Zahlungsklage – Wie Sie Zahlungsansprüche geltend machen

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 25. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Was ist eine Zahlungsklage?

Mit einer Zahlungsklage werden Zahlungsansprüche geltend gemacht.
Mit einer Zahlungsklage werden Zahlungsansprüche geltend gemacht.

Nach einem Unfall im Straßenverkehr stehen sich die Unfallbeteiligten nicht selten in rechtlichen Konflikten gegenüber. Viele scheitern an außergerichtlichen Einigungen und schlagen deshalb häufig den Weg zum Gericht ein.

Die Begehren, welche die jeweiligen Parteien in einem Prozess dann verfolgen, können ganz unterschiedlicher Natur sein. Denkbar ist ein Klageantrag gerichtet auf die Feststellung eines bestimmten Sachverhaltes (die sogenannte Feststellungsklage). Andere wiederum begehren, den Prozessgegner auf die Zahlung einer bestimmten Geldsumme zu verklagen. In derartigen Fällen ist von einer Zahlungsklage die Rede.

Doch an welches Gericht richten Kläger eine Zahlungsklage eigentlich? Nach welchem Ablauf geht die Zahlungsklage vonstatten? Und was verursacht eine Zahlungsklage an Kosten? Diesen und weiteren Fragen sind wir im Folgenden für Sie auf den Grund gegangen. Ferner haben wir weiter unten ein Muster für eine Zahlungsklage anhand eines Beispielfalles für Sie erstellt.

FAQ: Zahlungsklage

Was bedeutet eine Zahlungsklage?

Können sich Beteiligte zum Beispiel nach einem Unfall nicht außergerichtlich einigen, kann eine Klage zur Zahlung einer bestimmten Summe eingerecht werden.

Wo muss eine Zahlungsklage eingereicht werden?

Üblicherweise muss die Klage beim zuständigen Amts- oder Landgericht am Wohnort des Beklagten eingereicht werden. Wann welches Gericht zuständig ist, erfahren Sie hier.

Wie kann eine Zahlungsklage aussehen?

Wie ein Schreiben zur Einreichung der Zahlungsklage aussehen kann, stellt unser Muster auf vereinfachtem Weg hier dar.

Welches Gericht ist zuständig?

Bezüglich der Frage, welches Gericht für eine Zahlungsklage zuständig ist, ist zunächst zwischen zwei Arten der Zuständigkeit zu differenzieren. Zum einen nach der örtlichen Zuständigkeit und zum anderen nach der sachlichen Zuständigkeit.

Die örtliche Zuständigkeit

In Bezug auf die Frage nach der örtlichen Zuständigkeit, ist danach zu fragen, an welchem Ort, also in welcher Stadt, Gemeinde oder in welchem Kreis die Zahlungsklage erhoben wird. In der Regel ist dabei der Wohnsitz des Beklagten, also des jeweiligen Klagegegners, der Ort, an dem die Klage erhoben wird. Dieser wird als der sogenannte allgemeine Gerichtsstand bezeichnet. Gesetzlich verankert ist dies in § 2 der Zivilprozessordnung (kurz: ZPO).

Eine Ausnahme davon bilden beispielsweise Streitigkeiten über Miet- oder Pachträume. Hier ist, gemäß § 29a Absatz 1 ZPO, der Bezirk örtlich zuständig, in dem sich die Räumlichkeiten befinden.

Die sachliche Zuständigkeit

Weiter gilt es stets zu prüfen, welches Gericht sachlich zuständig ist. Ob eine Zahlungsklage an das Amtsgericht zu richten ist oder aber an das Landgericht, bemisst sich dabei im Regelfall nach dem jeweiligen Zuständigkeitsstreitwert der Sache. Davon gibt es allerdings auch Ausnahmen. So sind beispielsweise – unabhängig vom Streitwert – die Amtsgerichte zuständig für Streitigkeiten über Ansprüche aus einem Mietverhältnis über Wohnraum. Dies ergibt sich aus § 23 Nr. 2 a) des Gerichtsverfassungsgesetzes (kurz: GVG).

Der Zuständigkeitsstreitwert wiederum beziffert den jeweiligen Geldbetrag, um den sich die Parteien im Prozess streiten. Begehrt der Kläger vom Beklagten also beispielsweise die Zahlung von 2.000,- Euro, so liegt der Streitwert in dieser Höhe.

Für Streitigkeiten, deren Streitwert bei bis zu 5.000,- Euro liegt, sind die Amtsgerichte zuständig. Dies ergibt sich aus § 23 Nr. 1 GVG.

§ 71 Absatz 1 GVG wiederum besagt, dass sämtliche Streitigkeiten, die nicht den Amtsgerichten zugewiesen sind, vor den Zivilkammern des Landgerichtes landen. Aus dem Umkehrschluss ergibt sich also, dass ein Streitwert über der 5.000- Euro-Grenze sachlich dem Landgericht zugewiesen wird.

Die Oberlandesgerichte sind in der ersten Instanz generell nicht zuständig im Zivilprozess.

Überdies kann für eine Zahlungsklage auch das Arbeitsgericht sachlich zuständig sein. Dies ist dann der Fall, wenn es um Streitigkeiten aus einem Arbeitsverhältnis geht. Diese kann beispielsweise Kündigungen oder Lohnzahlungen zum Gegenstand haben. Insoweit ist der Streitwert der Sache nicht von Belang.

Ablauf der Zahlungsklage

Zahlungsklage: Welches Gericht zuständig ist, hängt unter anderem vom Streitwert ab.
Zahlungsklage: Welches Gericht zuständig ist, hängt unter anderem vom Streitwert ab.

Eine Zahlungsklage läuft – vereinfacht dargestellt – nach dem folgenden Schema ab:

Sie beginnt stets mit der Einreichung der Klageschrift bei dem jeweils – örtlich und sachlich – zuständigen Gericht.

Sobald eine Klage beim Gericht eingeht, wird sie als anhängig bezeichnet. Von Rechtshängigkeit ist in Abgrenzung dazu hingegen die Rede, wenn die Klageschrift dem Beklagten zugestellt wurde.

Seitens des Gerichtes wird dem Beklagten sodann eine Frist zur Verteidigungsanzeige gestellt. Reagiert der Beklagte darauf – absichtlich oder unabsichtlich – nicht, ergeht zunächst ein sogenanntes Versäumnisurteil. Gegen dieses kann dann aber von Seiten des Beklagten wiederum Einspruch eingelegt werden.

Möchte der Beklagte hingegen auf die Klageschrift reagieren, gibt er eine entsprechende Klageerwiderung ab, in der er seine Anträge (beispielsweise gerichtet auf Klageabweisung) stellt und den Sachverhalt zudem aus seiner Sicht begründet.

Sodann erfolgt von Seiten des Gerichts eine Ladung zur mündlichen Verhandlung, in der die Parteien dann die Gelegenheit haben, sich zur Sache zu äußern. Ferner kommt es zur Beweisaufnahme und schlussendlich zu einer Entscheidung des Gerichts.

Nicht selten enden Prozesse allerdings nicht mit einem gerichtlichen Urteil, sondern mit einem Vergleich. Bei einem solchen einigen sich die Parteien vertraglich auf einen entsprechenden Ausgang der Angelegenheit.

Zahlungsklage: Welche Kosten fallen an?

Ein Zivilprozess ist stets mit Kosten verbunden. Die sogenannten Prozesskosten sind die Aufwendungen einer Partei, die diese zur Führung des Rechtsstreites benötigt. Sie setzen sich zusammen aus den Gerichtskosten sowie den außergerichtlichen Kosten.

Die Gerichtskosten umfassen die gerichtlichen Gebühren und Auslagen.

Die außergerichtlichen Kosten fallen im Vorfeld eines Prozesses an. Dazu zählen beispielsweise die Kosten für einen Anwalt, die Erstellung eines Sachverständigengutachtens oder Reisekosten.

Unter bestimmten Voraussetzungen wird einer Partei Prozesskostenhilfe gewährt.

Klage auf Zahlung: Muster einer Klageschrift

Nach welchem Muster eine Zahlungsklage zu erheben ist, haben wir im folgenden Dokument vereinfacht dargestellt.

Zahlungsklage: Muster

Datum

Rechtsanwalt X
(Adresse)

An das Amtsgericht XY
(Adresse)

Klage

In Sachen

der Frau A, (Adresse),
Klägerin,
-Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt X, (Ort) –

gegen

Herrn B, (Adresse),
Beklagter

beantrage ich Namens und in Vollmacht des Antragstellers

1. Den Beklagten zu verurteilen, an den Kläger einen Betrag in Höhe von 1.000,- Euro zu zahlen, zuzüglich Zinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit.

Für den Fall, dass die Verteidigungsbereitschaft nicht angezeigt wird, beantragen wir den Erlass eines entsprechenden Versäumnisurteils (§ 331 Absatz 2 Satz 1 ZPO).

Begründung:
Es folgen Ausführungen zum jeweiligen Sachverhalt.
Beweis: Zeugnis des Herrn C, (Adresse)

Gez.
Rechtsanwalt X
(Unterschrift)

Zahlungsklage

Muster einer Zahlungklage zum Download

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Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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1 Kommentar

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  1. S Joachim Herbert Ernst
    Am 2. März 2022 um 15:29

    Danke für Ihre Vorlage, alles wird gut! Würden weitere ( im negativen fall), Vorlagen für mich auch noch hilfreicher sein?
    Mit freundlichen Grüßen
    Joachim S

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