Zu 6 im Auto – Welche Strafe kann drohen?
Letzte Aktualisierung am: 20. August 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Zu viele Köpfe für zu wenig Sitze
Autofahrer sind grundsätzlich zur Rücksicht und Vorsicht gemahnt. Dazu zählt auch, für die Sicherheit der Mitfahrenden zu sorgen. Dabei kommt es häufig zu Diskussionen darüber, wie viele Personen eigentlich in einem Wagen transportiert werden dürfen.
Wer einen regulären Pkw fährt und neben sich selbst nun fünf andere Personen fahren muss, wird wohl kaum eine auf der Straße zurücklassen. Einmal zusammenrücken, und schon können auch vier Personen auf die Rückbank passen. Was aber, wenn nun eine Verkehrskontrolle ansteht? Müssen Verkehrsteilnehmer, die zu 6 im Auto unterwegs sind, Strafe fürchten?
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Zu sechst im Auto fahren
Nein, das ist ein Irrtum. § 21 StVO schreibt vor, dass nur so viele Personen mitfahren dürfen, wie Sicherheitsgurte vorhanden sind. Denn es besteht Anschnallpflicht.
Bußgeldkatalog: Mehr Personen befördert als zulässig
Verstoß | Bußgeld | Punkte |
---|---|---|
mehr Personen im Kfz befördert, als Sitze mit Gurte vorhanden sind | 5 € | |
mehr Personen im Kfz befördert, als Sitze vorhanden sind (wenn für einzelne keine Gurte vorgeschrieben waren) | 5 € | |
Personen in Laderäumen oder auf Ladeflächen befördert | 5 € | |
Kind ohne jegliche Sicherung befördert | 30 € | |
... als Kraftfahrzeugführer bzw. Verantwortlicher | 60 € | 1 |
mehrere Kinder ohne jegliche Sicherung befördert | 35 € | |
... als Kraftfahrzeugführer bzw. Verantwortlicher | 75 € | 1 |
Mehr Personen als Sicherheitsgurte? Das kann eindeutig Ärger geben
Fakt ist: Sind Sie zu 6 im 5er-Auto, ist eine Strafe durchaus denkbar. Dennoch ist die gesetzliche Handhabe mitunter nicht eindeutig. Dies hängt zum einen damit zusammen, dass der Gesetzgeber hierfür keinen spezifischen Tatbestand definiert. Das bedeutet jedoch nicht, dass keine Strafe bei sechs Personen im Auto verhängt wird.
In § 21 Abs. 1 Satz 1 der Straßenverkehrs-Ordnung ist diesbezüglich zu lesen:
In Kraftfahrzeugen dürfen nicht mehr Personen befördert werden, als mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitzplätze vorhanden sind. Abweichend von Satz 1 dürfen in Kraftfahrzeugen, für die Sicherheitsgurte nicht für alle Sitzplätze vorgeschrieben sind, so viele Personen befördert werden, wie Sitzplätze vorhanden sind.
Das heißt: Sind Sie mit nur fünf Sicherheitsgurten zu 6 im Auto, kann sehr wohl eine Strafe drohen, da in diesem Fall eindeutig gegen die Gurtpflicht verstoßen wird. Weiterhin spielt es eine Rolle, ob es sich bei den „überschüssigen“ Mitfahrern um Erwachsene oder Minderjährige handelt.
Womit ist nun zu rechnen?
Waren Sie unerlaubterweise zu sechst im Auto, hängt die Strafe von den genauen Umständen Ihrer Fahrt ab. Der oben genannte Auszug wird im Regelfall laut Punkt 97 des offiziellen Bußgeldkataloges grundsätzlich mit einem relativ geringen Verwarngeld von fünf Euro geahndet.
Im Normalfall sollte es jedoch nicht dabei bleiben. Wer nämlich gegen die Anschnallpflicht verstößt – was ja zumeist der Fall ist bei 6 Personen im Auto – muss eine Strafe von weiteren 30 Euro erwarten. Letzteres gilt gesetzt dem Fall, dass es sich um einen volljährigen Mitfahrer handelt. Grundlegend gilt, dass jeder für sich selbst haftet. Zudem passiert es nicht selten, dass der zusätzliche Mitfahrende die Reise dann zu Fuß fortsetzen muss.
Waren Sie mit einem Kind unerlaubt zu 6 im Auto, ist die Strafe mindestens 30 Euro, wenn dieses zwar gesichert war, die Sicherung jedoch nicht den Vorschriften entsprach. Das Ganze erhöht sich auf 35 Euro, wenn es sich um mehrere Kinder handelt.
Wurde ein Kind hingegen ohne jede Sicherung transportiert, dann fällt hierfür nicht nur ein Bußgeld von 60 Euro an, sondern auch ein Punkt in Flensburg. Wurden gar mehrere Kinder völlig ungesichert transportiert, dann werden hier 70 Euro plus ein Punkt fällig.
Deshalb kann ich, wenn ich einige der hier gestellten Fragen lese, nur den Kopf schütteln. Ein Zweisitzer darf nur mit 2 Personen (incl. Fahrer) besetzt werden, ein 4 Sitzer mit 4, ein 5 Sitzer mit 5 incl. Fahrer. Wer mehr Leute im Auto haben will, sollte sich einen VW T4 (VW Transporter= kaufen. Ist das so schwer zu verstehen? Einige Leute hier, (besonders diese “bin noch in der Probezeit”, sollten gar keine Fahrerlaubnis haben, bzw, diese sofort wieder entzogen bekommen.
Hallo,
2 sitziges Elektroauto, Hintereinanderanordnung. Hinten fahren 2 Kinder ohne Sitzerhöhung mit. Beide Kinder sind angeschnallt, ABER mit EINEM Gurt, dh Ein Kind hat den Brust-, das andere den Schulterteil des einen Gurts. Nach meiner Interpretation ergäbe das ein Bußgeld von 35Eur, sehe ich das richtig?
Darf ich in einem ehrenamtlich geführten 9-sitzigen Bürgerbus, für dessen fahrscheinpflichtige Nutzung ich als Bürgerbus-Fahrer einen kleinen Personen-Beförderungsschein benötige, anstatt 8 Fahrgästen auch 10 Fahrgäste mitnehmen. Welche Vorschriften werden verletzt? Mit welchen Bußgeldern oder sogar Strafen muss ich ggf. rechnen.
Hallo,
Wie verhält es es bei 4 Sitzplätzen, 3 davon mit 3 Punktgurt und 1 mit nachgerüstetem isofix aber keinem gurt. Kann ich den 4. Sitz eintragen lassen für die Nutzung von kindersitzen? Gegen die anschnall Pflicht würde ich ja so oder so nicht verstoßen? Der Sitz selbst wäre Eintragungsfähig nur fehlt der 2.gurt da dieser an der fahrzeugwand verbaut ist und somit beim Umbau als rückbank nicht mitgenommen werden kann.
Ich habe eine Gurtbefreiung. Darf ich dann in einem 7-Sitzer als 8. Person mitfahren, solange das zulässige Gesamtgewicht nicht überschritten wird?
Hallo 👋
Darf ich in einem Auto welches in seinen Papieren sieben Plätze stehen hat, auf der Rückbank mit drei Gurten und drei Sitzen, vier Kinder unter sechzehn Jahren transportieren, wenn alle Angeschnallt sind. Sprich zwei mit einem Gurt?
Ich freue mich über eine Aufklärung. Liebe Grüße, Marie
Hallo,
die Aussage, dass ein Verstoß gegen die Anschnallpflicht vorliegt, wenn eine sechste Person transportiert wird bei fünf Plätzen mit fünf Gurten ist nicht richtig!
Wenn nur fünf Gurte vorhanden sind können sich auch nur fünf Personen anschnallen. Klingt doof ist aber so.
Es ist wie beim Warndreieck. Wenn ich mein Warndreieck nicht mitführe, kann ich auch nicht dafür bestraft werden, dass ich es nicht aufstelle.
LG
Vor vielen Jahren war es erlaubt beliebig viele Personen mitzunehmen, d.h. die Limits wahren: Führerschein, Zuladung, Fahrer nicht behindert, die Anzahl der Sitzplätze war egal, zu Personen auf der Ladefläche musste Sprecherbindung bestehen. Dies ist nun durch die Gurtpflicht Geschichte. Auch Sicherheit und Gesundheit gibt es nicht umsonst..😉
Ein Verstoß gegen die Gurtpflicht besteht jedenfalls nicht, denn diese gilt nach dem Wortlaut der StVO schon nur für Insassen, die auch auf zulässigen Sitzplätzen sitzen. Und OWiG Tatbestände dürfen nicht über den Wortlaut ausgedehnt werden.
Ein Verstoß gegen den oben im Artikel zitierten § 21a Abs. 1 S. 1 StVO war bis zur jüngsten StVO Novelle dieses Jahr nicht ordnungswidrig im Sinne des StVG, mithin nicht mit Bußgeld ahndbar.
Man könnte höchstens noch einen ordnungswidrigen Verstoß gegen die allgmeine Bindung der Verkehrsregeln annehmen, dem
steht jedoch entgegen, daß bei der Einführung des § 21a Abs. 1 S. 1 StVO Anfang dieses Jahrhunderts ausdrücklich kein Bußgeldtatbestand geschaffen wurde.
Mit der jüngsten StVO Novelle im Frühjahr 2020 wurde dieser Bußgeldtatbestand nun eingefügt und ein Verstoß ist nun insofern ordnungswidrig.
Nach alter Rechtslage halte ich die Verhängung eines Bußgeldes allerdings für rechtswidrig, wenn die Person nicht im Kofferraum befördert wurde (Dafür gibt es einen eigenen Tatbestand, der schon lange ordnungswidrig ist).
Fraglich ist nun inwiefern aktuell wegen der strittigen Rechtslage der Einführung der jüngsten StVO Novelle die Ordnungswidrigkeit ahndabar ist.
wenn ein Lkw-Fahrer 2 Passagieren nimmt, welche Strwfen können kommen?
ich hab ein Oldtimer ohne gurte, den man ohne gurte fahren darf. kann ich damit unendlich viele menschen mitnehmen?
Hallo El_Goreko,
nein, das dürfen Sie nicht.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
Was für eine Strafe droht, wenn man jemanden im Kofferraum transportiert?
Hallo guten Tag,
Meine Frage ist so ähnlich wie die der anderen.
Im Internet stehen viele unterschiedliche Sachen bezüglich „mehr Personen in Fahrzeug als Sitzplätze“.
Was ist, wenn jmd. in der Probezeit mit einem Pkw (5 Sitzer) nicht 5 Leute befördert, sondern 6.
Fall 1:
Z.B. sitzen hinten statt 3 Personen 4 Personen. In diesem Fall sind alle Personen erwachsen.
Fall 2:
Z.B sitzen hinten statt 3 Personen 4 Personen von denen einer mind. unter 6 Jahren ist.
Welche Strafen können kommen.
Bußgeld?, Punkt im Flensburg,? Führerscheinentzug,? Probezeit Verlängerung,?
Vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Mike
Kann ich meinen Führerschein verlieren, wenn ich eine 6 Person mitnehme? Ich bin noch in der Probezeit.
Also ich fahr sehr häufig mit meiner Piaggio ape 50 ( die in den Fahrzeugpapieren als Einsitzer eingetragen ist) mit einem Beifahrer. Da ich noch in der Probezeit bin… mit was muss ich da rechnen bei einer Vekehrskontrolle?
Hallo guten Tag,
wenn ich eine 5 Person mitnehme obwohl es nur 4 Sitze gibt aber hinten in der Mitte noch Platz ist aber keine anschnallgurt vorhanden ist was ist da die Strafe (bin in der Probezeit).
Liebe Redaktion,
Ich fahre einen oldtimer aus dem Jahr 1973.
Dieser besitzt 6 Anschnallgurte, ist aber im Kfz Schein nur mit 5 Personen eingetragen.
Darf ich hier incl mir, 6 Personen befördern?
Bei 6 Personen ist es noch nicht eng im Fahrzeug.
Viele Grüße
M
Hallo Markus,
grundsätzlich gelten die Angaben in dne Zulassungspapieren.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
wie sieht das ganze bei Motorrädern aus? Nehmen wir an, man hat ein Einsitzer und rüstet Fußrasten für den Sozius nach, hat diese aber nicht eingetragen (bekommen) – wie sieht hier die Strafe aus?
Hallo Fabian,
wenn Sie bestimmte Teile nicht eintragen lassen oder nicht eingetragen bekommen, kann unter Umständen die Betriebserlaubnis erlöschen. Dafür drohen im Regelfall 50 Euro Bußgeld. Dieses kann bei Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit auch 90 Euro betragen. Dann kommt ein Punkt in Flensburg dazu.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo, nur eine info am Rande: für Familien ab 8 Kindern kann die Führerscheinklasse D1 (zumindest in Niedersachsen) beantragt werden. Allerdings mit der Schlüsselzahl 179, d.h. für Fahrten, bei denen überwiegend Familienangehörige befördert werden.
Hallo eine frage und zwar bin ich noch in der Probezeit und will gleich 6 Personen mitnehmen kann ich meinen Führerschein deswegen verlieren oder nur eine Verwarnung?
Guten Tag
Im Artikel steht: “Waren Sie mit einem Kind unerlaubt zu 6 im Auto, ist die Strafe mindestens 30 Euro, wenn dieses zwar gesichert war, die Sicherung jedoch nicht den Vorschriften entsprach. Das Ganze erhöht sich auf 35 Euro.”
Meine Frage dazu ist. Wielange wird ein Mitfahrer als Kind eingestuft ?
und was ist mit der probezeit??????
Da gibt’s dann ne Probezeitverlängerung, wenn du einen Punkt bekommst.
Hallo!
Was ist mit Familien, die 8 oder mehr Kinder haben, müssen die sich etwa einen Reisebus kaufen??
Und wenn die nur mit ihren eigenen Kindern unterwegs sind, brauchen die Eltern einen extra Führerschein?
Oder gibt es für Kinderreiche Familien eine Sondergenehmigung?
Hallo Helmut,
für kinderreiche Familien gibt es keine Sondergenehmigung. In der Regel wird die Fahrerlaubnisklasse D1 benötigt, wenn 9 bis 16 Personen in einem Kfz befördert werden sollen (inkl. Fahrer). Es dürfen außerdem nur so viele Personen in einem Kfz befördert werden wie Sicherheitsgurte bzw. Sitze vorhanden sind.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org