Camping erfreut sich in den letzten Jahren immer größerer Beliebtheit, dabei soll es aber nicht immer ein Wohnwagen oder ein Wohnmobil von der Stange sein. Damit das mobile Heim den eigenen Vorlieben und Ansprüchen genügt, besteht daher zum Beispiel die Möglichkeit, einen Reisebus oder einen Transporter zu einem individuellen Wohnbus auszubauen.
Doch welche Vorschriften gilt es bei einem solchen Vorhaben zu berücksichtigen? Wann erhält ein Wohnbus eine Straßenzulassung? Kann ein mobiles Heim als Erstwohnsitz dienen? Und worauf gilt es zu achten, wenn Sie einen Wohnbus kaufen oder mieten wollen? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Wohnbus
Was ist ein Wohnbus?
Bei einem Wohnbus handelt es sich in der Regel um einen Omnibus, Transporter oder Lkw, der zu einem Wohnmobil umgebaut wurde.
Welcher Führerschein wird für Wohnbusse benötigt?
Mit welcher Fahrerlaubnis Sie einen Wohnbus steuern dürfen, hängt grundsätzlich davon ab, welches Fahrzeug Sie für den Ausbau verwenden. Handelt es sich dabei um einen Kleinbus mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t, reicht ein Führerschein der Klasse B aus. Bei größeren und schwereren Fahrzeugen sind hingegen Führerscheine der Klassen C bzw. D notwendig.
Wo darf ich mit dem Wohnbus parken?
Wollen Sie den Wohnbus langfristig bewohnen, sollten Sie als Stellplatz ein Privatgrundstück oder einen Campingplatz wählen. Denn leben Sie auf einem öffentlichen Parkplatz, kann dies eine unerlaubte Sondernutzung darstellen. Darüber hinaus gilt es die allgemeinen Vorschriften zum Halten und Parken zu berücksichtigen.
Wann ist von Wohnbussen die Rede?
Wird ein alter Omnibus, Transporter oder Lkw zu einem mobilen Haus umgebaut, ist von einem sogenannten Wohnbus die Rede. Nicht selten erfolgt der Ausbau dabei in Eigenleistung, um einerseits Kosten zu sparen und andererseits das neue Heim auf die eigenen Ansprüche zuzuschneiden.
Welche Vor- und Nachteile dabei die verschiedenen Fahrzeugtypen haben, zeigt die nachfolgende Übersicht:
Kleinbus, Kasten- und Lieferwagen
relativ geringe Anschaffungskosten
geringes Platzangebot
meist individuelle Lösungen für Möbel und Stauraum nötig
ggf. keine Stehhöhe im Fahrzeug
B-Führerschein häufig ausreichend
Omnibus und Lkw
höhere Anschaffungskosten
mehr Platz
meist Verwendung handelsüblicher Möbel und Einbauten möglich
ggf. Verkleidung / Einbau von Fenstern nötig
C bzw. D-Führerschein notwendig
Damit der Wohnbus am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen kann, muss dieser allerdings über eine Straßenzulassung verfügen. Möglich ist dies nur, wenn die Umbauten behördlich abgenommen sind. Aus diesem Grund ist eine Untersuchung bei TÜV, Dekra oder einer anderen Prüforganisation unerlässlich. Dabei wird unter anderem überprüft, ob Wohnbus durch den Ausbau die Kriterien eines Wohnmobiles erfüllt. Unter Anlage XXIX Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) zu den EG-Fahrzeugklassen heißt es unter Punkt 5.1:
Wohnmobil: Fahrzeug der Klasse M mit besonderer Zweckbestimmung, das so konstruiert ist, dass es die Unterbringung von Personen erlaubt und mindestens die folgende Ausrüstung umfasst:
a) Tisch und Sitzgelegenheiten,
b) Schlafgelegenheiten, die u. U. tagsüber als Sitze dienen können,
c) Kochgelegenheit und
d) Einrichtungen zur Unterbringung von Gepäck und sonstigen Gegenständen.
Diese Ausrüstungsgegenstände sind im Wohnbereich fest anzubringen, mit Ausnahme des Tischs, der leicht entfernbar sein kann.
Darüber hinaus prüfen die Sachverständigen der Prüforganisationen auch, ob von den einzelnen Bauteilen im Falle eines Unfalls keine Gefahr für die Insassen ausgeht. Wichtig sind dafür zum Beispiel die Möglichkeit, Schränke und Türen fest zu verriegeln. Hohe Anforderungen gelten auch beim Kochen. Relevant ist neben dem Anschluss des Kochers auch ein Hitzeschutz für umliegende Fahrzeugteile. Nicht zuletzt muss ein Wohnbus auch über ausreichend Fluchtwege verfügen. Hierbei kann es sich um Türen, aber auch um Fenster, Luken oder Klappen handeln.
Übrigens! Ein Wohnbus muss nicht immer mit einer spartanischen Lebensweise einhergehen. So besteht mittlerweile die Möglichkeit, sogenannte Liner zu kaufen. Hierbei handelt es sich um Luxus-Wohnmobile in der Größe von Reisebussen. Neben einem separaten Schlafzimmer und einem vollausgestatteten Bad verfügen entsprechende High-End-Modelle auch über eine integrierte Garage für einen Kleinwagen.
Welche Vorschriften gelten für Reisen mit dem Wohnbus?
Damit ein Wohnbus am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen darf, muss nicht nur das mobile Heim verschiedene Anforderungen erfüllen, sondern auch für den Fahrer gelten Vorgaben. So muss dieser über die entsprechende Fahrerlaubnis verfügen. Welche Führerscheinklasse dabei im Einzelnen notwendig ist, hängt vor allem vom Gewicht und den Maßen des Fahrzeugs ab. Ein wichtiger Aspekt, den Sie bereits vor dem Kauf des Wohnbusses berücksichtigen sollten.
Darüber hinaus gilt es zu klären, wo Sie den Wohnbus abstellen dürfen. Am einfachsten ist dies logischerweise auf dem eigenen Privatgrundstück oder einem kostenpflichtigen Stellplatz auf einem Campingplatz, denn dort darf das Kfz unbegrenzt stehen. Auf öffentlichen Parkflächen gilt es die allgemeinen Vorgaben zum Halten und Parken zu berücksichtigen. Laut § 12 Abs. 3a Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ist so zum Beispiel für Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5 t in innerörtlichen Wohngebieten das regelmäßige Parken zwischen 22 und 6 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen untersagt.
Ergänzend dazu dürfen Sie auf einem öffentlichen Parkplatz den Wohnbus nicht als Erstwohnsitz nutzen, denn dabei handelt es sich um eine genehmigungspflichtige Sondernutzung der öffentlichen Verkehrsfläche. Fehlt die Erlaubnis, droht ein Bußgeld. Zudem muss es sich laut Verwaltungsrecht beim Erstwohnsitz um einen festen Wohnsitz handeln.
Wollen Sie einen Wohnbus kaufen oder mieten, sollten Sie zu einen sicherstellen, dass Sie das Fahrzeug auch sicher steuern können. Hilfreich können dafür ein paar Fahrstunden in der Fahrschulesein. Zudem gilt es darauf zu achten, dass alle Umbauten den gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Lassen Sie sich daher entsprechende Gutachtenzeigen und suchen Sie ggf. einen unabhängigen Sachverständigen auf.
Seit 2016 verstärkt Nicole die Redaktion von bussgeldkatalog.org. Zuvor absolvierte sie ein Studium der Buchwissenschaft und Kulturanthropologie in Mainz. Zu ihren thematischen Schwerpunkten zählen unter anderem die verschiedenen Aspekte der Verkehrserziehung und Verkehrssicherheit, Verkehrsregeln im Ausland sowie das Zollrecht.