Wunschkennzeichen in Rostock: So erhalten Sie es!

Von Laura T.

Letzte Aktualisierung am: 18. November 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Wie bekommen Sie Ihr Wunschkennzeichen in Rostock?

Wunschkennzeichen reservieren in Rostock: Personalisieren Sie Ihr Auto!
Wunschkennzeichen reservieren in Rostock: Personalisieren Sie Ihr Auto!

Ein Wunschkennzeichen zu haben, ist für viele Fahrzeughalter ein persönlicher Wunsch. Ein Wunschkennzeichen in Rostock zu reservieren, ermöglicht es, dem eigenen Auto eine individuelle Note zu verleihen. Sei es mit den Initialen, dem Geburtsdatum oder andere besondere Zahlen. Die Reservierung von Ihrem Wunschkennzeichen ist in Rostock im Rathaus vorzunehmen. Beim Landkreis Rostock ist die Zulassungsstelle für Ihr Wunschkennzeichen verantwortlich, welche die örtliche Zuständigkeit hat. Sie entscheiden dabei, ob vor Ort oder bequem und unkompliziert online. Doch wie genau funktioniert die Reservierung, was kostet sie und welche Besonderheiten gibt es bei der Zulassung? In diesem Artikel erhalten Sie die wichtigsten Informationen rund um das Wunschkennzeichen in Rostock.

Finden Sie jetzt Ihr persönliches Wunschkennzeichen

FAQ: Wunschkennzeichen in Rostock

Wie erhalte ich mein Wunschkennzeichen in Rostock?

Ein Wunschkennzeichen in Rostock erhalten Sie, indem Sie die Verfügbarkeit prüfen und es anschließend reservieren. Dies können Sie im Rathaus in Rostock durchführen oder bei der jeweiligen Zulassungsstelle Ihres Landkreises, die Sie beim Landkreis Rostock anfragen können. Die Kontaktdaten finden Sie hier.

Was kostet es, ein Kfz-Wunschkennzeichen in Rostock zu reservieren?

Für ein Wunschkennzeichen in Rostock fallen Gebühren in Höhe von 10,20 Euro an. Eine zusätzliche Gebühr von 2,60 Euro wird für die Wunschkennzeichenreservierung erhoben. Die Gesamtkosten betragen demnach 12,80 Euro.

Welches Ortskürzel hat die Stadt Rostock?

Das Ortskürzel der Stadt Rostock lautet „HRO“. In Rostock würde Ihr Wunschkennzeichen also auch dieses Kürzel tragen.

Wunschkennzeichen in Rostock: Die Verfügbarkeit prüfen

Reservieren Sie im Landkreis Rostock Ihr Wunschkennzeichen ganz einfach online!
Reservieren Sie im Landkreis Rostock Ihr Wunschkennzeichen ganz einfach online!

Bevor Sie ein Wunschkennzeichen in Rostock beantragen können, müssen Sie sicherstellen, dass Ihr Wunschkennzeichen für den Landkreis Rostock oder für die Stadt Rostock verfügbar ist. Im Landkreis Rostock werden die Kennzeichen „LRO”, „DBR”, „GÜ”, „ROS”, „BÜZ” und „TET” geführt. Die Stadt Rostock hat das Kürzel „HRO”. Um die Verfügbarkeit zu überprüfen, können Sie die Online-Dienste der für Sie zuständigen Zulassungsstelle in Rostock nutzen. Dank praktischer Online-Tools können Sie bei der jeweiligen Zulassungsstelle in Rostock Ihr Wunschkennzeichen überprüfen und herausfinden, ob dieses noch frei ist. Der gleiche Vorgang gilt auch, wenn Sie Ihr Wunschkennzeichen in Rostock und angrenzendem Land abfragen. Wenn das gewünschte Autokennzeichen bereits vergeben ist, können Sie eine andere Kombination versuchen oder sich an Alternativen orientieren.

Rathaus Rostock

Charles-Darwin-Ring 6
18059 Rostock
Tel.: +49 381 381-3100
E-Mail: Auf der Website über das Kontaktformular

Landkreis Rostock

Am Wall 3-5
18273 Güstrow
Tel.: +49 3843 755-0
E-Mail: INFO@LKROS.DE

Wunschkennzeichen in Rostock reservieren: So geht’s!

Bei der Beantragung von Ihrem Wunschkennzeichen in Rostock wird eine geringe Gebühr erhoben.
Bei der Beantragung von Ihrem Wunschkennzeichen in Rostock wird eine geringe Gebühr erhoben.

Wenn Sie ein verfügbares Wunschkennzeichen gefunden haben, können Sie es direkt online oder vor Ort bei der Zulassungsstelle in Rostock reservieren. Bei der Wunschkennzeichen-Reservierung ergibt sich eine Gesamtgebühr von 12,80 Euro. Die Dauer der Reservierung richtet sich nach den Festlegungen der Zulassungsbehörde, in der Regel beträgt diese aber 90 Tage. Die Zulassungsstellen in Rostock sind Ihre zentralen Anlaufstellen für alle Angelegenheiten rund um Ihr Wunschkennzeichen. Achten Sie darauf, alle notwendigen Dokumente bereitzuhalten, um eine zügige Bearbeitung zu gewährleisten:

  • eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung)
  • Personalausweis oder Reisepass (zur Identifikation)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)

Über den Autor

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Laura T.

Laura studierte Germanistik und Öffentliches Recht an der Universität Potsdam. Seit 2024 ist sie Teil des Teams von bussgeldkatalog.org und widmet sich der Erstellung ausführlicher Ratgeber zu vielfältigen Themen im Verkehrsrecht, die sie verständlich und praxisnah aufbereitet.

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