Probleme mit dem Zoll? Straf- & Bußgeldkatalog 2024
Die Befugnisse der Zollbehörde beschränken sich nicht nur auf die reine Kontrolle von der Ein- und Ausfuhr von Waren und Barmitteln. Auch innerhalb der Landesgrenzen hat der Zoll einiges zu tun. Welche Bußgelder und Strafen drohen können, wenn Sie bei einem Zollverstoß ertappt werden, und welche Ordnungswidrigkeiten und Straftaten überhaupt denkbar sind, erfahren Sie im Zoll-Bußgeldkatalog & -Strafenkatalog.
Über den Autor
Jana O.
Jana studierte Germanistik, Philosophie und Englischen Literaturwissenschaften an der Universität Greifswald. Sie ist seit 2015 Bestandteil des bussgeldkatalog.org-Teams. Neben einem umfassenden Überblick zu verkehrsrechtlichen Fragestellungen liegt ihr Interesse u. a. im Bereich Tuning und Fahrzeugtechnik.
Bußgeldkatalog Zoll:
Kfz-Steuer
Der Zoll ist unter anderem für die Beitreibung der Kraftfahrzeugsteuer zuständig. Erfahren Sie hier mehr zur Fahrzeugsteuer.
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Zollverstöße können sowohl Bußgelder als auch Strafen nach sich ziehen
Der Zoll ist maßgeblich für die Kontrolle des grenzüberschreitenden Waren- und Geldtransfers zuständig, damit verbinden die meisten Bürger die Zollbehörde auch. Doch der Zuständigkeitsbereich der Behörde ist viel größer, als auf den ersten Blick anzunehmen ist: Auch innerhalb der Landesgrenzen kommen ihr zahlreiche Befugnisse zu, insbesondere in Hinblick auf die Einhaltung steuerrechtlicher Vorgaben.
Durch den umfangreichen Zuständigkeitsbereich des Zolls sind auch unterschiedlichste Rechtsbereiche berührt. Allen voran steht das Steuerrecht in Form der Abgabenordnung (AO). Aber auch die Einhaltung des Mindestlohngesetzes (MiLoG), der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) und vieler anderer Gesetze und Verordnungen überwacht und prüft der Zoll. Eine Strafe oder ein Bußgeld können daher bei zahlreichen Verstößen drohen, von Schwarzarbeit über leichtfertige oder vorsätzliche Unterschlagung von Einfuhrzöllen bis hin zu Zuwiderhandlungen gegen Einfuhrverbote.
In unserem Zoll-Bußgeldkatalog und -Strafenkatalog erhalten Sie einen Überblick dazu, welche Sanktionen im Einzelfall auf welcher rechtlichen Grundlage möglich sind und wann eine Straftat, wann eine Ordnungswidrigkeit vorliegt.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Zoll-Bußgeldkatalog & -Strafenkatalog
Was sind die Aufgaben vom Zoll?
Die Bundeszollverwaltung ist vornehmlich zuständig für die Überwachung und Kontrolle des grenzübergreifenden Waren- und Geldverkehrs. Darüber hinaus ist die Zollbehörde jedoch auch verantwortlich für die inländische Überwachung etwa bezüglich der Einhaltung des Arbeitsrechts (insbesondere bei der Schwarzarbeitsbekämpfung). Eine kurze Zusammenfassung des Aufgabengebietes bietet dieses Video. Eine Auswahl rechtlicher Grundlagen, die auch in den Zuständigkeitsbereich des Zolls fallen, finden Sie hier.
Wie hoch kann ein Bußgeld beim Zoll ausfallen?
Je nach Tatbestand sind Geldbußen bis hin zu 1 Million Euro möglich. Aber auch Geld- und Freiheitsstrafen kommen bei Zollverstößen in Frage. Eine Auswahl von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten, die der Zoll verfolgt, erhalten Sie in diesem Zoll-Bußgeldkatalog & -Strafenkatalog.
Achtung! Aufgrund der zahlreichen rechtlichen Grundlagen, die in den Zuständigkeitsbereich des Zolls fallen, ist eine Gesamtübersicht über alle möglichen Ordnungswidrigkeiten und Straftaten, die der Zoll verfolgt, nicht realisierbar. Der folgende Zoll-Bußgeldkatalog & -Strafenkatalog stellt mithin nur einen Auszug dar. Einen Eindruck von den umfangreichen Rechtsbereichen, mit denen sich der Zoll auseinandersetzt, erhalten Sie hier.
Verstoß
Sanktionen
Rechtsgrundlage
Ordnungswidrigkeiten
leichtfertige Steuerverkürzung
bis 50.000 €
§ 378 AO
Steuergefährdung
bis 25.000 €
§ 379 AO
Gefährdung von Abzugsteuern
bis 25.000 €
§ 380 AO
Gefährdung von Verbrauchssteuern
bis 5.000 €
§ 381 AO
Gefährdung von Einfuhr- und Ausfuhrabgaben
bis 5.000 €
§ 382 AO
unzulässiger Erwerb von Steuererstattungs- und Vergütungsansprüchen
bis 50.000 €
§ 383 AO
Verstoß gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz
bis 30.000 €
§ 23 AEntG
Verstoß gegen das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz
bis 500.000 €
§ 16 AÜG
Verstoß gegen Einfuhr- oder Ausfuhrverbote
bis 500.000 €
vgl. §§ 19 AWG, 81, 82 AWV
Verstoß gegen das Mindestlohngesetz
bis 500.000 €
§ 21 MiLoG
Verstoß gegen die Anmeldepflicht von Barmitteln (über der Freigrenze)
bis 1.000.000 €
VO (EG) Nr. 1889/2005
Straftaten
Steuer- bzw. Zollhinterziehung (auch versuchte Steuerhinterziehung)
Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 5 Jahre
§ 370 Abs. 1 AO
... besonders schwerer Fall
Freiheitsstrafe zwischen 6 Monaten bis 10 Jahren
§ 370 Abs. 2 AO
Bannbruch
Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 5 Jahre
§ 372 AO
... besonders schwerer Fall
Freiheitsstrafe zwischen 6 Monaten bis 10 Jahren
§ 372 AO
gewerbsmäßiger, gewaltsamer und bandenmäßiger Schmuggel
Freiheitsstrafe zwischen 6 Monaten bis 10 Jahren
§ 373 Abs. 1 Satz 1 AO
... minderschwerer Fall
Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 5 Jahre
§ 373 Abs. 1 Satz 2 AO
Steuerhehlerei
Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 5 Jahre
§ 374 Abs. 1 AO
... gewerbs- oder bandenmäßig
Freiheitsstrafe zwischen 6 Monaten bis 10 Jahren
§ 374 Abs. 2 AO
Begünstigung
Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 10 Jahre (je nach Tatbestand)
§ 369 AO
strafrechtlicher Verstoß gegen Einfuhr- oder Ausfuhrverbote
Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 5 Jahre (je nach Vergehen)
Die Bundeszollverwaltung ist direkt dem Bundesfinanzministerium untergeordnet und trägt maßgeblich zur Beitreibung der Steuergelder des Bundes bei (z. B. auch der Kfz-Steuer). In dem folgenden Video “Der Zoll – einfach erklärt” des Bundesministeriums für Finanzen erhalten Sie einen kurzen, aber umfassenden Überblick über die Zuständigkeiten und Aufgaben des Zolls:
Wann kann der Zoll ein Bußgeld verhängen?
Angesichts der zahlreichen rechtlichen Grundlagen, die der Zoll stets im Blick hat, sind auch zahlreiche Verstöße denkbar, für deren Ahndung die Behörde zuständig ist. Dabei kann es sich sowohl um Ordnungswidrigkeiten als auch um Straftaten handeln.
Beispielsweise bei den folgenden Zuwiderhandlungen handelt es sich um Ordnungswidrigkeiten, die gemäß Zoll-Bußgeldkatalog ein Bußgeld nach sich ziehen können:
zollpflichtige Waren nicht angemeldet (ist die Freigrenze des Warenwertes jedoch zu stark überschritten, kann auch eine Straftat – hier: Steuerhinterziehung – vorliegen)
Waren, die einer Beschränkung unterliegen, eingeführt
Barmittel (= Bargeld und Wertpapiere) über der Freigrenze eingeführt und dieses falsch oder nicht angemeldet (innerhalb der EU sind Barmittel ab 10.000 Euro anmeldepflichtig)
Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen
verspätete oder nicht erfolgte Anmeldung von Mitarbeitern zur Sozialversicherung
Verjährungsfristen für Ordnungswidrigkeiten nach dem Zoll-Bußgeldkatalog: Anders als bei Verkehrsordnungswidrigkeiten sind für Steuerordnungswidrigkeiten in der Regel fünf Jahre als Frist für die Verfolgungsverjährung vorgegeben (im Verkehrsrecht zumeist maximal sechs Monate).
Wie hoch das Bußgeld, das der Zoll verhängen kann, ausfällt, richtet sich maßgeblich nach dem Einzelfall. Die einzelnen Verordnungen bzw. der Bußgeldkatalog geben dem Zoll in der Regel lediglich Maximalgrenzen vor. Je nach Ausmaß des Verstoßes können die Beamten ein angemessenes Bußgeld verhängen. Einen Eindruck von den möglichen Geldbußen erhalten Sie in der obigen Tabelle.
Welche Strafe droht bei einem Zollvergehen?
Ebenfalls sehr umfangreich wie mögliche Ordnungswidrigkeiten ist das Feld der denkbaren Straftaten, für die der Zoll eine Strafe nach dem Zoll-Strafen- und -Bußgeldkatalog androhen kann. Über das genaue Maß der Strafe entscheidet der Zoll selbst aber nicht. Hierfür ist stets ein Gericht zuständig. Im Zuge der Bewertung eines Sachverhaltes, der zu einer Strafanzeige seitens des Zolls führte, prüft das zuständige Gericht die Schuld des Beschuldigten. Kommt es zu einer Verurteilung, können je nach zugrunde liegender Rechtsordnung eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafeauf den Verurteilten zukommen.
Wird eine Freiheitsstrafe verhängt, so orientiert sich die Entscheidung der zuständigen Richter zur genauen Dauer an dem von dem jeweiligen Gesetz vorgegebenen Höchstmaß. Bis zu dieser Grenze kann das Gericht eine entsprechende Freiheitsstrafe bestimmen. Geringe Freiheitsstrafen können ggf. auch zur Bewährung ausgesetzt werden.
Als Zollstrafen können mithin je nach Vergehen Geldstrafen, Bewährungs- oder gar Haftstrafen in Betracht kommen. Ausschlaggebend ist das Ausmaß der Schuld, die Schwere der Tat sowie die Tatumstände im Einzelfall. Einen Eindruck der möglichen Strafen erhalten Sie in dem obigen Auszug aus Zoll-Bußgeldkatalog und -Strafenkatalog.
Im Übrigen: Auch bei Zollvergehen kann eine Strafe entfallen oder geringer ausfallen, wenn der Betroffene eine Selbstanzeige nach § 371 AO erhebt, sofern es sich bei der Tat um Zoll- bzw. Steuerhinterziehung handelte.
Einzelne Vorschriften im Verantwortungsbereich des Zolls
Im Folgenden finden Sie eine Auswahl einzelner Bundesgesetze, Ordnungen und Verordnungen, deren Einhaltung u. a. auch der Zoll überwacht (alphabetische Sortierung). Die Auflistung ist jedoch nicht abgeschlossen, sondern soll lediglich einen Eindruck von den zahlreichen Zuständigkeitsbereichen der Zollbehörde vermitteln.
Jana studierte Germanistik, Philosophie und Englischen Literaturwissenschaften an der Universität Greifswald. Sie ist seit 2015 Bestandteil des bussgeldkatalog.org-Teams. Neben einem umfassenden Überblick zu verkehrsrechtlichen Fragestellungen liegt ihr Interesse u. a. im Bereich Tuning und Fahrzeugtechnik.