Wildunfallbescheinigung für die Versicherung: Wer stellt sie aus?

Von Jana O.

Letzte Aktualisierung am: 7. September 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Wirksamer Nachweis über Wildunfallschäden

Benötigen Sie eine Wildunfallbescheinigung für die Schadensregulierung?
Benötigen Sie eine Wildunfallbescheinigung für die Schadensregulierung?

Wildschwein, Reh, Fuchs, Hase, Igel – in Deutschland finden Wildtiere immer zahlreicher eine Heimat. Selbst Luchse und Wölfe vermehren sich wieder in den Wäldern der Bundesländer. Und auch der eine oder andere Elch verirrt sich schon einmal in deutsche Gefilde.

Die Gefahr für Autofahrer, in einen Wildunfall zu geraten, steigt damit jährlich. Allein im Jahre 2016 kam es zirka 264.000 Mal zu Kollisionen zwischen Kfz und Tier. Nicht immer werden die dabei verursachten Schäden von den Versicherern übernommen.

Nach einem Wildunfall gestaltet sich die Schadensregulierung deshalb nicht selten schwierig. Wichtig dabei ist vor allem die Vorlage einer Wildunfallbescheinigung beim Versicherer. Doch wo erhalten Sie diese? Und welche Angaben müssen in ihr enthalten sein?

FAQ: Die Wildunfallbescheinigung

Warum benötige ich eine Wildunfallbescheinigung?

Mit der Wildunfallbescheinigung können Sie bei der Versicherung nachweisen, dass der Schaden am Kfz auf einen Wildunfall zurückzuführen ist.

Wer stellt die Wildunfallbescheinigung aus?

Sie erhalten die Bescheinigung entweder beim Jagdausübungsberechtigten oder der Polizei.

Übernimmt die Versicherung den Schaden, wenn ich eine Wildunfallbescheinigung vorlege?

Die Haftpflichtversicherung übernimmt die Kosten für den Schaden nicht. Selbst Kaskoversicherungen zahlen hier nur unter bestimmten Voraussetzungen (z. B. nur bei Haarwild).

Video: Die wichtigsten Infos zum Wildunfall

Video zum Wildunfall
Wie müssen Sie sich bei einem Wildunfall verhalten? Erfahren Sie es in diesem Video!

Warum benötigen Sie eine Wildschadenbescheinigung nach einem Wildunfall?

Kam es zu einem Unfall, bei dem ein Wildtier involviert war, besteht in aller Regel Meldepflicht. Eine Ausnahme gilt zumeist bei Kleintieren wie Fröschen oder Igeln. Bei größeren Wildtieren, die angefahren und verletzt oder getötet wurden, wäre das Verlassen des Unfallortes ohne Meldung zwar nicht als Fahrerflucht zu werten. Dennoch kann ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz vorliegen.

Doch nicht nur das sollte betroffene Unfallfahrer dazu animieren, die Polizei und/oder den zuständigen Jagdausübungsberechtigten oder einen Vertreter (z. B. Jäger oder Jagdpächter) zum Unfallort zu rufen. Wollen Sie einen Wildschaden gegenüber Ihrem Versicherer melden und regulieren lassen, benötigen Sie hierfür regelmäßig eine Wildunfallbescheinigung. Mit dieser können Sie gegenüber der Versicherung eindeutig nachweisen, dass der Schaden aus einem Wildunfall resultierte.

Achtung! In der Regel übernimmt nur die Kaskoversicherung einen Wildunfallschaden, und dies auch nicht in jedem Fall. Sind Sie etwa Niederwild wie Fuchs, Igel oder Hase ausgewichen und haben dadurch einen Schaden verursacht, kann die Schadensregulierung auch verweigert werden. Das Ausweichen oder eine Vollbremsung gelten in diesen Fällen gemeinhin als unverhältnismäßig. Zudem übernehmen Teilkaskoversicherungen häufig nur Schäden nach Unfällen mit Haarwild.

Welche Informationen enthält die Wildunfallbescheinigung?

Die Wildschadenbescheinigung erhalten Sie von Jagdausübungsberechtigten oder der Polizei.
Die Wildschadenbescheinigung erhalten Sie von Jagdausübungsberechtigten oder der Polizei.

Ähnlich zu einem gewöhnlichen Unfallbericht sind in einer entsprechenden Bescheinigung Angaben zum Wildunfall en détail aufgeführt:

  • Wann und wo kam es zu dem Wildunfall?
  • Welches Fahrzeug war involviert (amtliches Kennzeichen, Marke)?
  • Mit welchem Wildtier kam es zum Unfall?
  • An welcher Stelle ist das Tier am Wagen aufgeprallt?
  • Wurden Schweiß (hier Blut), Haare, Beschädigungen an der Stelle festgestellt?
  • Ist das Tier dabei umgekommen oder verletzt worden?
  • Gab es Zeugen (Name, Anschrift)?
  • Wurde die Polizei informiert?
  • Hat der Grundstückseigentümer oder sein Vertreter eine Gebühr vom Fahrer erhalten? (Diese ist ggf. ebenfalls von der Versicherung zu erstatten.)

Darüber hinaus ist auch zusätzlich ein Feld vorhanden, in dem eine Unfallskizze erstellt werden kann. Dadurch lässt sich der Unfallhergang noch einmal genauer darstellen. Die Angaben sind dabei sowohl vom Jagdausübungsberechtigten/dessen Vertreter sowie dem verunfallten Fahrer zu machen. Auch die Polizei kann einen entsprechenden Nachweis aushändigen.

Ausstellung der Wildunfallbescheinigung: Welche Kosten entstehen?

Der ausstellende Jagdausübungsberechtigte oder Vertreter kann für die geforderte Wildunfallbescheinigung eine Gebühr verlangen. Diese Aufwandsentschädigung beträgt in der Regel max. 15 Euro (Amtsgericht Weilburg, Aktenzeichen 5 C 364/95). Diese können von der Versicherung danach ebenfalls erstattet werden. Alternativ kann aber auch die Polizei den Vorfall entsprechend protokollieren. Dabei entstehen in der Regel Kosten in Höhe von 25 Euro.

Wo erhalten Sie die Wildunfallbescheinigung?

In Deutschland gibt es zahlreiche Jagdverbände, die eine Wildunfallbescheinigung als Formular zum Download anbieten. Unfallfahrer selbst müssen diese aber grundsätzlich nicht bei sich führen, um im Schadensfall einen entsprechenden Nachweis zu erhalten, denn:

Die Ausstellung der Wildunfallbescheinigung obliegt in der Regel dem zuständigen Jäger/Jagdausübungsberechtigten bzw. der Polizei. Wird dieser zu einem Wildunfall gerufen, führt er zumeist entsprechende Formulare mit sich.

Wichtig: Die Unfallbescheinigung können Sie sich nicht einfach selbst ausdrucken und alleine ausfüllen. Sie muss stets sowohl vom Fahrer des betroffenen Wagens und dem Jäger bzw. dessen Vertreter ausgefüllt und von beiden unterzeichnet werden. Alternativ kann auch die zum Unfallort gerufene Polizei eine entsprechende Wildunfallbescheinigung ausstellen. Die Polizei erhebt keine Kosten hierfür.
Die Bescheinigung über den Wildunfall können Sie bei Ihrer Kaskoversicherung einreichen.
Die Bescheinigung über den Wildunfall können Sie bei Ihrer Kaskoversicherung einreichen.

Wildunfallbescheinigung der Versicherung vorlegen

Die erhaltene Bescheinigung können Sie bei Meldung des Wildunfalls als Nachweis über die Schäden nun Ihrem Kaskoversicherer zur Prüfung vorlegen. Anhand der enthaltenen Angaben kann diese nun bewerten, ob und in welchem Umfang der Schaden reguliert wird.

Sollten sich Probleme ergeben, werfen Sie ggf. einen Blick in Ihre Versicherungspolice. Welche Leistungen werden hiernach gedeckt?

Sollte die Versicherung die Ansprüche trotz Berechtigung nicht oder nur teilweise anerkennen, wenden Sie sich an einen Anwalt. Dieser kann prüfen, inwieweit die Weigerungshaltung berechtigt ist, und ggf. die geltend gemachten Schäden gegenüber dem Träger einfordern.

Über den Autor

Jana
Jana O.

Jana studierte Ger­manis­tik, Philosophie und Englischen Literatur­wissenschaften an der Universität Greifswald. Sie ist seit 2015 Bestandteil des bussgeldkatalog.org-Teams. Neben einem umfassenden Überblick zu verkehrsrechtlichen Fragestellungen liegt ihr Interesse u. a. im Bereich Tuning und Fahrzeugtechnik.

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