Wunschkennzeichen in Düsseldorf: Das müssen Sie tun
Letzte Aktualisierung am: 19. August 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
So erhalten Sie Ihr Wunschkennzeichen der Stadt Düsseldorf beim Straßenverkehrsamt
Möchten Sie ein Kfz-Wunschkennzeichen in Düsseldorf – für Motorrad, Auto oder ein anderes Kraftfahrzeug – beantragen? In Düsseldorf ist es möglich, dass Sie Ihr Wunschkennzeichen so reservieren wie in anderen Städten auch.
Übrigens: Ihr Wunschkennzeichen in Düsseldorf können Sie online reservieren. Dies ist natürlich kein Muss. Es besteht ebenso die Möglichkeit, Ihr Wunschkennzeichen beim Straßenverkehrsamt der Stadt Düsseldorf zu reservieren.
Um Kfz-Wunschkennzeichen in Düsseldorf zu prüfen, benötigen Sie in der Regel nicht einmal einen Mitarbeiter der Zulassungsstelle. Oftmals können Sie dies auf der zuständigen Internetseite der Zulassungsstelle tun.
Finden Sie jetzt Ihr persönliches Wunschkennzeichen
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Wunschkennzeichen in Düsseldorf
Möchten Sie Ihr Fahrzeug in Düsseldorf bei der Zulassungsstelle mit einem Wunschkennzeichen anmelden, müssen Sie die Unterlagen mitbringen, die Sie auch bei einer einfachen Kfz-Zulassung benötigen. Dazu zählen zum Beispiel die Fahrzeugpapiere sowie den Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung. Zusätzlich brauchen Sie den Reservierungsbeleg für Ihr Wunschkennzeichen.
Wer ein Wunschkennzeichen in Düsseldorf reserviert, muss mit Gebühren von insgesamt 12,80 Euro rechnen. Wie sich dieser Betrag zusammensetzt, erfahren Sie in diesem Abschnitt.
Damit bei der Kfz-Zulassungsstelle Düsseldorf Ihr persönliches Wunschkennzeichen auch für Sie reserviert werden kann, muss die Buchstaben- und Zahlenkombination vorab geprüft werden – zum einen darauf, ob diese zulässig und zum anderen, ob diese überhaupt noch verfügbar ist. Ist beides der Fall, wird Ihr Kennzeichen für insgesamt 90 Tage für Sie reserviert.
Welche Kosten entstehen bei einem Wunschkennzeichen in Düsseldorf?
Wenn Sie beim Straßenverkehrsamt in Düsseldorf Ihr Kfz-Wunschkennzeichen reservieren, fallen dafür gesonderte Gebühren an. Diese sind in ganz Deutschland einheitlich. So fallen für ein Wunschkennzeichen in Düsseldorf Kosten von insgesamt 12,80 Euro an.
Der Betrag von 12,80 Euro setzt sich aus dem Aufschlag für ein gewünschtes Kennzeichen (10,20 Euro) und aus den Reservierungsgebühren (2,60 Euro) zusammen.
Wenn Sie beim Straßenverkehrsamt in Düsseldorf Ihr Wunschkennzeichen reservieren und das Kfz an- oder ummelden, fallen selbstverständlich auch die Kosten für die Zulassung an. Dies müssen Sie bedenken, wenn Sie Ihr Wunschkennzeichen in Düsseldorf kaufen. Grundsätzlich gilt in diesem Zusammenhang, dass Sie Ihr Wunschkennzeichen in Düsseldorf beim Straßenverkehrsamt Ihrer Wahl beantragen können.
Hier können Sie Ihr Wunschkennzeichen reservieren
Beim Straßenverkehrsamt (StVA/SVA) in Düsseldorf können Sie Wunschkennzeichen reservieren. In der nordrhein-westfälischen Landeshauptstadt besteht – wie auch in den anderen Städten Deutschlands – die Möglichkeit, dass Sie insgesamt drei Nummernschilder reservieren können.
Diese Reservierungen bleiben für insgesamt 90 Tage bestehen. Erfolgt bis dahin keine Zulassung, verfällt die Vormerkung. Sind Sie auf der Suche nach einem Straßenverkehrsamt, um ein Wunschkennzeichen in Düsseldorf zu erhalten, haben Sie Glück. Denn es gibt nicht nur ein Verkehrsamt in Düsseldorf, bei dem Wunschkennzeichen reserviert werden können. Insgesamt zählt die Stadt Düsseldorf sieben verschiedene Stellen.
Wie läuft eine Kfz-Zulassung mit dem Wunschkennzeichen in Düsseldorf ab?
Die Kfz-Zulassung in Düsseldorf erfolgt mit Wunschkennzeichen im Prinzip auf die gleiche Weise wie die herkömmliche Zulassung eines Fahrzeugs. Wollen Sie Ihr Fahrzeug in der Stadt Düsseldorf mit Wunschkennzeichen anmelden, müssen Sie unter anderem folgende Papiere mitbringen:
- Reservierungsbeleg des Wunschkennzeichens
- Fahrzeugpapiere
- Belege der Kfz-Versicherung des Fahrzeugs
Haben Sie alle nötigen Unterlagen bei sich, wenn Sie in Düsseldorf beim Straßenverkehrsamt mit Wunschkennzeichen Ihr Fahrzeug zulassen möchten, dürfte der An- oder Ummeldung nichts im Wege stehen.
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