Zwei-Phasen-Ampel: Welche Bedeutung hat die Lichtzeichenanlage?
Letzte Aktualisierung am: 8. September 2024
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Wenn der Ampel das grüne Lichtzeichen fehlt
Der Einsatz von Lichtzeichenanlagen trägt im hohen Maße zur Verkehrssicherheit bei, denn mithilfe der einzelnen Ampelphasen lässt sich das Verhalten der verschiedenen Verkehrsteilnehmer steuern. Dabei zeigen die Ampeln für Autofahrer üblicherweise die Farbfolge Grün – Gelb- Rot – Rot und Gelb (gleichzeitig) – Grün. Allerdings besteht unter Umständen auch die Möglichkeit, bei der Lichtzeichenanlage auf die grüne Phase zu verzichten und eine sogenannte Zwei-Phasen-Ampel zu installieren.
Doch wann kommt ein solches Wechsellichtzeichen zum Einsatz? Was müssen Autofahrer bei der Zwei-Phasen-Ampel beachten? Welche Bedeutung haben die jeweiligen Ampelphasen? Liegt bei der Missachtung der Zwei-Phasen-Ampel ein Rotlichtverstoß vor? Und welche Sanktionen drohen in einem solchen Fall laut Bußgeldkatalog? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Zwei-Phasen-Ampel
Bei der Zwei-Phasen-Ampel handelt es sich um eine Lichtzeichenanlage, die nicht über ein grünes Signal verfügt. Daher ist die Farbfolge auf die zwei Phasen Gelb und Rot beschränkt.
Grundsätzlich gelten auch bei der Zwei-Phasen-Ampel die Vorgaben gemäß § 37 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), weshalb bei Rot anzuhalten und bei Gelb auf das nächste Zeichen zu warten ist. Leuchtet kein Signal, dürfen Autofahrer gemäß den allgemeinen Vorfahrtregeln weiterfahren, eine freie Fahrt wie es beim Grünlicht der Fall ist, besteht demnach nicht.
Verkehrsteilnehmer, die unerlaubt die Anweisungen einer Ampel missachten, begehen einen Rotlichtverstoß. Der Bußgeldkatalog sieht dafür mindestens ein Bußgeld in Höhe von 90 Euro sowie einen Punkt in Flensburg vor. Welche Sanktionen konkret drohen, zeigt diese Tabelle.
Auszug aus dem Bußgeldkatalog zum Rotlichtverstoß
Beschreibung | Bußgeld | Punkte | FahrverbotFVerbot | Lohnt ein Einspruch? |
---|---|---|---|---|
Ampel bei "Rot" überfahren | 90 € | 1 | Hier prüfen ** | |
... andere gefährdet | 200 € | 2 | 1 Monat1 M | Hier prüfen ** |
... Sachschaden verursacht | 240 € | 2 | 1 Monat1 M | Hier prüfen ** |
Ampel bei "Rot" überfahren (Rot bereits seit mehr als 1 Sekunde) | 200 € | 2 | 1 Monat*1 M* | Hier prüfen ** |
... andere gefährdet | 320 € | 2 | 1 Monat*1 M* | Hier prüfen ** |
... Sachschaden verursacht | 360 € | 2 | 1 Monat*1 M* | Hier prüfen ** |
An einer Ampel mit grünem Pfeil nach rechts abgebogen, ohne vorher zu halten | 70 € | 1 | Hier prüfen ** | |
... Fußgänger- oder Fahrradverkehr der freigegebenen Verkehrsrichtung behindert | 100 € | 1 | Hier prüfen ** | |
... andere gefährdet | 100 € | 1 | Hier prüfen ** | |
... Sachschaden verursacht | 120 € | 1 | Hier prüfen ** | |
*je nach Tatbegehung auch Geldstrafe, Führerscheinentzug und Freiheitsstrafe bis 5 Jahre gemäß § 315c StGB möglich |
Bußgeldrechner zum Rotlichtverstoß
Keine Lust zum Lesen? Informationen zum Rotlichtverstoß als Video
Vorschriften zur Zwei-Phasen-Ampel
Mithilfe einer Lichtzeichenanlage lassen sich Vorfahrt und Verkehrsfluss effektiv steuern. Klassischerweise werden dabei die verschiedenen Phasen durch Leichtzeichen in Rot, Gelb und Grün dargestellt. Allerdings verlangt der Gesetzgeber nicht zwangsläufig, dass alle Farben vorhanden sein müssen. So heißt es unter § 37 Abs. 2 Nummer 3 StVO:
Lichtzeichenanlagen können auf die Farbfolge Gelb-Rot beschränkt sein.
Beschränkt sich das Wechsellichtzeichen lediglich auf gelbe und rote Signale, ist von einer sogenannten Zwei-Phasen-Ampel die Rede. Doch welche Bedeutung haben die einzelnen Farben bei einer solchen Lichtzeichenanlage? Grundsätzlich gelten auch in diesem Fall die allgemeinen Vorschriften zu den Ampelfarben:
- Gelb: Auf das nächste Zeichen warten
- Rot: Anhalten
Erlischt das rote Licht, dürfen die Fahrzeugführer weiterfahren. Allerdings gilt es dabei zu beachten, dass eine abgeschaltete Zwei-Phasen-Ampel nicht vollständig dem grünen Ampelsignal entspricht. Denn üblicherweise können Autofahrer bei einem Grünlicht darauf vertrauen, dass sie freie Fahrt haben, da dem querenden Verkehr ein Rotlicht angezeigt wird. Bei der ausgeschalteten Zwei-Phasen-Ampel muss dies nicht der Fall sein, daher gelten in diesem Fall die allgemeinen Vorfahrtsregeln. Daher stellen die Behörden die Ampel häufig zusammen mit einem Stoppschild (Zeichen Nr. 206) oder dem Verkehrszeichen „Vorfahrt gewähren“ (Zeichen Nr. 205) auf.
Bei der Zwei-Phasen-Ampel handelt es sich in der Regel um eine sogenannte Bedarfsampel, die den Verkehr nur regelt, wenn dies situationsbedingt notwendig ist. Dies kann zum Beispiel bei einem herannahemden Zug an Bahnübergängen, der Betätigung der Fußgängerampel an Fußgängerquerungen oder bei einem Notfalleinsatz an den Ausfahrten von Feuerwachen der Fall sein. An größeren Kreuzungen besteht zudem die Möglichkeit, dass die Zwei-Phasen-Ampel etwa bei einer baulich getrennten Spur für Rechtsabbieger dauerhaft im Einsatz ist, um den Verkehr besser zu regulieren.
Liegt ein Rotlichtverstoß vor?
Wer sich nicht an die geltenden Verkehrsregeln hält, muss mit Sanktionen rechnen. Autofahrer, die das Haltegebot einer roten Ampel missachten, begehen daher einen sogenannten Rotlichtverstoß. Dabei ist es vollkommen unerheblich, ob die Ampel über drei Signalfarben verfügt oder es sich um eine Zwei-Phasen-Ampel handelt.
Womit der Verkehrssünder für eine solche Ordnungswidrigkeit im Einzelnen rechnen muss, ergibt sich aus dem Bußgeldkatalog. Ausschlaggebend für die Bemessung der Sanktionen sind die Umstände des Verstoßes. So berücksichtigt der Gesetzgeber, wie lange die Rotphase beim Überfahren der Haltelinie bereits andauerte. War dies maximal eine Sekunde der Fall, sprechen Jurist von einem einfachen Rotlichtverstoß. Zeigt die Zwei-Phasen-Ampel hingegen schon länger Rot, liegt ein qualifizierter Rotlichtverstoß vor, der härter geahndet wird.
Mit weitreichenderen Konsequenzen müssen die Fahrzeugführer zudem rechnen, wenn die Ordnungswidrigkeit mit der Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer einherging oder sich durch die Missachtung der Lichtzeichenanlage sogar ein Unfall ereignete. Welche Sanktionen im Einzelnen drohen, können Sie der Bußgeldtabelle zu Beginn dieses Ratgebers entnehmen. Alternativ dazu können Sie die Sanktionen auch mithilfe des Bußgeldrechners ermitteln.
Sie haben wegen einem Rotlichtverstoß an einer Zwei-Phasen-Ampel einen Bußgeldbescheid erhalten und sind mit diesem nicht einverstanden? Innerhalb von zwei Wochen nach dem Erhalt des Schreibens können Sie gegen dieses Einspruch einlegen. Ob dieses Vorgehen sinnvoll ist, sollten Sie ggf. durch einen Anwalt für Verkehrsrecht prüfen lassen.