Zollgebühren zahlen: Wenn das Online-Schnäppchen teuer wird

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 21. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

Zollgebühren-Tabelle: Warenwert

Verbrauchs­steuerEinfuhr­umsatz­steuerZoll­satz
Waren­wert bis 150 EuroJaJaNein
Waren­wert über 150 EuroJaJaJa

Zollgebühren in der EU und Deutschland

Zollgebühren: Bei der Einfuhr nach Deutschland werden diese oft fällig
Zollgebühren: Bei der Einfuhr nach Deutschland werden diese oft fällig

Wer gern online eine Bestellung tätigt und sich Waren aus dem Ausland liefern lässt, wird manchmal überrascht.

Nicht nur von der Ware an sich, sondern auch von zusätzlichen Gebühren. Hier war häufig der Zoll am Werk. Sogenannte Zollgebühren sind beim Import von Waren nicht ungewöhnlich, dennoch beachten viele Online-Shopper dieses Thema nicht. Doch was sind Zollgebühren eigentlich und wie werden sie gezahlt?

Wichtig ist hier, wovon die Höhe der Zollgebühren abhängt. Der folgende Ratgeber betrachtet u. a., wann Gebühren beim Zoll fällig werden, wie Kaufwillige diese vorab ermitteln können und ob es Freigrenzen gibt.

FAQ: Zollgebühren

Müssen Zollgebühren in Deutschland gezahlt werden?

Ja. Führen Sie Waren mit einem bestimmten Wert ein, fallen Zollgebühren an. Ab welchem Wert Gebühren zu zahlen sind, erfahren Sie hier.

Betreffen Zollgebühren auch Internetbestellungen?

Ja. Gebühren fallen beim Zoll für eine Internetbestellung an, wenn diese aus Ländern außerhalb der EU versandt wurden. Je nach Warenwert kommen bestimmte Steuern dazu.

Was ist die Einfuhrumsatzsteuer?

Bei der Einfuhrumsatzsteuer handelt es sich um eine Art Mehrwertsteuer, die auf Produkte erhoben wird, die aus Nicht-EU-Ländern importiert werden.

Was ist unter Zollgebühren zu verstehen?

Die Zollgebühren und die Einfuhrumsatzsteuer werden häufig gleichgesetzt. Die Einfuhrumsatzsteuer ist Teil der Zollgebühren. 
Die Zollgebühren und die Einfuhrumsatzsteuer werden häufig gleichgesetzt. Die Einfuhrumsatzsteuer ist Teil der Zollgebühren. 

Zollgebühren zählen in Deutschland zu den steuerlichen Abgaben, die in der Regel für Produkte aus nicht EU-Ländern erhoben wird. Dabei richten sich diese Gebühren nicht nach dem Land oder der Person, die das Paket geschickt oder bestellt hat, sondern ausschließlich nach den bestellten Waren. Die Zollgebühren sollen Vorteile, die durch wegfallende Steuern aus anderen Ländern entstehen können, wieder ausgleichen.

Die Zollgebühren bei der Einfuhr setzen sich aus unterschiedlichen Formen von Steuern und Zollsätzen zusammen.

1. Einfuhrumsatzsteuer

Die allgemeinen Zollgebühren und die Einfuhrumsatzsteuer werden häufig gleichgesetzt. Dabei ist das nicht ganz richtig, auch wenn die Einfuhrumsatzsteuer üblicherweise einen beträchtlichen Betrag der Summe ausmacht, die der Zoll nach einer Warensendung aus dem Ausland erhebt.

In der Regel entspricht die erhobene Einfuhrumsatzsteuer weitgehend der Mehrwertsteuer, die für diese Waren in Deutschland anfällt. Bestellen Sie nun Produkte aus dem Ausland und führen diese umsatzsteuerfrei nach Deutschland ein, fällt ab einem bestimmten Warenwert diese Steuer wieder an. In diesem Fall wird diese dann zu einer „Einfuhrumsatzsteuer“. Neben dieser kann bei verschiedenen Produkttypen auch noch eine weitere Steuer anfallen.

Die nachfolgende Tabelle zeigt einige Beispiele zur Einfuhrsteuer:

Wa­re, Wa­ren­wert in €EUSt EUSt der Wa­re in Eu­roGe­samt­preis in Eu­ro
Kleid, 100 €19 %19 €119 €
Hör­ge­rät, 130 €7 %9,10 €139, 10 €
Pferd, 1100 €7 %77 €1177 € (exkl. Zoll­satz)
Bril­le, 120 €19 %22, 80 €142,80 €

2. Verbrauchsteuern

Auf Tabak, Kaffee und Alkohol wird eine sogenannte Verbrauchssteuer erhoben. Diese Zollgebühren werden üblicherweise von den Händlern direkt beglichen und beim Kaufpreis einkalkuliert. Das muss allerdings nicht so sein. Der Deutsche Zoll empfiehlt, sich dies von den Verkäufern schriftlich bestätigen zu lassen.

Nachfolgend finden Sie einige Beispiele zur Verbrauchssteuer:

WareNa­me der Ver­brauchs­steu­erHö­he der Ver­brauchs­steuer
1-Li­ter-Fla­sche Wei­zen­bierBier­steu­er0,10 €
0,75-Li­ter-Fla­sche SektSchaum­wein­steu­er1,02 €
0,7-Li­ter-Fla­sche Apfe­lkorn, 40 %Brannt­wein­steuer3,65 €
1-Kilo­gramm-Pa­ckung Boh­ne­nkaf­feeKaf­fee­steu­er2,19 €

Diese Zollgebühren fallen beim Online-Shopping ebenso an wie beim direkten Einkauf im Urlaub. Das bedeutet, dass Sie Zollgebühren eventuell am Flughafen oder generell bei der Einreise nach Deutschland nachzahlen müssen.

3. Zollsatz

Neben den oben genannten Steuern kann der Zoll noch einen Zollsatz erheben. Ob ein solcher zu zahlen ist, hängt davon ab, ob ein internationaler Zolltarif vereinbart ist. Das ist je nach Produkttyp unterschiedlich. So wird beispielsweise der Zollsatz für eine Lederjacke anders angesetzt als für einen E-Book-Reader.

Was in Bezug auf den Warenwert bei Online-Bestellungen zu beachten ist und somit auch für die Zollgebühren, zeigt die Übersicht zu einigen Beispielen:

WareWa­ren­wertZoll­satzEUStGe­samt­preis
Le­der­ja­cke184 €4 %19 %227,72 €
E-Book-Reader155 €3,7 %19 %191,27 €
DVD-Player250 €13,9 %19 %338,85 €
Fahr­rad300 €14 %19 %406,98 €

Wie viel Zollgebühren muss ich zahlen? – Zollgebühren berechnen

Beim Thema Zoll stellt sich meist unweigerlich die Frage, ob Verbraucher die Zollgebühren im Voraus ermitteln können. Grundlage der Berechnung der Zollgebühren ist der Warenwert. Der Warenwert ist in der Regel das, was für das Produkt gezahlt wurde.

Dieser setzt sich also aus dem Kaufpreis und den veranschlagten Versandkosten zusammen. Wichtig im Zusammenhang mit den Zollgebühren ist, dass Versandkosten immer als Teil des Warenwertes gelten und daher nicht außer Acht gelassen werden dürfen.

Nachfolgend finden Sie ein Beispiel für die Zusammensetzung des Warenwertes.

Beispielrechnung für den Warenwert

Kaufpreis: 100 Euro + Versandkosten: 15 Euro = Warenwert: 115 Euro

Oft werden Zollgebühren bei einer Online Bestellung, die aus einem Nicht-EU-Land verschickt wird.
Oft werden Zollgebühren bei einer Online Bestellung, die aus einem Nicht-EU-Land verschickt wird.

In diesem Fall spielt also der Betrag von 115 Euro bei der Berechnung der Zollgebühren eine entscheidende Rolle. Ab wann eben jene Zollgebühren zu zahlen sind und wie hoch diese ausfallen, ermittelt der Zoll in Abstufungen. Grundsätzlich gilt: Je höher der Warenwert, desto höher sind die zu leistenden Abgaben.

Doch ab welchem Betrag fallen Zollgebühren an? Waren, die nach Deutschland eingeführt werden und einen Wert von unter 150 Euro aufweisen, gelten in der Regel als zollfrei. Allerdings fällt üblicherweise neben der Einfuhrumsatzsteuer auch die Verbrauchssteuer an. Zudem gilt bei der direkten Einfuhr von Waren für Zollgebühren eine Freigrenze. Bei Flug- und Seereisen beträgt diese Grenze derzeit 430 Euro.

Bis zum 1. Juli 2021 galt: Keine Zollgebühren fielen an, wenn der Warenwert Ihres Pakets nicht mehr als 22 Euro betrugt. Das setzt auch voraus, dass die Verbrauchssteuern entweder bereits gezahlt wurden oder entfallen. Mittlerweile existiert ein solcher Freibetrag nicht mehr. Der Zoll erhebt lediglich Forderungen, die weniger als 1 Euro betragen nicht, weil sich der Aufwand in diesem Fall nicht lohnen würde.

Ermittlung der Gebühren durch den Zoll

Der Zoll entnimmt der Zollinhaltserklärung den Warenwert. Die Zollinhaltserklärung muss bei einer Sendung aus dem Ausland nach Deutschland stets am Paket befestigt sein.

Doch gerade hier tricksen Händler oft: Um ihren Kunden die Einfuhrabgaben zu ersparen, geben Händler in der Zollinhaltserklärung einen niedrigeren Warenwert an. Meist liegt der wirkliche Wert allerdings höher. Daher ist es nicht selten, dass der Zoll Pakete, die aus dem ostasiatischen Raum oder von bekannten Internet-Händlern kommen, verstärkt überprüft.

Kommt hierbei ein Zweifel gegenüber dem Warenwert auf, wird der Empfänger kontaktiert. Dieser muss nachweisen, dass der Warenwert tatsächlich die angegebene Höhe hat. Das ist oft durch einen einfachen Nachweis wie eine Rechnung oder einen Kontoauszug möglich.

Zollgebühren werden beim Geschenk in der Regel nicht fällig.
Zollgebühren werden beim Geschenk in der Regel nicht fällig.

Verlangt der Zoll von Ihnen, dass Sie die Rechnung nachweisen und weitere Dokumente einreichen, bedeutet das noch nicht, dass Sie immer zum Zollamt fahren müssen.

Mittlerweile ist es auch möglich, die nötigen Papiere per E-Mail bereitzustellen. Auf Wunsch übernimmt dann die Deutsche Post die Zustellung. Kosten für den Versand und die Auslegung der Zollgebühren, je nach Paketgröße und Warenwert, werden dabei zusätzlich fällig.

Jemand im Ausland hat mir ein Geschenk geschickt – muss ich auch das versteuern?

Das kommt auf den Einzelfall an. Bei Geschenksendungen muss es sich um Pakete bzw. Produkte handeln, die von einer Privatperson an eine Privatperson verschickt werden. Sie wird auch als „gelegentliche, nicht kommerzielle Sendung“ bezeichnet. Wichtig ist, dass sie den Wert von 45 Euro nicht überschreitet. Ansonsten fallen auch Zollgebühren auf das Geschenk an.

Häufig werden Pakete als Geschenksendungen deklariert, die gar keine sind. Hier versuchen Händler, dafür zu sorgen, dass keine Zollgebühren beim Import des Produkts für den Käufer entstehen. Deswegen unterliegen auch viele Geschenksendungen besonderer Beobachtung der Zöllner.

Zollgebühren: Ist online zu bezahlen eine Option?

Fallen Gebühren beim Zoll an, kommt oft folgende Frage auf: Welche Zahlarten gibt es? Kann ich die Zollgebühren online bezahlen und überweisen? Oder muss ich zum Zollamt fahren und direkt dort zahlen?

Wie Sie zahlen, obliegt der Entscheidung, ob Sie in das Zollamt fahren oder nicht. Falls ja, dann müssen Sie vor Ort den nachzuzahlenden Betrag vorlegen. Falls Sie sich dafür entscheiden, einen Postdienstleister mit einer Zustellung zu beauftragen, wird Ihr Paketbote in der Regel das Geld entgegennehmen.

Dabei ist jedoch zu beachten: Es handelt sich hierbei nicht um die Gebühr, die Sie an den Dienstleister für die erneute Zustellung entrichten müssen. Diese Rechnung erhalten Sie in der Regel separat.

Zollgebühren zurückfordern: Geht das bei einer Rücksendung der Ware ins Ausland?

Zollgebühren zurückfordern: Bei einer Rücksendung der Ware ins Drittland kann man sein Geld, das zuvor an den Zoll ging, mithilfe weniger Nachweise zurückerhalten.
Zollgebühren zurückfordern: Bei einer Rücksendung der Ware ins Drittland kann man sein Geld, das zuvor an den Zoll ging, mithilfe weniger Nachweise zurückerhalten.

Kann man Zollgebühren nach einer Rücksendung der Ware wieder zurückfordern? Das fragen sich viele, die bereits das Durcheinander des Imports und die darauffolgenden Zollgebühren kennen.

Es kann durchaus möglich sein, sich die Zollgebühren durch eine Rückerstattung zurückzuholen. Damit das Geld zurück auf Ihr Konto fließen kann, ist es notwendig, dass Sie innerhalb von drei Monaten nach Erhalt Ihres Pakets einen schriftlichen Antrag an das zuständige Zollamt richten.

Damit Ihr Antrag so schnell wie möglich bearbeitet werden kann, empfehlen wir, alle wichtigen Unterlagen mit einzureichen. Welche das sind, sollen Sie zuvor beim Zoll erfragen, da dieser je nach Einzelfall unterschiedliche Dokumente benötigt. In der Regel sollten jedoch folgende Nachweise dem Antrag beigefügt sein:

  • der Nachweis über den Kauf der Ware und den Nachweis des Warenwertes (z. B. die Rechnung)
  • der Nachweis, dass das Paket zurückgeschickt wurde (z. B. Einlieferungsschein der Post)
  • der Nachweis, dass der Händler den Kaufpreis erstattet hat (z. B. Kontoauszug)
  • der Nachweis, dass Sie die Zollgebühren gezahlt haben (Quittung)

Aufgrund der Beförderung innerhalb des EU-Binnenmarktes werden Pakete aus anderen EU-Ländern in der Regel nicht vom Zoll im Nachhinein besteuert. Daher werden Ihnen die Pakete in der Regel zollfrei zugestellt.
Von dieser Regel ausgenommen sind jedoch die Waren, auf die Verbrauchssteuern erhoben werden.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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