Zollanmeldung: Das gilt bei der Wareneinfuhr

Von Sarah K.

Letzte Aktualisierung am: 5. September 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Bußgeldkatalog Zollanmeldung

VerstoßSanktion
Bargeld nicht angemeldet (ab 10.000 €)Bis zu 1 Mio. €
... bei Fahrlässigkeit (unbeabsichtigt)12 % des eingeführten Betrages
... bei Vorsatz (absichtlich)25 % des eingeführten Betrags
Eingeführte Waren nicht angegebenWaren müssen nachverzollt werden
... nachzuzahlende Summe bis 130 €nachzuzahlende Summe + Zollzuschlag in gleicher Höhe
(Bsp.:
nachzuzahlende Summe = 60 €
Zollzuschlag = 60 €
Gesamtnachzahlung = 120 €)
... Warenwert bis 700 € (nach Abzug der Freimengen)Ordnungswidrigkeit
Bußgeld bis 50.000 €
... Warenwert über 700 € (nach Abzug der Freimengen)Strafverfahren wegen versuchter Steuerhinterziehung
Geldstrafe von 5 bis 360 Tagessätzen
oder
Freiheitsstrafe bis 5 Jahre

Einfuhrabgaben

Warepauschalisierte Einfuhrabgaben*
Zigaretten19 ct pro Stück
private Urlaubsmitbringsel bis 700 €17,5 % des Warenwertes
Schaumwein2,30 € pro Liter
Likörwein, Wertmutwein, anderer aromatisierter Wein2,10 € pro Liter
Armagnac, Arrak, Branntwein, Calvados, Cognac, Genever, Gin, Grappa, Likör, Ouzo, Rum, Tequila, Whisky, Wodka, andere Spirituosen (Zolltarifnummer 2208 2012 bis 22089078)6,80 € pro Liter
*gilt für Waren, die max. 700 € wert sind, sich in Ihrem persönlichen Gepäck befinden und für den privaten Gebrauch bestimmt sind.
Kosten beziehen sich auf Einfuhrwaren, für die keine Präferenzregelung besteht.

Ware beim Zoll anmelden

Wann muss eine Zollanmeldung durch eine Privatperson erfolgen?
Wann muss eine Zollanmeldung durch eine Privatperson erfolgen?

Nicht selten verführt der Urlaub in einem fernen Land zu einem regelrechten Kaufrausch. Dabei können regionale Produkte genauso Objekt der Begierde werden wie Waren, die in Deutschland viel teurer sind.

Ist der Koffer dann prall gefüllt, stellen sich viele Urlauber die Frage, wie sie sich beim Zoll verhalten müssen. Muss eine Zollanmeldung für die neuen Errungenschaften erfolgen? Dieser Frage geht der nachfolgende Ratgeber auf den Grund.

Außerdem erfahren Sie, welche Reisefreimengen gelten, wenn Sie Waren nach Deutschland einführen wollen. Zusätzlich erklären wir, welche Sanktionen drohen können, wenn Sie auf eine Zollanmeldung verzichten und dabei erwischt werden.

FAQ: Zollanmeldung

Was ist eine Zollanmeldung?

Führen Sie Waren nach Deutschland ein oder aus dem Land heraus, müssen diese nicht selten beim Zoll angemeldet werden. Kommen Sie beispielsweise aus dem Urlaub zurück und Überschreiten die Freimengen an Tabak, Alkohol und Co. muss eine Zollanmeldung erfolgen.

Für welche Waren muss eine Anmeldung beim Zoll erfolgen?

Bei Reisen innerhalb der Europäischen Union (EU) gilt grundsätzlich das Recht auf Freizügigkeit, Sie müssen den größten Teil der Waren also nicht beim Zoll deklarieren. Davon ausgenommen sind Alkohol und Tabak, Medikamente und Betäubungsmittel sowie Bargeld über 10.000 Euro. Wann eine Zollanmeldung bei Reisen außerhalb der EU erfolgen muss, erfahren Sie hier.

Welche Strafe droht bei einem Verstoß gegen die Einfuhr- oder Ausfuhrverbote?

Ein Verstoß gegen die Einfuhr- oder Ausfuhrverbote stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, welche mit einer Geldbuße bis zu sanktioniert werden kann. Auch ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung kommt in besonders schweren Fällen in Betracht, wenn Sie die Waren nicht deklarieren, obwohl Sie von einem Zollbeamten danach gefragt werden.

Wann muss ich Mitbringsel aus dem Urlaub beim Zoll anmelden?

Sie müssen beim Zoll die Ware anmelden, wenn diese über der geltenden Reisefreimenge liegt.
Sie müssen beim Zoll die Ware anmelden, wenn diese über der geltenden Reisefreimenge liegt.

Für viele Urlauber rundet eine ausgiebige Shoppingtour die Reise in ein anderes Land ab. Mitbringsel für Freunde, Erinnerungsstücke für die eigene Urlaubssammlung – fast immer werden Waren aus dem Ausland nach Deutschland mitgebracht.

Damit das nicht zum Problem wird, sollten sich Urlauber vorab über die geltenden Reisefreimengen informieren. Diese sind vor allem relevant, wenn Sie Waren aus einem Nicht-EU-Staat beim Zoll anmelden müssen.

Überschreiten Sie nämlich die geltenden Freimengen, werden im Rahmen der Zollanmeldung zusätzliche Abgaben berechnet, welche Sie entrichten müssen, um die Waren nach Deutschland einführen zu dürfen.

Gut zu wissen: Haben Sie Waren anzumelden, welche die Reisefreimengen überschreiten, müssen Sie eine Zollanmeldung vollziehen. Auf vielen Flughäfen wird ein sogenanntes „Kanal-System“ praktiziert. Haben Sie Waren anzumelden, müssen Sie den „roten Kanal“ nutzen.

Zollanmeldung bei Einfuhr aus Europa

Innerhalb der EU gilt grundsätzlich das Recht auf Freizügigkeit, daher ist eine mündliche Zollanmeldung oft nicht notwendig, wenn Sie Waren aus einem anderen EU-Staat nach Deutschland einführen.

Dies gilt allerdings nur, solange diese auch für den persönlichen Bedarf bestimmt sind. Kaufen Sie 20-mal dasselbe T-Shirt, könnte es trotz Freizügigkeit Probleme mit den Zollbeamten geben. In diesem Fall erscheint nämlich ein rein privater Gebrauch eher zweifelhaft.

Eine weitere Ausnahme besteht bei der Einfuhr sogenannter Genussmittel. Auf diese wird in Deutschland nämlich eine sogenannte Verbrauchsteuer erhoben. Folgende Richtmengen gelten für die Einfuhr von Genussmitteln aus Mitgliedstaaten der EU:

  • Zigaretten: 800 Stück oder
  • Zigarillos: 400 Stück oder
  • Zigarren: 200 Stück oder
  • Rauchtabak: 1 Kilogramm
  • Spirituosen(z.B. Weinbrand, Whisky, Rum, Wodka): 10 Liter oder
  • Alkoholhaltige Süßgetränke (Alkopops): 10 Liter oder
  • Zwischenerzeugnisse (z.B. Sherry, Portwein und Marsala): 20 Liter oder
  • Schaumwein: 60 Liter oder
  • Bier: 110 Liter
  • Kaffee: 10 Kilogramm oder
  • Kaffeehaltige Waren: 10 Kilogramm

(die Waren können auch anteilig zusammengestellt werden)

Überschreiten Sie diese Richtmengen, muss eine Zollanmeldung erfolgen. Geben Sie das Mitführen der Waren nicht an und werden dabei erwischt, kann ein Ordnungswidrigkeiten- oder sogar Strafverfahren drohen.

Zollanmeldung bei Einfuhr aus einem Nicht-EU-Staat

Eine Zollanmeldung ist erforderlich, wenn Sie aus einem Nicht-EU-Staat Waren mit einem Wert über 430 Euro einführen.

Eine Zollanmeldung ist erforderlich, wenn Sie aus einem Nicht-EU-Staat Waren mit einem Wert über 430 Euro einführen.

Während aufgrund der Freizügigkeit innerhalb der EU bei der Einreise nur selten eine Zollanmeldung erfolgen muss, kann es schon ganz anders aussehen, wenn der Urlauber aus einem Nicht-EU-Staat nach Deutschland zurückkehrt.

Für diese Urlaubsziele gelten nämliche andere Einfuhrbestimmungen. So dürfen Personen über 15 Jahren nur Waren mit einem Gesamtwert von 430 Euro mitbringen. Unter 15 Jahren gilt eine Obergrenze von 150 Euro.

Zudem gibt es auch für Genussmittel stärkere Beschränkungen. Tabakwaren und Alkohol dürfen erst ab einem Alter von 17 Jahren nach Deutschland eingeführt werden. Dabei gelten die nachfolgenden Reisefreimengen:

  • Zigaretten: 200 Stück oder
  • Zigarillos: 100 Stück oder
  • Zigarren: 50 Stück oder
  • Rauchtabak: 250 Gramm
  • Spirituosen(z.B. Weinbrand, Whisky, Rum, Wodka): 1 Liter oder
  • Alkoholhaltige Süßgetränke (Alkopops): 2 Liter
  • zusätzlich
  • nicht schäumende Weine: 4 Liter oder
  • Bier: 16 Liter

(die Waren können auch anteilig zusammengestellt werden)

Zollanmeldung: Welche Kosten entstehen?

Zollanmeldung: Die entstehenden Kosten hängen von den jeweiligen Waren ab.

Zollanmeldung: Die entstehenden Kosten hängen von den jeweiligen Waren ab.

Doch wie teuer wird es, wenn Sie die Reisefreimengen überschreiten und eine Zollanmeldung vollziehen müssen? Diese Frage lässt sich pauschal gar nicht beantworten, da die Zollgebühren stets im Einzelfall erhoben werden.

So hat der Zoll beispielsweise die Möglichkeit, bei einem Warenwert bis zu 700 Euro eine Pauschale von 17,5 Prozent für den Einfuhrzoll zu erheben. Bei Zigaretten sind es in aller Regel 19 Cent pro Stück.

Es ist übrigens nicht möglich, die Reisefreimengen für zwei Personen zu addieren. Sie gelten immer nur für die Person, welche die Ware bei der Einreise mit sich führt.

Wichtig: Es muss bei einigen Waren auch eine Zollanmeldung bei der Ausfuhr erfolgen, wenn Sie die Waren an ein Ziel außerhalb der EU mitnehmen. Dies ist der Fall, wenn die Ware einen Rechnungswert von 1.000 Euro überschreitet oder das Gewicht 1000 kg oder mehr beträgt.

Welche Strafen drohen, wenn ich keine Zollanmeldung vollziehe?

Erfolgt durch Verbraucher keine Zollanmeldung, obwohl diese erforderlich wäre, kann dies unterschiedliche Konsequenzen nach sich ziehen, welche stets im Einzelfall zu prüfen sind. So kann beispielsweise ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet werden.

Handeln Sie vorsätzlich, lügen einen Zollbeamten also an, wenn dieser Sie fragt, ob Sie Waren beim Zoll anmelden müssen, kommt sogar ein Strafverfahren in Betracht. Mögliche Tatbestände können hierbei Schmuggel oder auch Steuerhinterziehung sein.

Über den Autor

Sarah
Sarah K.

Sarah absolvierte ein Journalismus-Studium an der DEKRA Hochschule für Medien in Berlin mit dem Schwerpunkt "Onlinejournalismus" und ist seit 2016 Teil unseres Teams. Sie schreibt Texte zu unterschiedlichsten Fragestellungen im Bereich Verkehrsrecht und ist insbesondere für den Newsbereich zuständig.

Konnten wir Ihnen weiterhelfen? Dann bewerten Sie uns bitte:
1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (216 Bewertungen, Durchschnitt: 4,30 von 5)
Loading ratings...Loading...
Das könnte Sie auch interessieren: