Zulässiges Gesamtgewicht: Der Schlüssel zur sicheren Fahrt

Von Jenny H.

Letzte Aktualisierung am: 30. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

FAQ: Zulässiges Gesamtgewicht

Was zählt: zulässiges Gesamtgewicht oder tatsächliches Gewicht?

Sie finden in Ihrem Fahrzeugschein, auch bekannt als Zulassung, das zulässige Gesamtgewicht, welches die rechtlich bindende Obergrenze ist , die nicht überschritten werden darf. Das tatsächliche Gewicht des beladenen Fahrzeugs muss stets unter oder gleich dem zulässigen Gesamtgewicht liegen, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten und rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

Was ist zulässige und tatsächliche Gesamtmasse?

Die zulässige Gesamtmasse ist ein anderer Begriff für das zulässige Gesamtgewicht. Sie bezeichnet das maximal erlaubte Gewicht eines Fahrzeugs inklusive Zuladung. Die tatsächliche Gesamtmasse ist das aktuelle Gewicht des Fahrzeugs in beladenem Zustand. Die tatsächliche Gesamtmasse darf die zulässige Gesamtmasse nicht überschreiten, um die Ladungssicherung nicht zu gefährden.

Was ist für einen PKW mit Anhänger die zulässige Gesamtmasse?

Für einen PKW mit Anhänger sind zwei Werte wichtig: das zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs (PKW) und das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers. Die zulässige Gesamtmasse für Ihren Anhänger steht im Fahrzeugschein und beträgt in der Regel 750 kg. Nähere Informationen dazu finden Sie hier.

Bußgeldkatalog für die Überladung eines Pkw

BeschreibungBuß­geldPunk­te
Überladung eines Kfz (mit zulässigem Gesamtgewicht von bis zu 7,5 Tonnen) oder eines Anhängers (mit zulässigem Gesamtgewicht von bis zu 2 Tonnen) als Fahrzeugführer oder Fahrzeughalter
...um über 5 %10 €
...um über 10 %
30 €
...um über 15 %35 €
...um über 20 %95 €1
...um über 25 %140 €1
...um über 30 %235 €1

Bußgeldkatalog für die Überladung eines Lkw

BeschreibungBuß­geldPunk­teFahrverbotFVerbot
Überladung eines LKW oder eines Anhängers (mit zulässigem Gesamtgewicht von über 2 Tonnen) als Fahrzeugführer
...um 2 bis 5 %30 €
...um über 5 %80 €1
...um über 10 %110 €1
...um über 15 %140 €1
...um über 20 %190 €1
...um über 25 %285 €1
...um über 30 %380 €1
Überladung eines LKW oder eines Anhängers (mit zulässigem Gesamtgewicht von über 2 Tonnen) als Fahrzeughalter
...um 2 bis 5 %35 €
...um über 5 %140 €1
...um über 10 %235 €1
...um über 15 %285 €1
...um über 20 %380 €1
...um über 25 %425 €1
...um über 30 %425 €1

Zulässiges Gesamtgewicht: Informationen im Fahrzeugschein

Die Bezeichnungen “höchstzulässiges Gesamtgewicht” und “höchstzulässige Gesamtmasse” werden synonym verwendet.
Die Bezeichnungen “höchstzulässiges Gesamtgewicht” und “höchstzulässige Gesamtmasse” werden synonym verwendet.

Das zulässige Gesamtgewicht (zGG) oder die zulässige Gesamtmasse (zGM) ist eine wichtige Kenngröße für Fahrzeuge aller Art. Es gibt an, wie schwer ein Fahrzeug maximal sein darf, inklusive Zuladung, Insassen und Flüssigkeiten. Diese Information ist entscheidend für die Verkehrssicherheit und die rechtliche Nutzung von Fahrzeugen. Geregelt ist diese Vorschrift in §34 der StVZO.

Die technisch zulässige Gesamtmasse ist das Gewicht, das unter Berücksichtigung der Werkstoffbeanspruchung und nachstehender Vorschriften nicht überschritten werden darf. Informationen über das zulässige Gesamtgewicht stehen im Fahrzeugschein, offiziell als Zulassungsbescheinigung Teil I bezeichnet. Hier finden Sie die relevanten Informationen:

  • Feld F.1: Technisch zulässige Gesamtmasse in kg
  • Feld G: Leergewicht des Fahrzeugs

Das zulässige Gesamtgewicht (zGG) entspricht der technisch zulässigen Gesamtmasse (zGM). Die Differenz zwischen zGG und Leergewicht ergibt die maximale Zuladung. Sie finden im Fahrzeugschein auch die Gesamtmasse für einen Anhänger.

Zulässiges Gesamtgewicht für PKW

Das zulässige Gesamtgewicht eines PKWs ist wichtig, um sicherzustellen, dass das Fahrzeug nicht überladen wird und um zu bestimmen, welche Führerscheinklasse zum Fahren des Fahrzeugs erforderlich ist. Bei den meisten PKWs ist im Fahrzeugschein ein zulässiges Gesamtgewicht von bis 3,5 Tonnen angegeben. Dies umfasst das Fahrzeug selbst, die Insassen, das Gepäck und eventuelle Anhänger.

Wie hoch ist das zGG für Anhänger?

Die zulässige Gesamtmasse für Anhänger liegt in der Regel bei 750kg.
Die zulässige Gesamtmasse für Anhänger liegt in der Regel bei 750kg.

Ein zulässiges Gesamtgewicht für Anhänger steht im Fahrzeugschein. Viele Führerscheine erlauben ein zGG im Fahrzeugschein bis 750 kg ohne zusätzliche Prüfung. In der Regel liegt für einen Anhänger die zulässige Gesamtmasse bei 750 kg.

Doch wie berechnet sich das zulässige Gesamtgewicht bzw. die zulässige Gesamtmasse? Angenommen, Sie haben einen Pkw mit einem zGG von 2000 kg und einen Anhänger, dessen zulässiges Gesamtgewicht 750 kg beträgt, darf das Gesamtgewicht des Gespanns somit 2750 kg nicht überschreiten.

Ein Beispiel: Das Leergewicht des Pkw beträgt 1500 kg und das Leergewicht des Anhängers beträgt 200 kg. Daraus ergibt sich eine Zuladung von 500 kg für den PKW (2000-1500) und eine Zuladung für den Anhänger von 550 kg (750-200). Insgesamt können Sie also 1050 kg zusätzlich transportieren, verteilt auf Auto und Anhänger.

Zulässiges Gesamtgewicht für LKW

Für LKW gilt ein höheres zulässiges Gesamtgewicht, das je nach Größe und Achsanzahl variiert. Die Einhaltung des zGG ist hier besonders wichtig für die Verkehrssicherheit und zur Vermeidung von Straßenschäden. Ein typisches im Fahrzeugschein aufgeführtes zGG für einen zweiachsigen LKW liegt bei 18 Tonnen. Größere LKWs mit mehr Achsen können ein zGG von bis zu 40 Tonnen haben.

Sprinter und Transporter: Bei diesen Fahrzeugen ist besondere Vorsicht geboten, da sie oft bis an die Grenze beladen werden. Für Sprinter variiert ein zulässiges Gesamtgewicht je nach Modell und Ausstattung.

Das zGG für Wohnwagen und Wohnmobile

Das zGG für Wohnwagen liegt bei 2500 kg.
Das zGG für Wohnwagen liegt bei 2500 kg.

Auch Wohnmobile und Wohnwagen haben eine zulässige Gesamtmasse, welche beachtet werden muss, da es leicht ist, Wohnmobile zu überladen. Ein typisches zulässiges Gesamtgewicht für Wohnwagen liegt bei 2500 kg, kann aber je nach Modell variieren. Wohnmobile können je nach Größe und Ausstattung ein zGG von bis zu 7,5 Tonnen haben. Es gibt daneben auch deutlich kleinere Wohnwagen, deren zulässiges Gesamtgewicht bei 1300 kg liegt – werfen Sie daher am besten einen Blick in Ihren Fahrzeugschein.

Ein Wohnmobil hat ein zGG von 3500 kg und ein Leergewicht von 2800 kg. Die maximale Zuladung beträgt somit:

Zuladung: 3500 kg (zGG) – 2800 kg (Leergewicht) = 700 kg

Diese 700 kg müssen alle Insassen, Gepäck, Wasser, Gas und andere Ausrüstungen umfassen. 

Auch E-Bikes haben ein zulässiges Gesamtgewicht, das Fahrer, Gepäck und das Fahrrad selbst einschließt. Ein typischer Wert liegt bei 120 bis 130 kg. Es gibt jedoch extra stabile Modelle: In diesem Fall kann ein E-Bike ein zulässiges Gesamtgewicht bis zu 200 kg haben.

Mit welchen Konsequenzen Sie bei Überschreitung des zGG rechnen müssen

Was passiert, wenn man das zulässige Gesamtgewicht überschreitet? Eine Nichteinhaltung kann schwerwiegende Folgen in verschiedenen Bereichen haben: 

  • Verkehrssicherheit: Überlastete Fahrzeuge haben ein verändertes Fahrverhalten, längere Bremswege und erhöhte Kippgefahr. 
  • Rechtliche Konsequenzen: Bußgelder, Punkte in Flensburg und im Extremfall Führerscheinentzug sind möglich.
  • Versicherungsschutz: Bei Unfällen kann der Versicherungsschutz eingeschränkt sein oder ganz entfallen.
  • Technische Schäden: Überlastung kann zu vorzeitigem Verschleiß oder Schäden an Fahrwerk, Bremsen und anderen Komponenten führen.
Die zulässige Gesamtmasse wird im Fahrzeugschein angegeben.
Die zulässige Gesamtmasse wird im Fahrzeugschein angegeben.

Sie finden im Kfz-Schein den Wert “zulässiges Gesamtgewicht”, dessen Überschreitung zu erheblichen rechtlichen Konsequenzen führen kann. In Deutschland sind die Bußgelder gestaffelt und reichen von 10 bis 235 Euro und umfassen unter Umständen auch Punkte in Flensburg. Beispielsweise müssen Sie bei einer Überladung von 15 bis 20 Prozent mit einem Bußgeld von 140 Euro sowie einem Punkt in Flensburg rechnen. Weitere Bußgelder können Sie hier einsehen.

In manchen Fällen ist eine Erhöhung des zGG durch technische Änderungen möglich, was als Auflastung bezeichnet wird. Dies erfordert jedoch eine technische Abnahme und eine Änderung der Fahrzeugpapiere.

Über den Autor

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Jenny H.

Jenny ist seit 2024 ein Teammitglied von bussgeldkatalog.org. Sie hat einen Bachelor in Germanistik und Wirtschaft und einen Master in Kultur-Interkulturaltität-Literatur. Jenny schreibt über Themen des Verkehrsrechts und der Verkehrssicherheit.

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