Zu Unrecht geblitzt: Was können Sie tun?
Letzte Aktualisierung am: 18. August 2024
Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten
Wenn der Blitzer trotz korrekter Geschwindigkeit auslöste
Geschwindigkeitsüberschreitungen gehören immer noch mit zu den häufigsten Ursachen für Unfälle im deutschen Straßenverkehr. Um Rasern Einhalt zu gebieten, setzt die Polizei sowohl auf stationäre als auch auf mobile Blitzer bei Geschwindigkeitsmessungen. Waren Sie zu schnell unterwegs und wurden geblitzt, erhalten Sie daraufhin einen Bußgeldbescheid, in dem die drohenden Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog aufgelistet sind.
Dabei kann es sich um Bußgelder, Punkte in Flensburg sowie Fahrverbote handeln. Um diese Konsequenzen zu vermeiden, sollten Sie sich daher stets an die jeweils zulässige Höchstgeschwindigkeit halten. Doch was, wenn Sie gar nicht zu schnell waren und zu Unrecht geblitzt wurden? Wie kann so etwas überhaupt passieren und wie können Sie dagegen vorgehen? Informationen dazu finden Sie in diesem Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Zu Unrecht geblitzt worden
Können Sie ausschließen, dass der Blitz lediglich ein reflektierter Sonnenstrahl war, die Geschwindigkeit auf Ihrem Tacho wirklich korrekt war, der Blitz möglicherweise einem anderen Fahrer galt oder Sie ein Verkehrsschild übersehen haben, lag es mit hoher Wahrscheinlichkeit an einem Fehler des Messgeräts, dass Sie zu Unrecht geblitzt wurden. War dieses falsch aufgestellt, nicht geeicht oder wurde falsch bedient, kann das Ergebnis verfälscht sein.
Fällt den zuständigen Beamten noch vor Ort auf, dass eine fehlerhafte Geschwindigkeitsmessung vorgenommen wurde, wird in der Regel kein Bußgeldverfahren gegen Sie eingeleitet. Bemerken sie den Fehler nicht, kann es jedoch durchaus sein, dass einige Wochen später ein Bußgeldbescheid in Ihrem Briefkasten landet.
Nach der Zustellung haben Sie 14 Tage Zeit für einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid. Dass Sie zu Unrecht geblitzt wurden, lässt sich am besten anhand des Messprotokolls des Blitzers beweisen. Es empfiehlt sich daher, sich die Unterstützung eines Anwalts für Verkehrsrecht zuzusichern und mit seiner Hilfe Akteneinsicht zu beantragen.
Geblitzt trotz Einhaltung der Geschwindigkeit: Wie kann das sein?
Es kann mehrere Gründe dafür geben, weshalb ein Autofahrer geblitzt wurde – trotz korrekter Geschwindigkeit. Doch auch wenn Sie der Meinung sind, zu Unrecht geblitzt worden zu sein, sollten Sie zunächst einmal abwägen, ob dem wirklich so war. Dabei können Ihnen folgende Fragen helfen:
- Kam der Blitz tatsächlich von einem Messgerät oder kann es sich dabei möglicherweise auch um die Reflektion eines Sonnenstrahls handeln?
- War die Geschwindigkeit auf Ihrem Tacho wirklich korrekt oder haben Sie sie falsch abgelesen und sind daher versehentlich doch schneller gewesen als zunächst angenommen?
- Galt der Blitz möglicherweise gar nicht Ihnen, sondern vielmehr einem anderen Kfz, das neben, vor oder hinter Ihnen zu schnell unterwegs war?
- Wurde die erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf dem betreffenden Straßenabschnitt möglicherweise vor kurzer Zeit herabgesetzt oder haben Sie ein entsprechendes Verkehrsschild übersehen?
Sind Sie all diese Punkte durchgegangen und immer noch felsenfest davon überzeugt, dass Sie zu Unrecht geblitzt wurden, handelte es sich dabei wohl mit hoher Wahrscheinlichkeit um eine fehlerhafte Geschwindigkeitsmessung. Es gibt einige Faktoren, die das Messergebnis eines Blitzers verfälschen können.
Zu Unrecht geblitzt: Wenn der Fehler beim Messgerät lag
Im Folgenden haben wir Ihnen eine Auswahl an Gründen zusammengefasst, an denen es liegen kann, dass das eingesetzte Geschwindigkeitsmessgerät ein falsches Ergebnis ermittelte und Sie daraufhin zu Unrecht geblitzt wurden:
- Der Blitzer wurde nicht im korrekten Winkel zur Fahrbahn aufgestellt, wodurch das Messergebnis verfälscht wurde.
- Das Gerät wurde nicht vorschriftsgemäß geeicht oder weist einen anderweitigen Defekt auf, weshalb es keine verlässlichen Ergebnisse mehr liefern kann.
- Die zuständigen Beamten waren im Umgang mit dem Messgerät nicht entsprechend geschult, wodurch es zu Bedienungsfehlern kam und die Messung nicht korrekt vorgenommen wurde.
Wenn Sie Glück haben, fällt es den Beamten noch selbst vor Ort auf, dass bei der Geschwindigkeitsmessung etwas nicht mit rechten Dingen zuging. In diesem Fall wurden Sie zwar zu Unrecht geblitzt, Sie erhalten nach der Auswertung der Daten jedoch keinen Bußgeldbescheid. Wird Ihnen dennoch ein solches Schreiben zugestellt, erfahren Sie im nächsten Abschnitt, wie Sie dagegen vorgehen können.
Welche Möglichkeiten haben Sie, wenn Sie zu Unrecht geblitzt wurden?
Wurden Sie tatsächlich geblitzt – trotz eingehaltener Geschwindigkeit – und die Beamten haben nicht bemerkt, dass es bei der Messung zu Fehlern kam, wird Ihnen normalerweise einige Wochen später ein Bußgeldbescheid zugestellt. In diesem Fall sollten Sie keine Zeit verlieren, da ein Einspruch gegen dieses Schreiben innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach dem Erhalt erfolgen muss.
Es empfiehlt sich, in einer solchen Situation die Beratung von einem Anwalt für Verkehrsrecht in Anspruch zu nehmen. Dieser hilft Ihnen nicht nur beim Verfassen des Einspruchs gegen den Bußgeldbescheid, sondern kann Sie auch dabei unterstützen, Akteneinsicht zu beantragen, um das Messprotokoll des Blitzers in Augenschein nehmen zu dürfen. Häufig lässt sich bereits aus diesem Protokoll ableiten, weshalb Sie zu Unrecht geblitzt wurden.
Darüber hinaus ist ein Verkehrsrechtsanwalt in der Regel bestens vertraut damit, welche Messgeräte welche Fehlerquellen aufweisen und dann dementsprechend explizit danach suchen. Handelte es sich um eine fehlerhafte Messung und dies lässt sich anhand des Blitzerprotokolls beweisen, können Sie damit Ihren Einspruch gegen den Bußgeldbescheid begründen. Nachdem dieser die zuständige Behörde erreicht hat, wird sie Ihren Fall erneut prüfen.
Sollte sich dabei herausstellen, dass Sie wirklich aufgrund eines Fehlers bei der Geschwindigkeitsmessung zu Unrecht geblitzt wurden, wird das Bußgeldverfahren eingestellt. Von den Sanktionen aus dem Bußgeldbescheid bleiben Sie dann entsprechend verschont. Vor allem wenn Ihnen ein Fahrverbot droht, sollten Sie auf die Unterstützung eines Anwalts bauen, um auf der sicheren Seite zu sein.
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Hallo,
Was ist denn, wenn den Beamten auffällt, dass man zu unrecht geblitzt wurde?
Es bleibt ja auch dann Unrecht, wenn kein Bußgeldverfahren eingeleitet wird. Das Lichtbildaufnahme wurde dann trotzdem angefertigt.
Welche Möglichkeiten hat man denn dagegen vorzugehen? Hat man ein Recht das Foto einzusehen?
Oder das Recht, eine Stellungnahme zu bekommen, wie das unrechtmäßig entstandene Foto überhaupt entstehen konnte?
Liebe Grüße