Urinieren in der Öffentlichkeit (besonders schwere Fälle)
Bußgeld oder bis zu 1 Jahr Freiheitsstrafe
Urinieren in der Öffentlichkeit: Eine kurze Definition
Wildpinkeln ist keine Seltenheit: Ob auf Festivals, Jahrmärkten oder einfach in einer unbekannten Gegend. Oft ist es so, dass entweder gar keine Toiletten oder viel zu wenige vorhanden sind.
Da kommt vor allem bei Männern schnell der Gedanke auf, dass sich ein langes Warten nicht lohnt – ein Baum oder ein Gebüsch sind ja zumeist in der Nähe zu finden. Doch wer dabei erwischt wird, muss in der Regel tief in die Tasche greifen!
Öffentliches Urinieren, oder auch „draußen pinkeln“, bedeutet kurz gesagt, dass Personen ihre Notdurft im Freien verrichten. Ob diese Personen im Wald pinkeln oder einfach nur hinter einem Busch am Straßenrand ist dabei irrelevant, denn in der Öffentlichkeit zu urinieren, ist in Deutschland nicht erlaubt. Lesen Sie mehr dazu in diesem Ratgeber!
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Wildpinkeln
Ist Wildpinkeln in Deutschland untersagt?
Ja, wer sich in der Öffentlichkeit erleichtert begeht in der Regel eine Ordnungswidrigkeit.
Wie hoch fällt das Bußgeld fürs Wildpinkeln aus?
Das Bußgeld für das öffentliches Urinieren kann jede Gemeinde oder Stadt selbst festlegen. So liegt die Geldsanktion je nach Region zwischen 35 und 5.000 Euro.
Kann das öffentliche Urinieren auch als Straftat gewertet werden?
Ja, unter Umständen kann beim Wildpinkeln der Straftatbestand „Erregung öffentlicher Ärgernisse“ vorliegen. Der Gesetzgeber sieht sieht dafür eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe vor.
Mehr Infos zu Regeln bei unterschiedlichen Veranstaltungen finden Sie hier:
Häufig zählen vor allem Männer als Wildpinkler, denn bekannter Weise fällt diese Handlung dem männlichen Geschlecht wesentlich einfacher ohne vorhandenes WC. Aber auch Frauen haben immer öfter keine Scham, dass sie beim Urinieren in der Öffentlichkeit gesehen werden könnten.
Besonders nach einer Party, auf der viel Alkohol konsumiert wurde, wird der Heimweg nicht selten als übergroße Toilette genutzt.
Doch was passiert, wenn sich ein Passant maßgeblich gestört davon fühlt? Kann Wildpinkeln eine Strafe zur Folge haben? Der nächste Abschnitt klärt Sie darüber auf.
Outdoor-Pinkeln: Wie hoch ist die Strafe?
Bei so manchem nahezu hemmungslosen Verhalten kommen des Öfteren sogar Kinder nicht am Anblick von Leuten vorbei, die das „Wild-Urinieren“ für richtig halten.
In der Rechtssprache kann das Wildpinkeln als sogenannte „Erregung öffentlichen Ärgernisses“ gelten, was laut dem deutschen Strafgesetzbuch (StGB) eine nicht unerhebliche Konsequenz nach sich ziehen kann.
In der Regel ist eine Geldstrafe vorgesehen, aber bei besonders schweren Fällen kann sich das Bußgeld für Wildpinkeln schnell sogar zu einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr entwickeln. Vor allem wenn Kinder dem Anblick ausgesetzt werden, fühlen sich Eltern häufig maßgeblich gestört und melden das Wildpinkeln der Polizei.
So besagt also der Paragraph 183a StGB Folgendes zum Wildpinkeln:
Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 183 mit Strafe bedroht ist.
Schnell klar wird hierbei, dass dieses Handeln harte Folgen haben kann und es nicht unbedingt bei einem Bußgeld bleiben muss, wenn es um Urinieren in der Öffentlichkeit geht.
Weiterführende Informationen zu Straftaten finden Sie auf den folgenden Seiten:
Öffentliches Urinieren als Ordnungswidrigkeit: Kosten
Wer jedoch Glück hat, dem droht lediglich ein Bußgeld für eine Ordnungswidrigkeit. Wie hoch das genau angesetzt ist, regelt jede Region selbstständig. Besonders strenge Städte verhängen dafür sogar bis zu 5000 Euro Strafe. Einige Beispielstädte sind Erfurt, Hannover oder auch Stuttgart, wo für Wildpinkeln ein saftiges Bußgeld verlangt wird.
Zu beachten ist hierbei auch, wo das Pinkeln im „Outdoor-Bereich“ stattgefunden hat. Zum Beispiel zieht das Urinieren im Wald oder hinter einem Baum im Park zumeist nur ein Verwarn- oder Bußgeld nach sich, weil der Übeltäter eventuell Einsicht zeigt und die Beamten Verständnis für den Notfall zeigen. In der Regel gibt es für diesen Fall des Wildpinkelns ein Bußgeld von etwa 35 Euro. Wildpinkeln kann hierbei allerdings auch sehr viel höhere Kosten verursachen.
Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.
Schonmal schwanger gewesen? Wie soll stundenlanges wandern in der Natur funktionieren? Das passiert halt wenn irgendsolche Bürokraten die nunmal fern der realität leben irgendwelche gesetze mitentwickeln. . .
“Wildpinkeln”
Ich hoffe, daß alle, die diese unmenschliche Entscheidung mitgetragen haben, irgend wann einmal in das Alter kommen, wenn die Prostata nicht mehr mitmacht, und sie sich mal so richtig die Hose, ohne Verschulden, vollpinkeln.
Natürlich sollte sich jeder so verhalten, daß nicht jeder dabei zuschaut. So kann also fast jeder ältere Mann sich nicht mal mehr in den Wald wagen, wo ja wirklich keine Toilette auf ihn wartet.
Schonmal schwanger gewesen? Wie soll stundenlanges wandern in der Natur funktionieren? Das passiert halt wenn irgendsolche Bürokraten die nunmal fern der realität leben irgendwelche gesetze mitentwickeln. . .
…. wenigstens ein Mutiger ….
ein nicht mutloser 70er
“Wildpinkeln”
Ich hoffe, daß alle, die diese unmenschliche Entscheidung mitgetragen haben, irgend wann einmal in das Alter kommen, wenn die Prostata nicht mehr mitmacht, und sie sich mal so richtig die Hose, ohne Verschulden, vollpinkeln.
Natürlich sollte sich jeder so verhalten, daß nicht jeder dabei zuschaut. So kann also fast jeder ältere Mann sich nicht mal mehr in den Wald wagen, wo ja wirklich keine Toilette auf ihn wartet.