Zulassungsfreie Fahrzeuge laut § 4 FZV: Was zeichnet sie aus?
Letzte Aktualisierung am: 22. August 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Betriebserlaubnis für zulassungsfreie Fahrzeuge – diese Voraussetzungen gelten
Die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) bestimmt unter anderem, welche Fahrzeuge eine Zulassung benötigen und welche ohne eine solche im deutschen Straßenverkehr geführt werden dürfen. Doch auch für zulassungsfreie Fahrzeuge gelten Regeln und Bedingungen, die unbedingt eingehalten werden müssen.
Wird Ihnen keine Betriebserlaubnis erteilt, dürfen Sie mit Ihrem Fahrzeug auch nicht am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Dies gilt für zulassungfreie als auch für zulassungspflichtige Fahrzeuge.
Wann es sich um zulassungsfreie Kraftfahrzeuge handelt, ob auch Anhänger existieren, die zulassungsfrei sind, und welche Bußgelder fällig werden können, wenn Sie sich nicht an die in § 4 FZV festgesetzten Bedingungen halten, können Sie in diesem Ratgeber nachlesen.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Zulassungsfreie Fahrzeuge
Welche Fahrzeugtypen und -modelle von der Zulassungspflicht befreit sind, lesen Sie hier.
Ja. Solche Anhänger müssen allerdings gewisse Voraussetzungen erfüllen. Wie diese aussehen und welche Anhänger keine Zulassung im Straßenverkehr benötigen, erfahren Sie hier.
Unabhängig davon, ob ein Fahrzeug zulassungsfrei oder zulassungspflichtig ist, muss es in jedem Fall über eine Betriebserlaubnis verfügen. Ansonsten darf es nicht auf öffentlichen Straßen geführt werden.
Finden Sie jetzt Ihr persönliches Wunschkennzeichen
Was bedeutet zulassungsfrei?
Nicht alle Fahrzeuge sind von der Pflicht der Zulassung im Straßenverkehr betroffen. Ausgenommen sind unter anderem folgende Fahrzeugtypen und -modelle:
- Stapler und selbstfahrende Arbeitsmaschinen
- motorisierte Krankenfahrstühle
- Leichtkraftfahrzeuge mit vier Rädern
- Kleinkrafträder mit zwei oder drei Rädern
- Leichtkrafträder
- elektronische Mobilitätshilfen
- Zugmaschinen mit einer Achse, die ausschließlich für Forst- und Landwirtschaft verwendet werden
Gibt es auch zulassungsfreie Anhänger?
Nicht nur zulassungsfreie KFZ sind in der FZV benannt. Wenn Sie z. B. eine Betriebserlaubnis für landwirtschaftliche Anhänger benötigen, müssen diese den Bestimmungen in § 4 FZV entsprechen.
Unter anderem sind folgende Anhänger zulassungsfrei, wenn sie die dazugehörigen Bedingungen erfüllen:
- einachsige Anhänger, die an motorisierten Krankenfahrstühlen, Kleinkrafträdern oder Krafträdern angekoppelt werden können
- Anhänger, die dem Katastrophenschutz und der Feuerwehr dienen
- Spezialanhänger, mit denen Sportgeräte, Rettungsboote oder Tiere für Sportzwecke befördert werden
- Anhänger, die nur in der Forst- oder Landwirtschaft benutzt werden und an selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder Zugmaschinen mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h angekoppelt werden können
- Packwagen im Schaustellergewerbe sowie Wohnwagen, bei denen die Zugfahrzeuge ebenfalls nur maximal 25 km/h fahren können
Weiterhin besagt die Verordnung in § 4 FZV Folgendes: Zulassungsfreie Fahrzeuge sowie Anhänger
„dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie einem genehmigten Typ entsprechen oder eine Einzelgenehmigung erteilt ist.“
Der jeweilige Führer des Fahrzeugs hat die Pflicht, diese Bescheinigungen stets mit sich zu führen und auf Verlangen vorzuzeigen. Tut er dies nicht, muss er mit einer Strafe rechnen.
Welche Sanktionen sind bei Verstößen gegen § 4 FZV möglich?
§ 4 FZV bestimmt, wann zulassungsfreie Fahrzeuge eine Betriebserlaubnis erhalten. Diese bleibt jedoch nur bestehen, wenn die genannten Bedingungen erfüllt werden und nicht dagegen verstoßen wird.
Liegt beispielsweise keine Einzel- oder Typgenehmigung vor und Sie führen das Fahrzeug trotzdem im Straßenverkehr, müssen Sie mit einem Bußgeld von 70 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Fehlt hingegen das notwendige Kennzeichen, wird ein Bußgeld in Höhe von 40 Euro fällig.
Hallo,
Ich fahre regelmäßig einen Trecker (40 km/h und schwarze Nummer) dahinter einen Anhänger( mit Schwarzem Folgekennzeichen, 25 km/h ) für eine Baumschule. Mache ich mich strafbar ? Wenn ja welche Strafen drohen mir?
Hallo WH,
Bis 25 km/h sind land- oder forstwirtschaftliche (lof) Anhänger nur dann von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren ausgenommen, wenn sie in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke mit einer Betriebsgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h eingesetzt werden und mit einem “25”-Schild gekennzeichnet sind (Durchmesser 200 mm, Schriftgröße 120 mm).
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Darf mann mit einem Aufsitzrasenmäher auf öfentlichen strasen fahren?
Hallo Maxi,
da dieser in der Regel keine Straßenzulassung hat, ist davon eher nicht auszugehen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo, ich möchte mit meinem alten auf grün zugelassenen 25kmh Traktor zu einem Traktor Treffen fahren und hinten einen auf schwarz zugelassenen PKW-Anhänger dran hängen, ist das erlaubt? Falls ja, wäre es auch erlaubt zwei auf schwarz zugelassene hänger hintereinander dran zu hängen, wenn der vordere auflaufgebremst ist und der hintere ungebremst? Zum besseren Verständnis, es handelt sich dabei um 2 Autos, die abgeschnitten zum Anhänger umgebaut sind, aber mit KugelKopf AHK noch hinten dran. Alles ordnungsgemäß abgenommen und zugelassen. Bin sehr gespannt, Gruß, Hans.
Hallo Hans,
wenden Sie sich mit diesem Anliegen an die zuständige Behörde.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Ich besitze ein 50ccm Quad mit kleinem Vetsicherungskennzeichen. Ist es zulässig eine Anhängerkupplung zum Zwecke der Befestigung eines Fahrradträgers für Anhängerkupplung anzubauen? Was gilt es zu beachten?
Hallo Detlev T.,
bitte wenden Sie sich direkt an TÜV oder Zulassungsstelle.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Sehr geehrte Damen und Herren,
meine Firma stellt fahrbare Kompressoren her, die meistens im Straßenbau verwendet werden. Können wir davon ausgehen dass sie gemäß § 3 Nr. 1 KraftStG als Arbeitsmaschinen von der Kraftfahrzeugsteuer befreit sind, sowie gemäß § 9 Absatz 2 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung grüne Kennzeichen erhalten und gemäß § 2 Absatz 1 Nr. 6 Pflichtversicherungsgesetz von der Pflichtversicherung ausgenommen sind? Alle Maschinen sind CE zertifiziert. Ich weiß dass Mitbewerber eine solche Bescheinigung für ihre Kinden ausstellen. Vielen Dank für Ihre Antwort!
Mit freundlichen Grüßen,
Franz W.
Hallo Franz W.,
bitte wenden Sie sich an einen Anwalt.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Servus,
Bei mir ist es so, dass ich einen Güldner (Höchstgeschwindigkeit 17kmh) habe, der mit einem schwarzen Kennzeichen angemeldet ist, also versteuert. Jetzt will ich mir einen alten Gummiwagen zulegen, weiß aber nicht genau, wie ich diesen anmelden muss, da jeder etwas anderes dazu sagt. Ich dachte ich kann diesen mit einem 25-Schild ausrüsten und dann ein schwarzes Kennzeichen, das meinem Güldner entspricht, dran hängen (Anhänger ist verkehrssicher).
Mfg Markus
Hallo Markus,
bei Fragen dieser Art ist die zuständige Zulassungsstelle der erste Ansprechpartner.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Guten Tag,
Meine Frage bezieht sich auch auf die zulassungsfreien Anhänger. Dürfte ich mit meinem privaten Traktor (
schwarze Kennzeichen und Höchstgeschwindigkeit 25 km/h) der als lof Ackerschlepper eingetragen ist, einen
ausgeliehenen, zulassungsfreien Anhänger nutzen und einen forstwirtschaftlichen Zweck nachweisen kann?
Wenn nicht, welche Strafe würde mich erwarten?
MfG
Hallo Fabian,
sofern die Fahrzeuge den oben genannten Kriterien entsprechen, sollte dies erlaubt sein.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
Ich werde aus den bereits gestellten Fragen einfach nicht schlau. Es geht um die allbekannte Frage für Traktoranhänger.
Meine Frage:
Ist mein zweiachskipper zulassungsfrei bei folgendem Gespann :
– Traktor: Schwarzes Schild, Tüv geprüft und zugelassen
– Kipper: Betriebserlaubniss und alle Papiere vorhandenen (Bj 72), mit 25 km/h Schild gekennzeichnet.
Hallo Tobias,
im Regelfall dürfen in der Landwirtschaft Anhänger nur dann zulassungsfrei geführt werden, wenn die Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h nicht überschritten wird.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Darf ich einen Gezogenen Mähdrescher hinter einen Traktor mit normalem Kennzeichen mitführen ohne das der Mähdrescher ein Kennzeichen hat. Lichtanlage vorhanden. Breite 2.80 m , Höhe 3.00m , Länge 8.00 m.
Oder können Sie mir sagen was ich brauch.
Gruss
Alexander
Hallo Alexander,
Auskunft erhalten Sie bei der zuständigen Zulassungsstelle.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Da hängt doch jemand einen Hänger ohne Zulassung und Nummernschild an seinen Daimler und fährt damit durch die Gegend. Da steht lediglich 0,4 t dran. Ist das rechtens?
Hallo Reinhard,
§ 3 Abs. 2 FZV ist zu entnehmen, welche Anhänger nicht zugelassen werden müssen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Habe einen Traktor der mit 25km/h und schwarzer Nr. Zugelassen ist darf ich damit einen 25Km/h Zulassungs freien Anhänger
Mit folgekenzeichen des Traktors betreiben ?
Hallo A.,
dies sollte möglich sein, wenn es sich um eine Nutzung in Land- oder Forstwirtschaft handelt.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
hallo,
und zwar mein problem sind mal wieder die lieben landwirt bzw die schwarzen schafe unter den landwirten..
dieses schaf ist milchbauer der täglich ein duzend male durch ein wohngebiet fährt obwohl er die möglichkeit hat die hauptstr. zu benutzen…so also er fährt vor meinen haus hoch, holt sein silagemüll und kommt deine die str neben meinen haus wieder runter.. diese str wird immer blockiert von ihm weil sie zu schmal ist wenn dieses schaf kommt…desweiteren verliert er immer silage bei jeden fahren und macht sie nicht weg was er eigentlich müsste..das nächste egal wann ob weihnachten sylvster feiertags, samstags und sonntags egal was für eine uhrzeit bis 2200 teilweise auch 2230.. vorher hab ich an einer vielbefahrenen hauptstr gewohnt wo im monat vielleicht zwei eimer dreck zusammen kamen…hier hab ich nen schubkarren voll in nem kaff mit nicht mal 500 einwohner….weiter die zugmaschine hat ein grünes kennzeichen und der trekker hat n 40 km/h aufkleber drauf, der silageanhänger kein kennzeichen…dh doch das er max 25 km/h mit der zugmaschine fahren dürfte und das es ein verstoss gegen die zulassungspflicht ist wenn er schneller fährt was defintiv der fall ist..immer volles programm jeden tag, rechts vor links an meinen haus wird andauernd ignoriert und ggü ist ein sportplatz wo natürlich dann auch kinder kreuzen…ich hab von diesem Ar…. so die nase voll und will endlich was machen damit es ein ende hat..das schaf ist auch gemeindebekannt und es haben sich schon ettliche anwohner ect beschwert sogar landwirte waren dabei…bitteeeee hiiiilllfeeeee :)
Hallo Nick,
bei Verstößen können Sie sich an die zuständigen Behörden (Ordnungsamt oder Polizei) wenden.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
unser LUF Rückewagen (25 km/h) mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 6 Tonnen hat nur eine hydraulische Bremse. (Zählt in Deutschland als ungebremster Anhänger).
Welches tatsächliche Gewicht darf diser max. haben um auf öffentlichen Straßen gefahren werden zu dürfen?
(Als ungebremster Anhänger)
Gruß
Josef
Hallo Josef,
nach § 42 Abs. 2 der StVZO darf die tatsächliche Gesamtmasse des Anhängers nicht mehr als die Hälfte des um 75 Kilogramm erhöhten Leergewichts des ziehenden Fahrzeuges betragen. Fragen Sie im Zweifelsfall bei der örtlichen Zulassungsbehörde nach.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo ihr lieben,
Ich bin mir nicht genau sicher was nun richtig und was falsch ist. BITTE UM HILFE !
Wir hatten einen Schausteller Anhänger den wir im Gewerbegebiet für eine Zeit lang abgestellt haben, bis dahin kein Problem.
Fakt Nummer 1, der Anhänger war nicht angemeldet. Fakt Nummer 2 Wir hatten immer ein Kennzeichen unseres Autos am Hänger hinten dran hängen, es war auch nie ein Problem das kein 25 Km/H Schild dran war.
Nach etlicher Zeit wurden uns die Kennzeichen abgenommen (Ich denke von der Polizei)
Aber das war bis dato auch kein Problem. Da der Verkaufswagen dann längere Zeit nicht mehr bewegt wurde hatte man den beliebten roten Zettel am Wagen, was bis dahin auch kein Problem gewesen ist.
Doch dann kam folgendes die Polizei hat mir per Post mitgeteilt das ich ein Kennzeichen Missbrauch gemacht hätte.
Fazit dahinter war eigentlich mein Schwager hat den Verkaufswagen woanders abgestellt und mit Pappe sein amtliches Bulli Kennzeichen hinten drauf geklebt (Das ehemalige Kennzeichen war nicht mehr vorhanden und wurde somit auch nicht abgedeckt.)
Jetzt steht in dem Schreiben nach §22 StVG kommt ein Vergehen in Betracht!
Ich bin die ganze Zeit der Meinung gewesen man dürfte einen Schausteller Anhänger ohne amtliches Kennzeichen fahren sofern das Kennzeichen des Zugfahrzeuges hinter dem Hänger angebracht ist (Ob Pappe oder unangemeldetes Kennzeichen was identisch war mit dem Zugfahrzeug) auf 25 Km/H fahren.
In der Fahrschule hat man es meinem Freund der Fahrer des Fahrzeuges war auch so beigebracht das es ok sei.
Was nun?
Bin ich im Recht oder muss ich die Geldstrafe wohl übel zahlen ?
Ich danke euch für jede Antwort
LG
Hallo Jennifer,
grundsätzlich gilt Folgendes: Wohn- und Packwagen im Schaustellergewerbe, die von Zugmaschinen mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h mitgeführt werden, sind vom verkehrsrechtlichen Zulassungsverfahren ausgenommen. Es wird in der Regel ein Wiederholungskennzeichen benötigt. Die Kennzeichen müssen den Vorschriften nach § 10 FZV Abs. 2 entsprechen und dürfen z. B. nicht selbst geschrieben sein. Nähere Informationen erhalten Sie bei einem Anwalt für Verkehrsrecht.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Ich habe eine Frage und zwar darf man mit einem der neuen Hoverboards im öffentlichen Verkehr fahren geschweige denn auf dem Bürgersteig?
Hallo Lynn,
imk öffentlichen Verkehr dürfen Sie damit nicht fahren.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo ich habe einen 25 kmh trecker der auf schwarzer Nummer angemeldet ist und ich habe mir einen Miststreuer zugelegt. Meine Frage ist darf ich den Anhänger mit durchgehender schwarzer Nummer fahren oder muss ich ihn wie jeden anderen anhänger bei der Zulassungstelle anmelden Danke Gruss Niclas Bleyer
Hallo Niclas,
Anhänger können zulassungsfrei sein. Das ist unter anderem dann der Fall, wenn diese ausschließlich in der Landwirtschaft genutzt werden und an selbstfahrende Arbeitsmaschinen gekoppelt werden, die nicht schneller als 25 km/h fahren.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo
Darf ich mit dem quad einen quadanhänger mit einem 25 km schild fahren ohne ihn anzumelden???
Der letzte stand den ich mal gehört habe war das man diese anhänger keinen sinn machen anzumelden weile diese nicht vielzuladen können!!???
Danke
Mfg
Hallo Haufe,
in der Regel sind Anhänger für Quads auch bei eines zugelassenen Geschwindigkeit von max. 25 km/h anzumelden, wenn sie nicht bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Welche dies sind, können Sie im § 3 Abs. 2 der Fahrzeugzulassungsverordnung nachlesen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Guten Tag.
Ich benutze – ausschließlich – für meine Imkerei eine “Selbstfahrende Arbeitsmaschine”, Original DDR- Zulassungsschein, Trabimotor- und Getriebe, Benzin, Selbstbau, Bj. 1988,” Gesamtmasse 1450kg, 1 Sitzplatz, Geschw..- Begrenzung 6km/h. Fahrzeug-Brief-Nr. -ohne-
Was gibt es hier! zu beachten??
Hallo Rüdiger,
bitte wenden Sie sich an eine Zulassungsstelle.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
Ist es möglich einen Landwirtschaftlichen neuen Kipper mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h auf schwarze Kennzeichen zu zulassen um diesen auch Privat zu nutzen?
Gruß
Marco
Hallo Marco,
bei solchen speziellen Fragen wenden Sie sich bitte an die Zulassungsstelle oder die Fahrerlaubnisbehörde.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Darf ich mit einem 40km/h Schlepper einem 25 km/h Anhänger führen wenn ich nur 25 km/h fahre. Ich bin Landwirt.
Hallo Jürgen,
das ist erlaubt.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Mal etwas komplett aus dem Thema. Habe im Internet nicht wirklich eine passende Antwort gefunden.
Darf man mit
>> Einer eigenbau fahrenden Bierkiste
>> Einer eigenbau fahrenden Couch
ohne Zulassung im Straßenverkehr fahren (hauptsächlich nicht auch Hauptstraßen, eher verlassene Straßen am Rand der Stadt…). Welches Bußgeld droht bei Verstoß?
Könnte man die o.g. “Fahrzeuge” so umbauen dass man dafür öffentl. Straßen verwenden kann? Man könnte diese ja als Leichtkraftfahrzeuge mit vier Reifen zählen..
Ich weiß das ganze hört sich lächerlich an aber würde mich mal trotzdem interessieren :)
Hallo Justin,
am besten erkundigen Sie sich direkt bei der Zulassungsstelle.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo, darf ich an einen Traktor Bj69 mit Schwarzem Kennzeichen (unter 25Kmh) einen nicht zugelassenen 2 AchsHänger anhängen oder muss der Anhänger zugelassen sein. Bzw. was muss beachtet werden. ( Anhänger ist auch ca. Bj 70 und eine Landwirtschaftliche Rolle für die es keine Papiere mehr gibt) Danke für Infos
Hallo Jo,
entsprechende Informationen erhalten Sie bei der zuständigen Zulassungsstelle.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
unser Unternehmen hat sich eine selbstfahrende Arbeitsmaschine (Frontmäher) zur Pflege von Grünflächen zugelegt. Die Maschine hat eine Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h. Zum Umsetzen des Gerätes müssen wir öffentliche Straßen und Wege nutzen oder kreuzen. Braucht das Fahrzeug eine Zulassung und reicht eine Versicherung über die Betriebshaftpflicht?
Vielen Dank
Hallo Hendryk Z.,
wie Sie der obigen Aufzählung entnehmen können, sind selbstfahrende Arbeitsmaschinen zulassungsfrei. Insofern sollte Ihr Frontmäher in der Regel keine Zulassung benötigen. Wenn Sie ganz sicher gehen wollen, können Sie noch einmal bei der Fahrerlaubnisbehörde oder Ihrer Versicherung nachfragen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
ich habe einen Trecker mit schwarzem Nummernschild und Zulassung, dieser hat eine zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 34 Km/h.
a: darf ich damit einen Anhänger mit zulässiger höchstgeschwindigkeit von 25 km/h siehen wenn ich diese strikt einhalte?
b:wenn dies nicht möglich ist, was kann ich machen um einen solchen Anhänger ziehen zu dürfen?
Danke für eine Antwort
MfG Matthias
Hallo Matthias,
wahrscheinlich ist dies nicht erlaubt, erkundigen Sie sich ggf. bei der Zulassungsbehörde über Ihre Möglichkeiten.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Sehe ich nicht so. ADAC sagte es ist ein Geschwindigkeitsverstoss, da der Anhänger 20 km/ h fahren darf er aber mit 14,4 mehr bewegt wurde…. aber es ist nur meine Meinung und keine yrechtsberatung meinerseits :-))
Hallo Martin,
unseres Kenntnisstandes nach liegt nicht nur eine Geschwindigkeitsüberschreitung vor, da Sie sich, wenn Sie eine Geschwindigkeit von 25 km/h überschreiten, nicht mehr an die zulassungsbefreienden Bedingungen halten (Verstoß gegen § 3 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. a FZV, Ordnungswidrigkeit nach § 48 Nr. 1 Buchst. a FZV i.V.m. § 24 StVG).
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Nein, es geht um die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit. Man kann auch mit einem bauartbedingten Fzg. schneller fahren, z.B. Traktor mit 25 km/h aber bergab und mit auskuppeln und rollen lassen. Das ist zwar gefährlich weil die Technik (bspw. Bremse) auch nur für den eigentlichen Geschwindigkeitsbereich entwickelt wurde aber es ist eine reine Geschwindigkeitsübertretung solange am Zugfahrzeug technisch nicht manipuliert würde.
Der Tacho eines Streifenwagen ist in diesem Fall kein geeichtes geschwindigkeitsmessgerät für andere Fahrzeuge, leaser oder wie bei der Autobahnpolizei wäre zulässiger, dennoch von Anwälten zu prüfen da die tolleranz bei 25-30kmh doch grawierende Unterschiede macht als bei 250-300kmh
Hallo,
ich habe eine selbstfahrende Baumaschien(Mobilbagger bis 20 km/h, ohne Kennzeichenpflicht) und nutze diese gewerblich.
Diese hat eine werkseitig eingetragene Anhängerkupplung mit Anhängerbeleuchtung.
Nun möchte ich einen Ein-Achsanhänger(bis 20km/h zugelassen) mitführen im öffentlichen Straßenverkehr, um nur meine Anbaugeräte für diesen Bagger, von Baustelle zu Baustelle zu transportieren. Material u.Schüttgüter sind nicht erlaubt. So viel weiß ich.
Nun meine Frage. Ist der Anhänger Kennzeichenpflichtig? Wenn ja ein schwarzes o.grünes Schild? Wie gesagt ich darf den Anhänger aus schließlich für Anbaugeräte benutzen.
Und sollte der Anhänger Kennzeichenpflichtig sein, ist es dann die Zugmaschine(Mobilbagger)auch?
Ich habe schon BAG, Zulassungsstellen, Verkehrsakademien, usw. gefragt keiner konnte es mir klar sagen. Eine Dekrastelle sagte sogar es wäre generell Verboten in diesem Fall einen Anhänger mitzuführen.
Ich bin ein reiner Baubetrieb.
Vielen Dank.
Gruß Nico
Hallo Nico,
wenden Sie sich bei solchen spezifischen Fragen bitte direkt an eine örtliche Zulassungsstelle.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Ist ein 25 km/h Bauwagen ein zulassungsfreier Anhänger?
Auch wenn ich ihn mit einem Lkw privat nutze?
Und kann ich ein Voögekennzeichen des Lkws nutzen?
Hallo Mikis,
bei solchen speziellen Fragen wenden Sie sich bitte an eine Zulassungsstelle.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
vielleicht kann mir hier jemand helfen.
Ich habe einen Mobilbagger(selbstfahrende Arbeitsmaschine bis 20km/h)
Dieser hat vom Hersteller eine eingetragene Anhängerkupplung (auto.Zugmaul) mit 13 pol.Stecker für Lichtanlage und mit 4,8 Tonnen Zugbegrenzung und 250kg Stützlast.
Ich möchte im öffentlichen Straßenverkehr einen 1 Achsanhänger (bis 20km/h zugelassen) mitführen und damit aber nur Anbauteile für den Bagger (Löffel u Greifen) transportieren.
Die selbstfahrende Arbeitsmaschine bis 20 km/h braucht kein Nummernschild.
Was ist wenn ich den Anhänger mit führe wie oben beschrieben?
Braucht der Anhänger ein Nummernschild?
Wenn ja grün oder schwarz? Wie gesagt ausschließlich Transport von Anbauteilen!
Wenn der Anhänger ein Nummernschild bekommt braucht die Zugmaschine dann auch ein Nr.Schild?
BAG, Zulassungsstellen, Verkehrsakademien, usw. konnten mir keine richtige oder gar keine Auskunft geben.
Ich nutze die Maschine gewerblich und habe werde Land. noch Forstwirtschaft, nur eine Baufirma
Wäre sehr dankbar für eine klare Aussage!
Viele Grüße
Hallo Nico,
wenden Sie sich bei derart speziellen Fragen bitte an eine Zulassungsstelle.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo, meine Frage ist fast identisch wie die letzte, jedoch wieder etwas spezieller. Ich besitze einen handelsübliche Pkw Anhänger ( Auflaufbremse und Beleuchtung voll vorhanden ) der zum Rückeanhänger mit Ladekran und Rungen umgebaut / aufgerüstet wurde.
Ich besitze jedoch keine eigene Land- oder Forstwirtschaft, habe jedoch einen Selbstwerberschein vom Staatsforst mit einen fest zugewiesen Revier.
Darf ich den Anhänger, der eindeutig nur als forstwirtschaftliches Geräte genutzt wird als Folgefahrzeug an mein LOF zugelassenes Zugfahrt verwendet werden?
Hallo Gerd,
bei derart speziellen Fragen sollten Sie sich an die zuständige Zulassungsstelle wenden.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Guten Tag, ich habe einen Trecker gekauft und in den Papieren ist dieser mit 20km/h eingetragen. Muss ich diesen Trecker zulassen oder reicht mir eine Betriebsergebnis?
Mit freundlichen Grüßen
Fabian
Hallo Fabian,
für einachsige Zugmaschinen, wenn sie nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke verwendet werden, brauchen Sie gemäß § 3 FZV keine Zulassung.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org