Wohnmobil beim Diesel-Skandal: Wer ist beteiligt?

Von Dörte L.

Letzte Aktualisierung am: 4. September 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

FAQ: Wohnmobil mit Diesel vom Skandal betroffen

Gibt es auch beim Wohnmobil mit Diesel einen Skandal bezüglich der Abgassoftware?

Nachdem VW als erstem Hersteller eine Manipulation der Abgaswerte zu Lasten gelegt wurde, sind in den letzten Jahren weitere Hersteller und Marken in den Abgasskandal verwickelt. Auch bei verschiedenen Wohnmobilen-Modellen wurde Software eingesetzt, die im Prüfstand niedrigere Abgaswerte erzeugte, als das im Normalverkehr der Fall war bzw. ist.

Welche Wohnmobile sind vom Dieselskandal betroffen?

Neben Modellen von VW und Mercedes sind auch Fahrzeuge von Fiat und Iveco vom Abgasskandal bei Wohnmobilen betroffen. Wie Sie herausfinden können, ob Ihr Diesel ein vom Skandal betroffenes Wohnmobil ist, lesen Sie hier.

Was können Sie tun, wenn Ihr Wohnmobil-Diesel vom Skandal betroffen ist?

Gehört Ihr Fahrzeug zu den betroffenen Modellen, können rechtliche Schritte sowie Schadensersatzansprüche möglich sein. Lassen Sie am besten von einem Anwalt prüfen, ob Ansprüche bestehen und was bezüglich der Verjährung geregelt ist. Darüber hinaus kann ein Umtausch in ein neues Fahrzeug eine Option sein, wenn die Gewährleistung noch greift. Mehr dazu hier.

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Dieselskandal bei Wohnmobilen: Was bedeutet das genau?

Dieselskandal: Auch für Wohnmobile wurde Schummelsoftware verwendet.
Dieselskandal: Auch für Wohnmobile wurde Schummelsoftware verwendet.

Dass Fahrzeuge mit sogenannter Schummelsoftware ausgestattet wurden, überrascht seit dem Bekanntwerden des Dieselskandals bei VW kaum noch jemanden. Nach und nach kamen Manipulationen an den Abgaswerten auch bei anderen Herstellern und Fahrzeugmarken ans Licht. Konkret bedeutet dies, dass Software im Fahrzeug verwendet wurde, welche die Abgaswerte auf dem Prüfstand runter regelt und so eine falsche Ausgangsposition für die Zulassung bzw. die Angaben zum Fahrzeug schafft.

Die Abgaswerte der Motoren im normalen Gebrauch liegen oftmals um ein Vielfaches höher. So wird nicht nur die Umwelt im größeren Maße als gedacht geschädigt, auch die Einnahmen der Kfz-Steuer, welche auch anhand der Abgaswerte erhoben wird, fallen niedriger aus. In jedem Fall handelt es sich bei der Verwendung dieser Software gemäß dem grundsätzlichen Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) um eine „vorsätzlich sittenwidriger Schädigung“ (BGH, 25.05.2020, Az.: VI ZR 252/19). Dies stellt eine Mangel dar und begründet einen Anspruch auf Schadensersatz bei betroffenen Besitzern.

Welche Motoren sind betroffen?

Die Gerichte und auch der BGH kamen und kommen mit Urteilen kaum hinterher und es kann mitunter einige Zeit dauern, bis Betroffene Ansprüche geltend machen können. Da ist die Nachricht, dass nun auch das besonders in den jetzigen Coronazeiten zu neuer Beliebtheit aufgestiegene Wohnmobil, wenn es Diesel fährt, vom Skandal betroffen sein könnte, nicht sonderlich erfreulich.

Die Frage, die sich Besitzer nun als erstes stellen, lautet natürlich „Ist mein Wohnmobil vom Dieselskandal betroffen?“. Darauf folgt oftmals dann die Frage danach, was nun zu tun ist. Denn gelten für ein Wohnmobil mit Diesel, das vom Skandal betroffen ist, die gleichen Regelungen und Vorgehensweise wie bei den zuvor betroffenen PKW-Modellen? Können bereits bestehende Urteile auch auf Wohnmobil-Modelle angewandt werden?

Wichtig ist zunächst, herauszufinden, ob Ihr Wohnmobil überhaupt zu den Modellen gehört, bei denen eine gezielte Manipulation anzunehmen ist. Es kann jedoch etwas schwierig sein, an diese Informationen zu kommen, denn viele Wohnmobilhersteller nutzen Grundgerüste und Motoren der folgenden Fahrzeugbauer:

  • Fiat (Ducato)
  • IVECO
  • VW (T5 oder T6) oder
  • Mercedes (Sprinter bzw. Crafter).
Wohnmobil-Diesel: Der Skandal betrifft bestimmte Motoren.
Wohnmobil-Diesel: Der Skandal betrifft bestimmte Motoren.

Die Staatsanwaltschaft Frankfurt/Main ermittelt derzeit hauptsächlich zu Fahrzeugen mit den Fiat Motoren 110 Multijet (F1AE3481G), 115 Multijet (250A1000 und F1AE3481D) und 180 Multijet (F1CE3481E). Besitzer mit Motoren der Euro-Klassen 5 und 6 von Fiat und IVECO sowie von VW, Mercedes, Citroën und Ford sollten grundsätzlich überprüfen lassen, ob bei Ihnen die betreffende Software verbaut wurde und ihr Wohnmobil-Diesel in den Skandal involviert ist.

Wohnmobile, welche zwischen 2014 und 2019 erstzugelassen wurden, sind vorrangig betroffen. Zu den bekanntesten Herstellern, die auf den vorhandenen Grundgerüsten aufbauen, gehören unter anderem Adria, Bürstner, Carthago, Concorde, Dethleffs, Hymer oder auch Knaus sowie Westfalia

Wohnmobil mit Diesel: Was beim Skandal zu tun ist

Ist Ihr Wohnmobil-Diesel vom Skandal betroffen, sollten Sie darüber informieren, was zu tun ist. Gibt es für Ihr Modell eine Rückrufaktion, die mit einem Rückkauf verbunden ist oder steht ein Software-Update zur Verfügung? Können Sie Schadensersatzansprüche geltend machen? Möchten Sie Ihr Modell überhaupt behalten?

Für Wohnmobile, die vom Dieselskandal betroffen sind, können Besitzer unter Umständen Schadensersatz verlangen.
Für Wohnmobile, die vom Dieselskandal betroffen sind, können Besitzer unter Umständen Schadensersatz verlangen.

Ist ein Software-Update vorgesehen, müssen Besitzer ihr Wohnmobil in die Werkstatt bringen. Kosten sollten für Sie hier in der Regel nicht entstehen. Allerdings kann ein Software-Update auch bedeuten, dass die nun angezeigten Abgaswerte in bestimmten Regionen und Städten zu einem Dieselfahrverbot führen. Zu hohe Werte könnten zudem die allgemeine Zulassung des Fahrzeugs beeinflussen. Ist das Wohnmobil mit Diesel vom Skandal betroffen und steht kein Update zur Verfügung, kann das schlimmstenfalls die Zulassung kosten. Ob das jedoch tatsächlich der Fall sein könnte, bleibt abzuwarten.

Fahrzeugbesitzer, deren Fahrzeuge sich noch innerhalb der zweijährigen Gewährleistungsfrist befinden, haben das Recht, eine Nachbesserung bzw. einen Ersatz für das nun mangelhafte Fahrzeug zu verlangen. Auch die teilweise Rückerstattung des Kaufpreises (abzüglich der Nutzungspauschale) oder die komplette Rückabwicklung des Kaufs inklusive Rückgabe des Fahrzeugs stellen mögliche Optionen dar.

Außerhalb der Gewährleistung greift das bereits erwähnte Urteil des BGH. Betroffene Besitzer, deren Wohnmobil-Diesel Teil vom Skandal ist, können ebenfalls eine Rückabwicklung oder Schadensersatz geltend machen. Wichtig ist hier, dass die Ansprüche noch nicht verjährt sind. Fahrzeugbesitzer sollten mit Hilfe eines Anwalts prüfen, ob Ansprüche bestehen und wie diese durchzusetzen sind.

Quellen und weiterführende Links

Über den Autor

Dörte
Dörte L.

Dörte studierte Anglistik und Germanistik ihre und ist seit 2016 Teil des bussgeldkatalog.org-Teams. Ihre redaktionellen Schwerpunkte liegen in Themenbereichen wie Regeln zur Schifffahrt, ausländische Verkehrsregeln oder Vorschriften für Lkw-Fahrer.

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