Zickzacklinie auf der Straße: Was hat sie zu bedeuten?

Von Gitte H.

Letzte Aktualisierung am: 5. September 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Bußgeldkatalog: Zickzacklinie

VerstoßBußgeld
Auf Zickzacklinie im Haltverbot gehalten20 €
… mit Behinderung35 €
Auf Zickzacklinie im Haltverbot geparkt25 €
… mit Behinderung40 €
… länger als eine Stunde40 €
… länger als eine Stunde mit Behinderung50 €
Auf Zickzacklinie im Parkverbot geparkt10 €
… mit Behinderung15 €
… länger als drei Stunden20 €
… länger als drei Stunden mit Behinderung30 €

FAQ: Zickzacklinie

Was bedeutet eine Fahrbahnmarkierung in Form einer Zickzacklinie?

Die Zickzacklinie auf der Straße stellt eine Grenzmarkierung für Halt- oder Parkverbote dar. Sie allein kennzeichnet kein solches Verbot, in Verbindung mit einem entsprechenden Schild zeigt sie aber an, innerhalb welcher Fläche das ausgewiesene Halt- bzw. Parkverbot gilt. Die Zickzacklinie findet sich vor allem an Bushaltestellen und vor Einfahrten.

Wo finden sich die Bestimmungen zur Zickzacklinie in der StVO?

Die StVO erwähnt das Zeichen 299 („die Zickzacklinie”) in der Anlage 2, die sich mit den Vorschriftzeichen befasst.

Zieht das Halten oder Parken auf einer Zickzacklinie eine Strafe nach sich?

Mit einer Strafe im juristischen Sinne müssen Sie nicht rechnen, wenn Sie auf einer Zickzacklinie halten oder parken, da es sich dabei nicht um eine Straftat handelt. Es stellt aber eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld von 10 bis 35 Euro geahndet werden kann. Eine Übersicht über die genauen Sanktionen können Sie dieser Tabelle entnehmen.

Bodenmarkierung „Zickzacklinie”: Was hat es damit auf sich?

Fahrbahnmarkierung im Zick-Zack: Eine solche Linie markiert den Bereich eines Halt- oder Fahrverbots.
Fahrbahnmarkierung im Zick-Zack: Eine solche Linie markiert den Bereich eines Halt- oder Fahrverbots.

Im Straßenverkehr gilt es viele Verkehrszeichen zu beachten. Manche kommen in Form von Schildern daher, andere sind als Markierungen auf die Fahrbahn gemalt. Zu letzteren gehört auch das Zeichen 299: eine weiße Zickzacklinie, die sich üblicherweise über eine Länge von mehreren Metern am Straßenrand entlang zieht und deren Breite der eines Pkw entspricht.

In der Regel ist eine solche Zickzacklinie vor einer Einfahrt, einem abgesenkten Bordstein oder einer Bushaltestelle zu finden, aber auch Taxistände weisen häufig diese Art von Fahrbahnmarkierung auf. Warum dies so ist, wird schnell klar, wenn wir die Bedeutung der Zickzacklinie erläutern: Sie kommt nämlich nur dort zum Einsatz, wo ein Halt- oder Parkverbot besteht. Ein solches gilt üblicherweise nicht nur punktuell, sondern für eine ganze Fläche. Wie weit sich diese erstreckt, kann entweder durch ein entsprechendes Schild am Anfang und am Ende der verbotenen Fläche markiert werden – oder durch die Zickzacklinie. In diesem Fall reicht ein einziges Schild, das ein Halt- oder Parkverbot anzeigt, aus, während die Zickzacklinie kenntlich macht, für welchen Bereich dieses Verbot gilt.

Die Zickzacklinie kennzeichnet keine Sperrfläche

Das Zeichen 299 – die Zickzacklinie – wird gelegentlich mit dem Zeichen 298 verwechselt: Letzteres ist eine Fahrbahnmarkierung in Form eines Gatters mit schräg verlaufenden Strichen. Sie kennzeichnet eine Sperrfläche, also einen Teil der Fahrbahn, der nicht von Fahrzeugen benutzt werden darf. Es ist weder erlaubt, diese zu befahren, noch auf ihr zu halten oder zu parken.

Damit gelten für die Sperrfläche bereits wesentlich strengere Regeln hinsichtlich der Straßenbenutzung als für die Zickzacklinie, welche lediglich eine Grenzmarkierung für ein Halt- bzw. Parkverbot darstellt. Das bedeutet auch, dass Letztere allein kein Verbot markiert, sondern dieses lediglich räumlich deutlich macht.

Sollte sich also eine Zickzacklinie auf der Fahrbahn befinden, ohne dass gleichzeitig ein Schild oder eine bauliche Gegebenheit vorhanden sind, die ein entsprechendes Verbot bedingen, ist das Halten bzw. Parken auf der markierten Fläche trotzdem gestattet. Bei einer Sperrfläche hingegen sind keine weiteren Bedingungen notwendig: Die Bodenmarkierung allein reicht aus, um den entsprechenden Straßenabschnitt zum Verbotsbereich zu erklären.

Das Zeichen 299 stellt eine Grenzmarkierung für Park- und Haltverbote dar.
Das Zeichen 299 stellt eine Grenzmarkierung für Park- und Haltverbote dar.
Das Zeichen 298 markiert eine Sperrfläche.
Das Zeichen 298 markiert eine Sperrfläche.

Zickzacklinie vor eigener Einfahrt: Dürfen Grundstücksbesitzer dort parken oder nicht?

Die StVO hat in Bezug auf die Zickzacklinie nur wenig zu sagen. Die einzige Vorschrift, die sich zum Zeichen 299 finden lässt, taucht in Anlage 2 auf, wo es heißt:

Wer ein Fahrzeug führt, darf innerhalb einer Grenzmarkierung für Halt- oder Parkverbote nicht halten oder parken.

Dies klingt zunächst so, als dürfte grundsätzlich niemand auf einer Grenzmarkierung parken. Ein Blick auf die Rechtsprechung zeigt aber, dass das nur bedingt stimmt (Bsp. VG Aachen, Urteil vom 10.02.2015 – 2 K 2142/12). Befindet sich die Zickzacklinie nämlich vor einer privaten Einfahrt, z. B. zu einem Grundstück oder einer Garage, darf der Besitzer in der Regel sehr wohl dort parken. Der Grund dafür ist, dass die Zickzacklinie eben nur ein bereits bestehendes Parkverbot zusätzlich kenntlich macht – in diesem Fall das grundsätzliche Parkverbot vor Einfahrten. Dieses besteht wiederum üblicherweise zum Schutz des Grundstücks- bzw. Garagenbesitzers, damit seine Einfahrt nicht von fremden Fahrzeugen zugeparkt werden kann. Es existiert somit kein Grund, dem Eigentümer selbst das Parken vor seiner Einfahrt zu verbieten, selbst wenn er sein Fahrzeug dabei auf einer Zickzacklinie abstellt.

Aber aufgepasst! Hier kommt es darauf an, warum genau an eben dieser Stelle ein Parkverbot herrscht. Besteht dieses einzig und allein zum Schutz des Grundstücksbesitzers, ist für ihn das Parken dort erlaubt. Es kann aber auch noch weitere Gründe geben, weshalb das Parken an dieser Stelle verboten ist, z. B. weil die Fahrbahn dort sehr schmal ist. In einem solchen Fall gelten das Parkverbot und die Zickzacklinie für sämtliche Fahrzeugführer und damit auch für den Besitzer des Grundstücks.

Quellen und weiterführende Links

Über den Autor

Gitte
Gitte H.

Gitte erhielt ihren Master-Abschluss in Germanistik und Kommunikationswissenschaften. Als Redakteurin schreibt sie Ratgeber im Bereich Verkehrsrecht und unterstützt die bussgeldkatalog.org-Redaktion tatkräftig im Lektorat. Außerdem zählen die Pflege und Kontrolle unseres YouTube-Kanals zu ihren Kernaufgaben.

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15 Kommentare

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  1. Ursula B
    Am 1. Juli 2023 um 11:13

    Ich habe mit der Hälfte meines Fahrzeug über einer Grenzmarkierung (Zeichen 299) geparkt, um zum hinteren PKW Abstand zu haben für das Entladen meines Rollstuhls. Ich habe einen Behindertenparkausweis, der auch sichtbar an der Frontscheibe angebracht war. Nun soll ich ein Ordnungsgeld von 40,00 € zahlen. Kann ich Einspruch erheben?

  2. Gerda
    Am 14. Juni 2023 um 9:29

    Wir haben 3 min gehalten auf Zickzacklinie der Fahrer hat das Fahrzeug nicht verlassen ist das generell verboten

  3. Michael S
    Am 12. April 2023 um 16:39

    Ich habe meinen Anhänger auf einem Parkstreifen hinter einer Zickzacklinie, welche für eine Einfahrt zu Garagen vorhanden ist geparkt. Der Parkstreifen umfasst ca. 5 Stellplätze, auf einem davon steht mein Hänger. Im Bereich der 4 weiteren Plätze steht ein Schild, “nur PKW”. Muss auf dem Parkplatz, nach der Zickzacklinie nochmals solch ein PKW Schild stehen? Oder wird der Parkstreifen durch die Zickzacklinie nicht “getrennt”? Habe heute ein Verwarnungsgeld bekommen und möchte das nicht einsehen :-)

  4. Gerd
    Am 9. April 2023 um 12:08

    gilt es als Park-Halteverbot wenn das Heck ca 50cm drüber steht

  5. Karlsen
    Am 14. März 2023 um 19:46

    Kann man prüfen lassen ob das Zeichen 299 an bestimmten Stellen überhaupt notwendig ist? Bei mir in der Straße ist dies ggü. von manchen Einfahrten der Fall und bei anderen nicht. Die Straße ist überall genau gleich breit. Erkenne den Sinn hinter den ein oder anderen Zickzack Linien nicht.

  6. Maik
    Am 23. Februar 2023 um 7:44

    Hallo,

    ich habe heute ein Knöllchen bekommen da ich angeblich weniger als 15m von einer Haltestelle geparkt habe.

    Jetzt zu meiner Frage, es gibt keine Markierung auf der Straße damit ich weiß ob ich die 15m einhalte ist das Knöllchen deshalb ungültig?

  7. Laura
    Am 15. Februar 2023 um 14:58

    Wir wohnen in einem Mehrparteienhaus zur Miete. An der Einfahrt befinden sich Zickzacklinien ohne weitere Beschilderung. Unsere Nachbarn (auch Mieter) parken immer auf dieser Fläche und behindern somit das Ein- und Ausfahren. Ist das erlaubt? Der Grundstücksinhaber dürfte, wenn ich das richtig verstanden habe, dort parken – Mieter auch?

  8. Rainer
    Am 2. Oktober 2022 um 15:13

    zu “Sollte sich also eine Zickzacklinie auf der Fahrbahn befinden, ohne dass gleichzeitig ein Schild oder eine bauliche Gegebenheit vorhanden sind, die ein entsprechendes Verbot bedingen, ist das Halten bzw. Parken auf der markierten Fläche trotzdem gestattet.”

    Das Ordnungsamt ist der Meinung: “Grenzmarkierungen bezeichnen, verlängern oder verkürzen ein an anderer Stelle vorgeschriebenes Halt- oder Parkverbot.
    Einer Beschilderung bedarf es nicht.”

    Wie kann ich rechtssicher argumentieren? Auf was kann ich mich beziehen?

    Vielen Dank!

  9. Uwe K
    Am 11. September 2022 um 17:59

    Unsere Einfahrt ist durch eine Zickzacklinie als Ausfahrt gekennzeichnet, gibt es eine Regelung, die besagt wie weit ein Fahrzeug die Balken am Ende der Zickzackline überragen darf?
    Viele Autofahrer glauben, dass, wenn ihr Reifen hinter der Linie liegt und “nur” der Überhang des Fahrzeuges in die gesperrte Zone ragt, sie richtig stehen.

    • Manuela
      Am 11. November 2022 um 23:05

      Es darf nichts vom Kfz darüber ragen, sonst hätte man die Linie auch eingekürzt haben können. Stoßstange darf kurz davor/danach sein, wenn man es ganz genau nimmt.

    • BC
      Am 16. September 2022 um 23:19

      Das gleiche habe ich mich auch gerade gefragt weil es bei uns vor der Tür genau so ist…

      hat schon jemand was rausgefunden?

  10. Karl-Alexander I
    Am 12. August 2022 um 16:50

    Darf ich auf dem Parkstreifen vor meinem Haus eine Zickzacklinie anbringen lassen oder nur auf der Straße?

    • Gernot
      Am 27. August 2022 um 8:32

      Das darf man nicht selbst machen, sondern es wird durch das Ordnungsamt oder die Polizei angeordnet. Wäre ja noch schöner, wenn jeder selbst auf der Straße rummalen dürfte.

  11. Ralf
    Am 12. Juli 2022 um 16:18

    Ist das Aufbringen einer Zickzacklinie durch die Kommune, zum Reservieren von Müllkontainern einer Firma rechtens?

  12. Anita G
    Am 16. Januar 2022 um 11:49

    wer ist für die Erneuerung dieser Zickzacklinie vor privaten Einfahrten zuständig?
    Das Ordnungsamt sagt der Hausbesitzer und die Verwaltung des Hausbesitzer sagt die Stadt.

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