Zentrales Fahrzeugregister (ZFZR): Welche Aufgabe hat es?
Letzte Aktualisierung am: 24. August 2024
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Eines von vier Registern des Kraftfahrt-Bundesamtes
Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) führt insgesamt vier zentrale Register. Neben dem Fahrerlaubnisregister, dem Fahreignungsregister und dem Kontrollgerätkartenregister ist das Zentrale Fahrzeugregister (ZFZR) ein wichtiger Bestandteil.
Innerhalb der Fahrzeugregisterverordnung ist geregelt, wie genau mit sämtlichen Daten zu Fahrzeugen und den zugehörigen Haltern verfahren wird.
Ob es sich um die Speicherung, Übermittlung oder Löschung handelt wird außerdem in der Verordnung festgehalten.
Wozu das Zentrale Fahrzeugregister dient, welche Aufgaben es hat und wer genau Auskünfte aus diesem Register erhält, erfahren Sie in dem folgenden Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Zentrales Fahrzeugregister
Das zentrale Fahrzeugregister (ZFZR) sammelt Daten zu Fahrzeugen (Kennzeichen) und deren Haltern (Name und Adresse).
Versicherer und Zulassungsbehörden übermitteln die Daten an das zentrale Fahrzeugregister. Bei einer Neuzulassung, einem Halterwechsel oder Änderungen (Name, Adresse oder Versicherung) werden neue Daten weitergegeben.
Nach Verkehrsordnungswidrigkeiten, Straftaten oder Unfällen kann durch das zentrale Fahrzeugregister der Halter des Fahrzeugs ermittelt werden.
Was ist das Zentrale Fahrzeugregister?
Ein zentrales Fahrzeugregister wurde dazu ins Leben gerufen, das alle örtlichen Daten von Fahrzeugen und den Haltern an einem Ort zu sammeln. Versicherungsgesellschaften und die Zulassungsbehörden übermitteln die Daten an das ZFZR. In dem Register werden alle Nummernschilder und Versicherungskennzeichen gelistet sowie die Namen der eingetragenen Besitzer der Kraftfahrzeuge.
Es werden immer dann neue Daten an das zentrale Fahrzeugregister weitergegeben, wenn eine Neuzulassung erfolgt oder ein Halterwechsel von einem Fahrzeug stattfindet. Auch Adress- oder Namensänderungen werden im ZFZR festgehalten oder der Wechsel zu einem anderen Kfz-Versicherer.
Folgende Daten aus der Zulassung eines Fahrzeuges werden im ZFZR gespeichert:
- Alle allgemeinen personellen Daten des Fahrzeugbesitzers (Name, Anschrift, Geburtsdatum)
- Alle Daten des Fahrzeugs (Marke, Modell, Baujahr)
- Das Erstzulassungsdatum und ggf. Datum einer Umschreibung
Auch kleinere Punkte werden im Fahrzeugregister notiert. Beispielsweise wenn es sich um Vermisstmeldungen handelt oder eine Anzeige wegen Diebstahls bei einem Fahrzeug vorliegt.
Zentrales Fahrzeugregister: Welche Aufgaben hat es?
Die Hauptaufgabe des zentralen Registers ist, dass es alle Daten von zugelassenen Fahrzeugen und ihren Haltern in Deutschland bereitstellt. Zudem gibt das ZFZR eine Auskunft über die gespeicherten Daten.
Diese Fahrzeug- und Halterdaten sind dann von Bedeutung, wenn eine Verkehrsordnungswidrigkeit oder Straftat vorliegt und eine Ermittlung gegen den Besitzer vorgenommen werden soll.
Bei einem Rückruf ist es erforderlich, dass der Halter des spezifischen Modells in Kenntnis gesetzt und somit die Sicherheit gewährt wird.
Bei einer dringenden Rettungsaktion nach einem Unfall ist ein zentrales Fahrzeugregister ebenfalls sehr wichtig. Dieses bietet dem Brandschutz und Rettungsdienst alle Informationen zu dem Fahrzeug und kann bei Unfallopfern helfen, schnell die Identität festzustellen, um Angehörige zu benachrichtigen.
Wer eine Auskunft aus dem Fahrzeugregister erhält
Das Straßenverkehrsgesetz (StVG) regelt, wer Auskünfte aus dem zentralen Fahrzeugregister bekommen kann und welche Voraussetzungen diesbezüglich existent sein müssen. Grundlegend sind die Empfänger hauptsächlich die öffentlichen Stellen und Behörden und keine Privatpersonen. Letztere haben in bestimmten Fällen ein eingeschränktes Zugriffsrecht und können nach § 39 StVG bei einer entsprechenden Begründung darauf zugreifen, um Informationen zu erhalten.
In der Regel müssen diese offiziellen Stellen, um an Informationen aus dem Register zu kommen, eine schriftliche Anfrage an das Kraftfahrt-Bundesamt senden. In dem Schreiben muss der Zweck der Datenübermittlung mitgeteilt werden.
Folgende Behörden und Stellen haben ein Zugriff auf das ZFZR:
- Versicherungsunternehmen
- Zulassungsbehörden
- Bußgeldbehörden
- Polizeibehörden
- Gerichte
- Finanzbehörden
Private Unternehmen oder einzelne Privatpersonen können die sogenannten „einfachen Registerauskünfte“ bekommen, wenn sie diese begründet benötigen. Bei einer Abwehr von Rechtsansprüchen im Straßenverkehr oder zu Erhebung einer Anklage, wegen eines Vorfalls im Straßenverkehr, ist dies durchaus zulässig.
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