert wird. Ebenso gilt es, das Wild möglichst effizient zu töten, um unnötiges Tierleid zu vermeiden.
Viele Tierschützer setzen sich für ein generelles Jagdverbot ein, allerdings sehen Experten dies kritisch. Denn Wildschwein, Reh & Co. haben in Deutschland keine natürliche Feinden, weshalb die Populationen ohne den Eingriff der Jäger zu stark steigen. Darunter leiden vor allem die Wälder, denn die jungen Triebe werden flächendeckend abgefressen. Zudem würde auch die Gefahr für Wildunfälle weiter zunehmen.
Zieht Wilddieberei eine Strafe nach sich?
Wer unerlaubt das Jagdrecht verletzt, indem er Wild fängt oder ein verunglücktes Tier an sich nimmt, muss mit weitreichenden Konsequenzen rechnen. Denn der Gesetzgeber bewertet ein solches Fehlverhalten als Straftat. Was dabei im Einzelfall droht, bestimmt ein Richter. Dabei sind vor allem die Umstände der Tat beim Strafmaß für Wilderei von Bedeutung.
Der Gesetzgeber sieht gemäß § 292 StGB eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren vor. Liegt ein besonders schwerer Fall vor, spiegelt sich dies auch im Strafmaß wieder. Denn in einem solchen Fall sieht das Gesetz grundsätzlich eine Freiheitsstrafe vor, die mindestens drei Monate und maximal fünf Jahre bemisst.
Gehen Sie mit Ihrem Hund im Wald spazieren, sollte dieser immer angeleint sein. Denn hat der Vierbeiner zum Beispiel erst einmal ein Kaninchen entdeckt, lässt ihn das Jagdfieber mitunter nicht mehr so schnell los. Wird tatsächlich eine Beute erlegt, kann diese Wilderei durch den Hund zu einer Strafe für den Besitzer führen. So hat das Amtsgericht Schwandorf einen Hundehalter 2021 zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen á 50 Euro (6.000 Euro) verurteilt, nachdem dessen Hund ein Rehkitz zunächst gehetzt und danach totgebissen hatte.