Zoll für Geschenke: Sind die Aufmerksamkeiten von Abgaben befreit?

Von Nicole P.

Letzte Aktualisierung am: 5. September 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Wissenswertes zu Geschenksendungen

Absender oder Empfänger: Wer muss den Zoll für Geschenke bezahlen?
Absender oder Empfänger: Wer muss den Zoll für Geschenke bezahlen?

Wie allgemein bekannt ist, erhalten kleine Geschenke die Freundschaft und über ein Päckchen mit Aufmerksamkeiten freut sich sicherlich jeder. Sitzt der Absender allerdings außerhalb der Europäischen Union, können solche Sendungen per Post durchaus ein teures Vergnügen sein. Denn unter Umständen erhebt der Zoll für die Geschenke aufgrund der geltenden Einfuhrbestimmungen Abgaben und Gebühren. Diese sind in der Regel vom Empfänger in Deutschland zu bezahlen. 

Doch wann sind Geschenke zu verzollen? Bis zu welchem Warenwert fällt der Inhalt unter die geltenden Freimengen? Müssen weitere Einschränkungen beim Inhalt der Pakete beachtet werden? Und was kann ich tun, wenn ich den Zoll für Geschenke nicht zahlen will? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.

FAQ: Zoll für Geschenke

Wann liegt laut Zoll eine Geschenksendung vor?

Wollen Sie ein Paket als Geschenk versenden, schreibt der Zoll dafür verschiedene Kriterien vor. Worauf es dabei zu achten gilt, erfahren Sie hier.

Bis zu welchem Wert ist ein Geschenk zollfrei?

Bis zu einem Warenwert von 45 Euro fallen bei einer Geschenksendung weder Zoll noch Einfuhrumsatzsteuer an.

Was passiert, wenn der Zoll ein Geschenk ohne Rechnung abfängt?

Fehlt außen am Paket eine Rechnung bzw. zollrechtliche Inhaltserklärung, kann der Zoll die Geschenke zurückhalten und den Empfänger zum Zollamt bestellen, um die Sendung dort zu öffnen. Ggf. muss der Empfänger auch Informationen zum Wert des Inhaltes vorlegen.

Wann handelt es sich um ein Geschenk?

Ob es sich um ein Geschenk gemäß Zoll handelt, hängt von zahlreichen Kriterien ab.
Ob es sich um ein Geschenk gemäß Zoll handelt, hängt von zahlreichen Kriterien ab.

Beim Postversand aus dem EU-Ausland unterscheidet der Zoll grundsätzlich zwischen privaten und gewerblichen Sendungen. Dabei handelt es sich bei den privaten Kleinsendungen in vielen Fällen um Geschenksendungen, bei denen besondere Vorschriften für die Zollbefreiung gelten. Welche Voraussetzungen eine Geschenksendung gemäß Zoll erfüllen muss, klären wir nachfolgend.

Geschenksendungen zeichnen sich grundsätzlich dadurch aus, dass es sich sowohl beim Absender als auch beim Empfänger um Privatpersonen handelt. Ist also ein Unternehmen involviert, können die Pakete gemäß Zoll nicht als Geschenke deklariert werden. Zudem dürfen die Sendungen nur gelegentlich und nicht regelmäßig erfolgen.

Zollrechtlich zeichnen sich Geschenke auch dadurch aus, dass der Absender für die Sendung keinerlei Bezahlung erhält. Auch jede Art von anderer Gegenleistung oder vergleichbarer Ersatzleistung ist untersagt, weshalb grundsätzlich auch sogenannte Tauschsendungen ausgeschlossen sind.

Darüber hinaus unterliegt auch der Inhalt des Paketes verschiedenen Beschränkungen. So darf der Wareninhalt ausschließlich dem persönlichen Gebrauch dienen. Die im Geschenk enthaltenden Mengen dürfen somit nicht den Eindruck erwecken, dass die Einfuhr aus geschäftlichen Gründen erfolgt.

Damit der Zoll Geschenke als solche erkennt und überprüfen kann, ob der Inhalt den gesetzlichen Vorgaben entspricht, sind außen am Paket Angaben zur Ware zu machen. Möglich ist dies mithilfe der Rechnung oder einer sogenannten Zollinhaltserklärung. Letztere enthält in der Regel auch den Hinweis auf eine Geschenksendung (oft engl. „gift“).

Übrigens! Erhebet der Zoll für Geschenke irgendwelche Abgaben, sind diese üblicherweise vom Empfänger zu zahlen. Möchte dieser die Kosten dafür nicht übernehmen, kann die Annahme verweigert werden.

Wann fallen (keine) Zollgebühren bei einem Geschenk an?

Zoll für Geschenke: Bei der Einfuhr spielt der Warenwert eine wichtige Rolle.
Zoll für Geschenke: Bei der Einfuhr spielt der Warenwert eine wichtige Rolle.

Ob bei einem Geschenk Zoll oder sonstigen Abgaben zu zahlen sind, hängt vom Gesamtwert der Sendung ab. So heißt es unter Artikel 26 Abs. 1 Zollbefreiungsverordnung (Verordnung (EG) Nr. 1186/2009):

Die Befreiung nach Artikel 25 Absatz 1 wird je Sendung bis zu einem Gesamtwert von 45 EUR, einschließlich des Wertes der in Artikel 27 genannten Waren, gewährt.

Somit sind Geschenke bis zu einem Wert von 45 Euro zollfrei. Der Freibetrag liegt also deutlich höher als bei regulären Sendungen wie zum Beispiel Internetbestellungen aus China oder den USA. Denn bei diesen erhebt der Zoll bereits ab einem Warenwert von etwa 5 Euro die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt).

Für die Zollbefreiung bei einem Warenwert von bis zu 45 Euro gilt es aber, Beschränkungen zu beachten. So schreibt der Gesetzgeber für verschiedene verbrauchsteuerpflichtige Waren Höchstmengen vor. Ein paar Beispiele haben wir nachfolgend aufgelistet:

  • 500 Gramm Kaffee
  • 50 Zigaretten
  • 50 Gramm Parfüm
  • 0,25 Liter Eau de Toilette
  • 2 Liter nicht schäumende Weine

Die EUSt verlangt der Zoll für Geschenke erst, wenn sich der Gesamtwert auf über 45 und unter 700 Euro beläuft. In diesem Fall findet in der Regel ein pauschalisierter Abgabensatz in Höhe von 17,5 Prozent Anwendung. Für ausgewählte Warengruppen sieht der Gesetzgeber allerdings Zollvergünstigungen – auch als Präferenzen bezeichnet – vor, bei denen sich der Abgabensatz auf 15 Prozent reduziert.

Liegt der Gesamtwert einer Sendung über 700 Euro, verlangt der Zoll sowohl die Einfuhrumsatzsteuer als auch Zollabgaben. Die fälligen Einfuhrabgaben werden dann nach den Abgabensätzen des Zolltarifs ermittelt.

Eine Übersicht, wann beim Zoll für Geschenke Einfuhrabgaben anfallen, haben wir nachfolgend für Sie zusammengestellt:

Gesamtwert der SendungEinfuhrumsatzsteuer Zoll
bis 45 Euro
nein nein
zwischen 45 und 700 Euro
ja nein
über 700 Euro
ja ja

Wichtig! Die zuvor genannten Warenwerte gelten grundsätzlich pro Sendung. Unter diesem Begriff versteht der Zoll bei Geschenken aber nicht jedes Päckchen separat. Vielmehr handelt es sich um die Summe aller Pakete, die am selben Tag von einer Privatperson versendet wurden und von derselben Zollstelle abgefertigt werden. Hierbei kann es sich also durchaus um mehrere Packstücke handeln, deren Warenwerte sich addieren.

Quellen und weiterführende Links

Über den Autor

Nicole
Nicole P.

Seit 2016 verstärkt Nicole die Redaktion von bussgeldkatalog.org. Zuvor absolvierte sie ein Studium der Buchwissenschaft und Kulturanthropologie in Mainz. Zu ihren thematischen Schwerpunkten zählen unter anderem die verschiedenen Aspekte der Verkehrserziehung und Verkehrssicherheit, Verkehrsregeln im Ausland sowie das Zollrecht.

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19 Kommentare

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  1. Monika J
    Am 8. Januar 2024 um 21:21

    Hallo, Ich habe zu Weihnachten ein Päckchen von meiner Freundin aus der Schweiz erhalten mit einem Wert von 30 Euro und musste 11,01 Euro Zoll zahlen. enthalten war ein Weihnachtsengel, 1 Tafel Schokolade, 1 Geschirrhandtuch, 1 Weihnachtskarte und ein Anhänger für den Weihnachtsbaum.
    Ich bekomme zum Geburtstag und zu Weihnachten aus der Schweiz je ein Päckchen und ich schicke meiner Freundin auch jeweils ein Päckchen. Sie hat noch nie Zoll bezahlen müssen, aber ich jetzt schon das 2. mal. Ich versteh das nicht, es sind doch wirklich GESCHENKE, keine Handelsware.

  2. Heike
    Am 3. Januar 2024 um 14:04

    Ich habe 6 Enkel und schenke nur noch Geld weil Zoll und Postgebühren den Wert der Geschenke die ich aus den USA verschicke, manchmal sogar überschreiten. Auf den letzten Paketen habe ich ich in fetten, roten Buschstaben “Geschenksendung”drauf geschrieben. Das wurde beim Zoll ignoriert. Wer will im Weihnachtsstreß mit den Behörden streiten?

  3. Kai S
    Am 25. September 2023 um 2:33

    Guten Tag!
    Verstehe ich es richtig, das sogenannte HS-Codes nur bei gewerblichen Sendungen angegeben werden müssen, bei Geschenken aber auf die Angabe von HS-Codes verzichtet werden kann?
    Mit freundlichen Grüßen

  4. Ursula A.
    Am 26. Juli 2023 um 3:29

    Ich habe soeben eine Rechnung von UPS erhalten über 25 Euro ohne weitere Erläuterung. Als ich nachfragte, stellte sich heraus, dass es sich um Einfuhrumsatzsteuer von einem Weihnachtsgeschenk aus UK handle, das ich im Nov 2021 erhalten habe. Dies waren 6 Flaschen Wein im Wert von 96 GB Pfund, dieser ist natürlich längst getrunken, also habe ich keine Möglichkeit der Rücksendung und diese Rechnung fast 2 Jahre später, ist das erste Mal, dass ich davon erfahre. Was sind meine Möglichkeiten? Kann ich die Rechnung ablehnen?

  5. Joerg
    Am 28. Mai 2023 um 0:13

    Wie steht es denn um Geschenke, die ich im Ausland erhalten Habe und dann mit nach Hause nehmen möchten?

  6. Martin
    Am 20. Dezember 2022 um 11:18

    Wir bekommen schon seit vielen Jahren immer zu Weihnachten von einer Freundin aus USA ein kleines Weihnachtsgeschenk per Post. Wir schicken auch jedes Jahr eines nach USA. Bisher wurde noch nie Zoll oder EUSt. verlangt, weder bei uns, noch in USA. Dieses Jahr mußten wir zum ersten Mal Zoll und Gebühren bezahlen und das Päckchen auch selbst abholen. Weil der Zusteller kein Geld annehmen darf, hat er auch gar nicht erst bei uns geklingelt, sondern uns gleich die Benachrichtigungskarte in den Briefkasten geworfen. Es ist schon ein Witz, dass ich fast ganauso viel Zoll und Gebühren zahlen muß, wie der Wert des Geschenks ist. So wird einem Weihnachten und Schenken vermiest. Wie komme ich jetzt an diese unberechtigten Gebühren wieder ran?

    • Gabi
      Am 24. Januar 2023 um 21:17

      Fordern Sie den Abgabenbescheid bei Dhl an und lassen Sie diesen beim zuständigen Zollamt prüfen. Bei mir wurden dieses Jahr auch viel zu viel Gebühren berechnet. Warenwert betrug 120 Dollar. Zahlen musste ich 108 plus 6 Euro.

  7. Julia
    Am 10. November 2022 um 11:22

    Was zählt im Fall von Geschenken als regelmäßig? Ich habe kürzlich Geschenke (wirkliche, kleine Geschenke, unter 45 Euro und Süßigkeiten) von Freundinnen aus UK und USA erhalten. von beiden habe ich zuvor schon Pakete erhalten (Mai, Juni), ebenfalls einfach Geschenke (Geburtstag und verfrühte Weihnachtgeschenke). Die Pakete im Frühjahr waren kein Problem, jetzt habe ich für beide Pakete Zoll gezahlt. Zählt das für den deutschen Zoll schon als “regelmäßig”!?!

  8. Stephen P
    Am 17. April 2022 um 14:13

    Habe ich das richtig verstanden, ein Geschenk von U.K. Wert unter 20€ hat überhaupt keine Steuer, keine Mehrwertsteuer oder Einfuhrsteuer?

    • Martin
      Am 19. August 2022 um 19:50

      Meines Erachtens ist das korrekt, ja. Aber oft arbeiten Zoll und / oder DHL unsauber und “übersehen” dass es sich um ein Geschenk mit Warenwert unter 45€ handelt. Es wird dann EUSt erhoben, welche DHL vorlegt und deshalb nochmal 6€ Gebühr verlangt welche man bei Abholung am Postamt auch bezahlen muss um das Paket zu bekommen. Das kann man aber anfechten und bekommt von beiden alles zurück. Dauert leider nur alles.. Quelle: wir bekommen regelmäßig Geschenke der Schwiegereltern aus Japan

      • Suna
        Am 15. Juni 2023 um 7:14

        Hi, ich habe auch ein Päckchen aus Japan bekommen. Wo kann ich denn die geleistete Zahlung anfechten? Danke und Gruß

      • Susan
        Am 29. November 2022 um 15:15

        Also in meinem Fall übersieht der Zoll / DHL nicht nur “oft” sondern immer seitdem UK nicht mehr zur EU gehört… Ich bekomme zwei Mal im Jahr Geschenke aus UK, einmal zum Geburtstag und einmal zu Weihnachten und ich werde jedes Mal “abgezockt” mit Zollabgaben und DHL-Gebühren, obwohl das Paket vom Absender ganz eindeutig als Geschenk gekennzeichnet wird. Demnächst verschicken wir nur noch Gutscheine online, jeder kauft sich, was er will und wir zeigen es uns gegenseitig über Videocall. Der deutsche Zoll kann es einem mit richtigen Geschenkpaketen echt vermiesen. Komischerweise funktioniert es umgedreht einwandfrei. Ich verschicke natürlich auch Geschenke nach UK und dort musste noch nie was bezahlt werden an Zollgebühren.

  9. Sylvia K
    Am 28. Januar 2022 um 4:41

    Zunächst vielen Dank für die Zusammenstellung der Informationen.

    Wenn ich ein Paket von USA nach D schicke, Geschenk, Wert zwischen 45 und 700 Euro: Gibt es eine Möglichkeit, dass ich die Einfuhrumsatzsteuer übernehme? Ich möchte nicht, dass der Beschenkte das zahlen muss.

    Mit freundlichen Grüßen,
    Sylvia K.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 2. Februar 2022 um 14:00

      Hallo Sylvia K.,

      wenden Sie sich am besten in diesem Fall direkt an die Zoll-Behörde um ein weiteres Vorgehen zu klären.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. Eva J.
    Am 15. Januar 2022 um 23:07

    Anscheinend sieht das der Zoll in Frankfurt anders. Geschenksendung 20 Dollar resultierte nicht nur in Steuer sondern auch noch 6 € Gebühr. Also knapp 10€. (entfernt von der Redaktion)

  11. Klaus-Peter W
    Am 9. Dezember 2021 um 11:21

    Unter Sendungsnummer (entfernt von der Redaktion)
    wurde lt. Briefkasten Einwurf mitgeteilt, Zustellung war am 08.12.21 um 11:10 leider nicht möglich!? Sehr seltsam, warum wurde nicht geklingelt und die Gegensprechanlage benutzt??? Außerdem erwarten wir keine Sendung ! Wer ist Absender und wer gab ok für Zoll & Auslagenpauschale 19,94 € ???
    Mögliche Geschenksendung aus RU beinhaltet lediglich Weihnachtsgeschenk mit Obergrenze 45,00 €, (Freigrenze) !!!
    Ihrer Stellungnahme sehe ich mit Interesse entgegen.
    Mit freundlichen Grüßen

    • Martin H
      Am 18. Oktober 2022 um 9:22

      Exakt das gleiche Vorgehen bei mir !!! DAS ist halt der heutige “Service” von DHL ! Die Zusteller haben keine Zeit oder Lust auch noch Geld kassieren und abrechnen zu müssen…

    • bussgeldkatalog.org
      Am 15. Dezember 2021 um 11:28

      Hallo Klaus-Peter W.,

      wir sind lediglich ein unabhängiger Informationsdienstleister. Wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an die Zollbehörde.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Stephan A
        Am 20. Februar 2023 um 18:53

        dies e automatische DHL oder DPD Abgabenberechnung trotz Geschenken unter 45€ erleben wir und unsere David Bowie Fan Klubseite permanent, daß unbeschadet einer korrekten Deklarierung z.B. über CN22 immer erst mal abgerechnet wird, Wert plus Porto x 19%. Es wird niemals weder auf die Teilbarkeit einer Geschenksendung von mehrerer unterschiedlichen Teilen geachtet und die reduzierten %-sätze 15 oder 17,5% geachtet, auf den Vermerk “Gift” sowieso nie. Egal, erst mal kassieren, um auch die Handlinggebühr schnell mal sicher zu stellen, denn wer fordert schon 5-15€ in zwei umständlichen Verfahren gegen die Zollbehörden (Einfuhrumsatzsteuer) und dann die Deutsche Post (handlinggebühr) zurück? Darauf ist das Geschäftsmodell seit Brexit aufgebaut worden, kassieren kassieren und möglichst niemals zurück zahlen .

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