Kann bei einem Wildunfall Fahrerflucht begangen werden?
Letzte Aktualisierung am: 21. August 2024
Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten
Damit müssen Sie rechnen, wenn Sie einen Wildunfall nicht gemeldet haben
Aufgrund von zu hohen Geschwindigkeiten, schlechten Sichtverhältnissen oder vermehrt auftretendem Wildwechsel kommt es vor allem in der kalten Jahreszeit häufiger zu einem Zusammenstoß von Fahrzeug und wildem Tier. Dem Deutschen Jagdverband (DJV) zufolge ereignet sich alle 2,5 Minuten ein Wildunfall auf unseren Straßen.
Obwohl dies beweist, dass Wildunfälle in Deutschland durchaus keine Seltenheit sind, wissen viele Autofahrer trotzdem nicht, wie sie sich nach dem Zusammenstoß mit einem Reh oder einem Wildschwein verhalten sollten.
Einige stehen sogar derart unter Schock, dass sie nicht weiter darüber nachdenken und sich so schnell wie möglich mit dem Auto aus dem Staub machen.
Doch begehen diese Fahrer nach einem Wildunfall wirklich Fahrerflucht, wenn sie einfach weiterfahren? Besteht nach dem Zusammenprall mit einem wilden Tier überhaupt eine Meldepflicht? Und welche Strafe droht bei einer womöglich begangenen Fahrerflucht nach einem Wildunfall? Im folgenden Ratgeber beantworten wir alle offenen Fragen zu diesem Thema.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Bei einem Wildunfall Fahrerflucht begehen
Nein. Damit es sich um Fahrerflucht handelt, muss es einen Geschädigten geben. Ein Tier wird allerdings nicht als Geschädigter anerkannt.
Nein. Haben Sie das Tier verletzt und halten nicht an, um die Polizei zu verständigen, kann Ihr Verhalten als Tierquälerei eingeschätzt werden. Sie riskieren damit, bis zu 5.000 Euro zahlen zu müssen. Darüber hinaus besteht in 11 Bundesländern aufgrund der geltenden Landesjagdgesetze Meldepflicht für Wildunfälle.
Ja. Warum das unter Umständen sinnvoll ist, erfahren Sie hier.
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Nach einem Wildunfall: Zieht eine Fahrerflucht eine Strafe nach sich?
Wie hoch die Strafe für eine Fahrerflucht bzw. das unerlaubte Entfernen vom Unfallort ausfällt, ist im Strafgesetzbuch (StGB) festgehalten.
In § 142 heißt es dazu:
Ein Unfallbeteiligter, der sich nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, bevor er
- zugunsten der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit und durch die Angabe, daß er an dem Unfall beteiligt ist, ermöglicht hat […]
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“
Also liegt nach einem Wildunfall zumindest keine Fahrerflucht vor. Fahren Sie jedoch nach einem Zusammenprall mit einem wilden Tier einfach weiter, verstoßen Sie gegen das Tierschutzgesetz.
Ist das Wild beispielsweise verletzt, wird ein solches Verhalten als Tierquälerei eingestuft und kann mit bis zu 5.000 Euro sanktioniert werden.
Sie sollten daher nach einem Wildunfall zunächst anhalten, die Unfallstelle absichern und im Anschluss die Polizei informieren. Diese kümmert sich in der Regel darum, den zuständigen Förster oder Jagdpächter zu kontaktieren.
So kommen Sie auch der Meldepflicht von Wildunfällen nach, die viele Bundesländer in den jeweiligen Landesjagdgesetzen definiert haben. Die Länder haben dabei unterschiedliche Vorgaben in welchen Fällen eine Meldung notwendig ist und welche Sanktionen bei einer Missachtung der Meldepflicht drohen. In der Regel ist allerdings von einem Bußgeld auszugehen.
Weiterführende Ratgeber zu Unfällen mit Tieren:
Ist es möglich, einen Wildunfall nachträglich zu melden?
Die Möglichkeit, einen Unfall mit einem wilden Tier (wie z. B. einem Reh) im Nachhinein bei der Polizei zu melden, besteht tatsächlich. Da es sich bei einem Wildunfall nicht um Fahrerflucht handelt, wenn Sie mit dem Auto einfach weiterfahren, dürften aus diesem Grund normalerweise keine rechtlichen Konsequenzen drohen.
Allerdings können Verstöße gegen das Tierschutzgesetz oder das jeweilige Landesjagdgesetz Sanktionen nach sich ziehen. Daher sollten Sie, wenn Sie direkt nach Kollision mit der Situation überfordert waren, den Unfall wenigstens später melden.
Beachten Sie zudem: Entscheiden Sie sich dazu, den Wildunfall nicht zu melden, müssen Sie die Reparaturkosten für Ihr Fahrzeug allein tragen und können sich nicht auf Ihre Versicherung verlassen.
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