Wunschkennzeichen in Karlsruhe beantragen: So müssen Sie vorgehen
Letzte Aktualisierung am: 28. August 2024
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Ihr Wunschkennzeichen in Karlsruhe
Viele Autofahrer möchten dem eigenen Fahrzeug durch individuelle Kombinationen aus Buchstaben und Zahlen einen persönlicheren Charakter verleihen. Wie in vielen anderen Städten Deutschlands, ist es auch in Karlsruhe möglich, sich ein Autokennzeichen nach eigenen Wünschen zusammenzustellen. Egal wo Sie Ihr Wunschkennzeichen für Karlsruhe erwerben wollen, online reservieren können Sie es jederzeit. Dabei müssen Sie nur fahrzeugspezifische Vorschriften und Sonderregelungen beachten.
Im folgenden Text sind die wichtigsten Informationen für Registrierung und Zulassung einmal für Sie zusammengefasst. Der untenstehende Kennzeichengenerator steht Ihnen ebenfalls zur Verfügung, um vorab Ihr individuelles Wunschkennzeichen für Karlsruhe zu prüfen.
Finden Sie jetzt Ihr persönliches Wunschkennzeichen
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Wunschkennzeichen in Karlsruhe
Grundsätzlich besteht das Autokennzeichen aus der vorgeschriebenen Buchstabenkombination “KA” für die Stadt Karlsruhe, gefolgt von Ihren selbst gewählten Buchstaben (maximal zwei) und Ziffern (maximal vier für Fahrzeuge außer Krafträdern). Es gibt jedoch auch Sonderregelungen (z.B. für saisonale oder Elektrokennzeichen) sowie abweichende Richtlinien für PKW und Motorräder, die Sie kennen sollten. Diese finden Sie hier.
Wohnen Sie im Landkreis, können Sie bei allen zuständigen Stellen (z.B. dem Landratsamt) ein Wunschkennzeichen im Kreis Karlsruhe vor Ort oder online reservieren lassen. Einen etwaigen Antrag auf Zulassung des Kennzeichens können Sie ebenfalls stellen. Welche Stellen genau verantwortlich sind, erfahren Sie hier.
Sichern Sie sich in Karlsruhe ein Wunschkennzeichen per Reservierung, müssen Sie dafür insgesamt mit 12,80 Euro (10,20 Euro für das Nummernschild und 2,60 Euro für die Reservierung) als Kosten für das Wunschkennzeichen rechnen. Eine umfangreiche Übersicht (beispielsweise für die konkreten Kosten eines Zulassungsantrags) finden Sie in der Anlage zu § 1 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Rechtsgrundlage: Alle Kombinationsmöglichkeiten beim Wunschkennzeichen in Karlsruhe
Jedes Kennzeichen muss gemäß § 9 Abs. 1 der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) mit “einem Unterscheidungszeichen […] für den Verwaltungsbezirk, in dem das Fahrzeug zugelassen ist” beginnen. Für Karlsruhe ist das die Buchstabenfolge “KA”.
Diese Kombinationsmöglichkeiten sind laut Bürgerservice Karlsruhe zulässig:
- KA – zwei Buchstaben und drei Zahlen (grundsätzlich gültig für alle Fahrzeuge)
- KA – zwei Buchstaben und vier Zahlen (alle Fahrzeuge außer Motor- und anderen Krafträdern) innerhalb des Intervalls KA – NA 1000 bis KA – ZZ 9999
- KA – ein Buchstabe und drei Zahlen oder zwei Buchstaben und zwei Zahlen (für Motor- und andere Krafträder) mit mindestens einem B, F, G oder Q
Etwaige Sonderregelungen:
- Für Ihr Motorrad ist ein Wunschkennzeichen in Karlsruhe mit den kleineren Maßen 18 x 22 cm möglich.
- Bestimmte Kombinationen von Buchstaben (z.B. NS, KZ, SS, SA und HJ) wird eine Zulassungsstelle nicht genehmigen, weil laut § 9 Abs. 1 der FZV:
Die Zeichenkombination der Erkennungsnummer sowie die Kombination aus Unterscheidungszeichen und Erkennungsnummer […] nicht gegen die guten Sitten verstoßen [dürfen].
Außerdem gilt für alle Wunschkennzeichen in Karlsruhe: Ein Elektroauto (E) sowie Fahrzeuge mit historischen (H) oder saisonalen Kennzeichen können aufgrund von Platzmangel nur maximal fünf Zeichen nach dem Karlsruher Unterscheidungszeichen haben (z.B. ein Buchstabe und vier Zahlen).
Das Antrags- und Reservierungsverfahren
Hier sind die wichtigsten Verfahrensgrundlagen für ein Wunschkennzeichen in Karlsruhe einmal für Sie zusammengefasst:
- Bevor Sie mit der Kfz-Zulassungsstelle Kontakt aufnehmen, sollten Sie in Karlsruhe Ihr Wunschkennzeichen reservieren.
- Die Reservierung ist für bis zu 90 Tage gestattet (eine Verlängerung der Reservierungsfrist ist nur nach telefonischer Vereinbarung möglich).
- Nach der erfolgreichen Reservierung steht für Sie ein Besuch bei einem Schilderpräger an. Dort müssen Sie Ihr gewähltes Autokennzeichen prägen lassen.
- Zum Termin sollen Sie letztendlich die für das Zulassungsverfahren wichtige Reservierungsbestätigung sowie Ihr Wunschkennzeichen für Karlsruhe als geprägtes Nummernschild mitbringen. So kann die Zulassungsstelle eine gültige Plakette daran befestigen.
Der letzte Schritt ist zudem notwendig, weil es bei vielen Bürgerbüros vor Ort keine Schilderpräger gibt. Das Bürgerbüro Durlach und die Zulassungsstelle in der Steinhäuserstraße 22 sind davon aber ausgenommen, weil sie hauseigene Präger haben.
Zuständige Zulassungsbehörden für den Kreis Karlsruhe
Für das Verfahren sind die Behörden zuständig, die sich im Bezirk Ihres Hauptwohn- oder Firmensitzes befinden. Je nach Stadtkreis übernimmt immer die Stadtverwaltung die Wunschkennzeichen in Karlsruhe. Je Landkreis ist das Landratsamt verantwortlich.
Diese Stellen verwalten jeweils die Wunschkennzeichen-Reservierung für den Kreis Karlsruhe im Land Baden-Württemberg:
- Kfz-Zulassungsstelle Karlsruhe in der Steinhäuserstraße 22
- Bürgerbüro Grötzingen
- Bürgerbüro Wettersbach
- Bürgerbüro Durlach
Nach Vereinbarung eines Termins können Sie Ihr gewähltes Kennzeichen dann registrieren. Es gibt dabei entweder die Möglichkeit eines persönlichen Gespräches vor Ort oder einer Abwicklung des Verfahrens über die internetbasierte Fahrzeugzulassung (i-Kfz). Bei der digitalen Variante bearbeitet die Zulassungsstelle Ihren Antrag allerdings kostengünstiger und mit höherer Priorität. Es bietet jedoch nicht jede diese Option an.
Wichtig für das Wunschkennzeichen in Karlsruhe: Stadt und Land regeln die Kennzeichen generell einheitlich. Es unterscheiden sich lediglich die Zuständigkeitsbereiche der Behörden.
Quellen und weiterführende Links
- Anlage zu § 1 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
- § 9 Abs. 1 der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)