Ein Auto als Youngtimer anmelden: Geht das?

Von Sarah K.

Letzte Aktualisierung am: 9. September 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

FAQ: Youngtimer anmelden

Kann ich ein Auto als Youngtimer anmelden?

Nein. Ein Fahrzeug, welches zwischen 15 und 29 Jahren alt ist, gilt als herkömmliches Kfz. Eine gesonderte Anmeldung als Youngtimer ist daher nicht möglich. Dies ist erst eine Option, wenn der Wagen 30 Jahre alt ist und somit als Oldtimer gilt.

Sind Youngtimer günstiger in der Versicherung?

Die Preise für eine Youngtimer-Versicherung variieren je nach Modell und Zulassungsort. Allerdings bieten einige Versicherungen spezielle Tarife für Kraftfahrzeuge an, welche noch keinen Oldtimer-Status besitzen. Diese Versicherungsmodelle können mitunter etwas günstiger sein.

Werden Youngtimer bei der Steuer begünstigt?

Nein. Für Youngtimer gibt es weder ein spezielles Kennzeichen noch anderweitige Vergünstigungen in Bezug auf die Kfz-Steuer.

Wie kann ich ein Auto anmelden?

Sie können einen Termin bei der Zulassungsstelle in Ihrem Wohnort vereinbaren und dort die Kfz-Anmeldung durchführen lassen. Hier lesen Sie, welche Unterlagen Sie dafür benötigen. Einen Youngtimer online anzumelden, ist in aller Regel nicht möglich. Diese Option greift nur bei Fahrzeugen, die nach dem 01.01.2015 erstmalig für die Teilnahme am Straßenverkehr zugelassen wurden.

Das Fahrzeug als Youngtimer anmelden: Ist das in Deutschland möglich?

Sie müssen zur Zulassungsstelle, wenn Sie einen Youngtimer anmelden wollen.
Sie müssen zur Zulassungsstelle, wenn Sie einen Youngtimer anmelden wollen.

Wenn ein Fahrzeug vor mehr als 30 Jahren erstmalig zugelassen wurde, so gilt es als Oldtimer. Dieser Status ermöglicht es dem Fahrzeughalter, ein H-Kennzeichen zu beantragen. Mit diesem geht beispielsweise ein günstigerer Steuersatz einher. Und auch bei der Versicherung können Oldtimer Vergünstigungen erhalten.

Doch wie sieht es eigentlich aus, wenn Sie ein Fahrzeug besitzen, welches zwischen 15 und 29 Jahren alt ist? Können Sie das Auto dann als Youngtimer anmelden? Nein. In Deutschland ist keine gesonderte Youngtimer-Zulassung möglich.

Das Fahrzeug wird, wie jedes jüngere Kfz auch, mit einem herkömmlichen Kennzeichen ausgestattet. In Bezug auf die Kfz-Steuer gibt es keine Vergünstigungen. Auch der Preis für die Haftpflichtversicherung bleibt durch den Status als „Youngtimer“ in der Regel unberührt.

Gut zu wissen: Einige Versicherungsanbieter bieten unter Umständen Rabatte für Youngtimer an. Sie sollten sich am besten bei diesen informieren und dann mehrere Angebote vergleichen. Üblich sind solche Tarife aber im Regelfall nicht.

So können Sie einen Youngtimer anmelden

Sie können ein Auto nicht als Youngtimer anmelden.
Sie können ein Auto nicht als Youngtimer anmelden.

Haben Sie einen Youngtimer gekauft, müssen Sie einen Termin bei der Zulassungsstelle in Ihrem Wohnort vereinbaren. Ein persönliches Erscheinen ist in diesem Fall erforderlich, Sie können aber auch eine andere Person mit der Anmeldung beauftragen, wenn Sie dieser eine entsprechende Vollmacht ausstellen.

Zum Termin müssen Sie dann die nachfolgenden Unterlagen mitbringen:

  • Reisepass oder Personalausweis
  • EVB- Nummer (Bestätigung einer bestehenden Haftpflichtversicherung für den Wagen)
  • Zulassungsbescheinigung Teil 1 und Teil 2
  • Nachweis über einen vorhandenen TÜV
  • Einzugsermächtigung zur Abbuchung der Kfz-Steuer

Nun können Sie den Youngtimer anmelden. Haben Sie vorab kein Wunschkennzeichen gegen eine Gebühr reserviert, wird Ihnen eines zugeteilt. Für die Anmeldung des Youngtimers sollten Sie Gebühren zwischen 11 und 28 Euro einplanen.

Interessant: Seit dem 01. Oktober 2019 ist es auch möglich, online Fahrzeuge anzumelden. Da dies allerdings nur gilt, wenn das Fahrzeug nach dem 01.01.2015 zugelassen wurde, kommt diese Option für Youngtimer in aller Regel nicht in Betracht.

Über den Autor

Sarah
Sarah K.

Sarah absolvierte ein Journalismus-Studium an der DEKRA Hochschule für Medien in Berlin mit dem Schwerpunkt "Onlinejournalismus" und ist seit 2016 Teil unseres Teams. Sie schreibt Texte zu unterschiedlichsten Fragestellungen im Bereich Verkehrsrecht und ist insbesondere für den Newsbereich zuständig.

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