Zollanmeldung bei der Einfuhr: Was gilt dabei?

Von Sarah K.

Letzte Aktualisierung am: 8. September 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Anmeldung beim Zoll: Die Einfuhr bestimmter Waren kann steuerpflichtig sein

Zollanmeldung: Die Einfuhr bestimmter Waren kann abgabepflichtig sein.
Zollanmeldung: Die Einfuhr bestimmter Waren kann abgabepflichtig sein.

Eine wichtige Aufgabe der Bundeszollverwaltung ist die Erhebung von Zoll- und Steuerabgaben für Waren, die nach Deutschland eingeführt werden. Doch nicht nur Händler kommen mit dem Zoll in Berührung, er kann auch für Privatpersonen relevant werden.

Dies ist der Fall, wenn eine Zollanmeldung bei der Einfuhr von Waren aus dem Urlaub erfolgen muss. Denn nicht jedes Souvenir ist automatisch zollfrei oder darf überhaupt nach Deutschland eingeführt werden. Es existieren zudem sogenannte Reisefreimengen, die nicht überschritten werden dürfen.

Doch wann genau muss eine Zollanmeldung bei Einfuhr von Waren aus dem Urlaub als Verbraucher erfolgen? Wie können Händler im Internet die Zollanmeldung bezüglich der Einfuhr vollziehen? Und was ist unter dem Begriff „ATLAS“ in diesem Zusammenhang zu verstehen? Diesen Fragen widmet sich der nachfolgende Ratgeber.

FAQ: Zollanmeldung bei der Einfuhr

Wann muss eine Zollanmeldung bei der Einfuhr erfolgen?

Händler, die einen kommerziellen Warenverkehr in Deutschland abwickeln und zu diesem Zweck Waren in die Bundesrepublik einführen, müssen eine Zollanmeldung für die Einfuhr durchführen. Auch Reisende, die Waren aus dem Urlaub mitbringen, müssen diese unter Umständen beim Zoll anmelden.

Wie kann ich beim Zoll eine Einfuhr anmelden?

Welche Formen der Zollanmeldung es bei der Einfuhr von Waren gibt, erfahren Sie hier.

Wie funktioniert über ATLAS die Zollanmeldung bei der Einfuhr von Waren?

Wie das IT-Verfahren ATLAS-Einfuhr der Bundeszollverwaltung funktioniert, können Sie hier nachlesen.

Wann ist eine Einfuhranmeldung beim Zoll erforderlich?

Für den kommerziellen Warenverkehr ist eine Zollanmeldung bei der Einfuhr dringend erforderlich. Diese wird in aller Regel vom Händler getätigt. Doch wann müssen Verbraucher Waren beim Zoll anmelden, welche sie aus einer Urlaubsreise mitbringen?

Eine Zollanmeldung zur Einfuhr von Waren muss erfolgen, wenn diese über den geltenden Reisefreimengen liegen. Dabei gibt es Unterschiede zwischen einer Einreise aus einem EU und einem Nicht-EU-Statt. Weitere Informationen zu den gültigen Reisefreimengen erhalten Sie in unserem Ratgeber.

Welche Formen der Zollanmeldung bei der Einfuhr gibt es?

Händler verwenden für die Einfuhr meist die Internetzollanmeldung.
Händler verwenden für die Einfuhr meist die Internetzollanmeldung.

Bezüglich der Zollanmeldung bei der Einfuhr ist die Bundeszollverwaltung an das Recht der Europäischen Union gebunden. Dieses lässt folgende Formen der Zollanmeldung zu:

  • Zollanmeldung mit Mitteln der elektronischen Datenverarbeitung
  • schriftliche Zollanmeldung bei der Einfuhr
  • mündliche Zollanmeldung bei der Einfuhr
  • Zollanmeldung durch andere Willensäußerung, das heißt durch ein klar erkennbares Verhalten

Quelle: zoll.de

Diese Form der Zollanmeldung ist für Händler von Bedeutung, welche Waren nach Deutschland einführen wollen. Für Verbraucher ist in aller Regel der Zoll am Flughafen interessant. Die Zollanmeldung bei Einfuhr erfolgt dort entweder mündlich oder schriftlich.

Internetzollanmeldung vor der Einfuhr: ATLAS

Der Import von Waren ist ein wichtiger Teil der Wirtschaft. Damit dieser geregelt ablaufen kann, bietet die Bundeszollverwaltung zur Zollanmeldung bei der Einfuhr von Waren das IT-Verfahren ATLAS an.

Der Zoll beschreibt das IT-Verfahren zur Zollanmeldung bei der Einfuhr von Waren selbst wie folgt:

Die deutsche Zollverwaltung nutzt zur weitgehend automatisierten Abwicklung des kommerziellen Warenverkehrs mit Drittländern das IT-Verfahren ATLAS (Automatisiertes Tarif- und Lokales Zoll-Abwicklungs-System). Der erforderliche Austausch von Informationen mit Mitteln der elektronischen Datenverarbeitung erfolgt auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 UZK [VO (EU) Nr. 952/2013].

Es handelt sich also um ein System, welches für den kommerziellen Warenverkehr konzipiert wurde. Für Verbraucher ist es daher nicht von Bedeutung.

Über den Autor

Sarah
Sarah K.

Sarah absolvierte ein Journalismus-Studium an der DEKRA Hochschule für Medien in Berlin mit dem Schwerpunkt "Onlinejournalismus" und ist seit 2016 Teil unseres Teams. Sie schreibt Texte zu unterschiedlichsten Fragestellungen im Bereich Verkehrsrecht und ist insbesondere für den Newsbereich zuständig.

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