Winterreifenpflicht in Deutschland: Welche Regelungen gelten?
Letzte Aktualisierung am: 23. August 2024
Geschätzte Lesezeit: 12 Minuten
Fahrzeuge gegen den Schnee rüsten: Eine Pflicht für alle Kfz-Führer?
Der Wintereinbruch ist für viele Menschen in Deutschland ein schönes Ereignis. Zwar werden die Tage immer kürzer und die Temperaturen sinken kontinuierlich, dafür steigt die Chance auf Schnee und damit auf wunderschöne Landschafts- und Stadtbilder. Verkehrsteilnehmer sind darüber aber seltener wirklich erfreut, denn winterliche Verhältnisse können große Gefahren bergen.
Doch gelten Winterreifen als absolute Pflicht in Deutschland? Ab wann müssen bzw. sollten diese verwendet werden? Welche Winterreifen sind überhaupt akzeptabel und sicher? Erfüllen M+S-Reifen heute noch die Winterreifenpflicht? In diesem Ratgeber wird allen wichtigen Fragen zur Winterreifenpflicht auf den Grund gegangen. Hier erfahren Sie nicht nur, wie Winterreifen in Bezug auf die einzelnen Fahrzeugtypen geregelt sind (LKW, Motorräder, Anhänger usw.).
Es wird auch darüber gesprochen, welche Rolle eine mögliche Winterreifenpflicht in Bezug auf die Versicherung und Mithaftung bei Unfällen spielt. Weiterhin wird aufgeführt, ob im nahen Ausland solche Pflichten vorkommen, wann Bußgelder drohen und welchen Einfluss eine Reifenpanne haben kann.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Winterreifenpflicht in Deutschland
Es gibt hierzulande lediglich eine situative Winterreifenpflicht, d. h. Winterreifen sind bei “Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte” (§ 2 Absatz 3a StVO) vorgeschrieben, wenn Sie entsprechende Kraftfahrzeuge führen wollen. Der Merkspruch “von O bis O” kann daher nur als Orientierung und allgemeine Empfehlung dienen.
Wintertaugliche Reifen, die nach dem 31.12.2017 hergestellt wurden, müssen mit dem Alpine-Symbol ausgestattet sein. Die M+S-Kennzeichnung genügt nicht mehr. Für ältere Reifen gilt eine Übergangsfrist bis zum 30.09.2024.
Krafträder sind nicht von der situativen Winterreifenpflicht in Deutschland erfasst. Wer im Winter mit dem Motorrad unterwegs ist, sollte deshalb besonders vorsichtig fahren.
Wer trotz winterlicher Verhältnisse nicht mit den vorgeschriebenen Reifen unterwegs ist, muss mindestens mit einem Bußgeld in Höhe von 60 Euro sowie einem Punkt in Flensburg rechnen.
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Die Winterreifenpflicht in der StVO (Straßenverkehrsordnung)
Seit 2010 hält die StVO präzisere Informationen zur Winterreifenpflicht in Deutschland bereit. Das Gesetz schreibt vor: Winterreifen, oder auch Reifen die der Richtlinie 92/23/EWG entsprechen, müssen genutzt werden, wenn „Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte“ vorherrscht (§ 2 Absatz 3a StVO). Dabei war es bis Ende 2017 noch ausreichend, dass Winterreifen mit M+S gekennzeichnet waren.
Seit Januar 2018 gilt: Die Winterreifenpflicht erfüllen neue Winterreifen nur noch, wenn diese das sogenannte Alpine-Symbol aufweisen können. Dieses zeigt sich als dreigezacktes Bergpiktogram mit einer Schneeflocke in der Mitte. Das zuvor ausreichende M+S-Zeichen erfüllt bei neu zum Verkauf stehenden Reifen nicht mehr die gesetzlichen Anforderungen. Es gibt jedoch eine Übergangsregelung bis zum 30. September 2024. Vor 2018 gekaufte Winterreifen mit M+S-Kennzeichnung erfüllen ebenfalls die Winterreifenpflicht, bis zu diesem Tag. Das soll die Verbraucher entlasten, die so nicht sofort Geld in neue Winterreifen stecken müssen.
Mit Bezug auf die Winterreifenpflicht gab es zum Thema Mindestprofiltiefe lange Zeit viele Diskussionen. Fordert der Gesetzgeber auch bei Winterreifen eine Reifenprofiltiefe von 1,6 Millimetern, so geben sich Automobilclubs wie der ADAC erst ab einer Tiefe von vier Millimetern zufrieden. Das Hauptargument dabei: Unter dieser Profiltiefe lassen die Wintereigenschaften der Bereifung stark nach. Der Gesetzgeber hat sich aber gegen eine Verschärfung der Gesetze entschieden, auch da die meisten Verkehrsteilnehmer selbst verantwortungsvoll mit abnehmender Profiltiefe umgehen.
Das Statistik-Portal Statista berichtet zwar, dass die Verkehrsunfälle mit Personenschaden durch Schnee und Glatteis von 9537 an der Zahl im Jahr 2013 auf 3499 im Jahr 2014 abgesunken sind – das lag aber vor allem an der milden Witterung in diesem Jahr. Schon im Winter 2015 gab es wieder 4974 solcher Straßenverkehrsunfälle. Kalte Temperaturen sorgen immer für gefährliche Witterungsverhältnisse und folglich für eine hohe Unfallgefahr, weshalb viele Verkehrsteilnehmer rechtzeitig auf Winterreifen umrüsten.
Für wen und ab wann sind Winterreifen Pflicht?
Die Frage, ab wann die Winterreifenpflicht in Deutschland gilt, wurde mit den oben genannten Fakten im Grunde schon beantwortet. Zwar hält sich im Volksmund die O-bis-O-Regel fest (also von Oktober bis Ostern); es gibt jedoch für die Winterreifenpflicht keinen offiziellen Zeitraum, der vom Gesetzgeber genannt wird. Denn diese ist von den Witterungsbedingungen abhängig, nicht von der Jahreszeit.
Auch sollten zum Thema Winterreifen die folgenden Aspekte jedem Verkehrsteilnehmer bekannt sein:
- Kommt es zu einem Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung, weil bei winterlicher Witterung die falsche Bereifung genutzt wird, wird der Fahrer zur Rechenschaft gezogen – nicht der Halter.
- Es muss zwischen Winterreifen mit der Bezeichnung M+S und diesen mit einem Alpine-Symbol unterschieden werden. Nur im Fall letzterer Markierung haben die jeweiligen Reifen spezielle Wintertests absolviert.
- Die Lebensdauer dieser speziellen Bereifung ist begrenzt. Der ADAC empfiehlt, Winterreifen nicht länger als 6 Jahre zu verwenden. Durch die Materialermüdung büßen diese zu viele ihrer Stärken ein.
Tipp: Es kann sich lohnen, schon im Sommer neue Winterreifen zu kaufen. Denn zu dieser Zeit des Jahres sind die Reifen meist etwas günstiger als im Herbst. Doch im Sommer ist bei manch einem Autofahrer, durch den Sommerurlaub, womöglich bereits ein mehr oder weniger großes Loch in der Haushaltskasse – und ein neuer Satz Winterreifen ist in der Regel eine kostspielige Investition. Was nun? Wer trotzdem von den günstigeren Reifenpreisen im Sommer profitieren möchte, kann sich z. B. von Freunden Geld leihen oder einen Privatkredit aufnehmen. Wer diese Verpflichtungen allerdings nicht eingehen möchte, dem bleibt keine andere Wahl als zu warten, bis sich das Loch der Haushaltskasse nach und nach wieder füllt.
Vorschriften für die einzelnen Fahrzeugvarianten
Wie bereits erwähnt, ist die Winterreifenpflicht immer geltendes Gesetz, wenn die Witterungsbedingungen den in der StVO genannten Umständen entsprechen – das gilt so für alle Kraftfahrzeuge, aber auch ähnliche Konstruktionen. Dazu zählen unter anderem:
- PKW
- LKW
- Anhänger
Für einige dieser Fahrzeugarten werden im Folgenden die Besonderheiten in Bezug auf die Winterreifenpflicht aufgeführt.
Einspurige Fahrzeuge wie Motorräder unterliegen der Winterreifenpflicht seit der Neuregelung im Jahre 2017 nicht mehr.
Unter oder über 3,5 Tonnen? Das gilt für LKW
Für alle LKW, die im Gesamtgewicht unter 3,5 Tonnen liegen, gestaltet sich die Winterreifenpflicht identisch zu jener, der auch PKW unterliegen. Alle Achsen müssen in diesem Fall mit für LKW geeigneten Winterreifen ausgestattet werden. Anders sieht es aus, wenn das Schwergewicht von einem Kraftfahrzeug mit seinem Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen liegt. Hier gilt die Winterreifenpflicht ausschließlich für die Antriebsachse und muss so auch eingehalten werden.
Doch Achtung! Ab 2020 müssen auch auf den Lenkachsen Winterreifen aufgezogen werden, wenn die entsprechenden Wetterverhältnisse gegeben sind. Mehr dazu erfahren Sie auf winterreifen.net.
Was die Profiltiefe betrifft, ähneln die Lastkraftwagen wieder sehr den Personenkraftwagen. Der Gesetzgeber gibt sich auch hier mit 1,6 Millimetern zufrieden. Automobilexperten empfehlen jedoch durchaus eine Tiefe von sechs bis acht Millimetern. Ein tieferes Profil sorgt auch hier für mehr Haftung und bessere Fahreigenschaften auf winterlichen Straßen.
In Bezug auf die Winterreifenpflicht sollten LKW-Fahrer auch beim Thema Reifendruck etwas genauer hinsehen. Winterbereifung benötigt in der Regel einen höheren Luftdruck. Auch sollten diese nicht zu stark abgenutzt sein oder ungleichmäßigen Verschleiß aufweisen. Nicht zuletzt muss darauf geachtet werden, dass montierte Reifen gleichartig sind (gleiche Größe, Bauweise usw.).
Sind Winterreifen Pflicht für Motorräder?
Das Gesetz der Winterreifenpflicht machte lange Zeit auch vor Motorrädern nicht halt. Zeigt sich der Winter von seiner kalten und auch nassen Seite, durften Motorradfahrer vor 2017 nicht mehr mit Sommerreifen durch die Gegend düsen. Etwas komplizierter gestaltet es sich bei dieser Fahrzeugart mit der Winterbereifung auch aus den folgenden Gründen:
- Für motorisierte Zweiräder werden vergleichsweise wenig Winterräder angeboten, nicht zuletzt wegen geringer Nachfrage.
- Auch Winterreifen für Motorräder müssen ab sofort das Alpine-Symbol aufweisen. Andernfalls erfüllen Sie nicht die gesetzlichen Anforderungen.
Motorradfahrer müssen sich in jedem Fall des deutlich erhöhten Risikos bewusst sein, dem sie mit einem Zweirad entgegensehen. Solche sogenannten Einspurfahrzeuge sind auf einen bestimmten Reibungswert angewiesen, schon aus fahrdynamischen Gründen. Herrschen winterliche Witterungsverhältnisse wird die notwendige Mindestreibung schnell unterschritten und die Unfallgefahr steigt drastisch – vor allem bei schweren Maschinen mit Sommerreifen. Dennoch gilt eine Winterreifenpflicht bei einspurigen Fahrzeugen nicht mehr.
Winterreifen als Pflicht nach StVO – Auch für Anhänger?
Die Winterreifenpflicht gilt so nicht für Anhänger – so lautete auch die Mitteilung im offiziellen Schreiben der DEKRA (Deutscher Kraftfahrzeug-Überwachungs-Verein) vom 29. November 2010. Auch anhand der Straßenverkehrsordnung lässt sich diese Schlussfolgerung ziehen.
Dort ist bezüglich der Winterreifenpflicht von Kraftfahrzeugen die Rede – Anhänger fallen nicht in diese Kategorie und bilden eine eigene Fahrzeugklasse. Je nach Art des Anhängers können Verkehrsteilnehmer also selbst entscheiden, welche Reifenart sie für richtig halten.
Ein ungebremster, einachsiger Hänger läuft sehr wahrscheinlich auch mit Sommerreifen auf Schnee wie erwünscht hinterher, wenn eine umsichtige Fahrweise an den Tag gelegt wird. Anders sieht es bei gebremsten Anhängern aus. Diese sind nicht nur den Seitenführungskräften (die in Kurven entstehen) ausgesetzt, sie müssen auch in der Lage sein, zu bremsen ohne zu blockieren. Bei dieser Anhängervariante und vor allem auch bei schweren Hängern, die viel im Winter bewegt werden sollen (beispielsweise Pferdeanhänger), können Winterreifen durchaus Sinn machen, auch wenn keine Winterreifenpflicht besteht.
Der Sonderfall Mietwagen
Auch im europäischen Ausland herrscht oft eine situative Winterreifenpflicht (mehr dazu im entsprechenden Abschnitt weiter unten im Ratgeber). Gerade für Winterurlauber, die sich einen Mietwagen leisten, ist das ein wichtiges Thema. Und es stellt sich die Frage: Werden Winterreifen von den Leihfirmen immer gestellt oder ist das unterschiedlich geregelt?
Viele Autovermieter in Deutschland und Europa statten ihre Fahrzeuge tatsächlich mit der nötigen Bereifung aus. Gesetzlich sind diese aber häufig nicht dazu verpflichtet – hier unterliegt der Fahrer der Winterreifenpflicht, welcher er nachkommen muss. Sollten Sie also ohne Winterreifen im Mietwagen erwischt werden, wird Ihnen auch die Verantwortung für das Bußgeld auferlegt. Es folgen einige wertvolle Tipps:
- Um später nicht einen unnötigen Rechtsstreit ausfechten oder hohe Geldbußgen bezahlen zu müssen, sollten Sie schon früh den Kontakt zum Vermieter suchen und klären, ob er Winterreifen bereitstellt.
- Rechnen Sie mit einem eventuellen, zusätzlichen Entgelt. Dieses wird in Bezug auf Mietwagen und Winterreifen oft berechnet (auf eine kostenfreie Bereitstellung kann durch die Vertragsfreiheit nicht bestanden werden)
- Erhalten Sie von vornerein, ohne vorherige Bestellung bzw. Absprache darüber, einen Mietwagen, der komplett mit Winterreifen ausgestattet ist, dürfen keine zusätzlichen Kosten berechnet werden.
- Grundsätzlich sollten Sie die Mietverträge immer genau lesen, um keine unangenehmen Überraschungen zu erleben.
- Gibt es einen Aufpreis zur Winterbereifung, wird dieser oft an der Dauer des Mietverhältnisses festgemacht.
Auch ohne Motor: Fahrrad fahren im Winter
Da es sich beim Fahrrad auch nicht um ein Kraftfahrzeug handelt, besteht auch hier keine Winterreifenpflicht. Fahrradliebhaber, die auch im Winter nicht auf den Drahtesel verzichten sowie schnell und sicher unterwegs sein wollen, können ihr Bike jedoch aufwerten. Dafür haben sie unterschiedliche Möglichkeiten. So empfiehlt der pressedienst-fahrrad beispielsweise gut profilierte Touren- oder auch Trekkingreifen. Diese würden für Gelegenheitsradfahrer schon ausreichen, um damit gut durch den Winter zu kommen.
Die Betonung liegt dabei grundsätzlich auf der Breite der Reifen, denn diese bietet auch im Winter eine bessere Bodenhaftung, wenn sie größer ausfällt. Für Vielfahrer können sich hier auch schon teurere Spezialreifen aus dem Fachhandel lohnen. Einige davon verfügen über Spikes aus Hartmetall (kleine Spitzen bzw. Stifte, die ins Gummi eingearbeitet wurden) und eine spezielle Gummimischung. Die Metallteilchen bohren sich sozusagen in den eisüberzogenen Untergrund und gewährleisten so eine sichere Haftung sowie eine effektive Übertragung des Antriebs.
Auch ein guter Tipp für Fahrradfahrer im Winter: Es lohnt sich, etwas Luft aus den Schläuchen zu lassen. Dadurch wird die Auflagefläche vergrößert und auch Antrieb sowie Haftung verbessert. Der Minimaldruck, welcher in der Regel auf der Reifenflanke angebracht ist, dient hier als Orientierungswert. Nicht zuletzt lohnt sich beim Thema Fahrradbereifung im Winter immer ein Gespräch mit einem Fachmann aus dem Geschäft. Es gibt grundsätzlich viele Möglichkeiten.
Winterreifen: Wann keine Pflicht besteht
Sind LKW und Busse nur insofern von der Winterreifenpflicht betroffen, dass eine entsprechende Bereifung nur an den Antriebsachsen vorgeschrieben ist, so sind Nutzfahrzeuge aus dem Bereich der Landwirtschaft völlig von der Vorschrift ausgeschlossen. Der Gesetzgeber bedenkt dabei Folgendes:
Fahrzeuge dieser Art weisen zwar für gewöhnlich keine Winterbereifung auf, die vorhandenen Reifen besitzen jedoch einen so grobstolligen Reifenaufbau (auch im Hinblick auf das Profil), dass sie als geeignet für winterlichen Betrieb angesehen werden. Jedoch muss hier unterschieden werden: Dieses besondere Privileg wird nicht auf Geländewagen oder Quads mit grobstolligen Sommerreifen übertragen. Wollen Sie also beispielsweise im Winterurlaub ein Quad mieten, achten Sie auf die Wetterlage und besprechen Sie rechtzeitig das Thema Winterbereifung mit dem Vermieter.
Probleme mit der Versicherung und der Winterreifenpflicht
Generell sollten Verkehrsteilnehmer im Winter immer auf dem Laufenden bleiben, was die aktuelle Wetterlage betrifft. Denn diese bestimmt alleinig darüber, ob die Winterreifenpflicht gilt oder nicht. Und die Einhaltung dieser Pflicht beeinflusst auch direkt, ob die Kfz-Versicherung die vollen Leistungen bereitstellt.
Kommt es bei winterlicher Witterung zu einem Unfall mit Sommerreifen, ist es sehr wahrscheinlich, dass die Versicherung den Fall mit Verdacht auf grobe Fahrlässigkeit untersucht. Kann die Verdächtigung nicht abgewendet werden, stehen dem Betroffenen Kürzungen oder ein kompletter Wegfall der Versicherungsleistungen bevor. Das gilt auch für Teil- und Vollkaskoversicherungen mit Bezug auf Schäden am eigenen Fahrzeug. Der Bund der Versicherten (BdV) empfiehlt aus diesem Grund:
- Im Fall von Kaskoversicherungen sollten nur Tarife abgeschlossen werden, die Kürzungen in Bezug auf grobe Fahrlässigkeit ausschließen.
- Bei Schäden an einem anderen Fahrzeug können auf diese Weise Versicherungsprämien gespart und sogar bereits gezahlte Leistungen zurückgefordert werden.
- Im Zweifelsfall kann sich auch ein Wechsel der Versicherung lohnen. Gut zu wissen: Eine Autoversicherung kann in der Regel bis zum 30. November des jeweiligen Jahres fristgerecht gekündigt werden.
Auch auf die Haftpflichtversicherung kann die Winterreifenpflicht große Auswirkung haben. Kommt es bei Winterwetter zu einem Unfall mit Sommerreifen, kann auch derjenige zur Mithaftung verpflichtet werden, der den Unfall nicht primär zu verschulden hat. Durch Fahrlässigkeit wird hierbei nämlich auch die Betriebsgefahr beim Führen eines Kraftfahrzeugs erhöht.
So kommt es in solchen Fällen nach einer Entscheidung des Amtsgerichts (AG) Trier durchaus zu einer Mithaftung von 20 Prozent. Schon der klare Verstoß gegen § 2 Absatz 3a StVO führt zu einer Verschuldensvermutung seitens der Rechtsprechung.
Solch ein Fall ist jedoch besonders komplex: Selbst ein Fahrer, der wie oben beschrieben gegen die Winterreifenpflicht der Straßenverkehrsordnung verstößt und in einen Unfall verwickelt wird, muss nicht in jedem Fall zur Mithaftung verurteilt werden. Denn es gilt auch festzustellen, ob die Gefahrensituation (in diesem Fall vor allem auf die winterliche Witterung bezogen) für den Fahrer erkennbar war. War die Situation nicht abzusehen oder hätte der Unfall auch ohne Sommerreifen nicht vermieden werden können, kommt es für gewöhnlich nicht zur Mithaftung nach geltender Rechtsprechung.
Sanktionen nach dem aktuellen Bußgeldkatalog
Als Fahrer eines Kraftfahrzeugs sollten Sie die Wetterlage mit Blick auf die Winterreifenpflicht auch dann im Blick haben, wenn Sie beispielsweise mit dem Auto eines Freundes unterwegs sind. Denn wie bereits erwähnt, wird bei einem Verstoß gegen die Reifenregelung nicht der Halter des Fahrzeugs belangt, sondern stets der aktuelle Fahrzeugführer. Werden Sie bei Schnee oder Glatteis ohne vorgeschriebene Gummimischung erwischt, kommt es in jedem Fall zu einem Bußgeld von 60 Euro. Auch geht ein Punkt auf das Punktekonto in Flensburg ein.
Kommt es bei diesem Verstoß gegen die StVO zu einer Behinderung, erhöht sich die Geldbuße auf 80 Euro. Im Falle einer Gefährdung sind es sogar 100 Euro. Das höchste Bußgeld folgt auf einen Unfall. Ganze 120 Euro beträgt in diesem Fall die Sanktion. Nur die Punkte verändern sich nicht. In jedem Fall erhält der Täter einen Flensburger Punkt.
Die Verantwortlichen müssen nicht nur darauf achten, der Winterreifenpflicht mit entsprechender Bereifung nachzukommen. Die genutzten Winterreifen dürfen auch nicht zu alt oder zu abgefahren sein. Da die Wintereigenschaften dann stark abnehmen, sieht der aktuelle Bußgeldkatalog auch dafür Bußgelder und Punkte vor. Die Besonderheit bei abgefahrenen Reifen: Sowohl Halter als auch Fahrer erhalten Sanktionen.
Winterreifen: Pflicht im europäischen Ausland
Deutschland ist nicht das einzige Land, indem der Gesetzgeber eine situative Winterreifenpflicht vorschreibt. Auch Österreich verpflichtet Autofahrer dazu, bei winterlichen Verhältnissen M+S-Reifen aufzuzziehen. Hier gilt sogar offiziell ein Zeitraum: Vom 1. November bis zum 15. April müssen Fahrer die Wetterlage genau verfolgen und falls nötig, entsprechend umrüsten.
In der Schweiz existieren solche Vorschriften hingegen nicht, sodass auch bei winterlichen Verhältnissen keine Winterreifenpflicht besteht. Stattdessen spricht der Gesetzgeber nur eine generelle Empfehlung für winterliche Bereifung aus. Fehlt diese Ausstattung und es kommt währenddessen zu einem Unfall oder einer anderen Form der Verkehrsbehinderung, können Geldbußen erteilt und auch Betroffene zur Mithaftung verpflichtet werden. Demnach müssen alle Teilnehmer des öffentlichen Verkehrs eigenverantwortlich handeln.
In Deutschland eher unüblich, in angrenzenden Ländern oft als Erweiterung vorgegeben: Schneeketten. Diese werden häufig in der Nähe von Bergen und Abhängen vorgeschrieben, bei denen sich Schnee sehr hoch stapeln kann. Hier stoßen selbst Reifen mit Alpine-Symbol an ihre Grenzen. Mit Schneeketten ist das Risiko, dass ein Wagen in einer geschlossenen Schneedecke hängen bleibt, sehr viel niedriger. Sobald ein entsprechendes Schild auftaucht, müssen solche Ketten in jedem Fall angelegt werden – sonst droht eine Geldbuße.
Es zeigt sich: Nicht nur in Deutschland sind Winterreifen Pflicht. Das Gesetz existiert so oder in abgewandelter Form auch in anderen Ländern. Damit Sie eine noch bessere Übersicht erhalten, folgt eine Tabelle, die kompakt die Regelungen einiger Nachbarländer aufzeigt.
Nation | Winterreifenpflicht | Schneeketten als Ergänzung |
---|---|---|
Belgien | Gesetzlich nicht vorgeschrieben | Erlaubt, wenn die Fahrbahn mit Schnee oder Eis bedeckt ist |
Dänemark | Gesetzlich nicht vorgeschrieben | Erlaubt |
Frankreich | Gesetzlich nicht vorgeschrieben, Verkehrsschilder können die Verwendung von M+S-Autoreifen jedoch vorschreiben | Erlaubt, wird teilweise auch durch Verkehrsschilder verordnet, Höchstgeschwindigkeit liegt bei 50 km/h |
Großbritannien | Gesetzlich nicht vorgeschrieben | Erlaubt, wenn der Fahrbahnbelag nicht zu Schaden kommt |
Italien | Auf bestimmten Abschnitten kann eine Winterbereifung vom 15. November bis 31. März situative Pflicht sein (durch Verkehrsschilder angezeigt) - einige Abschnitte verpflichten vom 15. Oktober bis 15. April auch wetterunabhängig dazu | Erlaubt, teilweise auch durch Verkehrsschilder angeordnet, Höchstgeschwindigkeit liegt bei 50 km/h |
Norwegen | Gesetzlich nicht vorgeschrieben, Winterbereifung wird bei Schnee und Eis jedoch empfohlen, so auch Schneeketten an den Antriebsrädern | Erlaubt, für Fahrzeuge über 3,5 t Gesamtgewicht ist der Besitz sogar vorgeschrieben (die Einreise kann ohne unterbunden werden) |
Polen | Gesetzlich nicht vorgeschrieben | Erlaubt, wenn die Fahrbahn mit Schnee oder Eis bedeckt ist |
Tschechien | Gesetzlich wie in Deutschland vorgeschrieben, kann auch durch Verkehrsschilder vorgeschrieben sein | Erlaubt, wenn die Fahrbahn mit Schnee oder Eis bedeckt ist |
Die besondere Situation der Reifenpanne
Winterreifen in Deutschland: Ab wann diese zur Pflicht werden, wissen Sie jetzt. Doch wie sieht es aus, wenn es unterwegs zu einer Reifenpanne kommt? Muss der Ersatzreifen auch winterfit sein? In diesem Fall zeigt sich der Gesetzgeber tolerant. Beim Reifenwechsel nach einer Panne dürfen durchaus auch Sommerreifen als Ersatzreifen herhalten.
Wer nach dem Wechsel mit dem Auto oder ähnlichem fährt, muss daher auch keine Sanktionen befürchten. Jedoch wird die Verwendung eines solchen Ersatzreifens als reine Notlösung angesehen.
Nicht nur gilt die Vorgabe, damit nur vorsichtig die Fahrt fortzusetzen; sobald die Gelegenheit sich eröffnet, ist der Fahrzeugführer dazu verpflichtet, einen weiteren Winterreifen als Ersatz zu montieren.
Schon gewusst? In einigen Ländern werden vor allem in den Wintermonaten auch alternativ sogenannte Spikes verwendet (beispielsweise in Dänemark vom 1. November bis 15. April). Wie bei äquivalenten Fahrradreifen handelt es sich dabei um Autoreifen, in denen Metallstifte eingearbeitet worden sind. In Deutschland sind diese Spezialreifen jedoch weitestgehend verboten, mit Ausnahme einer begrenzen Zone nahe der Grenze zu Österreich.
Sind Sommerreifen grundsätzlich verboten?
Schnell entsteht der Eindruck, dass Sommerreifen im Winter grundsätzlich unter Strafe stehen. Hierbei muss jedoch genau differenziert werden. Jeder, der es vermeidet, bei winterlicher Witterung zu fahren, kann auch im tiefen Winter mit Sommerreifen unterwegs sein, ohne Bußgelder und Punkte befürchten zu müssen.
Gerade in Regionen, in denen das Winterwetter oft lau ausfällt, profitieren Autofahrer von dieser Regelung. Lassen Sie Ihr Auto im Winter dauerhaft stehen, oder besitzen beispielsweise einen Oldtimer, können Sie unter Umständen komplett auf Winterbereifung verzichten. Kommt es in einem lauen Winter dann doch zum plötzlichen Schneesturm, kann notfalls auch immer auch temporär auf öffentliche Verkehrsmittel umgestiegen werden.
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Darf ich nach dem 30.09. 2024 M+S Reifen , vor 2018 hergestellt noch fahren wenn keine winterlichen Straßenverhältnisse herrschen.
Moin aus Hamburg,
ich steige da nicht durch… Was genau ist nun mit Motorrädern und Winterreifen? M+S Symbol noch bis 2024 OK, Alpin Symbol muss vorhanden sein…
dann im roten Kästchen, Einspurige Fahrzeuge wie Motorräder unterliegen der Winterreifenpflicht seit der Neuregelung im Jahre 2017 nicht mehr.
Auch Winterreifen für Motorräder müssen ab sofort das Alpine-Symbol aufweisen. Andernfalls erfüllen Sie nicht die gesetzlichen Anforderungen.
Wie ist denn nun die Regelung?
MFG
Hallöchen,
Da steht,stand , “Nicht mehr”… deutlicher wird’s nimmer …. Ich fahre auch Sommer wie Winter , habe noch nie Winterreifen aufgezogen da es diese selten gibt … Man MUß nur anständig bleiben, aber kein Mensch is perfect …
Grüßli aus ‘m Schwarzwald ..☺
Wahnsinnig irre irrsinnig. Erst muss man das Moped stehen lassen weil man keine validen Reifen findet, dann hat scheinbar wer das Holz befeuert und es wurde Licht.
Irgendwann wird hoffentlich auch wer merken das Querungshilfen mit ihren hübschen Bordsteinen und den hochintelligent mittig positionierten ‘vorgeschriebene Vorbeifahrt …’ Schilder besser am Rand positioniert sind oder, wie hier für eine Baumassnahme, gleich der Bordstein mit Bitumenauffahrt extra NUR für LKW und Kraftomnibusse entschärft wird. Inteligenterweise wurde diese nach Aufhebung der Baustellenumleitung wieder entfernt. Holzkopflogik: LKWs und Kraftomnibusse können jetzt ja wieder problemlos um den ansonsten unveränderten Verkehrsraum (über)fahren – Perpetuumlogik sei Dank!
Der Seite konnte ich jetzt aber immer noch nicht entnehmen ob Winterreifen vorgeschrieben sind an Landmaschinen, Baumaschinen oder Kettenfahrzeugen. Es muss ja schliesslich genau so viel wenig Sinn ergeben wie bei Krädern was Anarchisten der Legislative so zum Bestseller machen. Politiker = für mich alle samt Anarchisten, sind gemäß ihrer Gesetzgebung ja nicht vergleichbar mit dem gemeinen Pöbel.
Wie sieht das eigentlich mit THW, Bundeswehr, Polizei, … aus? In Sachen Umweltplakate wurden die doch auch einfach de Jure behindertengerecht ‘verpackt’!
ich habe mit meine PKW im juni 2020 mit sommer reifen nach Türkei gefahren.Hier ist tolles wetter .Jetz wolte wieder nach deutschland Fahren.Meine winter reifen 4xstück in deutshtland.Notfall oder gezetlicht Schnee ketten oder anhlichem material Benutzen.Oder muss ich hier(Türkei) nochmal winter reifen montierien lassen???
Ich erinnere mich, dass in dem Jahr in dem Spikesreifen in Deutschland verboten wurden ein Reifenhersteller einen Doppelkammer Reifen entwickrlt hatte. Das bedeutete, dass die Spikes per Luftdruck ausgefahren wurden bzw. bei trockener Witterung wieder eingefahren.
Ich habe eine Frage zur Winterreifenpflicht bei “mehrspurigen” Rollern (Piaggio MP3 300 hpe). Gilt da eine Winterreifenpflicht oder fällt das unter Roller?
Leider konnte mir diese Seite nicht weiterhelfen weil erstens Motorradfahrer wieder einemal so gut wie gar nicht berücksichtigt werden.
Zweitens und im speziellen gibt es für grobstollige Motorradreifen, die als Winterreifen deklariert werden und im übrigen zu mindestens 90% nicht für den Wintereinsatz sondern für Fahrten in unwegsamem Gelände augezogen werden ein Gestz, welches mir nur erlaubt solche Reifen mit Hertellungsdatum bis Ende 2017 zu fahren. Dieses Gesetz gilt, wenn die in den Fahrzeugpapieren angegebene Höchstgeschwindigkeit höher ist als der Geschwindigkeitsindex des Reifens. Sinnfreier geht es kaum. Wann wird das Gesetz angepasst? Was kann ich momentan tun? Entweder illegal mit den o.g. Reifen aber fahrtechnisch sicherer auf unbefestigten Wegen, die es vielleicht nicht in Deutschland aber sehrwohl im anderen europäischen Ländern gibt fahren, wobei dann die Betriebserlaubnis erlischt, oder soll ich ganz legal mit Straßenreifen im Matsch rumschlittern und die Gesundheit meiner Beifahrerin un meine eigene auf’s Spiel setzen? Haben Sie eine Idee? Viele Dank!
man sollte die winterreifenpflicht in Nieder gelegene Gebieten in Deutschland fallen lassen , in Niedersachsen Z.B. gibt es seit jahren keinen Schnee mehr und vielleicht MAL 1-2 stunden etwas glatt. Ich sehe das nur noch als Geldschneiderei an ,von der Regierung,denn viele können sich 2 Paar Reifen nicht mehr erlauben ,warum auch ,denn wie geschrieben gibt es in Niedersachsen keinen Schnee, seit jahren nicht mehr,früher sind alle mit einen Satzreifen gefahren und die Winterreifen kosten auch noch mehr Benzin , allso was soll das Puppenspiel,NUR GELD MACHEREI VON DER REGIERUNG
…der ADAC empfiehlt, Winterreifen nicht länger als 6 Jahre zu verwenden.
Bei sach- und fachgerechter Lagerung gilt ein Reifen bis zu einem Alter von 3 Jahren als fabrikneu und bis zu maximal 5 Jahren als neu…
Soll das jetzt heißen, dass ich einen “fabrikneuen” Reifen nur 3, und einen “Neuen” nur noch 1 Jahr fahren/ verwenden soll?
-alles auf den Punkt gebracht bzgl. SOMMER-Bereifung im Winter
-kurz und das Wesentliche ausgeleuchtet
-perfekt, vielen DANK!!
Ich weiß noch als mein Vater mit Speiks auf seinem Mercedes gefahren ist. Da ist der Winterreifen heutzutage kaum zu hören.
Alles sehr übersichtlich und informativ geschrieben.
Klasse.
Wer nach diesen Ausführungen noch Fragen hat, sollte auch im Sommer kein Auto fahren…*lächel*
Es bleiben keine Fragen offen.
Es ist auch in punto Winterreifen ein Wirrwarr der besonderen Sorte.Es ist wie eine Religion,man muß dran glauben!!
In meinen Augen wieder mal ein für die Reifenindustrie sorgendes Verkaufsargument.
Seit 1957 fahre ich durchgehend bis heute.Davon bis 1995 in Wuppertal,im Beruf(Hausgerätetechniker-mehrere Jahre auch Taxe)was in seiner bergischen Struktur schon alpinen Straßen (bis 23% Steigung)charakter aufweist.
Winterreifen?Für was?Es liegt in der Regel an der Fahrweise der Fahrer!!Auch Winterreifen,wie heute empfohlen,schicken dich bei Eis/Eisregen auch in der Fläche bei schlechter Fahrweise in den Graben hier in Ostfriesland oder in den Vorgarten z.B.in Wuppertal und anderswo.Da gab es mal Anfang 1973-75 Winterreifen mit Speiks,mit denen man bei trockenem Winterwetter bei einer “Vollbremsung”wie auf Nagelschuhen in sein Verderben fuhr.Ist mir mit meiner Taxe wirklich passiert.
Auch da waren 1000 Meinungen unterwegs.Ohne Erfolg!
Damals war ein Reifen mit gutem und tiefem Profil nicht nur ausreichend,die Fahrweise und Routine täglicher Fahrerrei ist da die Sicherheit an sich.Selbst in Ländern mit wirklichen Winterverhältnissen gibt es keine Pflicht.In den alpinen Ländern sind Schneeketten in gewissen Regionen Pflicht und das ist optional.
Sehr informationsreich und klärend.
Hallo.Ich wohne in ein Feriengebiet,dessen Weg im Winter nicht gestreut wurde.Anlieger und Landwirtschaftliche Fahrzeuge frei.
Jetzt habe ich nur ca 500 m.bis zur Autobahn Rastaette.Kann ich für die Strecke, Schneeketten aufziehen. Ab der Raststätte wäre alle gestreut.
( Kann man auch auf Sommerreifen Schneeketten aufziehen.)
Vielen Dank