*gilt für Waren, die max. 700 € wert sind, sich in Ihrem persönlichen Gepäck befinden und für den privaten Gebrauch bestimmt sind.
Kosten beziehen sich auf Einfuhrwaren, für die keine Präferenzregelung besteht.
Ware beim Zoll anmelden
Nicht selten verführt der Urlaub in einem fernen Land zu einem regelrechten Kaufrausch. Dabei können regionale Produkte genauso Objekt der Begierde werden wie Waren, die in Deutschland viel teurer sind.
Ist der Koffer dann prall gefüllt, stellen sich viele Urlauber die Frage, wie sie sich beim Zoll verhalten müssen. Muss eine Zollanmeldung für die neuen Errungenschaften erfolgen? Dieser Frage geht der nachfolgende Ratgeber auf den Grund.
Außerdem erfahren Sie, welche Reisefreimengen gelten, wenn Sie Waren nach Deutschland einführen wollen. Zusätzlich erklären wir, welche Sanktionen drohen können, wenn Sie auf eine Zollanmeldung verzichten und dabei erwischt werden.
FAQ: Zollanmeldung
Was ist eine Zollanmeldung?
Führen Sie Waren nach Deutschland ein oder aus dem Land heraus, müssen diese nicht selten beim Zoll angemeldet werden. Kommen Sie beispielsweise aus dem Urlaub zurück und Überschreiten die Freimengen an Tabak, Alkohol und Co. muss eine Zollanmeldung erfolgen.
Für welche Waren muss eine Anmeldung beim Zoll erfolgen?
Bei Reisen innerhalb der Europäischen Union (EU) gilt grundsätzlich das Recht auf Freizügigkeit, Sie müssen den größten Teil der Waren also nicht beim Zoll deklarieren. Davon ausgenommen sind Alkohol und Tabak, Medikamente und Betäubungsmittel sowie Bargeld über 10.000 Euro. Wann eine Zollanmeldung bei Reisen außerhalb der EU erfolgen muss, erfahren Sie hier.
Welche Strafe droht bei einem Verstoß gegen die Einfuhr- oder Ausfuhrverbote?
Ein Verstoß gegen die Einfuhr- oder Ausfuhrverbote stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, welche mit einer Geldbuße bis zu sanktioniert werden kann. Auch ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung kommt in besonders schweren Fällen in Betracht, wenn Sie die Waren nicht deklarieren, obwohl Sie von einem Zollbeamten danach gefragt werden.
Wann muss ich Mitbringsel aus dem Urlaub beim Zoll anmelden?
Für viele Urlauber rundet eine ausgiebige Shoppingtour die Reise in ein anderes Land ab. Mitbringsel für Freunde, Erinnerungsstücke für die eigene Urlaubssammlung – fast immer werden Waren aus dem Ausland nach Deutschland mitgebracht.
Damit das nicht zum Problem wird, sollten sich Urlauber vorab über die geltenden Reisefreimengen informieren. Diese sind vor allem relevant, wenn Sie Waren aus einem Nicht-EU-Staat beim Zoll anmelden müssen.
Überschreiten Sie nämlich die geltenden Freimengen, werden im Rahmen der Zollanmeldung zusätzliche Abgaben berechnet, welche Sie entrichten müssen, um die Waren nach Deutschland einführen zu dürfen.
Gut zu wissen: Haben Sie Waren anzumelden, welche die Reisefreimengen überschreiten, müssen Sie eine Zollanmeldung vollziehen. Auf vielen Flughäfen wird ein sogenanntes „Kanal-System“ praktiziert. Haben Sie Waren anzumelden, müssen Sie den „roten Kanal“ nutzen.
Zollanmeldung bei Einfuhr aus Europa
Innerhalb der EU gilt grundsätzlich das Recht auf Freizügigkeit, daher ist eine mündliche Zollanmeldung oft nicht notwendig, wenn Sie Waren aus einem anderen EU-Staat nach Deutschland einführen.
Dies gilt allerdings nur, solange diese auch für den persönlichen Bedarf bestimmt sind. Kaufen Sie 20-mal dasselbe T-Shirt, könnte es trotz Freizügigkeit Probleme mit den Zollbeamten geben. In diesem Fall erscheint nämlich ein rein privater Gebrauch eher zweifelhaft.
Eine weitere Ausnahme besteht bei der Einfuhr sogenannter Genussmittel. Auf diese wird in Deutschland nämlich eine sogenannte Verbrauchsteuer erhoben. Folgende Richtmengen gelten für die Einfuhr von Genussmitteln aus Mitgliedstaaten der EU:
Zigaretten: 800 Stück oder
Zigarillos: 400 Stück oder
Zigarren: 200 Stück oder
Rauchtabak: 1 Kilogramm
Spirituosen(z.B. Weinbrand, Whisky, Rum, Wodka): 10 Liter oder
Alkoholhaltige Süßgetränke (Alkopops): 10 Liter oder
Zwischenerzeugnisse (z.B. Sherry, Portwein und Marsala): 20 Liter oder
Schaumwein: 60 Liter oder
Bier: 110 Liter
Kaffee: 10 Kilogramm oder
Kaffeehaltige Waren: 10 Kilogramm
(die Waren können auch anteilig zusammengestellt werden)
Überschreiten Sie diese Richtmengen, muss eine Zollanmeldung erfolgen. Geben Sie das Mitführen der Waren nicht an und werden dabei erwischt, kann ein Ordnungswidrigkeiten- oder sogar Strafverfahren drohen.
Zollanmeldung bei Einfuhr aus einem Nicht-EU-Staat
Während aufgrund der Freizügigkeit innerhalb der EU bei der Einreise nur selten eine Zollanmeldung erfolgen muss, kann es schon ganz anders aussehen, wenn der Urlauber aus einem Nicht-EU-Staat nach Deutschland zurückkehrt.
Für diese Urlaubsziele gelten nämliche andere Einfuhrbestimmungen. So dürfen Personen über 15 Jahren nur Waren mit einem Gesamtwert von 430 Euro mitbringen. Unter 15 Jahren gilt eine Obergrenze von 150 Euro.
Zudem gibt es auch für Genussmittel stärkere Beschränkungen. Tabakwaren und Alkohol dürfen erst ab einem Alter von 17 Jahren nach Deutschland eingeführt werden. Dabei gelten die nachfolgenden Reisefreimengen:
Zigaretten: 200 Stück oder
Zigarillos: 100 Stück oder
Zigarren: 50 Stück oder
Rauchtabak: 250 Gramm
Spirituosen(z.B. Weinbrand, Whisky, Rum, Wodka): 1 Liter oder
Alkoholhaltige Süßgetränke (Alkopops): 2 Liter
zusätzlich
nicht schäumende Weine: 4 Liter oder
Bier: 16 Liter
(die Waren können auch anteilig zusammengestellt werden)
Zollanmeldung: Welche Kosten entstehen?
Doch wie teuer wird es, wenn Sie die Reisefreimengen überschreiten und eine Zollanmeldung vollziehen müssen? Diese Frage lässt sich pauschal gar nicht beantworten, da die Zollgebühren stets im Einzelfall erhoben werden.
So hat der Zoll beispielsweise die Möglichkeit, bei einem Warenwert bis zu 700 Euro eine Pauschale von 17,5 Prozent für den Einfuhrzoll zu erheben. Bei Zigaretten sind es in aller Regel 19 Cent pro Stück.
Es ist übrigens nicht möglich, die Reisefreimengen für zwei Personen zu addieren. Sie gelten immer nur für die Person, welche die Ware bei der Einreise mit sich führt.
Wichtig: Es muss bei einigen Waren auch eine Zollanmeldung bei der Ausfuhr erfolgen, wenn Sie die Waren an ein Ziel außerhalb der EU mitnehmen. Dies ist der Fall, wenn die Ware einen Rechnungswert von 1.000 Euro überschreitet oder das Gewicht 1000 kg oder mehr beträgt.
Welche Strafen drohen, wenn ich keine Zollanmeldung vollziehe?
Erfolgt durch Verbraucher keine Zollanmeldung, obwohl diese erforderlich wäre, kann dies unterschiedliche Konsequenzen nach sich ziehen, welche stets im Einzelfall zu prüfen sind. So kann beispielsweise ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet werden.
Handeln Sie vorsätzlich, lügen einen Zollbeamten also an, wenn dieser Sie fragt, ob Sie Waren beim Zoll anmelden müssen, kommt sogar ein Strafverfahren in Betracht. Mögliche Tatbestände können hierbei Schmuggel oder auch Steuerhinterziehung sein.
Sarah absolvierte ein Journalismus-Studium an der DEKRA Hochschule für Medien in Berlin mit dem Schwerpunkt "Onlinejournalismus" und ist seit 2016 Teil unseres Teams. Sie schreibt Texte zu unterschiedlichsten Fragestellungen im Bereich Verkehrsrecht und ist insbesondere für den Newsbereich zuständig.
Hallo, ich habe 2 stangen a200 zigaretten im dutyfreeshop in hurghada gekauft.
Der verkäufer sagte ja das ist okay.
Aber wenn ich eine stange nachverzollen muss laut zollseite, stimmt es das das 19cent pro einzelne zigarette ist???
Die stange kostete ja nur 12 euro.
Es ist manchester.
Villeicht weiss jemand korrekt bescheid.
Hallo, ich habe eine Frage und zwar: mich wurde gestern vom Zoll kontrolliert und die haben bei mir ca 370 Zigaretten gefunden. Die Zigaretten sollte ich für mein Schwager aus Polen mitbringen.
Ich habe die Zigaretten Vorort entrichtet und 70€ dafür bezahlt.
Kann jemand mir sagen was wäre der nächste Schritt?
Mit freundlichen Grüßen
Wenn ich als Beispiel drei (3) Flaschen Whisky à 0,7 l über der zulässigen Freimenge einführe (also insgesamt vier (4) Flaschen), werden dann 3x 6,80 € pauschal berechnet oder lediglich 14,28 €, da „pro Liter 6,80€“ berechnet wird und es sich um 2,1 l handelt (6,80 x 2,1)?
Hallo, ich habe 2 stangen a200 zigaretten im dutyfreeshop in hurghada gekauft.
Der verkäufer sagte ja das ist okay.
Aber wenn ich eine stange nachverzollen muss laut zollseite, stimmt es das das 19cent pro einzelne zigarette ist???
Die stange kostete ja nur 12 euro.
Es ist manchester.
Villeicht weiss jemand korrekt bescheid.
Hallo, ich habe eine Frage und zwar: mich wurde gestern vom Zoll kontrolliert und die haben bei mir ca 370 Zigaretten gefunden. Die Zigaretten sollte ich für mein Schwager aus Polen mitbringen.
Ich habe die Zigaretten Vorort entrichtet und 70€ dafür bezahlt.
Kann jemand mir sagen was wäre der nächste Schritt?
Mit freundlichen Grüßen
Wenn ich als Beispiel drei (3) Flaschen Whisky à 0,7 l über der zulässigen Freimenge einführe (also insgesamt vier (4) Flaschen), werden dann 3x 6,80 € pauschal berechnet oder lediglich 14,28 €, da „pro Liter 6,80€“ berechnet wird und es sich um 2,1 l handelt (6,80 x 2,1)?
Hallo Logan5,
laut der Tabelle wird Whisky mit 6,80€ pro Liter verzollt.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org