Wohnmobil-Führerschein: Reicht Klasse B aus?

Von Dörte L.

Letzte Aktualisierung am: 8. September 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Welche Führerscheinklasse für ein Wohnmobil nötig ist, bestimmt das Gewicht

Beim Wohnmobil muss eine Fahrerlaubnis vorliegen. Ohne diese, darf nicht gefahren werden.
Beim Wohnmobil muss eine Fahrerlaubnis vorliegen. Ohne diese, darf nicht gefahren werden.

Mit Kind, KatzeHund und viel Gepäck in den Urlaub, auch eine Reise mit dem Wohnmobil verlangt oft einiges an logistischem Geschick. Eine Überladung wird nicht nur teuer, sondern kann schnell auch zu einem gefährlichen Problem werden. Doch was viele nicht bedenken ist, dass das zulässige Gewicht für das Fahrzeugs auch Einfluss auf die notwendige Fahrerlaubnis hat. Ein Wohnmobil ohne passenden Führerschein zu fahren, ist dann keine Ordnungswidrigkeit mehr.

Doch welchen Führerschein braucht man für ein Wohnmobil? Welche Führerscheinklassen kommen überhaupt in Betracht und was sollten Fahrer diesbezüglich beachten? Diese und weitere Fragen zum Thema „Führerschein für ein Wohnmobil“ erläutert der nachfolgende Ratgeber näher.

FAQ: Der fürs Wohnmobil nötige Führerschein

Gibt es einen Wohnmobilführerschein?

Nein, einen solchen Führerschein fürs Wohnmobil gibt es nicht.

Welchen Führerschein brauche ich für ein Wohnmobil?

Das ist vom zulässigen Gesamtgewicht des Fahrzeugs abhängig. Wohnmobile bis 3,5 t können mit einem Führerschein der Klasse B gefahren werden. Für Fahrzeuge mit einem höheren Gewicht müssen die Führerscheinklasse C1 oder C vorliegen.

Muss mit Sanktionen gerechnet werden, wenn nicht die richtige Fahrerlaubnis vorhanden ist?

Ja, wird ein Wohnmobil gefahren, ohne dass die korrekte Fahrerlaubnis vorliegt, machen sich Fahrer strafbar. Gemäß den Vorgaben des Strafgesetzbuches ist mit Geld- oder Freiheitsstrafen zu rechnen.

Auszug aus dem Bußgeldkatalog

Fahren Urlauber ein Wohnmobil mit unpassendem Führerschein, müssen sie mit Sanktionen rechnen. Das Fahren ohne Führerschein wird in Deutschland wie folgt geahndet:

VergehenStrafePunkte in Flens­burg
Ohne gültige oder vorhandene Fahr­erlaubnis gefahrenGeld- oder Freiheits­strafe bis zu einem Jahr3
Fahrlässig ohne Fahrerlaubnis gefahrenGeldstrafe bis zu 180 Tages­sätzen,
Freiheits­strafe bis zu sechs Monate
3

Welche Führerscheinklasse für welches Wohnmobil?

Wohnmobil: Mit welchem Führerschein Sie fahren dürfen, bestimmt das zulässige Gewicht des Fahrzeugs.
Wohnmobil: Mit welchem Führerschein Sie fahren dürfen, bestimmt das zulässige Gewicht des Fahrzeugs.

Ohne gültige Fahrerlaubnis geht auch beim Wohnmobil nichts. Ein Führerschein muss also in jedem Fall vorhanden sein, wenn Urlauber mit dem Camper verreisen möchten. Allerdings gibt es keinen expliziten Wohnmobilführerschein, der allein zum Fahren dieser berechtigt. Welchen Führerschein Fahrer für ein Wohnmobil besitzen müssen, ist unmittelbar davon abhängig, wie schwer das Fahrzeug ist, also welches zulässige Gesamtgewicht in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist.

Je nachdem wie schwer also das Fahrzeug ist, muss die entsprechende Führerscheinklasse für das Wohnmobil vorliegen. Mindestens wird jedoch die Klasse B verlangt, da es sich bei einem Camper um ein mehrspuriges Fahrzeug handelt, welches bauartbedingt schneller als 45 km/h ist. Es ist also üblicherweise eine Mindestanforderung, dass ein Wohnmobil mit einem Führerschein Klasse B gefahren wird.

Allerdings ist es bei größeren Modellen nicht selten, dass das Gewicht die Obergrenze von 3,5 t überschreitet. Ein solches Wohnmobil dann mit dem Autoführerschein zu fahren, ist keine gute Idee, denn im schlimmsten Fall machen sich Fahrer strafbar. Gleiches gilt natürlich auch, wenn überhaupt keine gültige Fahrerlaubnis vorliegt.

Alter oder neuer Führerschein? Beim Wohnmobil ist das wichtig

Ein größeres Wohnmobil dürfen Sie mit dem alten PKW-Führerschein weiterhin fahren.
Ein größeres Wohnmobil dürfen Sie mit dem alten PKW-Führerschein weiterhin fahren.

Von Bedeutung ist auch, in welchem Jahr Sie den Führerschein erworben haben, denn Inhaber der alten Klasse 3 dürfen wesentlich mehr als es die Klasse B zulässt. Auch nachdem der alte rosa Führerschein, der vor 1999 erworben wurde, in einen im Scheckkartenformat umgetauscht wurde, bleiben die Berechtigungen bestehen. Das bedeutet im Zusammenhang mit einem Wohnmobil, dass der Führerschein es erlaubt, ein Fahrzeug mit einen zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 7,5 t zu führen.

Die Klasse C1 ist in dieser Fahrerlaubnis enthalten, sodass Sie schwere Wohnmobile steuern dürfen. Liegt das zulässige Gesamtgewicht allerdings über 7,5 t, reicht auch ein alter Führerschein nicht mehr aus. Haben Fahrer die Prüfung nach 1999 abgelegt, besitzen sie nur noch den Führerschein der Klasse B. Beim Wohnmobil hat das die Auswirkung, dass hier besonders aufs Gewicht geachtet werden muss

Wohnmobil: Führerschein der Klasse B und was damit erlaubt ist

Jeder Autofahrer, der einen EU-Führerschein der Klasse B besitzt, sollte wissen, dass dieser nur das Fahren von Fahrzeugen gestattet, welche nicht mehr als 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht aufweisen. Das ist selbstverständlich auch zu beachten, wenn Urlauber ein Wohnmobil fahren. Mit dem Führerschein Klasse B sind die Möglichkeiten, was das Gewicht und die Größe anbelangt, doch recht eingeschränkt.

Wichtig ist, dass die Beschränkungen auch dann bestehen bleiben, wenn Urlauber im Ausland unterwegs sind und dort andere Vorgaben bezüglich des Gewichts für den nationalen Führerschein gelten. Das ist unter anderem von Bedeutung, wenn ein Wohnmobil vor Ort gemietet werden soll. Ist dieses für die vorhandene Führerscheinklasse nicht zulässig, kann auch im Ausland ein Verfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis drohen.

Für ein Wohnmobil bis zu 3,5 Tonnen ist der Führerschein der Klasse B ausreichend.
Für ein Wohnmobil bis zu 3,5 Tonnen ist der Führerschein der Klasse B ausreichend.

Wird ein Wohnmobil mit B-Führerschein gefahren, darf es also inklusive Beladung und aller Passagiere nicht mehr als 3,5 t wiegen.

Ist zudem noch ein Anhänger, zum Beispiel für Fahrräder, eingeplant, müssen hier ebenso die Gewichtsbeschränkungen der Führerscheinklasse beachtet werden. Wiegt das Fahrzeug bereits 3,5 t, darf ein solcher Anhänger nicht mehr als 750 kg wiegen. Tut es doch aber das Zugfahrzeug ist leichter, muss das Gespann insgesamt unter 3,5 t bleiben.

Möchten Fahrer mehr Gepäck oder Ausrüstung mitnehmen, benötigen sie fürs Wohnmobil eine andere Führerscheinklasse. Geht es nur um den Anhänger, kann die durchaus die Eintragung einer Schlüsselzahl ausreichend sein. So kann beim Wohnmobil, wenn im Führerschein die B96 eingetragen ist, ein Anhänger zwischen 750 kg und 3500 kg gezogen werden. Für das Gespann an sich sind dann zwischen 3,5 t und 4,25 t als Gesamtgewicht zulässig.

LKW-Führerschein: Für ein Wohnmobil über 3,5 t notwendig

Liegt das zulässige Gesamtgewicht des Campers nun höher und soll kein Anhänger mit verreisen, müssen sich Fahrer Gedanken machen. Denn sie dürfen das Wohnmobil mit dem normalen Führerschein der Klasse B dann nicht steuern. Es spielt hier auch keine Rolle, ob das Fahrzeug als PKW, Wohnmobil oder LKW zugelassen ist, denn das Gewicht gibt vor, welche Fahrerlaubnis zum Fahren benötigt wird.

Wohnmobil über 3,5 Tonnen: Der Führerschein der Klasse C1 ist mindestens notwendig.
Wohnmobil über 3,5 Tonnen: Der Führerschein der Klasse C1 ist mindestens notwendig.

Ein Führerschein für ein Wohnmobil über 3,5 Tonnen muss, wenn er nach 1999 ausgestellt wurde, entweder die Klasse C1 (C1E) oder C (CE) aufweisen. C1 ist allerdings mindestens notwendig, um mit diesem Camper unterwegs sein zu dürfen. Liegt das Gewicht sogar über 7,5 t muss für dieses Wohnmobil der LKW-Führerschein der Klasse C unbedingt vorhanden sein.

In diesem Fall verursacht das schwere Wohnmobil durch den Führerschein Kosten. Denn die für die notwendige Fahrerlaubnis sind theoretische und praktische Prüfungen so absolvieren. Darüber hinaus müssen einige Themenbereiche auch in Fahrstunden nachweislich abgedeckt sein. Daher können dieser zusätzliche Kostenfaktor sowie die aufzuwendende Zeit eine Rolle bei der Entscheidung über das Wohnmobil spielen.

Übersicht: Welcher Führerschein passt zu welchem Wohnmobil?

Die nachfolgende Übersicht zeigt auf, mit welchem Führerschein welches Wohnmobil (ohne Anhänger) gefahren werden darf:

Führerscheinzulässiges Wohnmobil
alter Führerschein der Klasse 3Wohnmobile bis zu 7,5 t
Führerschein der Klasse BWohnmobile bis zu 3,5 t
Führerschein der Klasse C1Wohnmobile zwischen 3,5 t und 7,5 t
Führerschein der Klasse CWohnmobile ab 7,5 t (3,5 t inbegriffen)

Über den Autor

Dörte
Dörte L.

Dörte studierte Anglistik und Germanistik ihre und ist seit 2016 Teil des bussgeldkatalog.org-Teams. Ihre redaktionellen Schwerpunkte liegen in Themenbereichen wie Regeln zur Schifffahrt, ausländische Verkehrsregeln oder Vorschriften für Lkw-Fahrer.

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15 Kommentare

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  1. wolfgang r
    Am 9. Juni 2022 um 12:56

    Hallo, habe meinen FS am 07.04.1967 Klasse 3 und am 09.05.1970 Klasse 2 , was darf ich fahren ? Danke

  2. Florian W
    Am 7. Juni 2022 um 21:51

    Hallo

    Darf ich mit der Führerscheinklasse B eine Kombination aus PKW (zul. Gesamtgewicht 2.020 Kg) und Wohnwagen (zul. Gesamtgewicht 1.400 Kg) fahren? Die zulässig eingetragene Anhängelast gebremst ist 1.600 Kg.

    Das Gespann hat also unter 3.500 Kg. Sollte somit möglich sein, oder?

    Ich bin etwas unsicher, da bei Klasse B immer eine Anhängelast von 750 Kg erwähnt ist?

  3. Massmann
    Am 2. Mai 2022 um 19:03

    Hallo,
    also ich habe ein Führerschein BE

    Darf ich dann ein Wohnmobil mit 4tonnen fahre

  4. Peter S.
    Am 1. Februar 2022 um 20:29

    Eine Frage mein Führerschein ist vor dem 1. April 1980 ausgestellt wordenbin jetzt über 50 Jahren alt darf ich dann ein Wohnmobil fahren über 3,5 t ohne einen Gesundheitscheck abzulegen alle 5 Jahre?
    Bei mir in Feld 11 meines Führerscheins ist kein Eintrag also keine Gültigkeitsdatum befristet drin

  5. jürgen
    Am 24. Oktober 2021 um 0:07

    sehr, sehr gut erklärt

  6. Wolfgang W
    Am 12. Oktober 2021 um 9:36

    Meine Frau hat Ihren Führerschein 1989 noch in Polen gemacht für PKW. Beim Umschreien auf den neuen Polnischen EU Führerschein wurde nur B1 und B eingetragen und C1 bis 7,5t nicht wie bei der Umschreibung von Klasse 3 alt in Deutschland. Ich dachte das ist innerhal der EU gleich geregelt?

  7. Norbert J
    Am 7. Oktober 2021 um 18:39

    Hallo zusammen ich habe jahre lang schwere lkw ( kl. 2 ) gefahren doch mit dem Eintritt ins Renten dasein keine Ärztliche untersuchung gemacht
    darf ich nun kein womo über 7,5 to mehr fahren ? Danke für info

  8. G.Kratzin
    Am 12. September 2021 um 16:46

    Hallo!
    Mein grrauer Lappen ist von 1976, hinten steht was von 2,8t Zul.Gesamtgewicht.
    Muß den Lappen bis zum 19.1.22 umschreiben lassen.
    Meine Frage: Darf ich damit ein Wohnmobil fahren, welche allgemein 3,5t haben?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 6. Oktober 2021 um 9:49

      Hallo G.Kratzin,

      mit dem Führerschein der Klasse B dürfen auch Wohnmobile mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5t gefahren werden. Für Fahrzeuge mit einem höheren Gewicht müssen die Führerscheinklasse C1 oder C vorliegen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  9. M Ryseck
    Am 23. November 2020 um 0:52

    Hallo ich bin in einem Wohnmobilforum und da war die Frage wenn einer mit Führerschein klasse B ein Mobil mit 3,5 T fährt aber überladen hat ,ist das nur eine Ordnungswidrigkeit oder fahren ohne gültige Fahrerlaubnis .Nicht nur in Deutschland sondern wie sieht es in Österreichaus(.Über eine Antwort würde ich mich freuen
    M.Ryseck

    • Rainer
      Am 13. April 2024 um 14:26

      sstraftat, ganz klar weil du nicht im Besitz der Klasse C 1 bist

  10. oliver
    Am 27. Juli 2020 um 17:04

    Darf ich mit meinem D Führerschein ein Wohnmobil bis 7,5 Tonnen fahren?
    Das Fahrzeug ist ein MB 609D Bj. 93, mit Kofferaufbau.
    Zurzeit noch als LKW zugelassen,soll aber als Wohnmobil umgebaut werden.
    Vielen Dank im Vorraus

  11. André
    Am 21. Juli 2020 um 22:05

    Hallo, geht aich ein Führerschein Klasse D1 oder D. Bei einem Wohnmobil über 3,5t.
    Vielen Dank für die Rückmeldung.

  12. Martin
    Am 8. Juni 2020 um 22:08

    Hallo,

    da ja Wohnmobile in der EU-Kategorie M eingeordnet sind und nach der deutschen FeV §6 die Klasse D1 nur bis 8 m geht müsste dies ja heißen,
    ein Fz was größer wie 8m ist, die Klasse D benötigt.
    Haben Sie dazu entsprechende Informationen?

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