Zeugenfragebogen erhalten – Was ist jetzt zu tun?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 22. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

Was ist ein Zeugenfragebogen und wer bekommt ihn?

Der Zeugenfragebogen trifft in der Regel vor dem Bußgeldbescheid ein
Der Zeugenfragebogen trifft in der Regel vor dem Bußgeldbescheid ein

In der Regel trifft vor dem Bußgeldbescheid der sogenannte Anhörungsbogen ein. Und zwar immer dann, wenn ein Fahrer einen Verkehrsverstoß begeht. Sie haben aber einen Zeugenfragebogen im Briefkasten und wissen nicht, was Sie jetzt tun können? Dieser Ratgeber soll Abhilfe schaffen.

In den meisten Fällen erhält der Halter eines Pkw den Anhörungsbogen immer dann, wenn mit seinem Fahrzeug eine Ordnungswidrigkeit laut Verkehrsrecht begangen wurde. Das können zum Beispiel ein Rotlichtverstoß oder eine Geschwindigkeitsüberschreitung sein. Der eigentliche Fahrer jedoch, der die Ordnungswidrigkeit vermutlich begangen hat, bleibt davon zunächst unberührt. Der Anhörungsbogen ist in erster Linie dafür da, dem Fahrer im Wesentlichen die Gelegenheit zu geben, sich zu dem Vorfall zu äußern.

Bevor eine Behörde den Bußgeldbescheid verschicken kann, muss zuerst der Fahrer ermittelt werden. Dafür ist auch die Mithilfe des Fahrzeughalters erforderlich. Schließlich belassen die Behörden eine Ordnungswidrigkeit nur ungern straffrei. Doch wer zahlt bei einem Zeugenfragebogen das Bußgeld? Der Fahrer, denn in Deutschland haftet der Halter grundsätzlich nicht für die Ordnungswidrigkeit, die durch einen anderen Fahrer begangen wurde (sogenannte Fahrerhaftung).

FAQ: Zeugenfragebogen

Was ist ein Zeugenfragebogen und wer bekommt ihn?

Hat die Bußgeldbehörde einen Verkehrsverstoß ermittelt, der offenbar nicht vom Fahrzeughalter begangen wurde, so bekommt dieser einen Zeugenfragebogen zugeschickt und kann darin Angaben zur Identität des Fahrers machen.

Kann ich den Zeugenfragenbogen ignorieren?

Wenn Sie als Kfz-Halter keine Angaben auf dem Fragebogen machen, kann es sein, dass die Polizei weitere Untersuchungen veranlasst und ggf. persönlich bei Ihnen erscheint oder Sie vorlädt. Außerdem droht Ihnen die Auflage, ein Fahrtenbuch führen zu müssen.

Wann habe ich das Recht, Angaben zum Fahrer zu verweigern?

Wenn Sie mit der Angabe einen nahen Angehörigen (Ehepartner, Verlobte/r und Verwandte in gerader Linie) belasten, dann können Sie sich auf Ihr Zeugnisverweigerungsrecht berufen. Sofern Sie sich selbst belasten würden, steht Ihnen ein Aussageverweigerungsrecht zu.

Keine Lust zu lesen? Zeugenfragebogen im Video erklärt

Video: Das müssen Sie zum Zeugenfragebogen wissen!
Video: Das müssen Sie zum Zeugenfragebogen wissen!

Weiterführende Ratgeber zum Zeugenfragebogen

Wann erhalten Sie einen Zeugenfragebogen?

Wenn die Bußgeldbehörde den Fahrer nicht identifizieren kann, dann wird an den Halter ein Zeugenfragebogen versendet
Wenn die Bußgeldbehörde den Fahrer nicht identifizieren kann, dann wird an den Halter ein Zeugenfragebogen versendet

Einen Zeugenfragebogen erhält ein Betroffener in der Regel dann, wenn die Behörden bereits wissen, dass der Halter den Verstoß nicht begangen hat.

Das kann im Nachhinein geschehen, wenn Sie schon im Anhörungsbogen bekräftigt haben, dass nicht Sie als Besitzer des Kfz nicht gefahren und auch nicht der Verursacher der Ordnungswidrigkeit sind.

Es kann in seltenen Fällen aber auch passieren, dass die Behörde selbst feststellt, dass Halter und Fahrer nicht ein und dieselbe Person sind. Zeigt das Blitzerfoto zum Beispiel eine weibliche Person, der Halter ist jedoch männlich, so kann dies der Fall sein und der Halter erhält sofort den Zeugenfragebogen.

Bereits im Anhörungsbogen kann der Betroffene den tatsächlichen Fahrer benennen. Dann ist das Ermittlungsverfahren gegen Sie beendet und wird stattdessen gegen den Verkehrssünder eröffnet. Eine weitere Möglichkeit ist aber auch, dass ein Zeugenfragebogen bei einer Ordnungswidrigkeit versendet wird, wenn sich die Behörde nicht sicher ist, dass zum Tatzeitpunkt der Fahrzeughalter auch Fahrzeugführer war.

Welche Informationen zum Beispiel ein Zeugenfragebogen bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung ein Zeugenfragebogen enthalten kann, sehen Sie im nachfolgenden Zeugenfragebogen-Muster:

Adresse der Behörde
Straße
PLZAdresse des Betroffenen
Straße
PLZ
Geboren am: XX.XX.XX
Aktenzeichen: XYZeugenfragebogen

 

Sehr geehrte(r) Herr/Frau XY

Der/dem Führer(in) des PKW mit dem Kennzeichen XXXXXX wird vorgeworfen, am XX.XX.XXXX um XX:XX Uhr in Stadt, Kreis XY, Straße/Autobahn folgende Ordnungswidrigkeit begangen zu haben:

Sie überschritten die zulässige Hochgeschwindigkeit außerhalb um 35 km/h
Zulässige Geschwindigkeit: 100 km/h.
Festgestellte Geschwindigkeit (abzüglich Toleranz): 135 km/h

§ XX Abs. XX

Beweismittel: Radarmessung und Frontfoto
Zeuge: XY, Polizeistation, Filmnummer: XXXXXXXXXX

Teilen Sie bitte die Personalien und Anschrift der verantwortlichen Person auf der Rückseite dieses Schreibens mit. Sie vermeiden dadurch weitere Ermittlungen.

Senden Sie diesen Fragebogen innerhalb einer Woche nach Zugang zurück, selbst wenn Sie von Ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen.

Falls nicht festgestellt werden kann, wer zur Tatzeit das Fahrzeug führte, kann der Halterin oder dem Halter des Kraftfahrzeuges gemäß § 31a der Straßenverkehrszulassungsordnung ein Fahrtenbuch auferlegt werden.

Im Auftrag,

XY

Zeugenfragebogen als Muster

Beispiel eines Zeugenfragenbogens zum Download

Gerne können Sie dieses Muster zum eigenen Gebrauch herunterladen. Im Folgenden finden Sie die Vorlage im PDF-Format zum Download:

  • Kostenloser Download
  • Muster als PDF-Dokument
  • Beispielhafte Vorlage

Zeugenfragebogen: Aussage verweigern – Chance auf Verjährung?

Sie haben das Recht, auf dem Zeugenfragebogen die Aussage zu verweigern, z. B. wenn der Fahrer ein naher Verwandter ist
Sie haben das Recht, auf dem Zeugenfragebogen die Aussage zu verweigern, z. B. wenn der Fahrer ein naher Verwandter ist

Die Verjährung einer Ordnungswidrigkeit beträgt drei Monate. Nach dieser Frist können Sie in der Regel nicht mehr von der zuständigen Behörde für die Tat belangt werden. Während jedoch die Frist durch die Versendung eines Anhörungsbogens aussetzt und von neuem beginnt, wird diese bei einem Zeugenfragebogen nicht unterbrochen und läuft ab Zeitpunkt der begangenen Ordnungswidrigkeit fort.

Hat der Halter keine Angaben auf dem Zeugenfragebogen gemacht bzw. den Zeugenfragebogen nicht ausgefüllt, so kann es sein, dass zunächst ein weiterer amtlicher Brief ins Haus flattert, also eine Erinnerung daran, die Angaben zu machen. Es kann dabei auch vorkommen, dass Sie als Adressat des Zeugenfragebogens als Zeuge zum Vorsprechen in die Behörde oder sogar ins nächste Polizeipräsidium vorgeladen werden.

Zudem droht gemäß §31 a der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) das Risiko einer Fahrtenbuchauflage, wenn die Behörde aufgrund der fehlenden Mitwirkung des Fahrzeughalters keinen Fahrer ermitteln konnte. In der Regel geschieht dies aber in den seltensten Fällen bei der ersten Aussageverweigerung.

Weiterhin kann die Bußgeldstelle zum zügigen Voranschreiten der Ermittlung weitere Maßnahmen erheben und die Polizei bitten, den Täter im direkten Umfeld des Halters ausfindig zu machen. Zur Ermittlung des Fahrers kann die Polizei notfalls auch gegen die bei Ihnen wohnhaft gemeldeten Personen vorgehen, bei Ihnen klingeln oder bei der Passbehörde Passfotos von verdächtigen Personen anfordern und diese zum Beispiel mit dem Blitzerfoto abgleichen.

Die Personen, die die Polizei hierbei befragt, müssen jedoch im Rahmen des Zeugnisverweigerungsrechts keine Auskunft geben. Im Allgemeinen kann es sich lohnen, hierbei einen Rechtsanwalt zurate zu ziehen, da er auf den individuellen Einzelfall und alle Eventualitäten eingehen kann.

Zeugnisverweigerungsrecht: Sie haben die Möglichkeit bei einem Zeugenfragebogen ein Zeugnisverweigerungsrecht in Anspruch zu nehmen, wenn zum Einen Sie selbst der Fahrer waren oder zum Anderen ein naher Angehöriger der tatsächliche Fahrer ist, so müssen Sie keine Angaben zur Sache machen. Sie sollten jedoch nicht absichtlich eine falsche Person wahrheitswidrig benennen. Das gilt als falsche Verdächtigung und wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder aber mit einer Geldstrafe geahndet.

Zeugenfragebogen bei Firmenwagen

Ist also die Identität eines Fahrers unklar, so verschickt die Behörde einen Zeugenfragebogen. Dies ist auch die reguläre Vorgehensweise, wenn der Halter eine GmbH und das Auto in dem Falle ein Firmenwagen ist. Wird hierbei allerdings nur eine juristische Person, also die GmbH oder die AG an sich angesprochen bzw. adressiert, so ist diese unnatürliche Person nicht verpflichtet, Angaben zur Sache zu leisten. Wird hingegen ein gesetzlicher Vertreter mit dem Zeugenfragebogen angeschrieben, so besteht eine Auskunftspflicht. Es sei denn, es handelt sich bei dem Fahrer zum Beispiel um den Ehegatten oder einen anderen nahen Verwandten. Auch der Ex-Lebenspartner oder -Ehegatte ist davon ausgenommen.

Ein häufiger Fehler in Firmen ist, dass sie den Zeugenfragebogen zum Ausfüllen gleich an den tatsächlichen Fahrer übergeben, sodass dieser sich darum kümmern muss. Dies ist ein zunehmend ungeschickter Zug. Denn der tatsächliche Fahrer verzichtet damit entweder auf sein Zeugnisverweigerungsrecht oder die Firma riskiert eine kostenpflichtige Fahrtenbuchauflage, wenn der Fahrer nicht antwortet, um den Vorwurf gegen sich abzuwehren.

Die Fahrtenbuchauflage ist nicht als Strafe zu sehen, sondern als vorbeugende Maßnahme. Bei ihr muss der Fahrzeughalter oder sein Beauftragter vor jeder Fahrt,

  • deren Beginn mit Datum und Uhrzeit,
  • den Namen und die Anschrift des Fahrzeugführers,
  • das amtliche Kennzeichen,
  • Datum sowie Uhrzeit nach der Beendigung der Fahrt eintragen.

Das Fahrtenbuch ist ständig mitzuführen, wie auch auf Verlangen vorzuzeigen. Die Verwaltungsbehörde legt die Dauer der Auflage fest. Verstöße gegen die Fahrtenbuchauflage werden mit einem Bußgeld geahndet, da dies als Ordnungswidrigkeit zu werten ist.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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181 Kommentare

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  1. mark
    Am 25. April 2016 um 14:54

    hallo,

    ich wurde vor ca. 2 Wochen von der Polizei angehalten. es wurde ein Drogen und alkoholtest gemacht und es stellte sich heraus, dass sich noch thc in meinem blut befand, da ich einige tage zuvor Cannabis konsumiert habe. das Auto mit dem ich gefahren bin war nicht mein Auto. jetzt meine frage: auf der bussgeldkatalog.org-seite steht, dass die Behörden dem Fahrzeughalter einen bogen schicken wenn der Fahrer ermittelt werden muss. die Polizei hat an dem tag meine Personalien aufgenommen. sprich der Fahrer ist bereits bekannt. erhält der halter des fahrzeugs bescheid über diesen vorfall?? ich bedanke mich schonmal herzlich für eine antwort

    • bussgeldkatalog.org
      Am 28. April 2016 um 9:38

      Hallo Mark,

      je nachdem welche Adresse angegeben wurde und ob die Personen familiär bedingt in einem Haushalt leben, wird der Halter ebenfalls über den Bußgeldbescheid informiert.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Mark r.
        Am 8. Mai 2016 um 16:25

        Danke für die Antwort, der fahrzeughalter steht in keiner Verbindung zu mir. Es handelt sich beim fahrzeughalter um den Opa meiner Freundin. muss ich damit rechnen dass er Bescheid kriegt ?

        • bussgeldkatalog.org
          Am 9. Mai 2016 um 8:50

          Hallo Mark,

          in der Regel, wenn der Fahrer bekannt ist und die Adressdaten vorliegen, besteht oft keine Notwendigkeit den Fahrzeughalter über die Ordnungswidrigkeit zu informieren. Das Bußgeldverfahren betrifft dann nur den Fahrer. Kommt es jedoch zu Problemen bezüglich der Zustellung des Bußgeldbescheids oder während des Verfahrens, kann hier auch der Fahrzeughalter angeschrieben werden.

          Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  2. Lena
    Am 19. April 2016 um 16:02

    Es kam ein Anhörungsbogen über die Nutzung g eines Mobiltelefons am Steuer versehentlich wurde das Feld ausgefüllt, nicht Fahrer gewesen zu sein. Dieses wieder durchgestrichen & nun hat die Person, welche fälschlich angegeben wurde einen Bescheid bekommen, wie ist das zu händeln?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 21. April 2016 um 9:38

      Hallo Lena,

      jene Person, welche den Bescheid fälschlicherweise bekommen hat, kann einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  3. maco
    Am 17. April 2016 um 22:04

    guten abend mein chef kamm zu mir und zeigte mir ein strahfzettel mit foto ..foto war nicht gut zu erkennen. da nur ich und mein chef das auto fahren habe ich den fragenbogen mit meine daten ausgefühllt.nach hinein war mir klar das ich es nicht gewesen bin ..habe es mein chef gesagt .hat gesagt es hätte schon verschickt aber würde wiederrufen.hats aber nicht gemacht
    jetzt ist mir eine einladung als zeuge vom amtsgericht geschickt worden was tun

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. April 2016 um 9:41

      Hall Maco,

      wenn Sie bereits eine Ladung als Zeuge erhalten haben, sollten Sie diese nicht ignorieren und den Termin wahrnehmen. Bei einem Anwalt können Sie sich in Bezug auf das weitere Vorgehen Rat einholen und klären, was zu tun ist.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  4. JR
    Am 14. April 2016 um 23:37

    Hallo. Ich habe einem Freund mein Auto geliehen. Er wohnt in Thailand und war hier zu Besuch. Er wurde geblitzt und jetzt habe ich den Bescheid für die Ordnungswidrigkeit erhalten. Verfolgt die Bußgeldstelle die Sache auch im Ausland, wenn ich nun seine thailändische Adresse angebe? Vielen Dank vorab.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. April 2016 um 10:38

      Hallo JR,
      in der Regel werden solche Vergehen nur innerhalb der EU und erst ab einem Betrag von 70 Euro verfolgt. Da Ihr Freund in Thailand lebt, kann es durchaus sein, dass die Ordnungswidrigkeit nicht weiter verfolgt wird.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  5. Bianca B.
    Am 22. März 2016 um 17:35

    Ich wurde geblitzt. Mein Mann ist FahrzeugHalter nach dem Schreiben der Behörde betrug das Bußgeld 20 €. Wir haben nicht gezahlt und mich als Fahrer angegeben. Heute erhielt ich einen Bußgeldbescheid in Höhe von 48,50€. Kann ich Einspruch einlegen? Warum entstehen so hohe Kosten?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 24. März 2016 um 11:07

      Hallo Bianca,

      bei der Erstellung eines Bußgeldbescheides entstehen zusätzliche Kosten. Diese Gebühren dürfen bis zu 28,50 betragen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  6. Oliver
    Am 22. März 2016 um 11:49

    Ich wurde mit einem Mitwagen geblitzt. Auf dem Fragebogen sind nur Angaben zur festgestellten Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug), aber nicht zur tatsächlich gemessenen Geschwindigkeit gemacht. Wie kann ich sicher sein, dass der Toleranzabzug korrekt durchgeführt wurde, d.h. habe ich Anspruch auf die Information, wie schnell ich tatsächlich gefahren sein soll?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 24. März 2016 um 11:43

      Hallo Oliver,

      auf dem Zeugenfragebogen muss die tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit nicht angegeben werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  7. Elena
    Am 1. März 2016 um 17:48

    Am 24.10.2015 wurde ich mit dem Dienstauto von meinem Lebenspartner geblitzt. Meiner Meinung nach in Zone 50 mit 80 km/h.
    Heute am 1.03.2016 erhielt mein Partner eine Mahnung/Vollstreckungsbescheid.
    Wir haben bis dato nichts von der Behörde bekommen (kein Anhörungsbescheid, etc).
    Bei wem, muss der Anhörungsbescheid nicht angekommen sein (Firma oder Fahrzeugfahrer), damit die Verjährungsfrist anfängt zu laufen?
    Ich gehe auch davon aus, dass ich bei dieser Überschreitung der Geschwindigkeit auch Strafpunkte bekommen habe. Wie kann ich diese dann auf meinen Namen übertragen, weil ich ja auch tatsächlich gefahren bin. Wenn diese Angelegenheit nicht verjährt ist.

    Danke und viele Grüße

    • bussgeldkatalog.org
      Am 3. März 2016 um 10:16

      Hallo Elena,

      der Bescheid müsste bei der adresse ankommen, bei der das Auto bzw. der Halter gemeldet wurde. Sie müssen sich persönlich mit der Behörde auseinandersetzen, um die gegebenen Umstände zu klären.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. bussgeldkatalog.org
    Am 22. Februar 2016 um 11:12

    Hallo karana,

    dies können Sie in Anspruch nehmen und je nachdem ermittelt die Behörde nach dem Verkehrssünder.

    Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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