Wunschkennzeichen in Mönchengladbach: So wird Ihr Wunsch wahr

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 24. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Was ist nötig, wenn Sie in Mönchengladbach ein Wunschkennzeichen reservieren möchten?

So bekommen Sie Ihr Wunschkennzeichen in Mönchengladbach.
So bekommen Sie Ihr Wunschkennzeichen in Mönchengladbach.

Für einige Autobesitzer ist die Anmeldung ihres Fahrzeugs – ob Neuwagen oder Gebrauchtfahrzeug – ein Highlight. Reserviert der Fahrzeughalter dann zusätzlich beim Straßenverkehrsamt (StVA) Mönchengladbach ein Wunschkennzeichen, verleiht dies dem neuen Auto zusätzlich eine persönliche Note. Denn dabei lässt sich die Kombination aus Buchstaben und Zahlen individuell bestimmen.

Doch was benötigen Sie, wenn Sie für Ihr Fahrzeug ein Wunschkennzeichen in Mönchengladbach bei der Zulassungsstelle beantragen möchten? Fallen dafür weitere Kosten an? Was gilt es zu beachten? Dies und weitere Infos erhalten Sie in folgendem Ratgeber.

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FAQ: Wunschkennzeichen in Mönchengladbach

Was kostet es ein Auto anzumelden in Mönchengladbach?

Für die Neuzulassung eines Fahrzeugs müssen Sie mit Gebühren ab 27,60 Euro rechnen.

Wie lange bleibt die Reservierung von einem Wunschkennzeichen bestehen?

Haben Sie Ihr Wunschkennzeichen reserviert, bleibt die Reservierung in der Regel 90 Tage bestehen, ehe sie wieder aufgelöst wird.

Kostet die Reservierung eines Wunschkennzeichens in Mönchengladbach mehr als anderswo?

Nein, die Gebühren von insgesamt 12,80 Euro sind bundesweit dieselben. Wie sich diese zusammensetzen, erfahren Sie an dieser Stelle.

Ist die gewünschte Buchstaben- und Zahlenkombination verfügbar?

Haben Sie sich dazu entschlossen, beim Straßenverkehrsamt Mönchengladbach ein Wunschkennzeichen zu reservieren, müssen Sie das ein oder andere bedenken. Unter anderem müssen Sie zunächst abwarten, ob Sie das Kennzeichen überhaupt erhalten.

Denn eines muss auch bei den Wunschkennzeichen in Mönchengladbach sein: die Verfügbarkeit zu prüfen. Zum einen muss festgestellt werden, ob die Buchstaben- und Zahlenkombination zulässig ist. Zum anderen muss in der Stadt Mönchengladbach Ihr Wunschkennzeichen noch verfügbar sein, es darf also nicht bereits vergeben sein.

Übrigens: Es ist ebenfalls möglich, Ihr Kfz-Wunschkennzeichen in Mönchengladbach online zu reservieren. Sicherlich ist dies der bequemere Weg. Zudem lassen sich bei der Kfz-Zulassungsstelle Mönchengladbach insgesamt drei Wunschkennzeichen gleichzeitig reservieren. Die Reservierung bleibt dann 90 Tage bestehen.

Wunschkennzeichen reservieren in Mönchengladbach: Mit welchen Kosten müssen Sie rechnen?

Sie können Ihr Wunschkennzeichen in Mönchengladbach online zu reservieren.
Sie können Ihr Wunschkennzeichen in Mönchengladbach online reservieren.

Möchte ein Kfz-Halter in der Stadt Mönchengladbach bei der Zulassungsstelle ein Wunschkennzeichen reservieren, muss er mit entsprechend höheren Gebühren rechnen. Diese setzen sich wie folgt zusammen:

  • Das Wunschkennzeichen für Mönchengladbach kostet beim Straßenverkehrsamt 10,20 Euro.
  • Die Reservierung des Nummernschilds kostet Sie weitere 2,60 Euro.

Der Gesamtbetrag von 12,80 Euro ist bundesweit einheitlich und betrifft damit nicht nur das Wunschkennzeichen der Stadt Mönchengladbach. Nur das Reservieren kann beim Preis variieren. Die oben genannte Gebühr bezieht sich ausschließlich auf die Online-Reservierung.

Wie verläuft eine Zulassung mit Wunschkennzeichen beim Straßenverkehrsamt Mönchengladbach?

Möchten Sie Ihr Fahrzeug mit Ihrem persönlichen Wunschkennzeichen in Mönchengladbach zulassen, benötigen Sie, zusätzlich zu den Unterlagen, die Sie beim Straßenverkehrsamt für die Zulassung vorlegen müssen, einen Reservierungsbeleg über Ihr MG-Wunschkennzeichen. In der nachfolgenden Liste haben wir Ihnen zusammengetragen, welche Unterlagen Sie unter anderem für die Kfz-Zulassung benötigen.

  • Ausweis, Reisepass oder ein anderes gültiges Ausweisdokument
  • Nachweis über Kfz-Versicherung (eVB-Nummer)
  • Zulassungsbescheinigung Teil zwei (bei Gebrauchtfahrzeugen auch Teil eins)
  • Nachweis der letzten Hauptuntersuchung
  • Einzugsermächtigung der Kfz-Steuer
  • COC-Bescheinigung

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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